Oh, das hatte ich nicht bedacht. Gut, dass du darauf hinweist.
Beiträge von DFU
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Frage mich, wenn das mit der Versetzung nicht klappt, ob sich denn eine Schule darauf einlässt, dass ich generell erst zur zweiten Stunde anfangen kann.
In BW stellt man in so einem Fall einen Antrag auf familiengerechte Arbeitszeiten nach §29 Chancengleichheitsgesetz und beantragt Unterrichtsbeginn erst zur zweiten Stunde. Dann muss seitens der Schulleitung gut begründet werden, warum das nicht geht. Wenn man es in der Wunschliste nicht übertreibt, ist in der Regel eine Erfüllung der Wünsche möglich.
Vielleicht gibt es etwas Entsprechendes in deinem Bundesland?
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Ich kenne den als guten Stuhl: https://www.my-hag.de/media/catalog/…_DE_digital.pdf
Aber ob er für dich auch gut ist, musst du ausprobieren. Es gibt ihn jedenfalls in unterschiedlichen Höhen und mit verschiedenen Gasfedern für verschiedene Massen.
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Das ist z.B. etwas, was meine erste Schulleitung (seit ich Lehrerin bin) gerne gehabt hätte, dass wir Lehrerinnen das so machen, ABER: Es war von Seiten des Kita-Trägers nicht erlaubt. Wenn man eine gewisse Zeit gebucht hat, musste man die auch ausnutzen, außer das Kind war krank oder hatte einen Termin o. Ä. Sie haben das sog. "Luftbuchungen" genannt und das wurde entsprechend dokumentiert, wenn jemand das regelmäßig so gehandhabt hat. Die Begründung war damals, dass es sonst irgendwelche Fördergelder für die Kitaplätze nicht gab, wenn die Buchungszeiten nicht ausgenutzt wurden.
Ich glaube, in BW ist das nicht so streng wie in Bayern. Aus Bayern habe ich das früher schon mal gehört. Das es feste Zeiten gibt, zu denen Kinder nicht gebracht oder abgeholt werden sollen, damit der Tagesablauf nicht durcheinander kommt, das ist dagegen vermutlich überall so. Und manche Kindergärten lassen dann mehr Ausnahmen zu während andere ganz streng sind.
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Ja, der Schüler kam zu mir und fragte konkret, was zu einer 1 notwendig gewesen wäre. Ich sagte ihm auch, dass ich für eine 1 etwas außergewöhnliches erwarte, etwas mit dem er die Erwartungen übertroffen hätte, welches ich aber in dem Bericht nicht gefunden habe.
In dem Fall sollte es aber für dich ja kein Problem sein, in seinem konkreten Fall Beispiele dafür zu geben, was er hätte anders machen können. Du wirst ja sicher eine Vorstellung davon haben, was dich positiv überrascht hätte.
Nach Kriterienkatalog hat er die Erwartungen zu 100% erfüllt.
Wie haben wir uns das vorzustellen? Hat er eine Ankreuztabelle für alle Kriterien und bei jedem Kriterium das Kreuz bei der besten Bewertung? In dem Fall würde ich auch nicht verstehen, warum er keine 1 sondern nur eine 2 hat.
Wenn 100% einer guten Leistung entspricht, dann muss es ja trotzdem irgendwo auf dem Beurteilungsbogen die Möglichkeit geben, sehr gute Leistungen zu dokumentieren.
Bisher habe ich es aber so gehandhabt, dass dies für eine 1 nicht ausreichend ist, weil dazu eben noch etwas mehr nötig ist, welches über die Erwartungen hinausgeht. Was das aber in jedem Einzelfall konkret sein muss, darauf hatte ich keine Antwort und habe sie jetzt auch nicht. Das mache ich nach Bauchgefühl. Nun also die Rückfrage der Eltern, die mich generell ins Grübeln gebracht hat: Ist mein Ansatz generell falsch und ich soll wenn jedes Kriterium des Bewertungskatalog erfüllt ist die 1 geben? Die Meinungen hier im Thread gehen diesbezüglich gehen ja auch auseinander.
