Beiträge von DFU

    Das hört sich gut für meine Ohren an. Welches Bundesland bist du?

    Kein Ahnung, in welchem Bundesland Luzifara arbeitet, aber sie arbeitet an einer Privatschule und einige Arbeitsbedingungen unterscheiden sich sehr von denen öffentlicher Schulen.

    Seid ihr auch nur Klassenarbeiten am Nachschreiben? Ich weiß gar nicht mehr, wie ich das organisiert kriege. Leider haben wir kein Personal für sowas, sonst könnte man doch alle Nachschreiber der Schule z.B. in den Raum x zum Nachschreiben schicken und eine Person (die wir nicht haben), könnte die alle gleichzeitig beaufsichtigen. Wie macht ihr das denn?

    Bei uns gibt es jede Woche einen offiziellen Nachschreibetermin, für den in der letzten Woche eine Aufsicht nicht genügt hat, weil nicht alle Schüler in ein Klassenzimmer gepasst haben. Der Nachschreibetermin ist am Nachmittag und jeder, der dort Schüler nachschreiben lassen möchte, muss sich selbst einmal im Schuljahr als Aufsicht zur Verfügung stellen. Ich nutze den Termin vor allem auch deswegen, weil manche dann eben doch am ursprünglichen Termin nicht fehlen, wenn sie wissen, dass sie nachmittags nachschreiben. Im Moment sind aber viele wirklich einfach krank.


    Einzelne Nachschreiber lasse ich teilweise sofort, wenn sie wieder da sind, einfach ohne ihren Schulranzen im Nebenraum alleine nachschreiben. Aber erstens habe ich keine Grundschüler, die ich ständig betreuen muss, und zweitens geht das auch nur, wenn nur einzelne Tage gefehlt wurden und eine Vorbereitung auf die Klassenarbeit auch möglich war.

    Wie Seph schreibt: Freizeitausgleich oder Auszahlung.

    MAU (Mehrarbeitsunterricht) ist auf diese 3 Stunden im Monat begrenzt, da du sonst durchgängig die 41 Stunden Woche überschreitest . Die Mehrarbeit MUSS die Ausnahme bleiben.

    Was heißt Verrechnung mit späteren Monaten? Ich bin in einer Schulleitung in Baden-Württemberg und weiß nicht, was du meinst.

    Was ist mit „auf diese 3 Stunden im Monat begrenzt“ gemeint? Zusatzstunde 1 - 3 sind ja im Deputat schon enthalten. Aber wenn man in dem Monat noch Stunde 4 - 6 an Vertretung übernehmen muss, dann werden doch alle sechs Stunden über MAU abgerechnet. Und so selten ist das ja nicht, dass Kollegen mehr als drei Stunden im Monat vertreten müssen.

    Bei uns sind Teilungsstunden teils in den Lehrplänen definiert, wenn Lernfelder etc. eben praktische Anteile habe. Dann sind prinzipiell die Klassen geteilt, wir unterrichten aber dann mit zwei LuL auch mal gemeinsam. Das ist wieder so BBS-Zeugs :D

    Solche Teilungsstunden haben wir in BNT auch. Andere Schulen haben da aber andere Modelle.

    Ich kenne keine einzige Schule, die solch einen Luxus hat.

    Wir hatten das schon manchmal in einzelnen Fächern und Klassen, wenn absehbar war, dass die überzähligen Lehrerstunden im nächsten Schuljahr wieder benötigt werden.

    Bei uns waren Klassen sind dann aufgeteilt, so dass jeder nur eine halbe Klasse unterrichtet hat. Die Kollegen haben dann aber nur vertreten, wenn der Partnerkollege erkrankt war. Dann hatten der gesunde Kollege die ganze Klasse im Unterricht, Absprachen waren daher immer notwendig und gemeinsames Unterrichten der ganzen Klasse auch möglich.


