Beiträge von DFU

    Bei uns ist die Handynutzung auch in den Pausen innerhalb der Gebäude (mit Ausnahme ausgewiesener Handyzonen ) nicht erlaubt.

    Meines Wissens rührt das daher, dass es in den Toilettenräumen nicht erlaubt werden sollte. Daran würden die Schüler aber oft nicht denken und zu kontrollieren und durchzusetzen ist wäre es dort dann auch deutlich schwerer als ein generelleres Verbot, bei dem jeder Kollege aufgefordert ist jedes Handy, das auf dem Gang genutzt wird, einzusammeln. Genutzt werden darf es im Hof, im Oberstufenaufenthaltsraum und vor Nachmittagsunterricht während ausgewiesener Mittagspausen im Klassenzimmer.

    Ich frage mich auch noch, wie du dir die Zusammenarbeit vorstellst, wenn die Kinder kein Deutsch sprechen? Das bisschen Englisch - und das, was deutsche Grundschüler können - reicht ja nicht zu sehr viel Kommunikation zwischen den Kindern... Oder soll die Kommunikation nur zwischen den Lehrkräften stattfinden?

    An der Nachbarsgrundschule gibt es ein Projekt mit einer japanischen Schule. Die Kinder arbeiten zum jeweiligen Thema an ihrer Schule und tauschen mit den japanischen Kindern englische Steckbriefe oder englische Videonachrichten aus. Wegen der Zeiterschiebung findet viel asynchron statt.

    Sie haben sich aber auch schon einmal freiwillig am Sonntagmorgen/-abend per Videokonferenz getroffen und dort auf Englisch miteinander geredet (z.B. ihrem Lieblingsgegenstand vorgestellt) und gespielt (z.B. „Simons says…“).


    Das kann funktionieren. Es ist aber keine dauerhafte Partnerschaft. Eine Mutter, die Kinder an der Schule hatte, arbeitet an einer PH in der Nähe und letztes Schuljahr hat sie bereits eine Briefpartnerschaft mit einer englischen Schule als Projekt organisiert. Möglicherweise sind das Examensarbeiten von Studenten, die sie betreut.

    Bei uns gibt es den Klassenrat. Das kostet auch immer eine Stunde pro Woche. Wir müssen das nicht so genau einem Fach zuordnen, haben aber eine Klassenlehrerstunde. Das mit der Kindersprechstunde gefällt mir. Vllt. kann man dafür öfter den montäglichen Wochenenderzählkreis ausfallen lassen, wenn man in Zeitdruck wäre. Da kommt oft nicht viel bei rum. Außer man lässt Montagsgeschichten schreiben, das finde ich effektiver.

    Ich kenne auch jemanden, der in der 5. Klasse am Gymnasium in BW die Klassenlehrerstunde nicht nur für Klassenrat, sondern auch für Einzelgespräche nutzt. Allerdings nicht jede Woche. Ich glaube, sie hatte jedes Kind zweimal im Schuljahr eingeladen und dann solche Themen besprochen wie: Was gefällt es dir in der (neuen) Schule? Was wünscht du dir, damit es dir (noch) besser gefällt? usw.

    Bei uns ist die Klassenlehrerstunde zweiwöchig und die Kinder wurden dann teilweise auch in den Zwischenwochen eingeladen.

    Ich denke, solche Gespräche können echt viel nutzen. Aber 150 Deutschstunden ist natürlich auch ein Wort.

    Ist es möglicherweise so, dass man sich zuerst im Browser auf WebUntis einmal anmelden muss, sich danach aber mit den Anmeldedaten auch in der App anmelden kann ohne einen QR-Code zu verwenden? Da bin ich mir aber nicht sicher, weil ich die App so gut wie nie nutze.


    (Außerdem könnte man den erzeugten QR-Code doch auch ausdrucken und dann mit dem gleichen Smartphone wieder einlesen, wenn man einen passenden Drucker hat. Ist aber natürlich nicht einfacher.)


    Edit: Sorry, bin ja im Meckerthread. Da wolltest du vermutlich keine Hilfe, sondern nur dein leid loswerden.