Ich halte es bei Präsentationen so, dass ich für jeden Teilbereich (z.B. Fachliches, Darstellung, Gestik und Mimik,…) eine eigene Note gebe. Wenn da alles gut ist, dann gibt es eine 2. Die fachliche 1 überprüfe ich hinterher durch entsprechende Fragen, ebenso kann ich dadurch die Bewertung auch nach unten absichern. Bei der Darstellung bewerte ich gute Standardfolien mit gut. Folien, bei denen ich keine Verbesserungsmöglichkeiten sehe mit sehr gut. Und so geht das für jedes Kriterium. Ein etwas allgemeineres Kriterium habe ich, bei dem Kreativität, eigene Ideen, usw. einfließen. Wenn sie nur genau das machen, was ich ihnen eng vorgebe, dann ist dieses Kriterium auch bei guter Präsentation nur ausreichend erfüllt. Wenn sie das Thema selbst gut ausarbeiten, dann ist es gut erfüllt. Wenn die Präsentation trotz leichter Schwächen in den anderen Einzelkriterien meinen Bauch überzeugt, dann habe ich da ein Kriterium, das mir Luft für eine Bewertung nach oben bietet.
Wie sich das bei der Bewertung deiner Praktikumsberichte umsetzen lässt, kann ich dir nicht sagen. Je formaler die Einzelvorgaben (Format, Seitenumfang,…), desto weniger führen sie in den sehr guten Bereich. Wenn aber das Kriterium lautet „Hat alle Praktikumstätigkeiten mit Datum dokumentiert“, dann sind 100% eben sehr gut. Was soll man da noch besser machen können? Gut wären dann eben vereinzelt vergessene Daten.
Auf jeden Fall solltest du zu eurem Bewertungskatalog für jedes einzelne Kriterium auch Beispiele nennen können, wie man sie sehr gut erfüllen kann.
Ich finde nicht, dass man sie den Schülern alle aufzählen muss, denn dann nimmt man ihnen ja wieder die Möglichkeit, selbst mehr als erwartet machen zu können. Allerdings exemplarisch im Vorfeld besprechen sollte man die Kriterien für eine 1 schon.
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75% von 28 sind 21. In der Praxis wäre ich mit 20 auch einverstanden.
Du stehst 20 der 30 möglichen Unterrichtstunden zur Verfügung, dass wäre dann aber ein 2/3 - Deputat und nicht 75%.
Ohne weitere praktische Hindernisse wie die möglicherweise schlechten Kollegenpläne, Schienen oder sonstiges zu betrachten, wären dass dann eher 18 oder 19 Deputatsstunden. Vielleicht wäre das ein Kompromiss, der für dich und den Schulleiter machbar ist.
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Ich bin dabei jetzt (eventuell fälschlicherweise) davon ausgegangen, dass schon eine erste Begründung vorliegt. Ganz verweigert wird eine Begründung ja nicht geworden sein.
Ich bin also davon ausgegangen, dass die Begründung dem Schüler bzw. seinen Eltern nicht ausreicht.
Wenn dem Schüler tatsächlich überhaupt nichts bekannt ist, bin ich bei dir.
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Bei uns gibt es Kinder, die ab 7.30h auf dem Schulhof "warten" bis es 8.00h ist.
Im Winter kann das echt doof sein. Allerdings sind die Grundschulzeitem im Ganztag verlässlicher, da ist zumindest in BW die Startzeit fix vorgegeben.
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Gerade bei Präsentationen und Referaten ist das Kriterium bei mir durchaus, dass da mehr kommt als "alles Erwartete ohne Hilfe richtig", denn das ist die Definition von einer guten Leistung.
