Beiträge von DFU

    Weil DFU gesagt hat, dass ein Beamter in einer Alleinverdiener-Ehe zu leben hat.

    Muss er nicht, aber er kann es tun. Und die Alimentation deckt das bisher ab. (Ob die Höhe reicht, darüber kann man natürlich streiten, aber ausgelegt ist es nach meinem Verständnis durchaus so.)


    Aufgeweicht wird es allerdings aktuell durch neue Regelungen zur Verdienstgrenze des Partners für die Beihilfe.

    Und dann wäre auch noch die Frage zu klären, ob auf Basis des Alimentationsprinzips nicht die Ehefrau bzw. der Ehemann des Beamten am neuen Wohnort ebenfalls eine Stelle angeboten bekommen muss. Schließlich muss diese Person für den Umzug dann ja den Job aufgeben.

    Das ist bei Beamten mit dem Alleinverdienermodell nicht notwendig. Darüber muss man erst nachdenken, wenn die Besoldung so abgeändert wird, dass Ehepartner nicht mehr alimentiert werden.

    Du solltest dein Bundesland angeben.


    Um die Berücksichtigung deiner Wünsche verbindlicher zu gestalten hättest du in BW einen Antrag nach §29 Chancengleichheitsgesetz stellen müssen, Dann muss die Schulleitung genau begründen, warum gerade deine Wünsche nicht umgesetzt werden konnten.

    In anderen Bundesländern ist es ähnlich.


    Nachdem du nur eine mündliche Absprache hast, hätte für BW deine Bekannte recht. Allerdings ist ein Stundenplan mit 13 Freistunden bei 14 Unterrichtsstunden so schlecht, dass du auf jeden Fall eine Abänderung einfordern und dabei auch den Personalrat einschalten solltest. Natürlich kann man auch in Freistunden arbeiten (Vokabeltest korrigieren, kopieren,…), aber für einige Tätigkeiten (Reihenplanung,…) benötigt man einfach auch mal mehrere Stunden Zeit am Stück.


    Meine Argumentation wäre, dass du bei einem 14/25-Deputat (In BW am Gymnasium sind 25 Unterrichtsstunden in der Woche ein volles Deputat.) auch nur während 14/25 der üblichen Unterrichtszeiten eingeplant werden solltest. Wenn das bei euch z.B. 50 Unterrichtsstunden (5 Tage mit 1. bis 10. Stunde) gibt, dann eben nur 14/25 davon. Wenn du jeden Tag zur 1. anfangen würdest, wären dass dann 5 oder 6 Unterrichtsstunden.

    Das würde dann ja auch mit deinem Wunsch zusammenpassen.


    Allerdings wären auch jeden Tag 5. bis 9. Stunde nur 5 oder 6 Stunden am Tag. Daher auf jeden Fall auch überlegen, ob du zumindest an einen Nachmittag die Betreuung auch anders abdecken kannst. (Du hast ja nun mal keinen offiziellen Antrag gestellt.) Eventuell kannst du , wenn die Großeltern nahe genug wohnen, noch fit aber schon in Rente sind, auch einen regelmäßigen Oma- oder Opanachmittag einrichten. Oft genießen Kinder und Großeltern so etwas.

    Ich befürchte, das wird alles noch schlimmer, auch bei uns. Im nächsten Schuljahr haben wir plötzlich wieder G9. Hoffentlich auch genug Lehrkräfte dafür.

    Zunächst wird dadurch die Lehrerknappheit verringert, da die neuen 5er durch G9 etwas weniger Stunden haben als in G8. Und mit jedem weiteren G9-Jahrgang wird es entspannter. Erst wenn die diesjährigen 5er, also der erste G9-Jahrgang, in Klasse 13 kommen, dann braucht man auf einen Schlag wieder viele Lehrer mehr. Also dann wieder in 7 Jahren. Theoretisch genug Zeit aufzustocken, aber ob das voraus schauend passiert?

    Betrifft aber auch nur die Gymnasien und Gesamt- oder Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. Für Grundschulen, berufliche Schulen und Schulen, die einen Sek-I-Abschluss anbieten, gilt das so direkt nicht. Und vermutlich wird das auch wieder von den Fächern abhängen. Wenn (Mangel-)Fächer Stunden gewinnen (z.B. Informatik), dann stimmt es für diese vielleicht auch nicht.

    Hälfte an Urlaub stimmt aber nur, wenn du in den Ferien bisher nichts arbeiten musstest. In dem Fall müsstest du dann aber während der Unterrichtswochen eine höhere Wochenarbeitsstundenzahl geleistet haben, um deine Stundenzahl auf das Jahr gesehen zusammenzubekommen,

    In dem Fall würde aber bei der Veränderung die Arbeitszeiten pro Tag eher kürzer.


    Weniger Urlaubstage bei längeren Arbeitszeiten ist bei gleicher zu leistender Stundenzahl nur möglich, wenn du vorher weniger Stunden gearbeitet hast als vereinbart oder jetzt dann länger arbeiten möchtest als vereinbart.