    Auch ich kam erst vor gut 3 Jahren an die Schule und bin eigentlich vom „common agreement“ in der Branche ausgegangen, dass, sofern man es nicht selber anstrebt oder goldene Löffel klaut/als vorbestraft gilt, man auf ewig dort wirken kann.

    […]

    Was bleibt festzuhalten? Pech gehabt… mit den „falschen“ Fächern zum falschen Zeitpunkt an der falschen Stelle?

    Ich kann mir eine Wechsel an eine Förderschule GE für mich auch nicht vorstellen, weil ich dafür nicht ausgebildet wurde. Und ich kann mir nicht vorstellen, dann ohne vorherige Fortbildung/Weiterbildung/Ausbildung/Umschulung/WasAuchImmer sofort wieder guten Unterricht passend für die Schule halten zu können. Aber das kann man lernen.

    Wenn ich nicht beides, also Unterricht für Abiturienten und Unterricht für Förderschüler GE, parallel leisten muss, halte ich es aber auch nicht für unmöglich. Vielleicht gefällt es dir ja sogar, wenn du erst einmal eingearbeitet bist.


    Ich drücke dir trotzdem die Daumen, dass du einen Weg findest, die dir unliebe Abordnung/Versetzung zu vermeiden. Auch wenn ich von dem „common agreement“, dass man nur auf Wunsch versetzt wird, zum ersten Mal etwas höre.

    Verstehe ich nicht so ganz. Wenn man den Unterricht von vorne herein grundsätzlich mit Differenzierung plant, dann hält sich der Mehraufwand für die Förderschüler doch in Grenzen.

    Ich denke, dass eine zieldifferente Vorbereitung bei zu großen Unterschieden darüber hinausgeht. Normalerweise überlege ich mir, welche Ziele ich mit der Unterrichtsstunde (bzw. Unterrichtsreihe) erreichen möchte und wie ich sie durch den Unterricht erreiche. Erst beim letzten Punkt differenziere ich dann.

    Bei zieldifferent zu unterrichtenden Schülern, muss ich ja für jeden Schüler eine eigene Unterrichtsreihe planen, wenn ich dem Schüler gerecht werden möchte. Das macht einfach Arbeit und wenn auf Dauer Inklusion am Gymnasium stattfinden soll, muss diese zusätzliche Arbeitskraft auch in Form von mehr Personal für diese Belange zur Verfügung gestellt werden.

    Ebenso natürlich an allen anderen Schulen, die zieldifferent unterrichten sollen.

    Wie oben bereits geschrieben:

    1. "Bremsklotz" i. S. v.: die anderen SuS lernen dadurch langsamer widerspricht, soweit ich weiß, dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand.

    2. Wenn die SuS mehr oder weniger nur daneben gesessen haben, warum habt ihr ihnen keine adäquaten Aufgaben gegeben?

    Da möchte ich zu 2. mal zurückfragen:

    Bist du mit den Schülern in einer Förderklasse so wenig ausgelastet, dass du gleichzeitig mit deiner Klasse noch einen Schüler unterrichten könntest, der erfolgreich ein Zentralabitur ablegen möchte? Am besten noch mit Material, dass die Themen aus den Förderplänen deiner Klasse auf dem E-Niveau des einzelnen Schülers behandelt und auch noch die Bildungsplananforderungen erfüllt. In Mathematik ist die Abiturprüfung in BW inzwischen für die meisten Schüler eine mündliche Prüfung, auch das muss daher ausführlich im Unterricht geübt werden.

    Wäre das für dich wirklich im Rahmen deiner Arbeitszeit möglich?


    Ich weiß nicht, was der offizielle Klassenteiler in Förderklassen ist, lese hier aber öfter von 6 - 10 Schüler in einer Klasse. Wenn also in einer Regelklasse am Gymnasium nur ein Schüler von dreißig durch einen von zehn Schülern ersetzt wird, hat man plötzlich 97% der Regelklasse und 10% einer Förderschulklasse zu unterrichten. Wie soll das mit einer einzigen Person gehen, die schon 97% ihrer Arbeitszeit für die Regelklasse benötigt?


    Ich habe schlicht und ergreifend keine Kapazitäten verfügbar, um meine Unterrichtsstunden immer doppelt zu planen. Es ging während Corona nicht, guten Präsenz- und guten Fernunterricht parallel anzubieten, und es klappt auch in der Inklusion nicht, alles auf zwei Arten vorzubereiten. Jedenfalls nicht im Rahmen der vorgesehenen und bezahlten Arbeitszeit.


