Ob es sich lohnt, hängt immer von den persönlichen Umständen ab. Ein älterer Referendar mit bereits drei Kindern sieht das sicher anders als ein kinderloser sehr junger Referendar.
Tatsächlich richtig ist, dass du nicht einfach von der PKV in die GKV wechseln kannst, wenn du weder Lohn unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze noch ALG I erhältst. Und wenn man älter als 50 Jahre ist, ist der Wechsel auch dann nicht mehr möglich.
Wenn du aber nach erfolgreichem oder nicht erfolgreichem Referendariat eine sozialversicherungspflichtige Anstellung (als Lehrer im Angestelltenverhältnis, als Vertretungslehrer oder als Übergangsjob in einem anderen Bereich) findest, dann musst du je nach Gehaltshöhe sogar in die GKV wechseln.
Und erst dann wird die Anwartschaft interessant, bei der du für einen geringen monatlichen Beitrag die Bedingungen deines Vertrags mit der PKV erhalten kannst. Wenn du also beispielsweise erst eine Anstellung angeboten bekommst, aber später vielleicht doch noch verbeamtet werden kannst.
Problematisch ist es, wenn man nur Bürgergeld bezieht, denn dann geht man keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach und kann nicht wechseln.