Beiträge von DFU

    Es zählt doch die vereinbarte Arbeitszeit. Wenn da 50% steht, dann muss man auch nur 50% arbeiten und nicht mehr.

    Und der Schulleiter ist derjenige, der die Teilzeitkollegen bei den teilbaren Aufgaben entsprechend entlasten muss, damit die unteilbaren Aufgaben voll geleistet werden können. Und der Entlastungen schaffen muss für Teilzeitkollegen, die z.B. eine Woche Vollzeit auf Klassenfahrt sind. Schlecht, wenn dann ein Schulleiter diese Meinung zur Arbeitszeit von Teilzeitkräften vertritt.

    Hattet ihr eigentlich zu Beginn eures Referendariats den Eindruck, das Studium hätte euch (ausreichend) auf die Tätigkeit als Lehrer vorbereitet?

    In dem Sinne, dass ich in den Vorlesungen die fachlichen Grundlagen gelernt und in Fachdidaktikveranstaltungen an einzelnen Beispielen die Umsetzung im / Reduzierung für den Unterricht geübt habe, ja.


    Aber ohne das erste (inzwischen halbe) Jahr Referendariat ohne eigenverantwortlichen Unterricht hätte das sicher nicht für einigermaßen guten Unterricht in allen Klassen von Beginn an genügt. Die Fachdidaktikveranstaltungen im Seminar und die Begleitung durch Mentoren waren da schon sehr hilfreich.

    Daraus kann man aber doch nicht ableiten, dass es nur einen Nachschreibtermin geben muss.

    Wieso nicht? Da steht doch, dass es für jede Klausur einen Nachtermin gibt, den die Schüler wahrnehmen müssen.

    VV14.6 zu Absatz 6:

    14.6.2 Die Schule ist verpflichtet, in jedem Kurs, in dem Klausuren geschrieben werden, für Schülerinnen und Schüler, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen eine Klausur versäumt haben, einen Nachschreibetermin anzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen.

    Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann unter Berücksichtigung individueller Belastungen Nachschreibtermine als Ausnahme am Nachmittag zulassen.

    Mich verwundert aber der zweite Teil mit dem Nachmittag. Wann soll man diesen Nachtermin denn ansetzen, wenn nicht am Nachmittag? Vormittags haben die Schüler doch schon anderen Unterricht. Und in den eigenen Stunden geht es ja nur mit einzelnen Schülern, die man alleine und ohne Handy(s) in einen Nebenraum setzen kann. Es kann ja nicht sein, dass die übrigen Schüler nur Stillarbeit machen dürfen, weil manche Nachschreiben wollen. Natürlich kann man auch Schüler aus anderem Unterricht herausholen, aber doch nicht in den Massen, von denen hier einige sprechen.

    Können sie ja gerne tun, nur soll es dann am Ende auch für uns handhabbar bleiben. Aktuell habe ich wieder ein Problem mit drei Schülern. Sie waren im Februar bzw. März zu den Klassenarbeitsterminen krank. Eine selbstgeschriebene Entschuldigung oder gar ein Attest haben sie bis einschließlich letzte Woche nicht eingereicht. Entsprechend habe ich sie auch nicht nachschreiben lassen, zumal ja nicht einmal eine Entschuldigung vorlag. Gestern haben sie dann beim Klassenlehrer die Entschuldigungen eingereicht. Da der Kollege sehr weichherzig ist, hat er die Entschuldigungen auch akzeptiert. In der Folge standen die Schüler heute Morgen bei mir mit der Forderung, daß ich ihnen für die Klassenarbeiten, die sie nicht mitgeschrieben haben und nicht nachschreiben konnten, weil ich ihnen keinen Nachschreibtermin angeboten habe, jeweils die Note 1,0 mit 100% der Punkte haben wollten. Schließlich sei es mein Verschulden...


    Die Zeugniskonferenzen waren heute Nachmittag, so daß ich die Klassenarbeiten gar nicht mehr nachschreiben lassen konnte.


    So, wie handhabt man sowas jetzt rechtlich, wenn es um die dritte 5 und damit um die Versetzung/Nicht-Versetzung geht?

    Wie ist das in NRW am BK denn geregelt? In BW am Gymnasium gibt es kein Recht auf einen Nachschreibetermin. Ohne Entschuldigung muss ich die 6 geben, Bei ordentlicher Entschuldigung, darf ich nachschreiben lassen, wenn es bei der Notenfindung hilft.


    Bei jemandem, der ständig passend zu Klassenarbeiten einen Tag fehlt, kann die Schulleitung Attestpflicht anordnen.


