Beiträge von DFU

    und warum nicht drei Tage 8-17?

    Genau das meine ich:

    Warum sollte man in diesem Fall von einer Teilzeitkraft, die ein 50%-Deputat hat, Anwesenheit in 60% der Präsenzzeit von Vollzeitkräften erwarten?

    (Da an den meisten Schulen aber keine Präsenzpflicht von 8-17 Uhr mit 1h Pause herrscht, war die Überlegung allerdings etwas theoretischer Natur.)


    LG DFU

    Nochmal zum Thema Schülerausweis: Unsere Grundschule verweigert die Ausstellung eines Schülerausweis. ("Gibt es bei uns nicht"). Bisher haben wir ihn noch nicht benötigt bzw. das Kind wurde "einfach so" als Schüler akzeptiert.


    Können die Schülerausweise einfach verweigern? Eine Bestätigung, dass das Kind dort Schüler ist, müssen sie aber schon schreiben, das müsste ja auch reichen.


    Danke.

    Ich habe in 6 Jahren Grundschule (BW) nie einen Schülerausweis noch eine Schulbescheinigung gebraucht. Dieses Schuljahr haben die Kinder aber ungefragt eine Schulbescheinigung (DinA4 Dokument ohne Foto) erhalten.

    Ob sie für kostenlose Tests etwas nachweisen müssen, weiß ich aber nicht. Bisher kenne ich es so, dass bei Grundschulkinder für den 3G-Nachweis nach äußerem Anschein beurteilt wird. Sie sind einfach offensichtlich getestete Schulkinder.


    LG DFU

    Hallo Marmalaedchen,


    bei uns gibt es im Ph-LK ein Praktikum, bei dem üblicherweise alle jedes Experiment durchführen und jeweils ein Protokoll dazu schreiben. Mit einzelnen Experimenten wird es natürlich auch schon in der Mittelstufe durchgeführt und geübt.


    Facharbeiten gibt es an meiner Schule seit mehreren Jahren in NwT in Klasse 10. Die Schüler beschäftigen sich ein Vierteljahr damit. Die NwT-Kollegen und in manchen Jahren auch andere Kollegen geeigneter Fachschaften geben Themen bzw. Themengebiete vor, es ist aber auch möglich, ein ganz eigenes Thema vorzuschlagen und einen Betreuer dafür zu finden. Die Schüler müssen sich überlegen, was sie machen möchten (Experimente, Programmieren, Bauen,…) und die Materialkosten einreichen. Sie bearbeiten dann ihr Thema und präsentieren es am Ende zwei Prüfern und außerdem allen anderen Interessierten der Schulgemeinschaft (Eltern, Lehrer, Schüler). Für die Präsentation haben sie einen Tisch und eine Plakatwand und es sind mit Aufbau und Abbau zwei lange Tage dafür eingeplant. Außerdem müssen sie eine schriftliche Arbeit abgeben, in der sie ihren Projektverlauf dokumentieren und natürlich auch theoretisch etwas zu ihrem Thema schreiben.

    Die Schüler arbeiten in den NwT-Stunden relativ frei und auch räumlich verteilt (Chemieraum, Computerraum, draußen, NwT-Raum,…) und teilweise haben die Kollegen (zu?) viele Gruppen.

    Ohne gute Vorbereitung der Schüler in den Vorjahren, ist diese Projektarbeit für die Schüler allerdings sehr schwer. Sie müssen sich selbst organisieren, eine eigene Leistung erbringen und ihr Projekt dokumentieren. Das muss vorher geübt werden.



    Ansonsten gibt es in BW noch GFS. Das sind Referate mit oder ohne schriftliche Ausarbeitung, die wie eine zusätzliche Klassenarbeit zählen. Davon muss ab Klasse 7 jeder Schüler eine pro Schuljahr in wechselnden Fächern halten. Dort wird in Physik auch gerne ein Experiment als Thema vorgeschlagen, das dann vorher durchgeführt und ausgewertet werden kann. In der Regel in der Schule am Nachmittag außerhalb des Unterrichts. Wenn eine schriftliche Ausarbeitung verlangt wird, hat diese nicht den Umfang der Facharbeiten in Klasse 10.


    Ist zwar nicht NRW SekII Chemie, aber vielleicht trotzdem interessant.


    LG DFU

    Hallo zusammen!


