Beiträge von DFU

    Hallo CDL,


    ich nehme an, die Kinder werden nicht nach Hause geschickt, weil sie einmal etwas vergessen haben, sondern weil sie konsequent die Schutzmaßnahme, die ja auch die Mitschüler schützen soll, ignorieren.

    Gilt bei euch nicht, dass Kinder, die eine Gefährdung für ihre Mitschüler sind, nach Hause geschickt werden.


    Da geht es nicht um den Lehrer, sondern um die Mitschüler, die auch ein Recht darauf haben, während des Präsenzunterrichts nach den Regeln des Infektionsschutzgesetztes geschützt zu werden.


    LG DFU

    Aber freitesten kann man sich doch nur xTage nach dem letzten Kontakt mit einem positiven, wenn man zusammen wohnt findet der ja nicht statt, sondern besteht weiterhin. Also dürfte es logischer Weise kein freitesten geben.


    So wird es bei uns auch weiterhin konsequent gehandhabt, wir schicken die Kinder dann wieder nach Hause bzw. lassen sie abholen. Aber ich weiß, Logik ist seit Corona abgeschafft.

    Wenn das infizierte Kind in Quarantäne ist (und die Eltern das auch umsetzen), dann besteht doch auch in der gemeinsamen Wohnung seit dem Test gerade kein Kontakt mehr und die Geschwister können sich frei testen. Ist eines der Geschwisterkinder positiv, müssen die übrigen Geschwister dann aber die ursprünglichen 10 Tage in häuslicher Quarantäne verbleiben.


    LG DFU

    Hallo!


    Ich kann auch problemlos einen Schulvormittag lang eine FFP2/Maske tragen.

    Allerdings habe ich den Eindruck, dass es inzwischen doch einen Einfluss auf meine Atemwege hat. Unter der Woche habe ich oft Hustenreiz, am Wochenende allerdings nicht. Ich bin daher nicht mehr überzeugt, dass es komplett unschädlich ist, so lange ohne Pause FFP2-Masken tragen.


    Habt ihr solche Probleme nicht?


    LG DFU

    chemikus und Chilipaprika


    Ich hatte nur den Fall im Kopf, dass die Teilzeitkraft wegen des Kindes eh nur vormittags arbeitet. Wenn sie dann volle Krankentage hätte, könnte sie dann ja mit einem dieser Tage zwei halbe Arbeitstage abdecken. Und das geht sicher auch in NRW nicht. Sie hat dann nur halbe Tage und keinen Vorteil gegenüber einem Kollegen in Vollzeit.


    Aber ihr habt recht, jemand mit ungleichmäßiger Unterrichtsverteilung ist besser gestellt. Allerdings gilt das auch für eine Vollzeitkraft, die einen freien Tag hat. Das gab es bei uns auch schon.


    LG DFU

    Der Philologenverband hat gerade rundgeschickt, dass die großzügige Regelung auch in diesem Jahr gelten wird.

    Sprich: Maximal 30 Arbeitstage pro Kind, maximal 65 Arbeitstage insgesamt. Bei Alleinerziehenden 65/130. (Das wäre bei Teilzeitkräften je nach Deputat faktisch eine komplette Freistellung.)


    Auf Verlangen der Schule hin sind entsprechende Nachweise zu erbringen.

    ist das bei Teilzeitkräften dann nicht anteilig, also bei einem halben Deputat dann nur halbe Tage?


    LG DFU

    Hallo,


    in BW gilt, wie vermutlich in jedem anderen Bundesland, dass man nicht arbeiten muss, wenn man krank ist. Man darf sogar nicht, wenn es nicht zur Gesundung beiträgt. (Wenn die Schulleitung das anders sieht, soll sie die Rechtsgrundlage nennen.)


    Und wenn seit November noch unkorrigierte Klassenarbeiten usw., deren Bewertungen zwingend für die Halbjahreszeugnisse der Oberstufe berücksichtigt werden müssen, herumliegen, hätte die Schulleitung schon längst einen Termin zur Abholung vereinbaren können und diese von jemand anderem korrigieren lassen. Vielleicht liegt ja sogar der Erwartungshorizont bereits vor.


