aber es ist in dem Beispiel doch nicht der Fall oder?
anders gefragt: habt ihr ein Deputat von 24 Stunden? (dann würde ich deine Argumentation verstehen) oder von 25 Stunden? (Dann wäre es nicht nachvollziehbar)
Ich habe das Beispiel so verstanden, dass die erkrankte Person bei einem 25h Deputat (BW, Gym) 24 Stunden in der Woche unterrichtet und eine Zusatzaufgabe mit zwei Entlastungsstunden pro Woche erledigt hat. Damit arbeitet sie 26/25 und macht Überstunden im Rahmen einer Deputatsstunde.
Und diese eine (Entlastungs)Stunde hat, so wie ich es verstanden habe, die Schulleitung während der Erkrankung der Person übertragen, welche die Zusatzaufgabe vertretungsweise übernimmt. Denn die erkrankte Person kann krank ja keine Überstunden machen. Die zweite Entlastungsstunde verbleibt aber bei ihr, weil die Schulleitung ihr ja nicht wegen des Krankseins eigenmächtig das Deputat kürzen darf.
Vermutet habe ich das aufgrund folgender Aussage:
D.h. die KuK müssen immer schauen, dass ihr Unterrichtseinsatz genau um die Anrechnungsstunden reduziert wird. Sonst sind die Anrechnungsstunden im Krankheitsfall weg! Das ist ja schon irgendwie der Hammer.
Daraus habe ich, vielleicht auch falsch, darauf geschlossen, dass der Unterrichtseinsatz eben nicht genau um die Anrechnungsstunden reduziert wurde.
Wenn die Kollegen durch die Entlastungsstunden keinen Überstunden macht, können sie auch nicht umverteilt werden. Dann sollte dagegen vorgegangen werden.