Selbst Praktikant*innen dürfen aber laut damaliger Auskunft in jedem Schritt involviert sein; das entscheidende ist nur, dass die Lehrkraft immer verantwortlich und dabei ist.
Ja, solange eben die Lehrkraft verantwortlich bleibt, ist das kein Problem (weiter BW).
In BW starten die Referendare am Gymnasium zum Halbjahr und bekommen das erste halbe Jahr keine eigenen Klassen. Sie hospitieren bei verschiedenen Kollegen und müssen eine vorgegebene Zahl Unterrichtsstunden (80 oder 100?) auch selbst halten, aber für den Unterricht und die Bewertung ist eben immer die fertige Lehrkraft verantwortlich. Wie JoyfulJay schreibt, dürfen die Referendare aber von der Lehrkraft eingebunden werden und auch Aufgaben vorschlagen. Wenn sie Vertretungsunterricht für eine kranke Lehrkraft übernehmen, weil sie sowieso gerade in der Klasse einige eigene Stunden halten wollten, wird noch eine fertig ausgebildete Lehrkraft zur Aufsicht eingesetzt.
Erst nach einem halben Jahr erhalten die Referendare für das letzte Ausbildungsjahr eigene Klassen (10 Deputatsstunden). Und auch erst dann können sie bei Klassenfahrten als zweite Begleitperson eingesetzt werden. (Vorher nur als zusätzliche Begleitperson.) Ich finde das gut und sehe das als Schutz der Referendare.
Daher war ich auch etwas verwundert, dass es in anderen Bundesländern gleich mit eigenen Klassen losgeht. Aber es ist eben Ländersache.