    Ich glaube ein großes Problem bei der Teilzeit ist in unserem Beruf, dass von den Teilzeitkräften schon bei der Stundenplanerstellung erwartet (oder zumindest erhofft) wird einen überproportionalen Anteil ihrer Arbeitszeit zur freien Stundenplanung zur Verfügung zu stellen. Und vermutlich haben sich die wenigsten Vollzeitkräfte das mal Bewußt gemascht.


    An meiner Schule verteilt sich der Unterricht auf 3 Tage mit jeweils 10 Unterrichtsstunden und zwei Tagen mit jeweils 7 Unterrichtsstunden. Außerdem ist bei jedem Kollegen der Konferenznachmittag gesetzt, was auch ca. 3 Unterrichtstunden, die man bei Konferenzen im Haus sein muss, entspricht.

    Das sind dann bei Vollzeitkollegen 44 + 3 Deputatsstunden, also 47 Deputatsstunden. (Zusatztermine am Abend wie Elternabende, berüpcksichtige ich mal nicht.)


    Teilzeitkollegen mit halben Deputat sollten nur die Hälfte der Zeit, d.h. 23,5 Deputatsstunden für die Stundenplaner zur Verfügung stellen müssen.

    Der Konferenznachmittag ist gesetzt, denn Gesamtlehrerkonferenzen sind keine teilbaren Aufgaben. Dann haben wir nur noch 20,5 Deputatsstunden übrig. Und 20 Deputatsstunden sind doch nur noch 4*5, also jeden Tag 1.-5h oder 2.-6. Stunde und Vormittag frei.

    Viele Teilzeitkollegen sind großzügig und überlassen es den Stundenplanern den unterrichtsfreien Vormittag festzulegen.


    Ich finde daher nicht, dass es bei einer halben Stelle zu viel verlangt ist, oben genannte Unterrichtszeiten einzufordern. Teilzeit ist in unserem Beruf wegen der unteilbaren Aufgaben sowieso nicht besonders lohnend, warum sollten die Kollegen, die in Teilzeit bewußt auf Gehalt und eine höhere Pension verzichten, auch noch ein schlechteres Verhältnis zwischen Präsenzzeiten und flexiblen Arbeitszeiten akzeptieren?


    Oder noch einfacher: Wenn alle Vollzeitkollegen von 8-17 Uhr in der Schule präsent sein müssten, dann wären es die Teilzeitkräfte bei halber Stelle trotzdem nur 4 Vormittage (8 - 12) und einen Konferenznachmittag (13-17). Für Teilzeiten mit anderen Anteilen kann man ähnlich rechnen.




    Ein ganz anderes Konzept wären dieses:

    Vollzeit mit 25 Deputatsstunden sind 5 volle Arbeitstage, Teilzeit mit 20 Deputatsstunden dann 4 volle Tage (+ 1 freier Tag) und Teilzeit mit halben Deputat dann 2,5 Arbeitstage (+2,5 freie Tage).

    Für letztere wäre das im schlimmsten Fall dann 2 volle Tage mit Nachmittagsunterricht und ein Konferenznachmittag, im besten Fall dann 3 Vormittage, ein Nachmittag mit Unterricht, ein Konferenznachmittag + 2 komplett freie Tage. Dass passt mit Kindern besser für Familien, wo auch der Partner reduziert und betreut. Erfordert aber eine große Flexibilität des Partners, da Stundenpläne sich ja immer schnell ändern können.



    Ergänzung:

    Im Übrigen denke ich, dass die Teilzeitkollegen durchaus auch zur Entlastung aller Kollegen beitragen. Bei uns gibt es an der Schule mindestens eine Veranstaltung (Methodentag), bei der betont wird, dass alle Kollegen zur Durchführung benötigt werden, auch Teilzeitkollegen an ihrem freien Tag. (Natürlich müssen auch Vollzeitkollegen kommen, wenn sie unterrichtsfrei hätten.)

    Dieser Tag ist überhaupt nicht so geplant, dass er durchführbar wäre, wenn wir nur Vollzeitkollegen hätten.


    Wenn man dagegen alles (außerunterrichtliche Veranstaltungen, Dokumentationsaufgaben, Schulentwicklung) so planen würde, als ob nur Vollzeitkollegen an der Schule wären, müsste man mit viel weniger Schultern rechnen.


    LG DFU

    Die Busaufsicht macht prinzipiell schon Sinn.