Und das habe ich durchaus als aus Schülersicht relativ schwammiges Kriterium, weil das alles Mögliche sein kann. Und ich kann vorher nicht sagen, das musst du hier für eine 1 machen, denn dann ist es nichts Eigenes und kein Erwartungen übertroffen mehr. Ich kann aber hinterher Beispiele geben, was man hätte besser machen können.
Bei einem Praktikumsbericht tue ich mich da schwerer, weil ich nicht soviel Spielraum sehe.
Aber was wollen denn die Eltern genau?
Tipps, was der Schüler in Zukunft besser machen kann? Dann gib ihnen dafür Beispiele.
Oder meinen sie, du hast eine sehr gute Leistung zu schlecht bewertet? Dann frag den Schüler, wo er die Erwartungen übertroffen hat, und erklär ihm, warum du das in seinem konkreten Fall anders gesehen hast.
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Das Problem scheint zu sein , dass die 1. Stunde raus ist und ein Werktag. Trotzdem komme ich noch auf 4x5 =20 Stunden
Aber oben steht, dass am Nachmittag wegen des Ganztages überhaupt keine Lehrerstunden eingesetzt werden. Dann bleibt für die Vollzeitkollegen auch nur ein Zeitfenster von 5x 6 =30 Stunden.
Und 28/30 ist sogar ein schlechteres Verhältnis als 18/20.
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Ich habe noch ich ganz verstanden, auf welche Zeiten sich denn die Unterrichtsstunden deiner Vollzeitkollegen verteilen.
Wenn, wie du gesagt hast, alle Schüler nachmittags im Ganztag von anderem pädagogischem Personal betreut werden, verteilen sich die 28 Deputatsstunden der Vollzeitkollegen doch auch auf nur 5× 6 Unterrichtsstunden am Vormittag.
Oder habe ich das falsch verstanden?
Wenn es so ist, sollten 18 Deputatsstunden verteilt auf 20
DeputatsUnterrichtsstunden in der Theorie auch passen.Praktische Umsetzungshindernisse kann es aber natürlich trotzdem geben.
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Okay, habe jetzt mit dem LBV telefoniert:
die Mehrarbeit darf ich nur angeben, wenn sie auch entstanden ist. (siehe auch das obere Zitat von PeterKa)
Die Frage ist also geklärt. Danke fürs Überlegen an alle.
(Und ja: diese Antwort kann man ggf. doof finden)
Habe ich dann jetzt richtig verstanden, dass ihr vorher vereinbart habt, dass die zwei Mehrarbeitsstunden pro Woche als Mehrarbeit bezahlt werden?
Dannwäre es ja bekannt, dass jede einzelne Stunde gezählt wird und sogar anderer Entfall gegengerechnet wird.
Ich hatte es anfangs aber so verstanden, dass du den Kollegen mit 14 Deputatsstunden eingeplant hast, so dass er Bugstunden sammelt, und dass vereinbart war, dass er im nächsten Jahr bei gleichen Bezügen mit entsprechend weniger Deputatsstunden eingeplant wird.
In diesem Fall hätte es mich gewundert, wenn auf einmal die einzelnen Stunden gezählt würden.
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Ich hab zwar nicht Vollzeit unterrichtet im Angestelltenverhältnis aber deutlich mehr als ein halbes Deputat.
Dann kann es daran nicht liegen.
Den entsprechenden Fragebogen zu den bisherigen Tätigkeiten hast du zugeschickt bekommen und ausgefüllt?
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Ja. Die Konferenzen sind sogar ausführlicher, weil es eben nicht nur um Noten geht. In der Halbjahresinformation steht alles, was Eltern aus schulischer Sicht wissen sollten (also Versetzung (stark) gefährdet, Schulartwechsel empfohlen, aber auch muss regelmäßig die Hausaufgaben machen, fehlt häufig in Sport, Elterngespräch ist erwünscht usw.) Natürlich gab es schon zuvor mündliche Gespräch(versuch)e. Allerdings erreicht man manche Eltern erst mit der Halbjahresinformation.
