Beiträge von DFU

    [...] bringen sie ihr Sportsachen dazu jedes Mal von daheim mit?

    Bei uns tun sie das. Wenn sie sich im Sportznterricht beteiligen, sind die Sachen doch verschwitzt. Solche Klamotten lässt man doch nicht im Turnveutel in der Schule vor sich hin müffeln, sondern wäscht sie oder lässt sie zumindest zu Hause gut auslüften.


    Die (Grund)Schulen, die vorschlagen, die Turnsachen über mehrere Tage in der Schule zu lassen, habe ich noch nie verstanden.


    Zum ursprünglichen Thema: Ich würde den Schüler fragen, ob er wegen trockener Kleidung zu Hause anrufen möchte. Falls er verneint, würde ich das im digitalen Klassenbuch vermerken, dann sind die Eltern auch gleich über das Angebot informiert.

    Wie öffnen diejenigen die E-Mails, die kein privates Handy für den 2. Faktor einsetzen?


    Ich habe zu Zeiten von BelWue immer den Browser benutzt, weil ich dann an jedem beliebigen Rechner alle E-Mailsvorliegen hatte. Ich fand das vollkomnen in Ordnung. War aber noch ohne 2. Faktor.


    Nach BelWue hat der Schulträger einen kommerziellen Anbieter ausgewählt. Jetzt sollen wir alle Thunderbird oder Mail für das iPad nutzen, weil wir im Browser nicht die Verschlüsselung, die die Schule eingerichtet hat, nutzen können. Ich darf über den Browser natürlich E-Mails ohne sensible Daten verschicken, kann aber die verschlüsselten der Kollegen nicht lesen.

    [...]

    Wenn jetzt aber ein Partner reduziert, dann ist da natürlich schon nochmal ein höherer Anspruch auf zeitliche Vergünstigungen. Ich verstehe schon, dass du sagst, dass die mit TZ "erkauften" zeitlichen Vergünstigungen nicht automatisch auch einen Anspruch auf bestimmte Unterrichtszeiten bedeuten müssen ("Vermischung"), [...]

    Das Problem ist, dass bei 50%-Deputat eigentlich vor Erstellung des Stundenplans bereits abgesprochen werden müsste, welche 20 Zeitstunden pro Woche zur Arbeitszeit gehören.


    Meist ist da wegen Konferenzen eh schon mindestens ein Nachmittag bis 16.00 oder 17.00 Uhr dabei, dann sind höchstens noch vier weitere halbe Tage (Vormittag, Nachmittag oder Mittagsband von 3.-7. Stunde) möglich.


    Schulleitungen möchten sich aber gerne vorbehalten, erst beim Erstellen des Plans selbst die Arbeitszeiten in Präsenz über 100% der Woche zu verteilen. Natürlich im Normalfall einigermaßen kompakt, aber trotzdem...


    Oder wer von den Teilzeitkräften außer Susannea wählt seinen freien Tag selbst, wenn nicht Abordnungen an andere Schulen oder Fachleitertätigkeit am Seminar den Tag festlegen?

    Noch ist die Bezügemitteilung ja wohl nicht eingetroffen. Die kann man durchaus noch abwarten.

    Aber es ändert ja nichts, daher spricht nichts gegen die sofortige Meldung.

    Genau das meine ich. Die Grundidee ist schon immer, dass man als Beamter als Alleinverdiener seine Familie ernähren usw. kann.


    Das die Dienstbezüge nicht im gleichen Maße prozentual gestiegen sind wie beispielsweise die Hartz IV - Sätze wird ja schon länger bemängelt, und von den Verbänden auch rechtlich überprüft.

    In NRW kamen da zunächst die Kinderzuschläge heraus, die das Problem bezüglich der Miete für kinderlose Beamte eben nicht lösen.

    Weil DFU gesagt hat, dass ein Beamter in einer Alleinverdiener-Ehe zu leben hat.

    Muss er nicht, aber er kann es tun. Und die Alimentation deckt das bisher ab. (Ob die Höhe reicht, darüber kann man natürlich streiten, aber ausgelegt ist es nach meinem Verständnis durchaus so.)


    Aufgeweicht wird es allerdings aktuell durch neue Regelungen zur Verdienstgrenze des Partners für die Beihilfe.

    Und dann wäre auch noch die Frage zu klären, ob auf Basis des Alimentationsprinzips nicht die Ehefrau bzw. der Ehemann des Beamten am neuen Wohnort ebenfalls eine Stelle angeboten bekommen muss. Schließlich muss diese Person für den Umzug dann ja den Job aufgeben.

    Das ist bei Beamten mit dem Alleinverdienermodell nicht notwendig. Darüber muss man erst nachdenken, wenn die Besoldung so abgeändert wird, dass Ehepartner nicht mehr alimentiert werden.

    Du solltest dein Bundesland angeben.


