Beiträge von DFU

    Ja, irgendwo muss ja festgehalten sein, wann welche Unterrichtsstunde beginnt und endet.


    Wenn man die Pausen an das Doppelstundenystem anpassen möchte, muss die Läuteordnung entsprechend verändert werden.


    Gibt es den Begriff nur in BW?

    Eher selten. Wäre aber einigermaßen kreativ, wenn tatsächlich mal jemand den Menüpunkt "Läuteordnung" setzt 😄

    Ist natürlich anekdotisch, aber unter dem Begriff habe ich es bisher bei jeder Schule, auf deren Homepage ich danach gesucht habe, gefunden.


    Allerdings niemals über einen Link dieses Namens auf der Startseite. Eher unter Downloads oder so

    Mich wundert, dass Eltern schreiben, sie fänden es total normal und okay, wenn Lehrkräfte mit ihren Privathandys ihre SuS fotografieren und filmen.

    In BW ist das mit Genehmigung erlaubt, wenn die Fotos dienstlich notwendig (z.B. Namenlernfotos zu Coronazeiten) sind oder durch ein (geräteunabhängige) Einverständnis der Eltern abgedeckt ist.. Es ist schlicht erlaubt, und es wird ebenso professionell mit den Daten bzw. Fotos umgegangen wie bei der Nutzung jeden anderen Geräts.


    Vielleicht sehe ich das daher anders als du. Und es wurden hier ja erlaubte Fotos mit dem falschen Gerät gemacht, nicht einfach ungefragt wild herumfotografiert.

    Darf ich als Lehrerin dagegen eigentlich auch vorgehen? Ich möchte eigentlich nicht auf irgendwelchen Familienfesten oder so gezeigt werden.

    Ich denke, es gehört zu unsere. Job auf Einschulungs-, Schultheater-, Chorauftrittes- oder Klassenfotos in Wohnzimmern gezeigt zu werden.


    Allerdings kann die Schule auch das Fotografieren und Filmen von Elternseite auf Schulveranstaltungen in der Schule verbieten. Habe ich schon erlebt. Aber ich bezweifele, dass man es dadurch vollständig verhindern kann.


    Was ich auch schon erlebt habe ist der Hinweis an den Schultüren, dass bei einer Veranstaltung Film- und Tonaufnahmen gemacht werden, und man sich bei Teilnahme an derselben damit einverstanden erklärt

    Dass so ein Scheiß nie wieder passiert? Dem generellen Tenor, dass das Fotografieren von Kindern eine Lappalie sei und mit "Löschen" sich alle Dateien in Luft auflösten, stimme ich nicht zu.

    Aber die Kollegin ist doch schon einsichtig und wird in Zukunft sicher nicht mehr für Schülerfotos das Privathandy verwenden.

    Insbesondere, wenn es noch Geschwisterkinder gibt, würde ich auch eine Schule wählen, die das Kind alleine erreichen kann.

    Aber auch bei einem Einzelkind kann dieses dann auch in Ausnahmefällen nicht als Schlüsselkind mal eine halbe Stunde vor dem ersten Elternteil zu Hause sein, z.B am letzten Schultag vor Weihnachten oder den Sommerferien oder was auch immer. Das kann bei zwei arbeitenden Elternteilen zu einem entspannten Familienalltag beitragen.


    Bei Schule 2 würde mich mehr noch als der hohe Sozialindex die riesigen Klassen stören. Das kann dann für die Kinder schon anstrengend sein. Allerdings habe ich auch keinerlei Erfahrung bezüglich Sozialinde.


    Für die Jül-Klassen spricht der kleinere Klassenteiler. (Das ist zumindest in BW so.) Wenn das Konzept aber nicht zu eurem Kind oder euch passt, ist die Schule raus.

    Mich wundert, dass die Einverständniserklärung an das Gerät gekoppelt ist und nicht an den Verwendungszweck der Bilder. Das kenne ich so nicht.


    Und darüber, ob die Lehrerin ihr privates Handy von der Schulleitung zur Verarbeitung von sensiblen Daten hat genehmigen lassen, werden die Eltern normalerweise nicht informiert. Es wundert mich, dass das bekannt ist.


    Zu dem Sachverhalt direkt:

    - eine Lehrerin fotografiert aus dienstlichen Gründen, für die es eine Einverständniserklärung der Eltern gibt

    - Eltern beschweren sich wegen der Nutzung des falschen Geräts

    - Die Schulleitung schafft Abhilfe und lässt fieBilder löschen.