    Bei längerfristigen Ausfällen im Kollegium wurden diese Doppelbesetzungen dann wieder aufgelöst, damit nicht andere Kollegen stattdessen dauerhafte Mehrarbeit leisten mussten. Manchmal haben die Fächer aber überhaupt nicht für die Mehrarbeit gepasst. Fachfremder Unterricht ist am Gymnasium in BW ja eher nicht üblich.

    Das ist schade, habt ihr keine Teilungsstunden? Sowas gibt es hier bei uns oder Daz oder SoPäd, das alles führt dann zur Doppelbesetzung in den Klassen ;)

    Das unsere Luxusdoppelbesetzungen im Zweifel jederzeit aufgelöst werden konnten, ist klar. Aber Doppelbesetzungen wegen DaZ oder SoPäd haben ja ihren Grund. Diese ständig aufzulösen, wenn andere Kollegen krank sind, ist meiner Meinung nach kein sinniges dauerhaftes Vertretungskonzept.

    Das ist wohl das Hauptproblem, denke ich. In mein erstes Auto ist auch jemand hinten rein gesemmelt. Der Wagen, ein Audi a3, war 10 Jahre alt und hatte 530tkm runter. Die gegnerische Versicherung hat es sich einfach gemacht und mir für den wirtschaftlichen Totalschaden gemäß Gutachten 1.500€ gezahlt.


    Problem dabei: Wo bekommt man in Deutschland für 1.500€ ein fahrtüchtiges Auto? Da mußte ich auch massiv draufzahlen. Daher meine Frage: Kann man als Geschädigte/r eigentlich auf eine Naturalrestitution bestehen anstelle der schnöden Geldzahlung? Also kann man die (gegnerische) Versicherung dazu verpflichten einem ein vergleichbares Fahrzeug auf den Hof zu stellen und ihr die ganze Lauferei aufs Auge drücken, auch wenn es dann teurer wird für die Versicherung, weil solche Fahrzeuge in Deutschland üblicherweise nicht mehr gehandelt werden?

    Als Tipp habe ich das von einem KfZ-Gutachter schon gesagt bekommen, dass man die gegnerische Versicherung dann fragen soll, wo man denn ein entsprechendes Auto zu diesem Zeitwert erhalten kann. Wenn die vergleichbaren Autos teurer sind, dann war wohl auch der Zeitwert des Unfallautos größer.

    Eine Garantie, dass man am Ende nicht trotzdem dazuzahlen muss, ist das aber natürlich nicht.

    Du kannst nicht nachvollziehen, dass sich Menschen unfair behandelt fühlen, wenn sie für die gleiche Arbeit erheblich weniger Geld bekommen?

    Wenn man es so betrachtet, werden es die meisten unfair finden.

    Allerdings ist der Deal bei Beamten einfach ein anderer: Jeder bekommt für die gleiche Arbeit den gleichen Lebensstandard für sich und seine (Klein)Familie ermöglicht. (Der allerdings je nach Wohnort usw. auch nicht unbedingt vollständig gleich ist.)

    Dann ist das wohl eher nichts für denjenigen, für den es mir vorschwebt. Wenn ich derjenige bin, der abfragt, bin ich immer überrascht, was ich alles als korrekt akzeptieren soll.

    Wenn man sich ein wenig reinfuchst kann ich nur die Anwendung "Anki" empfehlen. Nicht so fancy und man muss vieles selbst eingeben, aber sehr funktional.

    Muss man da die eigene Antwort nur denken und ihre Korrektheit (Schreibweise, Exaktheit der Bedeutung) selbst ehrlich beurteilen oder muss man es ins Programm eintippen und es ist halt nur richtig, wenn es exakt richtig ist?

    Ich kann dir da nicht folgen. Wenn man Lebensmittel im Notfall innerhalb von 10 Tagen bräuchte, dann passen sie auch in den normalen Zyklus rein. Wenn man sie normalerweise nicht benötigt, braucht man sie auch im Notfall nicht wirklich. Wir halten daher nur Sachen vor, die wir auch im normalen Betrieb zu uns nehmen. Ich muss dazu aber fairerweise auch sagen, dass wir regelmäßig kochen und dabei relativ experimentierfreudig sind. Daher ist so oder so eine gute Bandbreite verschiedenster Dinge bei uns im Umlauf.