    Wenn an einem Schulzentrum mit mehreren Schulen nach der 5., 6. oder 7. Stunde die Busse kommen, dann kommt es immer wieder zu Gedrängel und Geschubse. Und es ist auch schon vorgekommen, dass Schüler ernsthaft verletzt wurden. Zum Glück nicht oft, aber es passiert.

    Manchmal sind die Buskapazitäten auch knapp kalkuliert.

    Insbesondere zu Schuljahresbeginn sind unsere älteren Schüler aufgefordert, die 5er zuerst einsteigen zu lassen


    Wenn aber bis auf den letzten Bus alle weg sind und nur noch eine oder zwei Handvoll Schüler warten, passiert in der Regel nichts mehr. Diese Kinder schaffen es dann auch geordnet einzusteigen.

    Auch nach dem Nachmittagsunterricht ist es entspannt.


    Aber trotzdem sollte zu jeder Aufsicht nicht nur der Beginn, sondern auch das Ende festgelegt werden.


    Wer bei dem Thema wirklich etwas ändern muss, muss aber sicher Kollegen und Elternschaft mit ins Boot holen und mittel- bis langfristig planen.


    @Frosch: Wahrscheinlich sind die Zeiten entgültig vorbei, in denen jeder kleine Ort eine Grundschule mit 40-60 Schülern unterhält, wie es meine Grundschule damals war. War mir aber wirklich nicht bewusst, dass das so viele Grundschüler betrifft.




    LG DFU

    Hallo Seph,


    auch in BW kann aus dienstlichen Gründen abgewichen werden und später ausgeglichen.


    Aber man kann nicht ohne Ausgleich 26 statt 24 Deputatsstunden in den Plan schreiben, weil bei einigen Deputatsstunden Vermutet wird, dass am Ende wegen Abitur oder vorher wegen Klassenfahrt Unterricht ausfallen wird.


    Und danach klang der Eingangspost für mich. Dort stand ja nicht, dass im ersten Halbjahr 26 und im zweiten Halbjahr 22 Deputatstunden geleistete werden sollen, sondern dass im Stundenplan 26 Stunden stehen, aber nur 24 auf dem Deputat.


    Aber vielleicht habe ich den Eingangspost auch falsch verstanden.


    LG DFU

    Hallo :-),


    derjenige soll das ja auch nicht durch verbesserte Organisation ausgleichen, sondern nur das leisten, was in der Arbeitszeit auch leistbar ist. Und als Anfänger ist das dann eben eventuell weniger guter Unterricht als bei einer Lehrkraft, die bereits aus eigenen Materialquellen und eigenem Erfahrungsschatz schöpfen kann.


    Es gibt aber auch Kollegen, die nur Teilzeit arbeiten, weil sie mehr Zeit für Kinder oder Eltern oder Hobby haben wollen. Auch da ist es dann nicht so einfach sich so zu organisieren, dass auch tatsächlich diese freie Zeit bleibt.


    LG DFU

    Hallo Frosch,


    aber du bist an einer Grundschule. Wieso habt ihr da überhaupt so viele Buskinder? Ich kenne genau ein einziges Kind, von dem ich weiß, dass es in der Grundschulzeit manchmal mit dem Bus in die Schule gefahren ist. Das schließt nicht aus, dass es noch mehr gab, aber prinzipiell ist die Grundschule ja wohnortnah.

    Das sieht an weiterführenden Schulen anders aus. Da handelt es sich dann auch nicht um einen Bus, sondern um sehr sehr viele. Da kann man nicht jeden Tag erneut abklären, wie pünktlich jetzt jeder einzelne Bus war.


    Die Absprache mit dem Busunternehmen wegen beispielsweise der letzten Schultage vor den Ferien funktioniert aber meines Wissens auch.


    LG DFU

    Wäre die Frage, was "Beginn der Schülerbeförderung" meint. Ein Anruf in der Rechtsabteilung eurer Schulbehörde genügt, das herauszufinden. Ein guter Personalrat weiß das auch, oder findet es heraus.

    Vielleicht sollte auch darüber nachgedacht werden, was Schülerbeförderung ist. Es kann doch nicht sein, dass ihr die Aufsicht bei Linienbussen machen müsst. Bei uns gibt es Dörfer, da sind die Kinder schneller zu Hause, wenn sie ein paar Meter weiter zu einer Linienbushaltestelle laufen und den Linienbus nehmen, als wenn sie 30 Minuten auf den Schulbus warten. Diese Haltestellen beaufsichtigen wir nicht, sondern nur die die Bushaltestellen direkt an der Schule.