    Das mit dem Nachnachnachtermin habe ich auch schon einmal so gelöst gesehen, dass die Nacharbeit in dem Moment geschrieben wurde, in dem alle Nachschreiber das erste Mal wieder da waren. Diejenigen, die sich wochen- bis monatelang vorbereitet halten mussten, haben hinterher nur noch gefehlt, wenn sie wirklich krank waren. (Wenn es doof läuft, sprechen deine drei sich aber einfach ab und kommen nur abwechselnd.)


    Schüler, die nie da sind, können nicht beurteilt werden. Das muss aber auch rechtzeitig mit der Schulleitung besprochen werden. Zu Schülern, die keine Klassenarbeit mitgeschrieben haben, und nur sehr selten da sind, mache ich mir nach jeder Stunden eine mündliche Note und notiere mir auch Stichpunkte zur Begründung. Die anderen in der Klasse können zu dem Zeitpunkt auch eine mündliche Note über den vergangenen Zeitraum erhalten. Solche Noten gebe ich sowieso regelmäßig.


    Denke ich, dass ich einen Schüler so zum Schuljahresende noch nicht passend bewerten kann, dann ist noch eine mündliche Prüfung mit zweitem Kollegen als Protokollant möglich.

    Man könnte sich auch ohne Telefon verabreden, so von Angesicht zu Angesicht. Das erfordert aber sowas wie Zuverlässigkeit und nicht alle 2 Minuten 'nen neuen Hirnfurz.

    Ja, die Kinder, die selbständig anrufen können, können auch das. Es müssen dann aber beide Kinder ihre Termine zuverlässig im Kopf haben. Das klappt oft nicht. Wenn dann hinterher ein Anruf kommt, dass die Verabredung doch nicht stattfinden kann, kann man auch gleich telefonieren. Das ist echt frustrierend für ein Kind, dass seine Termine im Kopf hat, und ständig enttäuscht wird.

    Ich finde Festnetztelefone für Grundschulkindern wichtig. Sonst müssen alle Verabredungen über die Handys der Eltern laufen, dass ist dann auch noch für Zehnjährige eine

    Extrahürde. Wenn die Kinder schon eigene Handys haben, gilt das natürlich nicht, aber das ist (hoffentlich) doch noch nicht die Regel.

    Bei uns gibt es tatsächlich prinzipiell zwei Klassenlehrkräfte pro Klasse, egal wer davon Voll- oder Teilzeitkraft ist. Nachdem wir aber auch wirklich viele Teilzeitkräfte haben, würde das sonst auch nicht anders gehen. Das klappt sehr gut und wird auch als Entlastung wahrgenommen.

    Bei uns werden die Teilzeitkräfte jetzt jedes Jahr als Klassenlehrer eingesetzt, seitdem wir echte Klassenlehrerteams hatten. Früher war der Co-Klassenlehrer nur die Vertretung bei längerem Ausfall des Klassenlehrers und hatte sonst keine Aufgaben. Bei halbem Deputat musste man daher nur alle zwei Jahre eine Leitung übernehmen. Seit wir echte Klassenlehrerteams haben, müssen auch Teilzeitkräfte jedes Jahr Klassenleitungen echt übernehmen. Die Aufgabe ist durch die Teambildung daher eher mehr geworden, da ja Vollzeitkräfte auch nicht immer in zwei Klassen gleichzeitig im Klassenlehrerteam sein wollen oder können.


    Bei uns werden in den Fachschaften nur noch die rechtlich vorgesehenen Fachkonferenzen verpflichtend abgehalten. Sonst werden statt Fachkonferenzen, wenn es möglich ist, Arbeitstreffen der Kollegen, die das Fach auch unterrichten, einberufen. Freiwillig darf dann jeder teilnehmen. Da Teilzeitkräfte ja weniger unterrichten und daher auch nicht unbedingt jedes Fach, werden diese dadurch entlastet. Gerade bei meinem Fach Physik ist man in BW automatisch auch in den neuen Fachschaften NwT, BNT und IMP, was die Anzahl der Fachkonferenzen für dieses Fach vervierfacht. Die Unteilbarkeit der Konferenzen wird so etwas umgangen.


    Gerade bei Schulveranstalgunten wie Projekttage und Schulfest usw. würden sich viele Teilzeitkollegen eine Regelung wünschen. Gerade auch wegen der freien Tage.) Meiner Meinung nach sollte auch keine Schule eine Veranstaltung durchführen, die nicht möglich wäre, wenn alle Kollegen Vollzeit arbeiten würden, sondern nur möglich ist, wenn Teilzeitkäfte bei dieser Veranstaltung voll eingesetzt werden. Da kann eine Veranstaltung noch so gut für die Schule als ganzes sein, in einer solchen Form wird sie aus meiner Sicht auf dem Rücken der (Teilzeit)Lehrkräfte ausgetragen. Denn wer Veranstaltungen so plant, findet sicher auch sonst keine Gelegenheit die Teilzeitkräfte entsprechend zu entlasten ohne Vollzeitkräfte über Gebühr zu belasten.