    Habt ihr im normalen Zyklus tatsächlich viele Nahrungsmittel, die ausreichen lange halten?

    Bei uns ist es nicht unüblich, dass wir in einer ganzen Woche nur eine Konserve verwenden. Die haltbaren Dinge, die wir regelmäßig konsumieren, sind eigentlich nur Tomaten aus der Dose Nudeln, Reis und Linsen sowie solche Dinge wie Mehl, Zucker, Salz, Öl, Essig und Gewürze.

    Ich wüsste nicht einmal, wer in meiner Familie zum Beispiel Ravioli überhaupt mag. (Ich mag sie nicht.)


    Ich sage damit nicht, dass es unmöglich ist, Notfallvorräte anzulegen, aber ich finde nicht, dass es genügt, einfach einmal für 10 Tage mehr einzukaufen und dann immer durch zu wechseln. Wer einmal in der Woche einkaufen geht, muss dann für 17 Tage im Voraus planen, so dass kurz vor dem nächsten Einkauf noch ausreichend Lebensmittel für 10 Tage vorhanden sind. Und dann könnte man nicht mehr mit frischen Lebensmitteln kochen.

    Oder man legt eben wirklich nur Vorräte für Nudeln oder Reis ohne Gemüse oder ähnliches an und kann dann im Notfall auch nichts anderes essen


    Das ist für mich/für uns aber in diesem Fall vollkommen irrelevant. Unsere Ziele sind eine hinreichende Vorratshaltung und möglichst wenig Aufwand damit. Dafür ist unser System optimal. Dass andere Leute davon auch noch profitieren, ist ein angenehmer Nebeneffekt.

    Ich wäre selbst nicht auf die Idee gekommen, kann das aber total verstehen. Es vereinfacht die Sache ungemein, weil man auch Dinge bevorraten kann, die man nicht ständig verbraucht.

    Bei fünf Personen sind das nach deiner Rechnung dann schon 150 l Wasser, also 6-7 20l Kanister. Aber das steht eventuell nicht alleine im Keller sondern neben den vielen Getränkekisten, die man dort schon stehen hat, wenn man nicht jeden Tag oder jeden zweiten Getränke kaufen möchte. Getränke kauft man ja doch oft mit dem Auto statt mit dem Fahrrad wie andere Einkäufe, da sollte sich die Fahrt dann auch lohnen. Und nicht jeder trinkt nur stilles (Leitungs-)Wasser oder nutzt Sodastream oder ähnliches.


    Was sie anderen Vorräte angeht, wenn man für zehn Tage ernsthaft Vorräte einlagert, dann muss man ganz regelmäßig die Sachen austauschen. Vielleicht nicht sofort bei Überschreiten des Mindeshaltbarkeitsdatums, aber doch einigermaßen zeitnah. Natürlich sind viele Dinge länger gut, aber das Risiko einzugehen im Katastrophenfall Lebensmittel gelagert zu haben, die doch schon schlecht sind, macht die ganze Vorratshaltung ja hinfällig.

    Und gefrorenes ist für echte Notfallvorräte auch nicht geeignet, weil es bei Stromausfall im Sommer eben nicht mehr zehn Tage oder sogar länger haltbar bleibt.


    Wenn man es wirklich ernsthaft betrieben will, muss man Vorräte anschaffen, die extra für die Lagerung gemacht sind. Zu höheren Preisen, weil sie ja auch in Spezialdosen geliefert werden. Am besten Dosen, die bereits kalt essfertig sind. Denn wenn man keine Nudeln kochen kann, nutzt auch ein Riesenvorrat an Nudeln nichts. Und um fünf Personen zehn Tage lang täglich zu bekochen, braucht man eben mehr Brennstoff für den Gaskocher als bei nur einer Person.


    Ich finde daher korrekte Vorratshaltung geht nicht eben so nebenbei.

