Beiträge von DFU

    Nach meinem Wissen ist es in Hessen verpflichtend, die Zeugnisnoten vor der Zeugniskonferenz den SuS persönlich mitzuteilen, zu "besprechen".

    In BW haben die Eltern kurz vor der Zeugnisausgabe kein Recht mehr auf ein Informationsgespräch zu dem Leistungsstand. Wieso auch? Sie werden dann ja sowieso zeitnah sogar schriftlich informiert. Und auch den Schülern muss ich die Note vorher nicht erläutern. Darf es aber.

    Noch eine Frage zu der Informationspflicht in Sek I:

    Müsst ihr tatsächlich auf Nachfrage die bisherigen Noten jederzeit zu einem Gesamteindruck verarbeiten? Könntet ihr nicht dieser Informationspflicht dadurch nachkommen, dass ihr alle Einzelnoten (auch die mündlichen usw.) zeitnah den Schülern bekannt gebt? Dank Notentransparenz wissen die Schüler ja sowieso wie diese Einzelnoten in die Gesamtnote einfließen und können daher selbst jederzeit von den Einzelnoten auf die Gesamtnote schließen.

    Ich habe für mich selbst festgelegt, dass zwei Kurztests, die ich neben alternativen Leistungsmessungsofmraten in den Nebenfächern anstelle von KAs einsetze/ schreiben lasse wie eine KA zählen. Damit ist der Faktor für die GFS, die wie eine KA zählen soll, gesetzt, den ich dann dementsprechend in meinem Notenprogramm berücksichtigen und eingeben kann. Alle alternativen Leistungsmessungsformate habe ich ebenfalls nach demselben Prinzip berücksichtigt also entweder, dass diese so viel/so viel wie ein Kurztest zähle oder wie zwei Kurztests, sprich eine KA/GFS (je nach Aufwand).Pro Halbjahr lasse in den Nebenfächern 1-2 Kurztests schreiben und 1-2 alternative Leistungsmessungsformate bearbeiten, insgesamt sind dass dann meist drei kleinere schriftliche Noten pro Halbjahr plus ggf. eine GFS.

    Danke.

    Das ganze Schuljahr +0,5 Wochenstunden über dem vereinbarten Deputat bedeutet für mich auch, dass man im nächsten Schuljahr dann mit -0,5 Wochenstunden eingeplant wird. Bei uns klappt das bei den meisten Kollegen auch in dem oben genannten Rahmen von einigen Stunden.

    Wenn da aber pro Woche noch 2 oder 3 Vertretungsstunden dazukommen, dann sollte diese Vertretungsstunden als Mehrarbeit abgerechnet werden können. Um genaueres dazuzu sagen, müsste man das Bundesland kennen.

    In BW können bei vollem Deputat ab der 4. Vertretungsstunden im Monat, für die in dem Monat keine eigene ausgefallene Stunde gegengerechnet werden kann, alle Vertretungsstunden ohne gegenrechenbaren Entfall abgerechnet werden.

    Wenn es eine längerfristige Vertretung bzw. Klassenübernahme ist, ist es in der Regel finanziell besser, für die Zeit das Deputat zu erhöhen.

    Ja.

    Wie hast du die GFS damals bei der Notengebung berücksichtigt?

    Hast du einfach vorher eine Prozentzahl zur Gewichtung festgelegt? Ich denke da an 50%, weil die Fachschaftsempfehlung in meinen Fächern bei uns schriftlich:sonstiges = 2:1 lautet und Klassenarbeiten daher relativ viel zählen. Mehr halte ich bei einer solchen punktuellen Leistung dann aber auch nicht für gerechtfertigt. Die Arbeit in den vielen anderen Stunden ist ja auch etwas wert.

    GFS gibt es in BW. Es bedeutet "gleichwertige Feststellung von Schülerleistung". Ab der 7. Klasse muss am Gymnasium jeder Schüler in einem Fach eine GFS halten (Vortrag, schriftliche Ausarbeitung, Projektarbeit,... oder Kombination davon). Sie fließt gleichwertig zu einer Klassenarbeit in die Endnote ein.