    Ein Problem bei Teilzeitkonzepten ist aber, dass sie es nie allen Teilzeitkollegen recht machen können. Und wenn etwas fest vereinbart ist, kann sich nicht nur die Teilzeitkraft, sondern auch die Schulleitung darauf beziehen. Es könnte also sein, dass Flexibilität seitens der Schulleitung verloren geht.


    Hat von euch schon mal jemand schlechte Erfahrung mit einer Vereinbarung eines Teilzeitkonzepts gemacht?

    Wir tun uns mit solchen Übertreibungen wirklich keinen Gefallen dabei, mit entsprechenden Anliegen ernst genommen zu werden. Selbst bei Klassenfahrten mit Grundschulklassen schläft keine Lehrkraft nur ca. 2 Stunden pro Nacht.

    Ich kenne Grundschulkinder, die bei solchen Veranstaltungen selbst nur von 1 Uhr bis 5 Uhr geschlafen haben. Und nein, die lagen nicht nur alleine wach im Bett und die Lehrerin hat in ihrem Zimmer geschlafen. Sie haben ihr Lehrerin schon auch wachgehalten. Ich gehe davon aus, dass diese daher weniger geschlafen hat, als die Kinder.


    Wobei ich zugeben muss, dass es nicht unbedingt auf allen Fahrten der Fall ist und die Kollegen sich wegen der nächtlichen Bereitschaft auch absprechen können. Lehrer können die Aufsichtspflicht aber nicht einfach ignorieren und mindestens eine Person hat während der Nacht immer auch Bereitschaft. Und eine Planung, die Ruhezeiten berücksichtigen möchte, sollte auch solche Eventualitäten abdecken, denn so unwahrscheinlich ist das auch nicht.

    Natürlich kann man das, aber doch nicht während Mutterschutz und Elternzeit ohne Teilzeit. Auch wenn Schwangere nicht per se krank sind, hat die Mutterschutzzeit ihren Sinn und sollte nicht unterlaufen werden. Und auch während einer Elternzeit ohne Teilzeit wird hoffentlich kein Schulleiter so etwas zulassen.


    Edit: Den Zeitpunkt, wann du die Schwangerschaft bekanntgeben willst, musst du selbst wissen. Auch, ob du es vor den zwölf Wochen sagen möchtest. Mein alter Schulleiter hat aufgrund von bekanntgegebenen Schwangerschaften usw. jedenfalls sein Deputat nicht umgeschmissen.

    Ich habe jede Woche aufgrund der Abendschule das Problem. Abendunterricht bis 21 Uhr und dann am nächsten Morgen um 7.30 Uhr wieder antreten müssen. Das ist dann eine Ruhezeit von nur 10,5 Stunden, wo eine Mindestruhezeit von 11 Stunden vorgeschrieben ist. Ich bin da aber auch schon am Folgetag wiederholt vor der versammelten Klasse auf dem Pult eingepennt und die Schüler und Ausbildungsbetriebe haben sich beschwert. Da habe ich nur auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie hingewiesen, die auch für uns Beamte gilt, auch wenn unser Gesetzgeber in NRW das nicht wahr haben will.


    --> https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32003L0088


    Guck Dir mal den Artikel 3 an und dann überlege, was an Deiner Schule alles schief läuft.

    Ein paar Artikel weiter steht auch etwas von maximal 48 Stunden pro 7-Tage-Zeitraum. Das ist bei einwöchigen Klassenfahrten auch nicht möglich. Selbst wenn man die Stunden nachts nur zählt, wenn man heraus muss, sind die Tage länger als 9 Stunden. Man kann die Schüler ja nicht 15 Stunden pro Tag zum Schlafen schicken.


    Und bei Grundschullanschulheimen mit nur zwei Übernachtungen (Abfahrt Mittwoch 8 Uhr, Ankunft Freitag 12 Uhr) dürften die mitfahrenden Kollegen auch 5 Tage vorher oder hinterher nicht mehr arbeiten, denn die sind ja meistens Tag und Nacht im Einsatz. 48 Stunden sind da dann bereits voll.


    Aber auch das gilt sicher nicht für verbeamtete Lehrer.


    Allerdings finde ich Sondersitutationen wie Landschulheime da wesentlich weniger kritisch, als wöchentlich auftretende Situationen aufgrund von Abendunterricht. Trotzdem ist das sicher ein Punkt, den man bei Arbeitszeitdiskussionen nicht vergessen darf.