    Bei der Abordnung bzw. dann sogar geplanten Versetzung von Gymnasiallehrern an eine Förderschule GE bin ich tatsächlich auch überrascht. Das bedeutet für den Kollegen eine aufwändige Einarbeitung und für die Schüler in der Zeit in der Regel keine optimale Förderung. Machbar ist es vermutlich, aber wenn es so überhaupt nicht den Vorstellungen der Kollegen entspricht, ist es sehr verständlich, wenn sie alle legalen Mittel ausschöpfen.

    Wenn die Präsenzstunden zum Deputat gehören, ist es ja okay, bzw. leicht verdientes Geld. Wenn nicht, finde ich es nicht in Ordnung, auf Verdacht eine Stunde früher kommen zu müssen, damit jemand im Lehrerzimmer ist (kann das nicht allein sein?).

    Deswegen finde ich Bereitschaftsstunden ganz angenehm. Sie liegen möglichst in Hohlstunden und nur in Randstunden, wenn der Stundenplan zu wenig Hohlstunden hergibt. Und ansonsten hat man verläßlich keine Vertretungen.

    Wenn es trotzdem noch AdHoc-Vertretungen außerhalb der Bereitschaftsstunden gibt, ist das ganze System aber hinfällig.

    Die dann aber ausreichend früh bekanntgegeben werden müssen. Da kann dann nicht einfach erwartet werden, dass ein Kollege, der erst zur 3. Stunde Unterricht hat, bereits zur ersten Stunde präsent ist. Oder man muss eben immer präsent sein, damit man spontan zur Verfügung steht. Dann kann man aber keine Abendveranstaltungen oder sonstige Zusatztermine mehr wahrnehmen und braucht einen Schreibtisch.


    Mit Dienstgeräten kann man dann trefflich darüber streiten, wann solche Adhoc-Vertretungen vor der Unterrichtszeit bekannt gegeben werden müssen. Früher wäre es sicher einen Tag vorher gewesen.

    Ich möchte dir tatsächlich empfehlen, die UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 24, genau zu lesen, idealerweise in der völkerrechtlich bindendenen englischen Version. Die deutsche Übersetzung ist leider an einer entscheidenden Stelle falsch. Es ist dabei sehr wohl die Rede davon, dass kein Ausschluss beim Besuch einer Grund- oder weiterführenden Schule erfolgen darf und nicht einfach nur, dass überhaupt ein Zugang zu Bildung möglich sein muss.

    Zählt denn eine Förderschule, die auch Kinder im Alter von 10 bis 18 Jahren fördert, nicht zu den weiterführenden Schulen?

    Unsere auch nicht. An meiner Schule ist bis zur 10. Stunde Unterricht (acht Unterrichtsstunden am Stück sind für die Lehrkräfte an einer BBS völlig normal! - Ich hätte gedacht, dass dies auch an Gymnasien mittlerweile üblich ist!)

    Bei uns wird bei 8 Stunden am Tag schon Rücksprache mit den Kollegen gehalten. Da soll eine Unterrichtsstunde Mittagspause sein. Bei unseren Schülern ist das ja auch so.

    Einzelne Oberstufenschüler können das auf Grund der vielen Wahlmöglichkeiten sehr volle Tage im Stundenplan haben. Sie erhalten dann aber auch immer die Möglichkeit noch Kurse abzugeben oder im Wahlbereich umzuwählen.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass ähnliche Fälle hier schon öfter besprochen wurden und es nicht zulässig ist, eine Stunde im Stundenplan auf diese Weise regelmäßig freihalten zu müssen, weil angeordnete Mehrarbeit. Weiß aber nicht mehr, wo das geregelt ist.

    Ich gehe davon aus, dass diese Bereitschaftsstunden oft (oder sogar immer) in Absprache mit dem Kollegium (z.B. durch GLK-Beschluss oder die Personalvertretung) zu Stande gekommen sind, gerade damit keine unerwarteten Vertretungen verlangt werden in Stunden, die man selbst bereits anderweitig (beruflich oder manchmal auch privat durch Arzttermine) verplant hat.