    Bei einer Haltestelle kommen die Busse später, so dass die Aufsicht länger geht, bei der anderen Haltestelle fahren die Busse alle früher, so dass die Aufsicht kürzer ist. Das wird von den Stundenplanern versucht in der Anzahl der Aufsichten zu berücksichtigen.

    Wir sollen aber auch warten bis alle Busse weg sind. Wenn ein Bus zu lange nicht kommt, würde ich aber davon ausgehen, dass er ausgefallen ist und gar nicht mehr kommt und die Aufsicht abbrechen. Das machen doch auch eure Schüler, die sich dann abholen lassen. Oder kommen dann bei euch eine Stunde später zwei Busse direkt nacheinander?


    LG DFU

    Hallo!


    Ich bin auch schon gefragt worden, ob ich im ersten Halbjahr mehr Wochenstunden unterichten kann und im zweiten Halbjahr weniger.

    Was diese Praktikumsklassen angeht, würde ich mich aber genau informieren, wie das denn bei den Klassen verrechnet wird.

    Wenn bei uns Unterricht wegen Praktikum (Bogy), Klassenfahrt oder eben nach dem Abitur ausfällt, kann man stattdessen zu anderen Aufgaben (Vertretung oder auch anderes) herangezogen werden, aber erst, wenn der Unterricht entfallen ist. Es kann keine Vorleistung verlangt werden.


    Gibt es bei euch keine Stundentafel für die verschiedenen Jahrgänge? Wenn dort Stunden für die Praktikumszeit verzeichnet sind, dann geht es nicht, weil man sich um das Praktikum kümmern muss. Wenn sie nicht darin auftauchen, dann kümmert sich jemand anderes um das Praktikum, während man selbst für andere Unterrichtsstunden zur Verfügung steht.


    Wenn für das ganze Jahr 26 Deputatsstunden im Stundenplan stehen, dann müssen die aber auch bezahlt werden, meine ich.


    LG DFU

    Hallo zusammen,


    ich habe Mimimaus so verstanden, dass sie auf den PCR-Test verzichtet, weil das Gesundheitsamt bei ihren Kindern sowieso auch keine Maßnahmen (z.B. Kontaktverfolgung) ergriffen hat. Und weil sie wegen Elternzeit keinen Nachweis für den Dienstherrn braucht, spart sie sich daher den Test und die Meldung. Und nicht, weil sie trotz eventueller Infektion unterwegs sein möchte.

    Danke. Ja, wir passen auf. Da ich aber erlebt habe, was das Gesundheitsamt für Maßnahmen bei einer Infektion einleitet, nämlich gar keine, habe ich kein Interesse an einer angesetzten Quarantäne. Das ist doch inzwischen alles Augenwischerei.


    Mimimaus: Wie ich schon bei deinem Baby geschrieben habe, würde ich trotzdem einen PCR-Test machen um den Nachweis der Erkrankung zu haben. Außerdem ändert eine verordnete Quarantäne ja auch nichts. Wenn du vermutest, dass du infiziert bist, lasst dich dein gesunder Menschenverstand ja auch nicht einkaufen gehen sondern höchstens in den eigenen Garten. Und Abstand von deinem Mann musst du eh halten, damit eure Kinder nicht zwei kranke Eltern gleichzeitig haben


    LG und allen Betroffenen gute Besserung

    DFU

    Oder sagen wir fahren und jeder KL, der keine echten besonderen Gründe hat, muss mit.

    Und wie soll das dann mit den Teilzeitkollegen geregelt werden. Wenn jemand extra auf viel Geld und Pension verzichtet, weil er seine Kinder oder Eltern betreuen möchte, sein Pferd versorgen oder einfach nur den Haushalt erledigen, damit er am Abend frei hat, dann sollte derjenige auch in einer Klassenfahrtwoche das Recht auf diese teuer erkauften freien Nachmittage oder Tage haben.

    Nebenbei: Ich habe auch mehrfach geschrieben, dass Teilzeitkräfte so etwas auch nur anteilig machen sollten. Aber wenn ich an einer Ganztagsschule arbeite, kann ich nicht die Erwartungen haben, dass ich nur vormittags eingesetzt werde.

