Hallo zusammen!
Wir sind auch aufgefordert, Gedächnisprotokolle von Elterngesprächen oder sonstigen Gesprächen zu erstellen. Die sammle ich üblicherweise einfach bei mir, aber in kompliziertere Fällen, in denen die Schulleitung involviert wird, gebe ich auch eine Kopie ins Sekretariat, damit sie sie zu der Schülerakte legen können. So ist die Schulleitung dann auch informiert. Und ich gehe dabei davon aus, dass die Schulleitung weiß, ob solche Gesprächsnotizen/-protokolle am Ende des Schuljahres vernichtet werden müssen oder nicht.
Was die Standpauke und das Protokoll angeht:
Zu klären ist natürlich, ob es wirklich Mobbing war, und wenn ja sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, den Zustand zu ändern. Mit nur einer Standpauke bekommt man ja kein echtes Mobbing in den Griff.
Die Schulleitung kann man auch über das Gespräch und das zugehörige Protokoll unterrichten, ohne es einfach in die Akte zu legen. Und es ist davon auszugehen, dass die Schulleitung weiß, ob das unterschriebene Dokument in die Akte darf oder soll oder nur das restliche Schuljahr vom Klassenlehrer aufbewahrt werden soll. Oder vielleicht liegt es ja auch für den Hausgebrauch nur neben der Schülerakte.
Und wenn die Reaktion auf das Fehlverhalten der Schüler dieses Mal ein Gespräch mit dem Klassenlehrer war, dann spricht ja auch nichts dagegen, dass bei einem erneuten Fehlverhalten ein Gespräch mit höherer Instanz ansteht. So wie es im ersten Post steht, wurde ja kein Schulverweis angedroht oder ähnliches. Gerade wenn es echtes Mobbing sein sollt, kann man die Schulleitung frühzeitig einbeziehen. Zumindest meine Schulleitung möchte auch informiert sein, was an ihrer Schule los ist.
Ich würde daher erst einmal in Ruhe die Schulleitung informieren und fragen, ob du das Protokoll bei dir aufbewahren sollst oder ob es eine zentrale Stelle für solche Notizen gibt.
LG DFU