Ehrlich gesagt, weiß Ich nicht, wie das Konzept bei uns genau aussieht. Es gilt aber:
- ab 1/2 Deputat möglichst ein Tag frei: Unterrichtsfei gelingt eigentlich immer, es kann aber auch der Konferenztag sein. Am Konferenztag sind nicht immer Konferenzen, aber (fast) alle Konferenzen sind an dem Nachmittag.
- Man wird auch Klassenlehrer, aber eben nicht jedes Jahr. Wobei sich das Gerät ändert, weil inzwischen Klassenlehrer und Stellvertreter vieles als Team gemeinsam machen sollen. Dadurch sind natürlich auch jedes Jahr doppelt so viele Lehrer im Klassenlehrergeschäft.
- Die Fächerverbünde veranstalten nur eine Fachkonferenz pro Jahr. Alles andere läuft unter einem anderen Namen, so dass für Kollegen, die in dem Jahr das Fach nicht unterrichten, nur einmal Anwesenheitspflicht besteht.
- Aufsichten und Vertretungsbereitsbereitschaften hat man nur anteilig.
Ich habe auch schon von einer Kollegin gehört, die mit 8h TZ in EZ zurückgekommen ist und einen Stundenplan bekommen hat, der ihr überhaupt nicht gepasst hat und auch überhaupt nicht wie im Vorfeld besprochen war. Sie sollte mit ihren 8h an drei Tagen arbeiten und an zwei diesen Tagen sehr früh und sehr spät mit vielen Freistunden. Sie kam dann auch nicht mehr mit der organisierten Betreuung hin.
Ab nächstem Schuljahr wird sie dann einen offiziellen Antrag auf familiengerechte Arbeitszeit stellt. Dem muss stattgegeben werden, wenn dem keine dienstlichen Belange entgegenstehen und eine Ablehnung muss schriftlich begründet werden.
Das geht dann bei uns durch, da mit ihr dann immer noch nur drei von über 100 Kollegen einen solchen Antrag stellen.
Man muss bei den freien Tagen aber auch bedenken, dass Mo-Fr 9.+10. Stunde frei stundenplantechnisch etwas Gleichwertiges sein kann wie Montag von der 1.-10. Stunde (= ein Tag) frei.
Aber wo man in TZ das nachsehen hat, obwohl es einfach auszugleichen wäre, sind die Abiturkorrekturen. Natürlich wird man vermutlich weniger Klassen und vielleicht auch seltener Abiturklassen haben, aber wenn Vollzeit unterrichtende Kollegen zur Korrektur ihres Abiturkurses für einen Kurs zwei zusätzlich unterrichtsfreie Korrekturtage bekommen, bekommt man als TZ-Kraft nicht 4 halbe Tage, in denen zusätzlich Unterricht entfällt, sondern in der Regel nur 2. dadurch muss man entweder doppelt so schnell korrigieren oder eben doch zusätzlich zur eigentlichen Arbeitszeit.
LG DFU