    Bei mir an der Schule wäre nach zwei Monaten vermutlich die Krankenvertretung (oder eine Person der erweiterten Schulleitung) für die Noteneingabe zuständig. Im besten Fall nach Absprache mit der kranken Kollegin und/oder unter Berücksichtigung der bisherigen Noten, wenn die Erkrankung diese Absprache mit Weitergabe der bisherigen Noten zulässt.


    Da die Kollegin hier aber nicht alleine weiterkommt und die Schulleitung überzeugen möchte, wäre der Personalrat einzuschalten und eine Beratung bei einer Gewerkschaft sinnvoll. Vielleicht geht das ja auch in Vertretung. Ansonsten für die Krankenzeit alle Schulnummern und die private Telefonnummer des Schulleiters am eigenen Telefon blockieren.


    Bei uns müssen alle schriftlichen Noten in der Schule in einen Ordner eingetragen werden, damit die Noten der Schulleitung jederzeit vorliegen. Gerade bei einer Halbjahresinformation könnte man auch einfach auf diese Noten zurückgreifen und die mündliche Note zunächst ausklammern. Man muss diese Eintragung dann natürlich jeweils zeitnah vorgenommen haben.


    Viele Grüße

    DFU

    Für alle Klassen, Ausnahme Abschlussprüfung.

    Die Begründung für das Attest leuchtet mir schon ein. Aber ich kenne dieses Vorgehen nicht und es ist meines Wissens auch nicht zulässig.

    Es sei denn jemand hat für mich eine Quelle, die ich nicht kenne (für Baden-Württemberg)

    In BW gibt es die Attestpflicht für normale Klausuren nicht, auch wenn es an vielen Schulen üblich ist.


    LG DFU

    Wirklich? Ok. Ich merke da keinen großen Unterschied, muss ich sagen. An meiner Ref-Schule gab es auch 45-Minuten-Stunden, an meiner jetzigen Schule (mittlerweile nur noch) Doppelstunden. Namen lern(t)e ich in beiden Fällen gleich schnell anhand eines Sitzplans.

    Für das lernen der Namen macht es bei mir auch keinen Unterschied, dabei spielt eher eine Rolle, wie oft ich die Klasse in der Woche sehe.

    Aber bei 45 Minuten im Nebenfach habe ich (persönlich) weniger oder seltener Phasen, in denen ich mir Notizen machen kann, wenn ich die Namen noch nicht beherrsche. Das reicht oft gerade mal für die Anwesenheitsliste im digitalen Klassenbuch. In einer Doppelstunde Mathematik sieht das dagegen anders aus.


    LG DFU

    Ja, natürlich brauch jeder unterschiedlich um die Namen zu lernen. (Und ob Doppelstunde oder 45 Minuten macht meiner Meinung nach auch noch einen großen Unterschied.)

    Man muss ja auch keine Fotos machen. Aber für alle, die diese Hilfe benötigen, ist sie mit Dienstgerät oder genehmigtem Privatgerät erlaubt. (Das war ein Beispiel zur Datenschutzbelehrung auf der ersten Konferenz.) Sie müssen dann natürlich auch fristgerecht wieder gelöscht werden.


    LG DFU

    Was nicht geht und mich stört ist nicht viel: Fotos von SuS ohne Einwilligung (bis 18 auch der Eltern) für den Sitzplan machen; Ordnungsmaßnahmen dürfen nicht digital gespeichert werden (sondern nur auf Papier im Akt).

    Wobei in BW auch ohne Einwilligung alles erlaubt ist, was dienstlich notwendig ist. Und wer in diesem Schuljahr vier Klassen parallel in einem einstündigem Fach hat, der sieht durchaus die dienstliche Notwendigkeit von Sitzplänen mit Bild. Mit Maske ist das Namen lernen unter diesen Bedingungen nämlich noch deutlich schwieriger bis unmöglich. (Und wir haben wirklich nur kurze Zeit keine Maskenpflicht gehabt.)


