Oder wenn du bei maximal fünf Haken bleiben willst, dann doch kreuzen und den fünften Haken nur verwenden, um die doppelten Leinen etwas zu trennen.
Beiträge von DFU
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Das Haus der Nikolaus läßt sich ohne Dach nicht in einem Zug zeichnen, ohne eine Strecke doppelt zu nehmen Das funktioniert nur, wenn du keinen oder genau zwei Haken (Knoten) hast, bei denen eine ungerade Zahl Schnüre (Kanten) zusammenlaufen. (Stichwort: Eulerscher Kantenzug)
Ich würde an die mittlere Schiene im unteren Bild noch einen zweiten Haken leicht Richtung der doppelte Seite machen und die doppelte Schnur da noch einmal vorbeiführen. Die ersten Haken an der mittleren Schiene dann einfach so weit verschieben, wie es dir am besten gefällt. Dann sind die Leinen etwas näher, aber zumindest nicht doppelt.
Ergänzung: Ich würde die Leine dazu nicht in der Mitte kreuzen, sondern so wie im oberen Bild führen. Nur die beiden oberen Ecken noch einmal mit einem Schlenker Richtung Mitte (zu einem zweiten mittleren Haken) verbinden.
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Definitiv nicht. Ich bin Doppelbürgerin.
Musstest du da dann vorher in Deutschland zu beantragen, die deutsche Staatsbürgerschaft behalten zu dürfen?Bei der Schweiz ist kein Antrag nötig. War mir gar nicht klar, dass das für so viele Länder inzwischen schon ohne Antrag anders ist.
Quelle zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
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Stimmt, da hast du natürlich recht. Den brasilianischen Pass wird man auch nicht los. Aber wie soll der deutsche Staat damit umgehen? Das deutsche Recht sieht für nicht-EU-Bürger*innen keine doppelte Staatsbürgerschaft vor. Brasilianer z. B. dann einfach gar nicht einzubürgern finde ich jetzt schwierig. Ich glaube auch kaum, dass das rechtlich umsetzbar wäre. Man ist in jedem Fall in Deutschland nicht stimmberechtigt, sobald man sich im anderen Land parteipolitisch engagiert. Also mit einer Mitgliedschaft in einer Schweizer Partei verlöre ich mein Wahlrecht in Deutschland.
Ich dachte, man verliert seine deutsche Staatsbürgerschaft automatisch, wenn man eine andere beantragt und auch erhält. Dann hat man zwar vielleicht noch einen deutschen Reisepass, obwohl man kein deutscher Staatsbürger mehr ist. Aber vermutlich sind wieder Ausnahmen möglich?
Ein Land, das keine doppelte Staatsbürgerschaft möchte, müsste das in die Richtung aber auch umsetzen. Und eben verlangen, dass man bei der Einbürgerung andere Staatsangehörigkeiten aufgibt.
Da aber heute viel mehr Personen bereits durch Geburt mehrfache Staatsbürgerschaften haben (Ich kenne Kinder mit drei Staatsangehörigkeiten durch Geburt, deren Eltern jeweils nur eine Staatsangehörigkeit besaßen.), ist das vermutlich auch utopisch. Und bei manchen durch Geburt erworbenen Staatsangehörigkeiten ist es schlichtweg nicht vorgesehen und unmöglich sie aufzugeben, selbst wenn man nur als Baby einige Zeit dort gelebt hat.
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Selbst Praktikant*innen dürfen aber laut damaliger Auskunft in jedem Schritt involviert sein; das entscheidende ist nur, dass die Lehrkraft immer verantwortlich und dabei ist.
Ja, solange eben die Lehrkraft verantwortlich bleibt, ist das kein Problem (weiter BW).
In BW starten die Referendare am Gymnasium zum Halbjahr und bekommen das erste halbe Jahr keine eigenen Klassen. Sie hospitieren bei verschiedenen Kollegen und müssen eine vorgegebene Zahl Unterrichtsstunden (80 oder 100?) auch selbst halten, aber für den Unterricht und die Bewertung ist eben immer die fertige Lehrkraft verantwortlich. Wie JoyfulJay schreibt, dürfen die Referendare aber von der Lehrkraft eingebunden werden und auch Aufgaben vorschlagen. Wenn sie Vertretungsunterricht für eine kranke Lehrkraft übernehmen, weil sie sowieso gerade in der Klasse einige eigene Stunden halten wollten, wird noch eine fertig ausgebildete Lehrkraft zur Aufsicht eingesetzt.
Erst nach einem halben Jahr erhalten die Referendare für das letzte Ausbildungsjahr eigene Klassen (10 Deputatsstunden). Und auch erst dann können sie bei Klassenfahrten als zweite Begleitperson eingesetzt werden. (Vorher nur als zusätzliche Begleitperson.) Ich finde das gut und sehe das als Schutz der Referendare.
Daher war ich auch etwas verwundert, dass es in anderen Bundesländern gleich mit eigenen Klassen losgeht. Aber es ist eben Ländersache.