    In solchen Klassen nenne ich es nicht GFS, sondern Projektarbeit. Die kannst du grundsätzlich in jedem Fach durchführen und so gewichten, wie du möchtest. Auch wenn du keine KAs schreiben lässt, brauchst du ja trotzdem noch schriftliche Noten. Da wäre die schriftliche Ausarbeitung des Projekts eine Möglichkeit.

    Es muss GFS heißen, denn sonst müsste der Schüler ja noch eine GFS in einem anderen Fach machen. Aber überlegen, wie man eine Klassenarbeit gewichten würde und so dann die GFS gewichten, sehe ich auch als einzige Möglichkeit. Besser vermutlich einfach in einem Fach, in dem man keine Klassenarbeiten schreiben will, die GFS nicht annehmen.

    Take it or leave it. W

    Was genau sind meine Privilegien!!!

    Und jetzt komm mir bitte nicht mit der Optik.

    Ich bin wirklich schon oft über die Grenze zur Schweiz oder nach Frankreich eingereiht. Kontrolliert worden bin ich dabei keine zehn Mal. Aber die drei Tage, an denen wir auf Exkursion zwischen dem CERN-Eingang in der Schweiz und dem Hotel in Frankreich gependelt sind, jedes Mal. Mitgefahren bin ich bei einem Kommilitonen, bei dem viele vom Aussehen einen muslimischen Hintergrund vermuten.

    Da habe ich erstmalig am eigenen Leib erlebt, wie Menschen nur aufgrund ihres Aussehens in negative Schubladen gesteckt werden. Der Kommilitone hatte uns übrigens vorgewarnt. Für ihn war das Alltag.

    Leo13

    Ja und nein. Für eine einzelnen Wandertag ist das richtig. In der Gesamtschau ist allerdings darauf zu achten, dass halbe Stelle auch halbe Stelle bedeutet. So ist einem halbtags beschäftigten angestellten Kollegen, der eine Woche auf Klassenfahrt war, ein finanzieller Ausgleich in Form bezahlter Mehrarbeit durch das Arbeitsgericht gebilligt worden.

    Es empfiehlt sich also entweder in der Gewerkschaft zu sein oder eine Arbeits Rechtsschutz abzuschließen.🤷

    Gilt aber, wie auch Chemikus schreibt, nicht für Beamte.

    Wir haben auch Kollegen mit dieser Kombination. Mir wurde bei der Fächerwahl davon abgeraten. Das Argument war, der große zeitliche Vorbereitungsaufwand in der Schule. Und es hieß, am Ende würde man eh nur eines der Fächer unterrichten.

    Bei uns unterrichten diese Kollegen durchaus beides, haben sich aber in der Oberstufe auf eines der Fächer spezialisiert.

    Du musst sie gar nicht hacken. Es gibt in Deutschland nur 80 Straßen, die Milchstraße heißen und die zwei Geschäfte sind auch gut beschriftet.

    Ich weiß es jetzt auch. :)

    Ich bemühe dabei Google normalerweise nicht, aber mich interessierte, ob Milchstraße ein häufiger Straßennamen ist. Ich kannte ihn vorher nur als Straßennamen für die Stichstraße zu einem Planetarium. Aber vermutlich kann auch der Weg zu einer Molkerei so heißen.

    UNd trotzdem kenne ich kein Bundesland, wo die Eltern nicht schriftlich der Schule geben müssen, dass die Kinder alleine nach Hause gehen müssen oder abgeholt werden (und dann auch nur gehen dürfen, wenn eben jemand da ist).

    Ich kenne in BW mindestens eine Grundschule, in der die Kinder auch ohne schriftliche Erlaubnis der Eltern nach dem Unterricht einfach alleine nach Hause gehen dürfen. Ich dachte, das sei normal.

    Diese schriftliche Bestätigung kenne ich nur von Ausflügen, die am Bahnhof und nicht an der Schule enden. Kommt an dieser Schule aber quasi nicht vor.