    Ich habe über meine Kompetenz in Deutsch und Englisch gestaunt. Ist mir gar nicht aufgefallen, dass ich in dem Bereich viel gepostet hätte. Hoffentlich kommen jetzt nicht lauter Materialanfragen zu den Fächern, nachdem ich ja laut Bing Copilot auch bereitwillig Material anbiete.

    Je nach Förderbedarf der Schüler, die auch im Ganztag sind, hilft es der Aufsicht für die anderen Schüler aber vielleicht auch deutlich, wenn du die Kinder mit Förderbedarf in einer kleinen Gruppe förderst. Und das in einer


    Was ich mich beim Lesen des Threads aber gefragt habe, ist folgendes: Bist du zusätzlich zu der üblichen Anzahl von Aufsichtspersonen eingesetzt, die schon immer zu Aufsicht notwendig waren? Falls nicht, gehen die übrigen Kinder vielleicht über Tische und Bänke, wenn du dich nur einer sehr kleinen Schülerzahl widmest und die übrigen Schüler den restlichen, dann zu wenigen Aufsichtspersonen, überlässt.

    Ich habe immer noch keine Ahnung, kenne aber ja auch den überwiesenen Betrag nicht. Daher ist kein Rückschluss möglich.


    Was heißt eigentlich 3.3?

    In 3.4. steht, dass Lehrer als Prüfer im Hauptamt, die wegen der Prüfung drei oder mehr Unterrichtsstunden Entfall haben, dadurch ausreichend entlastet sind, so dass es keine separat Bezahlung gibt. Und in 3.3. steht, dass ebensolche Lehrer in den Ferien das gleiche ohne Entlastung und ohne Bezahlung machen müssen, wenn es nicht in ihr 30 Tage Urlaub fällt? Das kann ich doch nicht richtig verstanden haben, oder?

    In Sachsen auch? Ich habe meine ganzen Vertretungen 1 UE mindestens pro Woche wegen Langzeitkranken NICHT bezahlt bekommen.

    Bereitschaftsvertretungen werden nicht vergütet.

    Mehrarbeit wird bei uns (BW) nur auf Antrag extra vergütet. Automatisch passiert da nichts, aber der Vertretungsplaner kann zur Erinnerung die Listen ausdrucken und den betroffenen Kollegen ins Fach legen. Wer es auf das Deputat angerechnet bekommen möchte, muss das zu Beginn der Vertretung beantragen. Es geht aber normalerweise kurzfristig.


    Bereitschaftsstunden zählen bei uns nur, wenn wir vertreten müssen. Kenne ich aber auch von anderen Angestellten, wenn die Bereitschaft während der üblichen Arbeitszeiten stattfindet. Erst am Wochenende sieht es dann anders aus.

    Bei 130 Kollegen wirst du sicher bei deiner Vorstellung nur kurz aufstehen müssen. Und das auch nur, damit alle Kollegen in dem großen Raum dein Gesicht zumindest einmal sehen und später hoffentlich noch zuordnen können.


    Bei uns werden ehemalige Schüler von den Kollegen, die sie als Schüler kannten, immer besonders herzlich begrüßt. Man freut sich eigentlich immer, wenn man erfährt, was ehemalige Schüler in ihrem Leben erreicht haben. Wenn du dich damit wohler fühlst, kannst du dich ja für die Zusammenarbeit zunächst eher an Kollegen halten, die dich nicht als Schüler kennen. Ich habe da aber noch keine Probleme erlebt. Wenn gut ausgebildete junge Kollegen anfangen, interessiert man sich oft auch für deren neuen Ideen und übernimmt immer wieder auch etwas für sich selbst. Jeder hat schließlich Unterrichtseinheiten, die er noch weiter optimieren möchte.

    Ich finde schon die Frage danach, ob Mädchen in der Regel gut in Mathematik sind nicht beantwortbar. Ich habe in der Regel in jeder Mathematikklasse gute bzw. sehr gut Schülerinnen und Schüler und auch schwache oder sehr schwache Schülerinnen und Schüler. Da gibt es keine Regel.

    Und selbst über die durchschnittliche Leistung könnte ich nach Geschlechtern getrennt nichts aussagen. Wenn ich den Durchschnitt überhaupt erfasse, dann sicher nicht nach Geschlechtern getrennt.

    Ich kenne zum Glück niemanden persönlich, der mit Corona ins Krankenhaus musste oder sogar gestorben ist. Auch an meiner Schule gab es aber Kollegen, die nach einer Coronainfektion noch viele Wochen nicht wieder komplett hergestellt waren und nach dem Treppe hinaufgehen erst einmal verschnaufen mussten.


    Unabhängig davon bin ich aber bei treasure. Wenn sich jemand krank zur Schule schleppen muss, dann sollte derjenige sich möglichst von allen fernhalten, seine Schüler möglichst schützen (z.B. bei Erkältungssymptomen eine Maske tragen, Abstand halten und viel lüften) und andere darauf hinweisen, damit sie entsprechenden Abstand halten können, wenn sie wollen. Und das gilt nicht nur bei Corona, sondern bei allen ansteckenden Krankheiten.

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