Bedeutet Schulvorstand, dass du an einer Privatschule arbeitest?
Beiträge von DFU
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Auch ich kam erst vor gut 3 Jahren an die Schule und bin eigentlich vom „common agreement“ in der Branche ausgegangen, dass, sofern man es nicht selber anstrebt oder goldene Löffel klaut/als vorbestraft gilt, man auf ewig dort wirken kann.
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Was bleibt festzuhalten? Pech gehabt… mit den „falschen“ Fächern zum falschen Zeitpunkt an der falschen Stelle?
Ich kann mir eine Wechsel an eine Förderschule GE für mich auch nicht vorstellen, weil ich dafür nicht ausgebildet wurde. Und ich kann mir nicht vorstellen, dann ohne vorherige Fortbildung/Weiterbildung/Ausbildung/Umschulung/WasAuchImmer sofort wieder guten Unterricht passend für die Schule halten zu können. Aber das kann man lernen.
Wenn ich nicht beides, also Unterricht für Abiturienten und Unterricht für Förderschüler GE, parallel leisten muss, halte ich es aber auch nicht für unmöglich. Vielleicht gefällt es dir ja sogar, wenn du erst einmal eingearbeitet bist.
Ich drücke dir trotzdem die Daumen, dass du einen Weg findest, die dir unliebe Abordnung/Versetzung zu vermeiden. Auch wenn ich von dem „common agreement“, dass man nur auf Wunsch versetzt wird, zum ersten Mal etwas höre.
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Verstehe ich nicht so ganz. Wenn man den Unterricht von vorne herein grundsätzlich mit Differenzierung plant, dann hält sich der Mehraufwand für die Förderschüler doch in Grenzen.
Ich denke, dass eine zieldifferente Vorbereitung bei zu großen Unterschieden darüber hinausgeht. Normalerweise überlege ich mir, welche Ziele ich mit der Unterrichtsstunde (bzw. Unterrichtsreihe) erreichen möchte und wie ich sie durch den Unterricht erreiche. Erst beim letzten Punkt differenziere ich dann.
Bei zieldifferent zu unterrichtenden Schülern, muss ich ja für jeden Schüler eine eigene Unterrichtsreihe planen, wenn ich dem Schüler gerecht werden möchte. Das macht einfach Arbeit und wenn auf Dauer Inklusion am Gymnasium stattfinden soll, muss diese zusätzliche Arbeitskraft auch in Form von mehr Personal für diese Belange zur Verfügung gestellt werden.
Ebenso natürlich an allen anderen Schulen, die zieldifferent unterrichten sollen.
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Wie oben bereits geschrieben:
1. "Bremsklotz" i. S. v.: die anderen SuS lernen dadurch langsamer widerspricht, soweit ich weiß, dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand.
2. Wenn die SuS mehr oder weniger nur daneben gesessen haben, warum habt ihr ihnen keine adäquaten Aufgaben gegeben?
Da möchte ich zu 2. mal zurückfragen:
Bist du mit den Schülern in einer Förderklasse so wenig ausgelastet, dass du gleichzeitig mit deiner Klasse noch einen Schüler unterrichten könntest, der erfolgreich ein Zentralabitur ablegen möchte? Am besten noch mit Material, dass die Themen aus den Förderplänen deiner Klasse auf dem E-Niveau des einzelnen Schülers behandelt und auch noch die Bildungsplananforderungen erfüllt. In Mathematik ist die Abiturprüfung in BW inzwischen für die meisten Schüler eine mündliche Prüfung, auch das muss daher ausführlich im Unterricht geübt werden.
Wäre das für dich wirklich im Rahmen deiner Arbeitszeit möglich?
Ich weiß nicht, was der offizielle Klassenteiler in Förderklassen ist, lese hier aber öfter von 6 - 10 Schüler in einer Klasse. Wenn also in einer Regelklasse am Gymnasium nur ein Schüler von dreißig durch einen von zehn Schülern ersetzt wird, hat man plötzlich 97% der Regelklasse und 10% einer Förderschulklasse zu unterrichten. Wie soll das mit einer einzigen Person gehen, die schon 97% ihrer Arbeitszeit für die Regelklasse benötigt?