    Der Vorschlag, dass Teilzeitlehrkräfte eben entsprechend ihres Deputats seltener fahren, ist ja schön und gut. Er berücksichtigt aber nicht, die individuellen Arbeitszeiten der Teilzeitkraft, die zumindest teilweise dem Stundenplan zu entnehmen sind.

    Und selbst wenn dann drei Personen (meinetwegen sogar für zwei Klassen) mitfahren und die Teilzeitkraft, die eigentlich nur vormittags arbeitet, mehrmals am Nachmittag frei hätte, könnte sie je nach Entfernung in der Zeit immer noch nicht das machen, wofür sie bewusst Teilzeit arbeitet.

    Einfacher wäre es, wenn man nach 2,5 Tagen einfach die Teilzeitlehrkraft (1/2 Deputat) austauschen würde. Aber wer hat schon einen Stundenplan, der das Arbeiten von Montagmorgen bis Mittwochmittag oder von Mittwochmittag bis Freitagabend vorsieht? Schon alleine der Konferenznachmittag kann ja nicht in beide Modelle fallen. (Und dann gibt es ja noch viele andere Teilzeitmodelle bei Lehrern. Nicht alle Teilzeitkräfte arbeiten genau 1/2 Deputat und die freien Tage liegen manchmal mitten in der Woche und …)


    Ich finde es da schon verständlich, dass eher Vollzeitlehrkräfte herangezogen werden. Kenne aber auch Teilzeitkräfte die gerne auf Klassenfahrt fahren.

    Zunächst einmal sollten aber nur so viele Klassenfahrten geplant werden, dass das Fahrtenkonzept auch mit ausschließlich Vollzeitkräften möglich ist. Bei uns gibt es Veranstaltungen (z.B. Methodentag) die nur möglich sind, wenn alle Kollegen jedes Jahr teilnehmen. Auch Teilzeitkräfte an ihrem unterrichtsfreien Tag.


    LG DFU

    Von hier auch gute Besserung an alle.

    (angesichts des positiven SchnellTests und der deutlichen Symptome verzichte ich auf eine PCR-Bestätigung).

    Ich selbst würde wohl einen PCR-Test durchführen lassen. Man weiß ja nicht, ob man nicht vielleicht auch bei Kindern eine Genesenennachweis noch brauchen kann. Da gilt ja schließlich ständig etwas anderes.


    LG DFU

    So wird es sein. Oder du weisst nicht, was OneNote kann.

    Natürlich können die vielen Programme wie OneNote das auch alles, aber ich müsste dann mein Dienstgerät, auf dem Noten und Elternbriefe gespeichert sind, in Schülerhände geben, wenn sie selbst am Tafelbild mitarbeiten sollen. Beim Smartboard kommen die Schüler einfach vor und schreiben wie gewohnt an die Tafel (geht sogar zu zweit gleichzeitig) oder verschieben Dinge zum Zuordnen oder…

    (Außerdem beinhaltet mein Dienstgerät keinen Stift zum schreiben, was die Nutzung von OneNote als Tafelersatz nicht erleichtert. Aber das ist ja wieder ein anderes Problem.)


    Ich mag Smartboards daher deutlich lieber als nur eine Projektionsfläche mit Beamer. Leider gibt es sie bei uns in immer weniger Zimmern. Dafür werden bei uns Tafel und Projektionsfläche (außer in der Chemie, wenn der Abzug im Weg ist) immer nebeneinander eingebaut, so dass man beides gleichzeitig nutzen kann.


    LG DFU

    Wir machen alle Elterntreffen, also Elternabende und Sprechstunden mit 3G und Maskenpflicht; das ist Teil unseres Konzepts. Keine Ahnung, ob das irgendwo so steht (ich erinnere mich ehrlich gesagt nicht daran, dass das im KMS oder so stand), aber unsere SL hat das so beschlossen und es macht ja auch nur Sinn. Warum soll 3G für KuK und SuS gelten, aber nicht für Eltern...?

    Das ist wie bei den Klassenarbeiten. Zu den mindestens notwendigen Klassenarbeiten dürfen in BW (Gymnasien) die Schüler auch ungetestet erscheinen und die Eltern eben zu den Gremien, die ihnen ihre Mitwirkung garantiert. Ich finde es aber auch doof, dass sie dazu nicht testen müssen.