Die nächsten Fragen hat bereits Plattenspieler beantwortet.
Und ja, es gibt verschiedene Tage (innerhalb eines Zeitraums, Zauberwald war letztes Jahr extrem spät dran) der Ausgabe, aber das gilt auch für die Zeugnisse vor den Sommerferien. (Und ja, Plattenspieler, ich beziehe mich vor allem auf saß Gymnasium wie sonst auch.)
Das es in BW nur Halbjahresinformationen sind, bedeutet auch, dass die Noten aus dem ersten Halbjahr und die aus dem zweiten Halbjahr am Ende gleichwertig sind. Empfinde ich als sehr angenehm, da man alle Einzelnoten am Ende noch einmal neu pädagogisch würdigen kann/darf/muss und nicht 50% der Endnote bereits feststehen.
(In Mexiko gibt es 5 Zeugnisperioden. Da ist am Ende das Entsetzen auf Schülerseite groß, wenn jedes Schuljahr wieder überraschend nur noch 20% der Endnote (Schnitt der 5 Perioden) überhaupt verhandelbar ist, weil die ersten 4/5 bereits feststehen und auf Zeugnissen dokumentiert sind.
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Hallo zusammen, ich bin hier schon seit einer Weile stiller Mitleser und hätte nun eine Frage in Sachen Erfahrungsstufen für Sek I Lehrer in Baden-Württemberg.
Ich bin seit Schuljahresanfang verbeamtet auf Probe. Davor habe ich ein Jahr als Lehrer im Angestelltenverhältnis gearbeitet und davor das Ref absolviert.
Nun habe ich einen Brief vom LBV bekommen, dass der Zeitpunkt des Beginns des Aufsteigens in den Erfahrungsstufen bei mir erst ab dem Beginn dieses Schuljahrs festgesetzt ist. Das irritiert mich etwas. Wird das Jahr das ich angestellt als Lehrer gearbeitet habe nicht für die Erfahrungsstufen mit einbezogen?
Ich wäre dankbar, wenn hier jemand Näheres wüsste, denn man kann ja gegen diesen Bescheid auch Widerspruch
Wie viele Stunden hast du im Angestelltenverhältnis unterrichtet? Unterhälftig oder mindestens halbes Deputat? Unterhälftig zählt meines Wissens nicht.
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Komische Diskussion. Warum darf ich keine Gesetze aus anderen BL seltsam finden? Ich will einfach nicht, dass Infos über schulische Leistungen an Schulfremde gehen. Wir sind hier auf dem Dorf und jeder kennt jeden. Wenn sich der Sohn später mal ne Lehrstelle sucht und seine pubertären Entgleisungen beim Schützenfest diskutiert werden, so dass das Leute mitkriegen, die das nix angeht, fänd ich das nicht witzig. Ich sehe das aus Elternsicht kritisch, auch wenn ich hier als Freund- Feind Verfechterin bezeichnet werde. Ich bin auch froh, dass ich nicht mit Ausbildern in solchen Konferenzen diskutieren muss.
Eltern sind nicht schulfremd, sondern gehören zumindest bei nicht volljährigen Schülern ebenso wie Schüler und Lehrer zur Schulgemeinschaft.
Und auch ein Kollege, der in der Konferenz sitzt, könnte aus dem gleichen Ort sein wie ein Schüler. Trotzdem erwartest du bei dem Kollegen, dass er die Verschwiegenheitspflicht professionell einhält, während du bei den gewählten Elternvertretern, denen also die Mehrheit der Eltern ihr Vertrauen ausgesprochen hat, dass sie es nicht tun. Gibt es einen Grund, dass du da so unterschiedliche Erwartungen hast?
Ich habe schon mal geschrieben: Die betroffenen Kollegen haben bisher nur positive Erfahrungen geäußert. Es scheint also zu funktionieren. Auch wenn es sich für uns erst einmal undenkbar anhört.