Ich habe schlicht und ergreifend keine Kapazitäten verfügbar, um meine Unterrichtsstunden immer doppelt zu planen. Es ging während Corona nicht, guten Präsenz- und guten Fernunterricht parallel anzubieten, und es klappt auch in der Inklusion nicht, alles auf zwei Arten vorzubereiten. Jedenfalls nicht im Rahmen der vorgesehenen und bezahlten Arbeitszeit.Bei der Abordnung bzw. dann sogar geplanten Versetzung von Gymnasiallehrern an eine Förderschule GE bin ich tatsächlich auch überrascht. Das bedeutet für den Kollegen eine aufwändige Einarbeitung und für die Schüler in der Zeit in der Regel keine optimale Förderung. Machbar ist es vermutlich, aber wenn es so überhaupt nicht den Vorstellungen der Kollegen entspricht, ist es sehr verständlich, wenn sie alle legalen Mittel ausschöpfen.
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jemandem helfen, danken, schenken, helfen: Dativ, keine deutsche Kultur
jemanden töten, verprügeln, anschreien, ignorieren, ausweiden: Akkusativ, deutsche Kultur
Quod erat demonstrandum.
Aber Moment: Was ist mit "jemanden lieben"?
Fehlen da nicht die Präpositionen? Gilt da die Regel des Profs überhaupt?
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Wenn die Präsenzstunden zum Deputat gehören, ist es ja okay, bzw. leicht verdientes Geld. Wenn nicht, finde ich es nicht in Ordnung, auf Verdacht eine Stunde früher kommen zu müssen, damit jemand im Lehrerzimmer ist (kann das nicht allein sein?).
Deswegen finde ich Bereitschaftsstunden ganz angenehm. Sie liegen möglichst in Hohlstunden und nur in Randstunden, wenn der Stundenplan zu wenig Hohlstunden hergibt. Und ansonsten hat man verläßlich keine Vertretungen.
Wenn es trotzdem noch AdHoc-Vertretungen außerhalb der Bereitschaftsstunden gibt, ist das ganze System aber hinfällig.
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Die dann aber ausreichend früh bekanntgegeben werden müssen. Da kann dann nicht einfach erwartet werden, dass ein Kollege, der erst zur 3. Stunde Unterricht hat, bereits zur ersten Stunde präsent ist. Oder man muss eben immer präsent sein, damit man spontan zur Verfügung steht. Dann kann man aber keine Abendveranstaltungen oder sonstige Zusatztermine mehr wahrnehmen und braucht einen Schreibtisch.
Mit Dienstgeräten kann man dann trefflich darüber streiten, wann solche Adhoc-Vertretungen vor der Unterrichtszeit bekannt gegeben werden müssen. Früher wäre es sicher einen Tag vorher gewesen.
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Ich möchte dir tatsächlich empfehlen, die UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 24, genau zu lesen, idealerweise in der völkerrechtlich bindendenen englischen Version. Die deutsche Übersetzung ist leider an einer entscheidenden Stelle falsch. Es ist dabei sehr wohl die Rede davon, dass kein Ausschluss beim Besuch einer Grund- oder weiterführenden Schule erfolgen darf und nicht einfach nur, dass überhaupt ein Zugang zu Bildung möglich sein muss.
Zählt denn eine Förderschule, die auch Kinder im Alter von 10 bis 18 Jahren fördert, nicht zu den weiterführenden Schulen?
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Unsere auch nicht. An meiner Schule ist bis zur 10. Stunde Unterricht (acht Unterrichtsstunden am Stück sind für die Lehrkräfte an einer BBS völlig normal! - Ich hätte gedacht, dass dies auch an Gymnasien mittlerweile üblich ist!)
Bei uns wird bei 8 Stunden am Tag schon Rücksprache mit den Kollegen gehalten. Da soll eine Unterrichtsstunde Mittagspause sein. Bei unseren Schülern ist das ja auch so.
Einzelne Oberstufenschüler können das auf Grund der vielen Wahlmöglichkeiten sehr volle Tage im Stundenplan haben. Sie erhalten dann aber auch immer die Möglichkeit noch Kurse abzugeben oder im Wahlbereich umzuwählen.
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Ich bin mir ziemlich sicher, dass ähnliche Fälle hier schon öfter besprochen wurden und es nicht zulässig ist, eine Stunde im Stundenplan auf diese Weise regelmäßig freihalten zu müssen, weil angeordnete Mehrarbeit. Weiß aber nicht mehr, wo das geregelt ist.
Ich gehe davon aus, dass diese Bereitschaftsstunden oft (oder sogar immer) in Absprache mit dem Kollegium (z.B. durch GLK-Beschluss oder die Personalvertretung) zu Stande gekommen sind, gerade damit keine unerwarteten Vertretungen verlangt werden in Stunden, die man selbst bereits anderweitig (beruflich oder manchmal auch privat durch Arzttermine) verplant hat.
Daher sollten Bereitschaftsstunden oder Präsenzstunden, die nicht im Deputat enthalten sind, spontan verlangte Vertretung oder Präsenz ausschließen.
