Nach meinem Wissen ist es in Hessen verpflichtend, die Zeugnisnoten vor der Zeugniskonferenz den SuS persönlich mitzuteilen, zu "besprechen".
In BW haben die Eltern kurz vor der Zeugnisausgabe kein Recht mehr auf ein Informationsgespräch zu dem Leistungsstand. Wieso auch? Sie werden dann ja sowieso zeitnah sogar schriftlich informiert. Und auch den Schülern muss ich die Note vorher nicht erläutern. Darf es aber.
Noch eine Frage zu der Informationspflicht in Sek I:
Müsst ihr tatsächlich auf Nachfrage die bisherigen Noten jederzeit zu einem Gesamteindruck verarbeiten? Könntet ihr nicht dieser Informationspflicht dadurch nachkommen, dass ihr alle Einzelnoten (auch die mündlichen usw.) zeitnah den Schülern bekannt gebt? Dank Notentransparenz wissen die Schüler ja sowieso wie diese Einzelnoten in die Gesamtnote einfließen und können daher selbst jederzeit von den Einzelnoten auf die Gesamtnote schließen.