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Ich persönlich kann mir das mit den Elternvertretern in den Klassenkonferenzen auch überhaupt nicht vorstellen, aber mein Eindruck ist, dass die Kollegen aus Niedersachen und anderen betroffenen Bundesländern das hier im Forum immer eher positiv gesehen haben. So negativ, wie wir Kollegen aus anderen Bundesländern uns das vorstellen, kann es daher nicht sein.
Zur Ursprungsfrage:
Ich vermute, wenn es rechtlich sauber wäre, die Konferenzen während der Unterrichtszeit abzuhalten, dann bekamen die Schüler keine Alibiaufgaben. Ich wäre als Elternteil daher gegen den Ausfall.
Als Kollege empfände ich einen Stundenentfall, für den ich Aufgaben stellen und besprechen muss, meist nicht als Entlastung. Meiner Erfahrung nach kostet es unglaublich viel Zeit all das, was ich im Unterricht normalerweise zu Arbeitsaufträgen noch an Hinweisen oder Hilfestellungen gebe, für die Schüler zu verschriftlichen. Ich kann ja während der Arbeitsphase dann nicht nachsteuern, so dass das Selbstlernmaterial alleSchwierigkeiten abdecken muss.
Ich wäre daher als Kollege lieber für wenige Tage (z.B. beim Pädagogischem Tag) echten Stundenentfall und dafür an anderen Tagen für Konferenzen am Nachmittag. Zumal gerade Zeugniskonferenzen ja lange Lücken haben. Vier Zeitstunden Unterrichtsentfall für eine Zeitstunde Konferenzen ist dann ja auch nicht mehr verhältnismäßig. Sport- oder Religionslehrern, die normalerweise in mehr Klassen sitzen, sehen das aber vielleicht deutlich anders.
Ergänzung: wenn meine Kinder mit der Regelung nicht sehr unglücklich wären, würde ich trotzdem kein Fass aufmachen. Man könnte aber über die Klassenelternvertreter bei der Gesamtelternvertretung anregen, noch einmal darüber nachzudenken, ob man das (Lieber weniger Tage ohne Aufgaben als viele Tage mit halbherzigen Arbeitsaufträgen.) als Elternschaft gegenüber der Schule ansprechen möchte.
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Ist denn die Verbeamtung nach dem Referendariat sicher? Wenn nicht, würde ich überlegen, ob die Entscheidung bis nach dem Referendariat vertagt werden kann. Sonst gibst du eventuell deine gute Zusatzversicherung auf und musst dich später im Angestelltenverhältnis trotzdem wieder gesetzlich versichern.
Ich weiß aber nicht, ob das nach dem ersten abgelehnten Antrag über die Öffnungsklausel nach dem Referendariat dann noch möglich ist. Ich kenne die Fristen dabei nicht.
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Ich erstelle nicht absichtlich schwerere Nachtermine.
Wenn ich aber zwei ähnliche Aufgaben zum gleichen Thema habe, von denen eine besser zum Unterrichtsverlauf passt und daher den Schülern vermutlich leichter fällt, dann hebe ich die Aufgabe in keinem Fall für eine eventuelle Nacharbeit auf. Im Optimalfall ist ja keine Nachschreibearbeit nötig. Wenn man sie dann erstellt, dann sind die Aufgaben aber immer nur zweite Wahl.
Und auch in Mathematik und Physik gibt es da Unterschiede. Nicht, wenn ich bei einer Aufgabe zum Lösen von Gleichungen oder Berechnen einer Geschwindigkeit nur andere Zahlen verwende, aber im Transferbereich und teilweise auch bei reinen Wissensabfragen, wenn ich eben nicht noch einmal genau das gleiche Wissen abfragen möchte.
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Ist denn das Angebot der privaten noch besser als GLK und die alte private Zusatzversicherung?
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