    Die Kinder dürfen nur dann nicht alleine gehen, wenn sie in der Schule krank werden sind. Dann auch nicht, wenn die Eltern es wünschen und das auch so äußern, wenn sie angerufen werden. Bei vielen Krankheitsbildern (z.B. Schwindel) verständlich, bei anderen wie „geschienter Finger tut wieder ein bisschen weh“ vielleicht hat auch nicht. Aber so ist die Regel.

    Den Automatismus gibt es auch nicht. Leider sieht die Realität vor, dass Teilzeitkollegen jederzeit zu den üblichen Arbeitszeiten der Vollzeitkollegen und wie diese auch zusätzlich an Terminen am Abend (Elternabend, Informationsveranstaltungen) eingesetzt werden können. Individuelle verlässlich arbeitsfreie Zeiträume wären da ein Fortschritt.

    Wenn Eltern sich nicht um ihre Kinder kümmern (können), dann ist für diese Kinder sicher gut im Ganztagesangebot der Schule gut betreut zu sein.

    Ich sehe es aber auch kritisch, wenn es in einem Grundschulbezirk nur noch ein Ganztagesangebot gibt. Das ist nämlich auch nicht für alle Familien und insbesondere für alle Kinder das beste Angebot. Manchen Kindern geht es zu Hause nämlich auch besser als in der Schule.

    Die Einschätzung in dieser Absolutheit teile ich nicht und muss dafür nicht weit über den Tellerrand schauen: Sekretärinnen an den Schulen sind in der Regel auch nur Teilzeitkräfte (mit zum Teil weniger als 75%) und sind jeden Tag da.

    Ich sagte ja nicht, dass immer unbedingt ein Vormittag und der zugehörige Nachmittag frei sein muss. Gerade bei Teilzeit wegen Kinderbetreuung ist es ja auch oft der Wunsch der Kollegen nur vormittags zu arbeiten.

    Trotzdem bleibe ich dabei, dass meine erste Aussage

    Allerdings muss bei einem 75%-Deputat auch 25% der Arbeitszeit bei vollem Deputat nicht nur unterrichtsfrei sondern richtig frei sein.[..]

    in dieser Absolutheit gelten muss.

    Leider kann man da beim Teilzeitantrag aber keine festen Einsatzzeiten mit der Schulleitung besprechen und verbindlich festlegen. Am meisten Sicherheit gibt noch ein Antrag nach §29 Chancengleichheitsgesetz. Nicht schriftliche (und unverbindliche) Absprachen mit der Schulleitung können in vielen Fällen gut gehen, beinhalten aber natürlich immer das Risiko, dass sie doch nicht in allen Fällen eingehalten werden können.

    Vielleicht sollten wir uns einfach alle angewöhnen konsequent von unterrichtsfreien Tagen zu sprechen, wenn es um einen Tag zwischen Montag und Freitag (oder auch Samstag, je nach Bundesland) in Schulwochen geht, nicht von generell freien Tagen. Das könnte helfen, nicht zu vergessen, dass es zumindest in den meisten Fällen nicht um generell dienstfreie Tage geht.

    Allerdings muss bei einem 75%-Deputat auch 25% der Arbeitszeit bei vollem Deputat nicht nur unterrichtsfrei sondern richtig frei sein. Und wenn jemand mit 75% vier volle Arbeitstage zur Verfügung steht, dann ist ein freier Tag (1/5 = 20%) eher noch zu wenig frei. Für mich bedeutet das eher, dass die Schulleitung nur ein Zeitfenster von ca. 30h/Woche mit Unterricht und anderen Terminen Kollegen füllen darf. Aber Schulleitungen wollen (oder können) sich da meist nicht so festlegen.

    Allerdings will Haubsi1975 ja nachmittags auch noch für ihr Kind da sein, daher kann man in ihrem Fall schlecht so argumentieren.