    Daher sollten Bereitschaftsstunden oder Präsenzstunden, die nicht im Deputat enthalten sind, spontan verlangte Vertretung oder Präsenz ausschließen.


    Auf was wartet ihr da im Lehrerzimmer? Kommt dann jemand 10 Min vorher rein und sagt, dass ihr in XY vertretet?

    Bei uns darf man trotz Präsenzpflicht einige Zeit nach Stundenbeginn dann trotzdem in den Bereitschaftsstunden gehen, wenn sie die eigene letzte Stunde ist und noch nichts bekannt ist. Allerdings könne auch am Gymnasium Lehrer spontan ausfallen: Kreislaufprobleme/ Herzinfarkt, erkranktes oder verunfalltes Kind muss abgeholt, spontanes Schülergespräch,… Es ist aber selten und es gibt ja immer mehrere Kollegen, die gleichzeitig Bereitschaft haben, und meist liegen diese nicht nach Unterrichtsende, sondern in Hohlstunden.


    Bei spontanen Lehrerausfällen in der ersten Stunde wird bei uns nicht erwartet, dass jemand spontan Unterricht aus den Ärmel schüttelt. Sie werden daher nicht durch Vertretungen abgedeckt, sondern durch Aufsichten. Kollegen, die diese Aufsichten übernehmen, haben dafür entsprechend keine oder weniger anderen Aufsichten.


    8 Std. am Stück arbeiten ist okay. Ich schätze ihr habt auch große Pausen. Die gelten formal als Erholungspause für dich.

    Wie lang muss die Pause denn am Stück sein? Unsere großen Pausen sind keine 30 Minuten lang.

    Ich kenne es auch nur so, dass Kollegien sich für Präsenzstunden oder Bereitschaftsstunden entscheiden, damit es dann eben keine ungeplanten Vertretungen gibt. Für jeden Einzelfall, in dem man doch außerhalb der eigenen Präsenzzeiten eingesetzt werden soll, wird man dann extra gefragt, ob ein Stundentausch oder eine Vertretung trotzdem möglich ist.

    In BaWü wird MAU am Ende des Schuljahres abgerechnet. Es werden die Plus- und die Minusstunden gegengerechnet. Bei den allermeisten KuK bleibt dann am Ende nicht viel bis gar nichts übrig. Wir versuchen immer zu erwirken, dass Langzeitvertretungen auf Deputat gemacht werden können. Da haben die betroffenen KuK dann wenigstens etwas von.

    Ja, am Ende des Jahres wird abgerechnet. Dabei wird aber weiterhin jeder einzelne Monat betrachtet. Es zählen ja in jedem einzelnen Monat die MAU-Stunden nur dann als Mehrarbeit, wenn es mehr als drei waren. Allerdings kann es dann durch späteren Entfall ausgeglichen werden.

    Was aber definitiv nicht geht, sind frühere entfallene Stunden gegen spätere Mehrarbeit zu verrechnen, denn eine negative Mehrarbeitsstundenzahl kann man nicht haben. Wie auch? Keine Mehrarbeit bedeutet ja, dass der Zähler auf Null steht.


    Unabhängig davon wird bei uns auch immer versucht Langzeitvertretungen über Deputatsänderungen auszugleichen. Das lohnt sich finanziell für die Kollegen in der Regel mehr als MAU.

    Mit hat heute jemand aus der Familie von einem Schüler aus dem Abiturjahrgang erzählt, der ganz begeistert davon ist. Er hat schon überlegt, um mehr Englischhausaufgaben zu bitten, weil er damit so glänzen kann.

    Ich selbst habe heute das erste Mal davon gehört und noch nicht ausprobiert, ob da wirklich gute Inhalte geliefert werden.

    (Vermutlich möchte es hier aber morgen jemand an seinem GFS-Thema ausprobieren.)


    Ich habe mich ja als erstes gefragt, als was man den Bot angeben muss. Als Quelle oder als Hilfsmittel? Oder zitiert man die KI, wie einen Menschen?


    Problematisch ist sicher, dass der Text dann nicht eins zu eins im Netzt steht und einfach gefunden werden kann. Die Nutzung nachzuweisen ist sicher nicht leicht.

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