Auf was wartet ihr da im Lehrerzimmer? Kommt dann jemand 10 Min vorher rein und sagt, dass ihr in XY vertretet?
Bei uns darf man trotz Präsenzpflicht einige Zeit nach Stundenbeginn dann trotzdem in den Bereitschaftsstunden gehen, wenn sie die eigene letzte Stunde ist und noch nichts bekannt ist. Allerdings könne auch am Gymnasium Lehrer spontan ausfallen: Kreislaufprobleme/ Herzinfarkt, erkranktes oder verunfalltes Kind muss abgeholt, spontanes Schülergespräch,… Es ist aber selten und es gibt ja immer mehrere Kollegen, die gleichzeitig Bereitschaft haben, und meist liegen diese nicht nach Unterrichtsende, sondern in Hohlstunden.
Bei spontanen Lehrerausfällen in der ersten Stunde wird bei uns nicht erwartet, dass jemand spontan Unterricht aus den Ärmel schüttelt. Sie werden daher nicht durch Vertretungen abgedeckt, sondern durch Aufsichten. Kollegen, die diese Aufsichten übernehmen, haben dafür entsprechend keine oder weniger anderen Aufsichten.
8 Std. am Stück arbeiten ist okay. Ich schätze ihr habt auch große Pausen. Die gelten formal als Erholungspause für dich.
Wie lang muss die Pause denn am Stück sein? Unsere großen Pausen sind keine 30 Minuten lang.
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Ich kenne es auch nur so, dass Kollegien sich für Präsenzstunden oder Bereitschaftsstunden entscheiden, damit es dann eben keine ungeplanten Vertretungen gibt. Für jeden Einzelfall, in dem man doch außerhalb der eigenen Präsenzzeiten eingesetzt werden soll, wird man dann extra gefragt, ob ein Stundentausch oder eine Vertretung trotzdem möglich ist.
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In BaWü wird MAU am Ende des Schuljahres abgerechnet. Es werden die Plus- und die Minusstunden gegengerechnet. Bei den allermeisten KuK bleibt dann am Ende nicht viel bis gar nichts übrig. Wir versuchen immer zu erwirken, dass Langzeitvertretungen auf Deputat gemacht werden können. Da haben die betroffenen KuK dann wenigstens etwas von.
Ja, am Ende des Jahres wird abgerechnet. Dabei wird aber weiterhin jeder einzelne Monat betrachtet. Es zählen ja in jedem einzelnen Monat die MAU-Stunden nur dann als Mehrarbeit, wenn es mehr als drei waren. Allerdings kann es dann durch späteren Entfall ausgeglichen werden.
Was aber definitiv nicht geht, sind frühere entfallene Stunden gegen spätere Mehrarbeit zu verrechnen, denn eine negative Mehrarbeitsstundenzahl kann man nicht haben. Wie auch? Keine Mehrarbeit bedeutet ja, dass der Zähler auf Null steht.
Unabhängig davon wird bei uns auch immer versucht Langzeitvertretungen über Deputatsänderungen auszugleichen. Das lohnt sich finanziell für die Kollegen in der Regel mehr als MAU.
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Mit hat heute jemand aus der Familie von einem Schüler aus dem Abiturjahrgang erzählt, der ganz begeistert davon ist. Er hat schon überlegt, um mehr Englischhausaufgaben zu bitten, weil er damit so glänzen kann.
Ich selbst habe heute das erste Mal davon gehört und noch nicht ausprobiert, ob da wirklich gute Inhalte geliefert werden.
(Vermutlich möchte es hier aber morgen jemand an seinem GFS-Thema ausprobieren.)
Ich habe mich ja als erstes gefragt, als was man den Bot angeben muss. Als Quelle oder als Hilfsmittel? Oder zitiert man die KI, wie einen Menschen?
Problematisch ist sicher, dass der Text dann nicht eins zu eins im Netzt steht und einfach gefunden werden kann. Die Nutzung nachzuweisen ist sicher nicht leicht.
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Kommt aber wiederum sehr auf die Privatschule an.
Ja, meine Aussage gilt nur für Luzifaras Schule. Das habe ich wohl missverständlich formuliert.
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Das hört sich gut für meine Ohren an. Welches Bundesland bist du?
Kein Ahnung, in welchem Bundesland Luzifara arbeitet, aber sie arbeitet an einer Privatschule und einige Arbeitsbedingungen unterscheiden sich sehr von denen öffentlicher Schulen.