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Das scheint dann wieder so eine Bundeslandsache zu sein, denn:
ist bei uns genauso, jeder Quereinsteiger, jede PKB-Kraft und sonstige Vertretungskraft darf und muss das genauso wie die Referendare alleine machen. Wobei einen Teil ja die FK festgelegt hat.
Das gilt aber hoffentlich nur dann, wenn man auch eingestellt wurde, um alleinverantwortlich Unterricht mit Notengebung zu erteilen. Wenn jemand ausschließlich als Nachhilfelehrer für das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“, das coronabedingte Lücken schließen helfen soll, eingestellt wurde und auch nur über den Topf finanziert wird, fände ich es auch verwunderlich, wenn derjenige dann anfängt selbständig in anderen Klassen Klassenarbeiten zu schreiben und zu bewerten.
Wenn diese Hilfskraft aber wie oben beschrieben, zusätzlich noch wie eine Praktikantin bei anderen Kollegen hospitiert und unter Aufsicht Unterrichtsteile übernimmt, dann ist ist meines Erachtens kein Problem. Wie das genau rechtlich ist, wenn ohne Aufsicht Vertretungsstunden übernommen werden, sollte die Schulleitung, die sie einsetzten möchte, abklären.
Susannea Starten bei euch die Referendare sofort mit eigenen Klassen, bei denen sie alles selbst verantworten müssen?
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So ein 40 km/h-Ding wäre auch nett, wenn ich denn über meinen Schatten springen kann.
Das wäre mir als Fahrrad vermutlich zu schnell, wenn auch nur die geringste Gefahr besteht, dass Fußgänger, andere Fahrzeuge oder Tiere auf meinen Weg treten, fahren bzw. springen können.
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Unabhängig davon frage ich mich, was denn genau als Arbeitstag zählt. Als TZ-Kraft kostet mich mein Arbeitszimmer ja 7 Tage die Woche und nicht nur an den Tagen, an denen ich unterrichte. Und wird wohl anerkannt werden, dass wir LuL auch am Wochenende und in den Ferien arbeiten? Angenommen ich hab 14 Stunden, geh ich dann einfach von ner halben Stelle aus, also 3 Tage die Woche und zwar für das Standardarbeitsjahr oder fängt fann wer an, meinen Stundenplan anzugucken und die Ferien abzuziehen?
Das hängt doch schlicht und ergreifend davon ab, wie du arbeitest, wenn du immer drei von fünf Tagen arbeitest, dann kannst du auch nur an drei von fünf Tagen die Homeofficepauschalte nutzen. Wenn du fünf halbe Tage arbeitest, dann an fünf Tagen. Die meisten Steuerprogramme wie Wiso rechnen dir dann bei der Entfernungs- und Homeofficepauschale aus, wie viele Arbeitstage du dann bei 3 von 5 oder 4 von 5 oder 5 von 5 in dem Jahr hattest.
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echt? gibt es das bei euch?
okok, dann ist bei uns ab heute kein Bullerbü mehr
Das hängt doch in Grundschulen auch einfach von den Einzugsbezirken ab. Es kann durchaus passieren, dass in einer Schule 3x28 Erstklässler auf drei Klassen verteilt werden und in der Nachbarschule (Edit: in der gleihcen Stadt) 32 Erstklässler auf zwei Klassen.
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Und denke mal wieder drüber nach, dass zum Pendeln (nur zum Pendeln) ein E-Bike vielleicht doch nett wäre. Meine Durchschnittsgeschwindigkeit würde ich um etwa 35% erhöhen. Die Fahrtdauer würde von 1:40 auf 1:10 sinken.
Ist es bei dir so bergig? Oder musst du ständig nach Ampeln/Kreuzungen neu anfahren? Ein normales E-Bike unterstützt doch nur bis 25km/h. Ich hätte jetzt erwartet, dass deine Durchschnittsgeschwindigkeit eh höher liegt und dann gewinnt man mit einem E-Bike ja nichts.
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1. Und trotzdem bleibt das in diesem Fall sehr hohe Risiko, dass die Fahrt am Ende dennoch ausfällt. Da ist es dann schon ärgerlich, wenn man vorher alles geplant hat und das umso mehr, wenn man nur Teilzeitkraft ist.
2. Ich habe ja eine Kollegin, die gerne mit würde und die Klasse gut kennt. Sie darf aber nicht.
3. Nein, ist ein externer Träger. Und ich sehe es auch nicht als meine Aufgabe, die Leitung darauf aufmerksam zu machen, dass man jemanden auch per Dienstanweisung dazu „zwingen“ kann.
Wie dem auch sei: Die Klassenfahrt wird nicht stattfinden.
Danke nochmal für eure Meinungen.
Das Thema ist jetzt wohl durch.
in Zukunft würde ich die Klassenfahrt unter Angabe der selbst ausgesuchten Begleitperson zur Genehmigung vorlegen. Wenn die Schulleitung dann unter den Umständen nicht genehmigt, findet die Fahrt eben nicht statt.
Ich würde jedenfalls auch keine Klassenfahrt planen, wenn nicht feststeht, wer als Begleitung mitgeht.
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Eigentlich gibt es kein "Überstundenfrei" in NRW.
