In BW ist klar geregelt, dass Schüler, die auf eigenen Wunsch (bzw. den der Eltern) nicht am Präsenzunterricht teilnehmen für Klassenarbeiten in die Schule kommen müssen. Der Schüler, bei dem es mich betrifft, saß bei anderen Fächern zur Klassenarbeit dann mit Abstand im selben Raum am offenenen Fenster.
Gibt es bei euch dazu Vorgaben des Kultusministeriums?
Ansonsten gebe ich das Unterrichtsmaterial direkt vor meiner Unterrichtsstunde in Moodle frei und verlange direkt nach dem Unterricht eine Kopie des Hefteintrags (Zwischenstand nach der Stunde). Als zusätzliche Hausaufgabe sind die Aufgaben dann immer in Ruhe fertigzustellen oder zu korrigieren. Bei ersterem kam bisher eigentlich nichts, die fertig bearbeiteten Aufgaben werden zuverlässiger abgegeben.
Den Zwischenstand verlange ich aus zwei Gründen.
Einmal, weil ich davon ausgehe, dass die Eltern nicht ständig während der Unterrichtszeit am Vormittag die Aufgaben des Schülers bearbeiten können. Sie werden ja wohl auch anderes zu tun haben und betreuen zumindest in meinem Fall auch noch Geschwisterkinder zu Hause.
Und zum anderen damit ich später meine sonstigen Noten (= alles außer Klassenarbeiten), die vor allem aus mündlichen Noten und Praktikumsnoten besteht, begründen kann. Mehrmals im Beurteilungszeitraum nicht abgegeben, begründet eine schlechte mündliche Eindrucksnote. Das ist einfach eine Absicherung für den Fall, dass dem Schüler am Ende meine pädagogisch gefundene Note nicht passt. Wir müssen ja ganz normal bewerten.
Ich habe aber zum Glück den Eindruck, dass die Aufgaben alleine bearbeitet werden, so dass ich diese auch gut zur Bewertung heranziehen kann.
LG DFU