    Bei uns sind die Elternpflegschaftabende auch schon terminiert, aber die Schulleitung entscheidet erst noch, ob sie in Präsenz oder digital stattfinden.


    LG DFU

    Meine Schulleitung (BW) interpretiert es als Pflicht. Hier müssen auch die geimpften Kollegen in den ersten zwei Wochen zweimal pro Woche testen. Ob das rechtlich wirklich haltbar ist, weiß ich nicht. Für diese zwei Wochen hat sich meines Wissens keine geimpfte Lehrkraft beschwert.

    Danach muss die Schule das meines Wissens nicht mehr anbieten. Und ich weiß auch nicht, ob sie die Tests dann noch erhält und freiwillig anbieten kann.


    Meine geimpften Schüler haben jedenfalls keine Lust mehr zu testen und hoffen darauf es im Oktober nicht mehr tun zu müssen.

    Inzwischen wurde zurückgerudert. Eventuell haben sich Schüler/Eltern beschwert?


    Geimpfte Personen müssen nicht, dürfen sich aber noch testen lassen. In meiner Klasse hat sich heute meines Wissens keine Schüler, der doppelt geimpft ist, testen lassen . Ich selbst hatte heute morgen zu Hause das Testen vergessen und mich dann absichtlich mit/vor meiner Klasse getestet. Er ist aber niemand meinem Vorbild gefolgt. Ein geimpfter Schüler hat sinngemäß geäußert, dass ihm die Ungeimpften da egal sind, weil sie sich inzwischen ja auch hätten impfen können. Keine Ahnung, ob er da diese Klasse betreffend recht hat, oder ob es doch jemanden gibt, dem sein Arzt abgeraten hat. Erzählt hat das bisher niemand. Und anwesend war bei dem Test auch nur die Hälfte der Klasse.


    LG DFU

    Bin zwar nicht BY, aber Geimpfte dürfen sich freiwillig auch testen. Ungeimpfte müssen jeden Tag in der Schule vor dem Unterricht, vor Zeugen. Also die ungeimpften Lehrer und Schulbegleiter. Zu Hause oder am Vortag gilded ;)nicht.

    Meine Schulleitung (BW) interpretiert es als Pflicht. Hier müssen auch die geimpften Kollegen in den ersten zwei Wochen zweimal pro Woche testen. Ob das rechtlich wirklich haltbar ist, weiß ich nicht. Für diese zwei Wochen hat sich meines Wissens keine geimpfte Lehrkraft beschwert.

    Danach muss die Schule das meines Wissens nicht mehr anbieten. Und ich weiß auch nicht, ob sie die Tests dann noch erhält und freiwillig anbieten kann.


    Meine geimpften Schüler haben jedenfalls keine Lust mehr zu testen und hoffen darauf es im Oktober nicht mehr tun zu müssen.


    LG DFU

    Hallo!


    Bei uns muss man sich „sofort“ telefonisch oder per E-Mail und dann binnen drei (Werk)Tage schriftlich entschuldigen.

    „Sofort“ heißt dabei bei uns spätestens am Tag nach dem ersten Fehltag. Und ab dann zählen die drei Tage. Das genügt für den Postweg.

    Wer Montag anfängt zu fehlen, muss spätestens am Dienstag anrufen und dann am Freitag die schriftliche Entschuldigung vorweisen.

    Wer gar nicht anruft, muss die schriftliche Entschuldigung entsprechend spätestens Montag abgeben.

    Wer später abgibt, bekommt eine versäumte Klassenarbeit mit 6 bewertet.


    Wer sich rechtzeitig entschuldigt, bekommt eventuell einen Nachschreibetermin angeboten. Wenn ein Schüler nur genau einen Tag krank war, dann darf man ihn auch ohne weitere Ankündigung direkt am Folgetag schreiben lassen. Es gibt dann ja keinen Nachteil, weil die Vorbereitung auf die Klassenarbeit dann ja stattgefunden hat. Wenn jemand länger krank war, macht das aber natürlich keinen Sinn.


    In den letzten zwei Schuljahren durften schriftliche Entschuldigungen auch per E-Mail vorab eingereicht werden, damit nicht alles über die Post und das Sekretariat laufen musste. Dieses Schuljahr ist das nicht mehr geplant.


    Viele Grüße

    DFU

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