    Im Gegensatz zum Zeugnisschreiben kann das aber eigentlich jedes Dienstgerät.


    LG DFU

    Also mir war das ehrlich gesagt auch nicht klar und bei uns wird morgen nicht getestet.

    Meine Schulleitung weiß davon nämlich nichts. Woher hast du diese Info, CDL?

    Wenn dreimal getestet werden muss, würde doch nach meinem Verständnis eher ein Test für Freitag mit nachhause gegeben werden müssen.... ist das nicht sinnvoller?

    Das ist doch schon ganz lange so, dass die Schüler ab drei Anwesenheitstagen in der Woche dreimal getestet werden müssen.

    Das hat beim letzten Wechselunterricht in der benachbarten Grundschule dafür gesorgt, dass die halben Klassen nicht tageweise abwechseln konnten, sondern nur wochenweise, weil die Tests sonst nicht ausgereicht hätten.


    Meines Wissens wurde das nie geändert.


    LG DFU

    Ich arbeite auch in BW in Teilzeit und ich muss die Teilzeit jedes Jahr neu beantragen. Unsere Schulleitung weist jedes Jahr daraufhin, dass Nichtbeantragung ein volles Deputat bedeutet.


    LG

    Kopfschloss

    Das hängt dann vermutlich in BW vom Grund für die Reduzierung ab. Teilzeit wegen Erziehung minderjähriger Kinder muss definitiv auch nicht jedes Jahr neu beantragt werden. Nur wenn die Stundenzahl in die eine oder andere Richtung verändert werden soll, muss das pünktlich über STEWI (Anfang Januar) beantragt werden.


    LG DFU

    ...an dem man Arbeit erledigen muss, während man krankgeschrieben ist? Wie oft gab es hier die Diskussion krank sei krank und Unterricht vorbereiten ginge gar nicht etc. Aber die SuS sollen mit Fieber auf eine Klausur lernen?

    Hier in BW gilt eben, es darf sofort am ersten Tag nach dem Fehlen die Leistung eingefordert werden. (Muss aber nicht.)

    Habe ich also einen (einzelnen) Schüler, der einen einzelnen Tag krank war oder erst ab dem Tag der Klassenarbeit, dann lasse ich ihn sofort nachschreiben, weil er sich ja bereits vorbereiten konnte. Bei manchen Schülern ist das der Gesundheit bei späteren Klassenarbeitstagen sehr zuträglich.

    War ein Schüler vorher länger krank, dann ist es nicht sinnvoll und der Schüler kommt nachmittags zum zentralen Nachtermin, den es jede Woche gibt.


    Ob ein Schüler nachschreiben muss, entscheide ich danach, ob ich bereits in der Lage bin, die Gesamtleistung zu bewerten oder nicht. Da schreibt der eine Schüler seine verpasste Arbeit nach, während das bei einem anderen Schüler bei der anderen Arbeit vielleicht nicht notwendig ist.

    Wenn mehrere Schüler bei der gleichen Arbeite fehlen, lasse ich aber entweder alle oder niemanden nachschreiben.


    LG DFU

    Es gibt Kinderärzte, die betreiben den Aufwand, der ja neben dem normalen Geschäft anfällt, schon alleine deswegen unwillig, weil sie keine Kapazitäten haben, und manche machen es nur, weil die Impfzentren geschlossen haben und daher nur sie als Kinderärzte übrig bleiben.

    Und diejenigen Kinderärzte, die schon von Beginn an impfen, sind einfach ausgebucht und konzentrieren sich dann jetzt auch erst einmal wieder auf ihren eigenen Patientenstamm.