    Um die Berücksichtigung deiner Wünsche verbindlicher zu gestalten hättest du in BW einen Antrag nach §29 Chancengleichheitsgesetz stellen müssen, Dann muss die Schulleitung genau begründen, warum gerade deine Wünsche nicht umgesetzt werden konnten.

    In anderen Bundesländern ist es ähnlich.


    Nachdem du nur eine mündliche Absprache hast, hätte für BW deine Bekannte recht. Allerdings ist ein Stundenplan mit 13 Freistunden bei 14 Unterrichtsstunden so schlecht, dass du auf jeden Fall eine Abänderung einfordern und dabei auch den Personalrat einschalten solltest. Natürlich kann man auch in Freistunden arbeiten (Vokabeltest korrigieren, kopieren,…), aber für einige Tätigkeiten (Reihenplanung,…) benötigt man einfach auch mal mehrere Stunden Zeit am Stück.


    Meine Argumentation wäre, dass du bei einem 14/25-Deputat (In BW am Gymnasium sind 25 Unterrichtsstunden in der Woche ein volles Deputat.) auch nur während 14/25 der üblichen Unterrichtszeiten eingeplant werden solltest. Wenn das bei euch z.B. 50 Unterrichtsstunden (5 Tage mit 1. bis 10. Stunde) gibt, dann eben nur 14/25 davon. Wenn du jeden Tag zur 1. anfangen würdest, wären dass dann 5 oder 6 Unterrichtsstunden.

    Das würde dann ja auch mit deinem Wunsch zusammenpassen.


    Allerdings wären auch jeden Tag 5. bis 9. Stunde nur 5 oder 6 Stunden am Tag. Daher auf jeden Fall auch überlegen, ob du zumindest an einen Nachmittag die Betreuung auch anders abdecken kannst. (Du hast ja nun mal keinen offiziellen Antrag gestellt.) Eventuell kannst du , wenn die Großeltern nahe genug wohnen, noch fit aber schon in Rente sind, auch einen regelmäßigen Oma- oder Opanachmittag einrichten. Oft genießen Kinder und Großeltern so etwas.

    Ich befürchte, das wird alles noch schlimmer, auch bei uns. Im nächsten Schuljahr haben wir plötzlich wieder G9. Hoffentlich auch genug Lehrkräfte dafür.

    Zunächst wird dadurch die Lehrerknappheit verringert, da die neuen 5er durch G9 etwas weniger Stunden haben als in G8. Und mit jedem weiteren G9-Jahrgang wird es entspannter. Erst wenn die diesjährigen 5er, also der erste G9-Jahrgang, in Klasse 13 kommen, dann braucht man auf einen Schlag wieder viele Lehrer mehr. Also dann wieder in 7 Jahren. Theoretisch genug Zeit aufzustocken, aber ob das voraus schauend passiert?

    Betrifft aber auch nur die Gymnasien und Gesamt- oder Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. Für Grundschulen, berufliche Schulen und Schulen, die einen Sek-I-Abschluss anbieten, gilt das so direkt nicht. Und vermutlich wird das auch wieder von den Fächern abhängen. Wenn (Mangel-)Fächer Stunden gewinnen (z.B. Informatik), dann stimmt es für diese vielleicht auch nicht.

    Hälfte an Urlaub stimmt aber nur, wenn du in den Ferien bisher nichts arbeiten musstest. In dem Fall müsstest du dann aber während der Unterrichtswochen eine höhere Wochenarbeitsstundenzahl geleistet haben, um deine Stundenzahl auf das Jahr gesehen zusammenzubekommen,

    In dem Fall würde aber bei der Veränderung die Arbeitszeiten pro Tag eher kürzer.


    Weniger Urlaubstage bei längeren Arbeitszeiten ist bei gleicher zu leistender Stundenzahl nur möglich, wenn du vorher weniger Stunden gearbeitet hast als vereinbart oder jetzt dann länger arbeiten möchtest als vereinbart.

    Ich habe über meine Kompetenz in Deutsch und Englisch gestaunt. Ist mir gar nicht aufgefallen, dass ich in dem Bereich viel gepostet hätte. Hoffentlich kommen jetzt nicht lauter Materialanfragen zu den Fächern, nachdem ich ja laut Bing Copilot auch bereitwillig Material anbiete.

    Je nach Förderbedarf der Schüler, die auch im Ganztag sind, hilft es der Aufsicht für die anderen Schüler aber vielleicht auch deutlich, wenn du die Kinder mit Förderbedarf in einer kleinen Gruppe förderst. Und das in einer


    Was ich mich beim Lesen des Threads aber gefragt habe, ist folgendes: Bist du zusätzlich zu der üblichen Anzahl von Aufsichtspersonen eingesetzt, die schon immer zu Aufsicht notwendig waren? Falls nicht, gehen die übrigen Kinder vielleicht über Tische und Bänke, wenn du dich nur einer sehr kleinen Schülerzahl widmest und die übrigen Schüler den restlichen, dann zu wenigen Aufsichtspersonen, überlässt.

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