    - Die Lehrerin ist einsichtig und entschuldigt sich.

    - Die Eltern sind aber nicht zufrieden und möchten mehr.


    Da stellt sich für mich die Frage, was noch erreicht werden soll.

    Zumal es sich nur um zwei von fünf Tagen handelt bei einem nicht vollen Deputat.


    Wobei ich mir vermutlich bei einem 4/5-Deputat zwei definitiv freie Nachmittage und ansonsten einen kompakten Stundenplan gewünscht hätte. 4/5-Deputat bedeutet ja eh, dass man an acht von zehn halben Tagen arbeiten muss.

    [...] bringen sie ihr Sportsachen dazu jedes Mal von daheim mit?

    Bei uns tun sie das. Wenn sie sich im Sportznterricht beteiligen, sind die Sachen doch verschwitzt. Solche Klamotten lässt man doch nicht im Turnveutel in der Schule vor sich hin müffeln, sondern wäscht sie oder lässt sie zumindest zu Hause gut auslüften.


    Die (Grund)Schulen, die vorschlagen, die Turnsachen über mehrere Tage in der Schule zu lassen, habe ich noch nie verstanden.


    Zum ursprünglichen Thema: Ich würde den Schüler fragen, ob er wegen trockener Kleidung zu Hause anrufen möchte. Falls er verneint, würde ich das im digitalen Klassenbuch vermerken, dann sind die Eltern auch gleich über das Angebot informiert.

    Wie öffnen diejenigen die E-Mails, die kein privates Handy für den 2. Faktor einsetzen?


    Ich habe zu Zeiten von BelWue immer den Browser benutzt, weil ich dann an jedem beliebigen Rechner alle E-Mailsvorliegen hatte. Ich fand das vollkomnen in Ordnung. War aber noch ohne 2. Faktor.


    Nach BelWue hat der Schulträger einen kommerziellen Anbieter ausgewählt. Jetzt sollen wir alle Thunderbird oder Mail für das iPad nutzen, weil wir im Browser nicht die Verschlüsselung, die die Schule eingerichtet hat, nutzen können. Ich darf über den Browser natürlich E-Mails ohne sensible Daten verschicken, kann aber die verschlüsselten der Kollegen nicht lesen.

    [...]

    Wenn jetzt aber ein Partner reduziert, dann ist da natürlich schon nochmal ein höherer Anspruch auf zeitliche Vergünstigungen. Ich verstehe schon, dass du sagst, dass die mit TZ "erkauften" zeitlichen Vergünstigungen nicht automatisch auch einen Anspruch auf bestimmte Unterrichtszeiten bedeuten müssen ("Vermischung"), [...]

    Das Problem ist, dass bei 50%-Deputat eigentlich vor Erstellung des Stundenplans bereits abgesprochen werden müsste, welche 20 Zeitstunden pro Woche zur Arbeitszeit gehören.


    Meist ist da wegen Konferenzen eh schon mindestens ein Nachmittag bis 16.00 oder 17.00 Uhr dabei, dann sind höchstens noch vier weitere halbe Tage (Vormittag, Nachmittag oder Mittagsband von 3.-7. Stunde) möglich.


    Schulleitungen möchten sich aber gerne vorbehalten, erst beim Erstellen des Plans selbst die Arbeitszeiten in Präsenz über 100% der Woche zu verteilen. Natürlich im Normalfall einigermaßen kompakt, aber trotzdem...


    Oder wer von den Teilzeitkräften außer Susannea wählt seinen freien Tag selbst, wenn nicht Abordnungen an andere Schulen oder Fachleitertätigkeit am Seminar den Tag festlegen?

    Noch ist die Bezügemitteilung ja wohl nicht eingetroffen. Die kann man durchaus noch abwarten.

    Aber es ändert ja nichts, daher spricht nichts gegen die sofortige Meldung.

    Genau das meine ich. Die Grundidee ist schon immer, dass man als Beamter als Alleinverdiener seine Familie ernähren usw. kann.


    Das die Dienstbezüge nicht im gleichen Maße prozentual gestiegen sind wie beispielsweise die Hartz IV - Sätze wird ja schon länger bemängelt, und von den Verbänden auch rechtlich überprüft.

    In NRW kamen da zunächst die Kinderzuschläge heraus, die das Problem bezüglich der Miete für kinderlose Beamte eben nicht lösen.

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