    Ich vermute, dass es in ein paar Wochen dann auch wieder deutlich besser wird. Das Kinderärzte mit Verweis auf die Stiko ablehnen, obwohl diese überhaupt nicht empfiehlt, die Kinder nicht zu impfen, ist aber natürlich doof,


    LG DFU

    Oder es läuft auf mobiles Arbeiten und nicht auf Homeoffice hinaus. Wir dürfen zu Hause arbeiten und können dafür den Dienstlaptop/das Dienst-ipad mit nach Hause nehmen. Wenn wir einen ordentlichen Büroarbeitsplatz wollen, können wir uns mit den Kollegen die Arbeitsplätze in der Schule teilen.


    Gedacht ist das Gerät dann am Ende offiziell nur noch für das Abhaken der Anwesenheit im digitalen Klassenbuchs oder zum Präsentieren am Beamer.


    LG DFU

    Wer bei uns sein Kind abmelden möchte (z.B. bei Umzug oder Wechsel der Schulart), muss die Schulanmeldung einer anderen Schule vorlegen. Das wird bei einem Umzug ins Ausland nicht anders sein.

    Ergänzung: Und ganz genau kann vermutlich die Grundschule des betroffenen Kindes sagen, was sie vorgelegt bekommen möchte.


    LG DFU

    Und darauf habe ich geantwortet, dass man aber als Elternteil damit rechnen muss, dass Kind auch mal ein paar Tage länger zu Hause bleibt. Bei Alterra hört es sich so an als ob sie gar keine Möglichkeit hat, ihr Kind auch nur ein Tag zu Hause zu betreuen (Da kommt noch eine lange Liste, was alles nicht möglich ist.) Ich habe weder von der ganzen Pandemie noch von sonst etwas gesprochen.


    Aber ja, wenn mir als Elternteil das Risiko einer Infektion zu hoch wäre, würde ich es tatsächlich auch über mehrere Monate zu Hause lassen. Vielleicht habe ich ein Kind mit Vorerkrankungen oder was auch immer. Auch ein gesundes Kind kann noch krank werden etc.. Oder einen Unfall haben. Ich denke, dass man so etwas immer einplanen muss. Und eine seriöse Hausfinanzierung sollte in der Tat so aussehen, dass man das auch mit einem Gehalt irgendwie schaffen kann. Eine Finanzierung so aufzubauen, dass man auf 2 Gehälter angewiesen ist und den Faktor Kinder noch hat, ist schon risikobehaftet. Wenn keine Möglichkeit der Beurlaubung besteht, scheinen beide ja auch nicht im öffentlichen Dienst zu arbeiten. Da sind auch noch solche Risiken wie Jobverlust zu berücksichtigen. Wenn man im öffentlichen Dienst arbeitet, sollte man auch mal 2-3 Monate unbezahlten Urlaub nehmen können, wenn es einem das Wert ist ohne das man Bankrott geht. Das heißt nicht, dass man das in der aktuellen Situation machen sollte. Aber es gibt sicherlich verschiedenste Lebenssituation, wo das der sinnvoll sein kann.

    Ich bin mir sicher, dass die meisten der Eltern, die ihr Kind jetzt (noch) in die Schule schicken, bereits im März, im April und im Mai 2020 ihre Kinder jeweils 2-3 Wochen zu Hause hatte. Man kann nun wirklich nicht davon sprechen, dass diese Eltern für einen solchen einmaligen Notfall keinen Plan B gehabt hätten. Aber es ist eben nicht möglich das, was im Notfall möglich ist, über mehrere Jahre hinweg aufrechtzuerhalten.

    Ich bin wirklich überrascht, wie jemand glauben kann, eine solche Situation über Jahre müsse man einplanen.


    LG DFU

    Danke für die Antworten, dann lag ich mit meiner Einschätzung ja nicht so falsch.


    Hier ist wohl das Problem, dass die Toilettenwände teilweise aus Ziegelsteinen bestehen und der Hausmeister dort die Kritzeleien nicht entfernt bekommt ohne die Wände abzuschleifen. Und es klang nicht so, als ob regelmäßiges Wändeabschleifen (mit entsprechender Staubentwicklung) zum üblichen Hausmeister-Programm gehört. Aber das ist ja verständlich.


    LG DFU

Werbung