Hallo,
in BW gilt, wie vermutlich in jedem anderen Bundesland, dass man nicht arbeiten muss, wenn man krank ist. Man darf sogar nicht, wenn es nicht zur Gesundung beiträgt. (Wenn die Schulleitung das anders sieht, soll sie die Rechtsgrundlage nennen.)
Und wenn seit November noch unkorrigierte Klassenarbeiten usw., deren Bewertungen zwingend für die Halbjahreszeugnisse der Oberstufe berücksichtigt werden müssen, herumliegen, hätte die Schulleitung schon längst einen Termin zur Abholung vereinbaren können und diese von jemand anderem korrigieren lassen. Vielleicht liegt ja sogar der Erwartungshorizont bereits vor.
Bei mir an der Schule wäre nach zwei Monaten vermutlich die Krankenvertretung (oder eine Person der erweiterten Schulleitung) für die Noteneingabe zuständig. Im besten Fall nach Absprache mit der kranken Kollegin und/oder unter Berücksichtigung der bisherigen Noten, wenn die Erkrankung diese Absprache mit Weitergabe der bisherigen Noten zulässt.
Da die Kollegin hier aber nicht alleine weiterkommt und die Schulleitung überzeugen möchte, wäre der Personalrat einzuschalten und eine Beratung bei einer Gewerkschaft sinnvoll. Vielleicht geht das ja auch in Vertretung. Ansonsten für die Krankenzeit alle Schulnummern und die private Telefonnummer des Schulleiters am eigenen Telefon blockieren.
Bei uns müssen alle schriftlichen Noten in der Schule in einen Ordner eingetragen werden, damit die Noten der Schulleitung jederzeit vorliegen. Gerade bei einer Halbjahresinformation könnte man auch einfach auf diese Noten zurückgreifen und die mündliche Note zunächst ausklammern. Man muss diese Eintragung dann natürlich jeweils zeitnah vorgenommen haben.
Viele Grüße
DFU