Aber es gibt eine Vertrauensarbeitszeit, die eine eigenständige Verteilung der Arbeitszeit ermöglicht. Und genau das ist mit Überstunden hier ja gemeint, ein Verschieben von Arbeitszeit der Ferienwochen in Schulwochen.
Wenn ich bei einem System mit Urlaubseinreichung nicht weiterhin zusätzliche Tage freihalten könnte, würde ich sofort während einer Schulwoche nach Erreichender Wochenarbeitszeit den Stift weglegen und alle auf die Bearbeitung ihrer Anliegen in der nächsten Woche (oder bei weniger dringlichen Dingen auf die nächste Nicht-Urlaub-Ferien-Woche) verweisen.
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Dazu mal eine Frage: Wenn wir doch die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft haben, wieso werden dann Kranktage in Ferienzeiten nicht gut geschrieben? Selbst wenn man Urlaub eingereicht hätte, bekäme man die Urlaubstage bei Krankheit nicht zurück.
Gerade im Schuljahr mit den Coronaschließungen, gab es hier im Forum meiner Erinnerung nach einen Fall, wo der Urlaub wegen Krankheit in Ferien und Notbetreuung in anderen Ferien nicht vollständig genommen werden konnte. Wenn ich das noch richtig weiß, wurde der dann ausgezahlt. Man darf dann natürlich nicht die rechtzeitige Krankmeldung vergessen.
Wie aber kodi oben geschrieben hat, ist das oft nicht nötig, weil bei 12 Wochen Ferien eben doch meist ausreichend Tage zur Verfügung stehen.
Wenn man nicht wegen eigener Kinder von den Schulferien abhängt, wäre es natürlich schön, den Urlaub auch außerhalb dieser nehmen zu können, aber das passt natürlich nur in Systeme ohne Ferien (Krankenhausschulen, evtl. Schulen im Justizvollzug?). Es betrifft aber auch andere Arbeitnehmer, z.B. in großen Firmen mit Betriebsferien oder in kleinen Arztpraxen, die schließen, wenn der Arzt Urlaub macht. Da ist dann im Unterschied zu den Lehrern aber nur ein Teil des Jahresurlaubs betroffen. Trotzdem ist das etwas, was man im Gegensatz zum Korrekturaufwand mancher Fächer durch sein eigenes Schülerdasein bereits vor der Berufswahl weiß.
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Hm, ich glaube, das könnte schwer sein.
Wunderbare Abkühlung bei meiner 2019er-Radtour.
Jetzt müssen wir erst einmal nachlesen, von welcher Tour du 2019 berichtet hast.
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IMHO eine etwas eigenartige Ansicht für ein Lehrerforum. Kein Kind im Vorschulalter entwickelt "einfach so" Interesse am Lesen. Es benötigt immer einen unterstützenden Input von Außen - Vorlesen durch die Eltern, durch andere Erwachsene oder durch das Vorbild älterer Geschwister. Warum sollte nach der initialisierenden Erweckung von Interesse weitere elterliche Unterstützung plötzlich das Gegenteil bewirken?
Niemand spricht davon die elterliche Unterstützung plötzlich einzustellen. Aber statt anzufangen Lese- oder Schreibunterricht für das Vorschulkind zu planen, soll man einfach nur alle Fragen des Kindes beantworten. Und natürlich kann man zusätzlich zur Unterstützung durch Vorlesen dann auch in der Zuhörerrolle unterstützen.
In meinem Umfeld sind keine Kinder, die bereits vor der Schule mehr als einzelne Worte lesen konnten.
Dafür kenne ich ein Kind, dass bereits mit vier festgestellt hat, dass 6 = 2*3 ist. Einfach nur, weil es im Bad Punkte auf dem IKEA-Hocker gezählt hat, und dann entdeckt hat, dass es ja zwei Reihen mit drei Punkten sind. Ebenso hat es dann die Lüftungslöcher in den Fliesen am Kachelofen nur einmal gezählt und dann immer berechnet (6*6 bzw. 5*6). Trotzdem wäre da niemand auf die Idee gekommen, die intrinsische Motivation zum Erlernen des kleinen Einmaleins zu nutzen.
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Ist das typisches Vokabular von Lese- und Schreibanfängern bzw. typisches Wortmaterial des Anfangsunterrichts?
Dann nimm die Namen Jenny oder Janina, die gibt es mit beiden Aussprachen.
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Bei welchen Wörtern verwechseln deine SuS denn <l> mit <h> und <sch> mit <j>?
Zum Beispiel bei Job, joggen,…
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Für mich klingt das auch nach einer Arbeitsgruppe, die einen Beschlussentwurf vorbereitet, der dann in der Bildungsgangkonferenz zur Abstimmung gebracht wird. Bei uns wäre es nicht möglich ein Gremium zur Beschlussfassung nur teilweise einzuladen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das in NRW am BK möglich ist.
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Wackelkontakt am USB-Stecker für die Sticks? Oder funktioniert es mit den Speichersticks deiner Kollegen?
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Ich bezweifle, dass Sek.-II-Mathematiklehrer die Inhalte des Videoausschnittes für besonders anspruchsvoll halten werden.
In BW ist das Thema in IMP in Klasse 10.
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