    @Haubsi: Trotzdem kannst du ja mal für dich überlegen, welche Zeiten du eher für die Schule reservierst und welche für dich und dein Kind. Diesen (un)regelmäßigen Konferenztermin solltest du dann als Arbeitszeit verbuchen. Vielleicht kannst du damit eher die Tage positiv herausheben, die du ab und zu doch zu Hause am Schreibtisch verbringen kannst. Im Moment fallen ja gerade die anderen Tage negativ auf.

    Du kannst auch in der Schule darauf hinwirken, dass die Konferenzen wenigstens zuverlässig an einem Termin stattfinden, denn einmal 11 Uhr, einmal 15 Uhr und dann noch mal anders sorgt wirklich nicht für Planbarkeit.

    Ich glaube, dass die Idiotendreiecke (so heißt das auch bei uns) ursprünglich aus der Nachhilfe kommen. Da geht es ja auch primär um die nächste Leistungsüberprüfung und nicht um anschlussfähige Grundlagenkenntnisse.

    Ist genauso wie diese elende NEW-Regel in der Funktionsuntersuchung oder der Jägerzaun beim Vektorprodukt.

    Ich kenne die Dreiecke auch unter diesem Begriff.

    Und ich würde sie als Mathematiklehrer niemals im Unterricht erklären. Auch nicht für ganz schwache Schüler, denn meine Aufgabe ist es ihnen Äquivalenzumformungen beizubringen und keine Umgehung.

    In den Naturwissenschaften habe ich sie bei Kollegen kennengelernt als die Schüler in G8 in der Mathematik einfach noch nicht so weit waren, wenn man in der Physik gerne schon mit ersten Formeln rechnen wollte. Woher der Kollege sie kannte, keine Ahnung.

    Auf welcher Erfahrung beruht das?

    Hat das wirklich mal jemand verglichen?

    Oder ist das nur eine Vermutung?

    Es bestätigt sich immer dann, wenn man selbst oder Kollegen bei der Bewertung nach den festgelegten Kriterien auf die gleiche Note kommt, die man dem Schüler direkt nach der GFS / dem Referat / dem ersten Durchblättern der Klassenarbeit / … auch direkt hätte sagen können, es aber nicht getan hat, weil man die Note eben nicht mit dem „Bauchgefühl“ sondern kriteriengeleitet begründet.

    Ich bin jetzt hier raus. Ich schließe mich aber noch der Bitte an, das Paper sein zu lassen und dafür lieber die entsprechenden Verordnungen für das eigene Bundesland gründlich zu lesen.

    Ich muss gestehen, dass ich auch nach Krankheit in der Regel erwarte, dass meine Schüler, sofort vorbereitet in meinem Fachunterricht erscheinen. Alle Aufgaben aus dem Unterricht müssen sie natürlich nicht gemacht haben, die Hausaufgaben schon. Oft fehlen sie ja nur ein oder zwei Tage. Da bleiben dann noch einige Tage, sich auf das einmal in der Woche stattfindende Fach vorzubereiten, ein Heft von einem Klassenkameraden zu kopieren und Aufgaben, mit denen in der nächsten Stunde weitergearbeitet werden soll, zu bearbeiten. Besonders wichtig ist letzteres ja gerade, wenn es nicht erfolgreich ist, denn dann können sie in der ersten Unterrichtsstunde, in der sie wieder da sind, gleich Fragen stellen.

    Natürlich kann ein Schüler, der z.B. zwei Wochen mit Fieber im Bett lag und gerade den ersten Tag wieder da ist, noch nicht alles komplett haben. Und in solchen Einzelfällen spreche ich mit den Betroffenen Schülern dann über Sonderregeln.

    Nachdem auch kein Nachbar den Schlüssel nehmen kann, weil diese selbst alle arbeiten, kann der angebotene Termin zumindest kein eifrig genutzter Sammeltermin für das Mehrfamilienhaus sein. Wenn dann irgendwo anders in der Straße.

    Vielleicht mal mit den anderen Wohnungsinhabern absprechen, dass das ganze Haus einen anderen zweiten Termin wünscht und nicht du als Einzelperson. Oder waren alle anderen Nachbarn beim ersten Termin verfügbar?

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