    Jede Lerngruppe ist doch auch anders. Ich mache vielleicht bestimmte Bücher oder Themen mehrmals, aber passe das doch immer an die jeweilige Lerngruppe an. 1:1 übernehmen geht irgendwie nie

    Ich glaube, dass ist auch eine Fachfrage. In der Mathematik gibt es viele Stunden, die ich schon sehr oft in verschiedenen Klassen eingesetzt habe.

    Gegeben ist ein Quader mit den Seiten a, 3*a und a+3


    Man kann das Volumen des Quaders für einen Quader mit a=4cm mit folgender Formel berechnen:

    V=3*x^3 + 9*x^2

    War nicht im Text angegeben, dass V in cm3 und x in cm angegeben wird?

    Wenn nicht, würde ich die Aufgabe so auch nicht verwenden.

    Einfach die Einheiten weglassen und im Antwortsatz dann dazu schreiben. Problem gelöst! Man kann auch alles kompliziert machen...

    Ich lasse meine Schüler im Unterricht auch manchmal ohne Einheiten rechnen, wenn es bei der Mathematik eben gerade nicht um Einheiten geht, aber dann muss man zwingend vorher alles auf die gleiche Einheit bringen und kann sie auch in der Mathematik nicht einfach so ohne ohne Erklärung, warum das dann möglich ist, weglassen.

    (Ich persönlich wüsste gar nichts mit so einer Wäscheklammer anzufangen, da ich in der Schule grundsätzlich nur Wasser aus meiner eigenen Flasche trinke, würde mich aber trotzdem freuen. Ist doch ein guter Gedanke und sicher praktisch für mindestens 90% aller Lehrer:innen).

    Nicht alle Wäsche darf in den Trockner. Ich habe inzwischen einige beschriftete hölzerne Tischkärtchenwäscheklammern in Gebrauch.

    Edit: (Ich denke aber auch, dass es als Abschiedsgeschenk schon einen passenden Kontext braucht.)

    "Friseurinnen" ist keine "Genderkonstruktion", das ist einfach die movierte Form vom "Friseur". Es gibt auch im Französischen beide Formen: Coiffeur und Coiffeuse, ein Gallizismus, der eben in der Schweiz für die Berufsbezeichnung genutzt wird. Wenn dich das irritiert, müsste dich der Friseur ja auch irritieren, wenn eigentlich eine Friseurin gemeint ist. Oder der Lehrer, wo eigentlich eine Lehrerin gemeint ist.

    Vermutlich würden mich weibliche Friseure tatsächlich weniger irritieren, weil ich beim generischen Maskulin durchaus an männliche und weibliche haarschneidende Personen denke. Auch wenn es vielleicht genauso falsch wäre.


    Da im Radio aber ausdrücklich nur vom männlichen Anteil der Berufsgruppe die Rede war, hätte in meinen Ohren jedenfalls Friseure besser gepasst als ein Friseur:innen, Friseur*innen oder FriseurInnen, das wie Friseurinnen klingt. (Ich habe jedenfalls keinen Glottisschlag gehört.)

    Geschrieben in einem Zeitungsartikel könnte das dann aber schon wieder anders aussehen. Für die gesprochene Sprache finde ich die Genderkonstruktionen oft nicht eindeutig zu hören. Da muss man dann schon wie im Französischen den inhaltlichen Zusammenhang genau wissen, um das Gehörte korrekt zu schreiben.

    Das dürfte höchst selten vorkommen.

    Im Radio war letzt die Sprache davon, dass es letztes Jahr mehr männliche Friseurinnen gab. Dazu wurde dann auch eine Prozentzahl genannt. Ich habe keine Ahnung, wie der Text geschrieben war, den der Sprecher vorgelesen hat (mit Stern oder mit Binnen-I), es klang jedenfalls für mich rein weiblich und damit nach meinem Empfinden falsch, da ja bewußt nur von männlichen Personen gesprochen wurde.

    Ich fand das ziemlich irritierend.

    Mit wäre die kürzere Strecke auch schon lang genug.


    Und Mrs Pace hat recht damit, dass die Zeit, die man braucht, nicht immer gleich bleiben muss. Da spielt natürlich das Verkehrsaufkommen eine Rolle, aber auch, ob es Alternativstrecken gibt oder immer alle auf der einzigen Straße im Stau stecken, oder ob man in die gleiche oder in die andere Richtung fährt als die meisten anderen Pendler.


    Bei der Schule sehe ich es nicht so, dass man sich am Ende an allen Schulen gleich wohl fühlt, aber ich denke nicht, dass man das bei Schulen, an denen man noch nicht gearbeitet hat, vorher wissen kann.

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