    Bedeutet also, es muss das Papierwerk her UND zumindestens eine Lehrkraftlizenz für das digitale Lehrwerk. Soll die Klasse dereinst in den nächsten ca. 8 Jahren auch als tablett-Klasse geführt werden, so wird dann zusätzlich ein Klassensatz an eBooks benötigt (daher also ca. doppelte Kosten).

    Bei unseren Mathebüchern kostet die eBook-Lizenz pro Schüler und Schuljahr ca. 1,50 €, wenn die Schule sie anschafft. Wenn Eltern das eBook selbst kaufen möchten ist es deutlich teurer. Ich habe ca. 7€ im Kopf, bin da aber nicht sicher.

    Bei uns erhalten die Schüler in vielen Fächern inzwischen beide Versionen, egal ob sie sie nutzen oder nicht.



    Hallo Andreea,


    verbeamtete Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) werden besser bezahlt als nicht verbeamtete Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) und diese wiederum in der Regel deutlich besser als Ortslehrkräfte. Über Landesprogrammlehrkraft kann ich nichts sagen.


    Der große Unterschied zwischen ADLK und BPLK auf der einen Seite und Ortslehrkräften auf der anderen Seite ist die Herkunft des Geldes. Die ersten werden von Köln aus in Euro (ADLK) bzw. zu einem großen Teil in Euro (BPLK) bezahlt, können als BPLK Kindergeld bekommen und sind in Deutschland steuerpflichtig. (BPLKs außerdem im Ausland, da sie ja nur teilweise in D in Euro bezahlt werden.)

    Ortslehrkräfte werden vor Ort zu ortsüblichen Löhnen und Arbeitsbedingungen angestellt. Sie haben kein Recht auf deutsches Kindergeld oder ähnliches und sind in Deutschland auch nicht mehr steuerpflichtig. Teilweise gibt es Unterschiede in der Bezahlung der Ortslehrkräfte abhängig davon, ob Deutsch oder auf deutsch unterrichtet wird oder nicht.


    Konkrete Zahlen wird dir hier im Forum aber kaum jemand nennen können. Zumal unklar ist, von welchen Zuschüssen und Pauschalen du sprichst. Umzug? Und was noch?

    Die Umfrage bezog sich ja auch nur auf die Sek I.

    Was in einigen Bundesländern gleich viele Korrekturen beinhaltet. Die Arbeiten vielleicht etwas kürzer, aber die Klassen dafür oft größer als in der SekII.


    Grundsätzlich zeigt aber Flupps Aufstellung, dass neben dem originären Unterrichtsgeschäft (Planung und Kopieren, Aufbau und Durchführung, Nachbereitung und Korrekturen), Konferenzen und Elternarbeit nicht viel Arbeitszeit für nicht entlastete Zusatzaufgaben bleibt.


    Und für dauerhaft guten Unterricht muss man mit dem Verhältnis 1:1 planen. Berufsanfängern genügt die Zeit vielleicht nur bei Abstrichen in ihren Ansprüchen, erfahrene Kollegen können vielleicht in der einen Einheit auf bewährtes zurückgreifen und Zeit sparen, so dass sie eine andere Einheit verbessern oder ein neues Projekt durchführen können. Auch Anpassungen an neue Bildungspläne sind ja immer mal wieder notwendig.

    In BW darf man das. Früher sollte man sammeln, damit nicht viele Vorgänge mit jeweils einer Rechnung im zweistelligen Eurobereich bearbeitet und beschieden werden müssen. Per App darf man jetzt gerne wieder jede Rechnung einzeln einreichen. Große Rechnungen musste man noch nie sammeln.


    Und in BW wurde dann bei Sammeleinreichungen über mehrere Jahre natürlich für jedes betroffene Jahr die Kostendämpfungspauschale abgezogen. In der Hinsicht konnte man nichts gewinnen.

    Bei mir ist es bei Beihilfe und Krankenversicherung unterschiedlich. Einmal ist das Behandlungsdatum relevant für die Zuordnung zum Kalenderjahr und einmal das Rechnungsdatum. Ich nehme an, dass betrifft dann auch die 3-Jahres-Frist.

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