fachinformatiker
Das hängt davon ab, wie viele Stunden von dieser Teilzeitkraft noch unterrichtet werden.
Als Faustregel empfehle ich, das genannte Zeitfenster der Teilzeitkraft (gemessen in Schulstunden) zu den überhaupt möglichen Schulstunden ins Verhältnis zu setzen und das dann mit der Teilzeitquote zu vergleichen.
Wer 50% Teilzeit macht, sollte auch nur maximal 50% der möglichen Schulstunden als Zeitfenster angeben müssen bzw. bei einem festen Konferenznachmittag eher etwas weniger, denn die Konferenzzeit muss sich ja auch die Teilzeitkraft komplett als Arbeitszeit freihalten.
Wer bei 50% Teilzeit sagt, ich arbeite am Konferenznachmittag und möchte dann nur noch an vier Vormittagen von 8-12 Uhr arbeiten, hat keine extremen Wünsche. Genauso gut könnte derjenige auch wünschen, nur zwei Tage jeweils vor- und nachmittags zu unterrichten und dann am Konferenznachmittag zu arbeiten. Wobei das sicher auch von den Fächern abhängt, wie realistisch das ist. Manche Hauptfächer sind ja auch fünfstündig. Man sollte dann nicht noch unbedingt dazu eine solche Klasse unterrichten wollen.
Dein Beispiel wäre bei ca. 7 bzw. 9 Deputatsstunden möglich, wenn ich von unseren 44 möglichen Unterrichtsstunden ausgehe. Je nachdem, ob man „nur ab 9 und nicht nachmittags und nicht Freitag“ viermal drei oder viermal vier Stunden bedeutet.
Es bedeutet übrigens nicht, dass ich der Meinung bin, dass man als Vollzeitkraft fünfmal 1.+2. Stunde und dann wieder 6.-8. Stunde hinnehmen muss. So ein Stundenplan wäre eine Frechheit, wenn der Kollege nicht gerade gerne in der 3.-5. Stunde mit dem Hund Gassi gehen möchte. Und solche Wünsche wie einen kompakten Stundenplan sollten unabhängig davon alle erfüllt bekommen, Vollzeitkräfte ebenso wie Teilzeitkräfte. Gerade im Rahmen der familiengerechten Arbeitszeit können aber auch Vollzeitkräfte begründete Wünsche äußern, die über so etwas hinausgehen.