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Seid ihr auch nur Klassenarbeiten am Nachschreiben? Ich weiß gar nicht mehr, wie ich das organisiert kriege. Leider haben wir kein Personal für sowas, sonst könnte man doch alle Nachschreiber der Schule z.B. in den Raum x zum Nachschreiben schicken und eine Person (die wir nicht haben), könnte die alle gleichzeitig beaufsichtigen. Wie macht ihr das denn?
Bei uns gibt es jede Woche einen offiziellen Nachschreibetermin, für den in der letzten Woche eine Aufsicht nicht genügt hat, weil nicht alle Schüler in ein Klassenzimmer gepasst haben. Der Nachschreibetermin ist am Nachmittag und jeder, der dort Schüler nachschreiben lassen möchte, muss sich selbst einmal im Schuljahr als Aufsicht zur Verfügung stellen. Ich nutze den Termin vor allem auch deswegen, weil manche dann eben doch am ursprünglichen Termin nicht fehlen, wenn sie wissen, dass sie nachmittags nachschreiben. Im Moment sind aber viele wirklich einfach krank.
Einzelne Nachschreiber lasse ich teilweise sofort, wenn sie wieder da sind, einfach ohne ihren Schulranzen im Nebenraum alleine nachschreiben. Aber erstens habe ich keine Grundschüler, die ich ständig betreuen muss, und zweitens geht das auch nur, wenn nur einzelne Tage gefehlt wurden und eine Vorbereitung auf die Klassenarbeit auch möglich war.
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Ich finde, Erstklässler sollte jeder mal gehabt haben. Mittags bist du anfangs k.o., aber es ist immer etwas Besonderes.
Ich habe an einer früheren Schule schon Vertretung bei Erstklässlern gemacht. Einzelne Stunden, die ganz selten nur vorkamen, war es ganz nett, aber für immer wäre es definitiv nichts für mich.
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Wie Seph schreibt: Freizeitausgleich oder Auszahlung.
MAU (Mehrarbeitsunterricht) ist auf diese 3 Stunden im Monat begrenzt, da du sonst durchgängig die 41 Stunden Woche überschreitest . Die Mehrarbeit MUSS die Ausnahme bleiben.
Was heißt Verrechnung mit späteren Monaten? Ich bin in einer Schulleitung in Baden-Württemberg und weiß nicht, was du meinst.
Was ist mit „auf diese 3 Stunden im Monat begrenzt“ gemeint? Zusatzstunde 1 - 3 sind ja im Deputat schon enthalten. Aber wenn man in dem Monat noch Stunde 4 - 6 an Vertretung übernehmen muss, dann werden doch alle sechs Stunden über MAU abgerechnet. Und so selten ist das ja nicht, dass Kollegen mehr als drei Stunden im Monat vertreten müssen.
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Bei uns sind Teilungsstunden teils in den Lehrplänen definiert, wenn Lernfelder etc. eben praktische Anteile habe. Dann sind prinzipiell die Klassen geteilt, wir unterrichten aber dann mit zwei LuL auch mal gemeinsam. Das ist wieder so BBS-Zeugs
Solche Teilungsstunden haben wir in BNT auch. Andere Schulen haben da aber andere Modelle.
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Ich kenne keine einzige Schule, die solch einen Luxus hat.
Wir hatten das schon manchmal in einzelnen Fächern und Klassen, wenn absehbar war, dass die überzähligen Lehrerstunden im nächsten Schuljahr wieder benötigt werden.
Bei uns waren Klassen sind dann aufgeteilt, so dass jeder nur eine halbe Klasse unterrichtet hat. Die Kollegen haben dann aber nur vertreten, wenn der Partnerkollege erkrankt war. Dann hatten der gesunde Kollege die ganze Klasse im Unterricht, Absprachen waren daher immer notwendig und gemeinsames Unterrichten der ganzen Klasse auch möglich.
Bei längerfristigen Ausfällen im Kollegium wurden diese Doppelbesetzungen dann wieder aufgelöst, damit nicht andere Kollegen stattdessen dauerhafte Mehrarbeit leisten mussten. Manchmal haben die Fächer aber überhaupt nicht für die Mehrarbeit gepasst. Fachfremder Unterricht ist am Gymnasium in BW ja eher nicht üblich.
Das ist schade, habt ihr keine Teilungsstunden? Sowas gibt es hier bei uns oder Daz oder SoPäd, das alles führt dann zur Doppelbesetzung in den Klassen
Das unsere Luxusdoppelbesetzungen im Zweifel jederzeit aufgelöst werden konnten, ist klar. Aber Doppelbesetzungen wegen DaZ oder SoPäd haben ja ihren Grund. Diese ständig aufzulösen, wenn andere Kollegen krank sind, ist meiner Meinung nach kein sinniges dauerhaftes Vertretungskonzept.
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