Wenn ihr die Regel habt, dass Schüler ab 25 Minuten Verspätung als unentschuldigt fehlend gelten, dann würde ich an geeigneter Stelle für die Zukunft nachfragen, wie das bei Klassenarbeiten zu halten ist. Und wie es in dem Fall ist, dass noch eine Entschuldigung nachgereicht wird.
Wenn sie jetzt entschuldigt fehlt, dann entscheidet in BW am Gymnasium der Fachlehrer, ob nachgeschrieben wird. Die Schüler haben kein Recht darauf. Und auch kein Recht darauf, dass sie nicht nachschreiben müssen.
Wenn du sowieso schon in Arbeit ertrinkst und die Noten wirklich eindeutig sind, dann würde ich nicht nachschreiben lassen. Wenn sie sich theoretisch noch verbessern könnte, und das im Unterschied zu dir auch für möglich hält, würde ich sie nachschreiben lassen. Wenn sie sich beschwert, hast du sonst noch mehr Arbeit. Und wenn du glaubst, dass ihr der Vorteil nichts nutzt, würde ich einfach die gleiche Klassenarbeit zum Nachtermin nehmen. Mündlich würde ich in der Situation nicht nachprüfen.
Wenn die Schülerin sich im Unterricht nicht benimmt (provoziert, stört,…), darfst du als Lehrerin das nicht persönlich nehmen und musst trotzdem professionell agieren. Auch dann, wenn du müde und/oder gesundheitlich angeschlagen bist. Wenn du das nicht mehr kannst, musst du dich vielleicht trotz anstehender Klassenarbeiten zunächst zu Hause erholen und wieder gesund werden. Gerade weil du durch die Klassenzuteilungen für eine Anfängerin ohne Routine oder altes Material stark belastet bist, ist es wichtig, das du auf deine Gesundheit achtest.