Beiträge von DFU

    Selbst Praktikant*innen dürfen aber laut damaliger Auskunft in jedem Schritt involviert sein; das entscheidende ist nur, dass die Lehrkraft immer verantwortlich und dabei ist.

    Ja, solange eben die Lehrkraft verantwortlich bleibt, ist das kein Problem (weiter BW).


    Susannea

    In BW starten die Referendare am Gymnasium zum Halbjahr und bekommen das erste halbe Jahr keine eigenen Klassen. Sie hospitieren bei verschiedenen Kollegen und müssen eine vorgegebene Zahl Unterrichtsstunden (80 oder 100?) auch selbst halten, aber für den Unterricht und die Bewertung ist eben immer die fertige Lehrkraft verantwortlich. Wie JoyfulJay schreibt, dürfen die Referendare aber von der Lehrkraft eingebunden werden und auch Aufgaben vorschlagen. Wenn sie Vertretungsunterricht für eine kranke Lehrkraft übernehmen, weil sie sowieso gerade in der Klasse einige eigene Stunden halten wollten, wird noch eine fertig ausgebildete Lehrkraft zur Aufsicht eingesetzt.

    Erst nach einem halben Jahr erhalten die Referendare für das letzte Ausbildungsjahr eigene Klassen (10 Deputatsstunden). Und auch erst dann können sie bei Klassenfahrten als zweite Begleitperson eingesetzt werden. (Vorher nur als zusätzliche Begleitperson.) Ich finde das gut und sehe das als Schutz der Referendare.


    Daher war ich auch etwas verwundert, dass es in anderen Bundesländern gleich mit eigenen Klassen losgeht. Aber es ist eben Ländersache.

    Das scheint dann wieder so eine Bundeslandsache zu sein, denn:


    ist bei uns genauso, jeder Quereinsteiger, jede PKB-Kraft und sonstige Vertretungskraft darf und muss das genauso wie die Referendare alleine machen. Wobei einen Teil ja die FK festgelegt hat.

    Das gilt aber hoffentlich nur dann, wenn man auch eingestellt wurde, um alleinverantwortlich Unterricht mit Notengebung zu erteilen. Wenn jemand ausschließlich als Nachhilfelehrer für das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“, das coronabedingte Lücken schließen helfen soll, eingestellt wurde und auch nur über den Topf finanziert wird, fände ich es auch verwunderlich, wenn derjenige dann anfängt selbständig in anderen Klassen Klassenarbeiten zu schreiben und zu bewerten.


    Wenn diese Hilfskraft aber wie oben beschrieben, zusätzlich noch wie eine Praktikantin bei anderen Kollegen hospitiert und unter Aufsicht Unterrichtsteile übernimmt, dann ist ist meines Erachtens kein Problem. Wie das genau rechtlich ist, wenn ohne Aufsicht Vertretungsstunden übernommen werden, sollte die Schulleitung, die sie einsetzten möchte, abklären.


    Susannea Starten bei euch die Referendare sofort mit eigenen Klassen, bei denen sie alles selbst verantworten müssen?

    Unabhängig davon frage ich mich, was denn genau als Arbeitstag zählt. Als TZ-Kraft kostet mich mein Arbeitszimmer ja 7 Tage die Woche und nicht nur an den Tagen, an denen ich unterrichte. Und wird wohl anerkannt werden, dass wir LuL auch am Wochenende und in den Ferien arbeiten? Angenommen ich hab 14 Stunden, geh ich dann einfach von ner halben Stelle aus, also 3 Tage die Woche und zwar für das Standardarbeitsjahr oder fängt fann wer an, meinen Stundenplan anzugucken und die Ferien abzuziehen?

    Das hängt doch schlicht und ergreifend davon ab, wie du arbeitest, wenn du immer drei von fünf Tagen arbeitest, dann kannst du auch nur an drei von fünf Tagen die Homeofficepauschalte nutzen. Wenn du fünf halbe Tage arbeitest, dann an fünf Tagen. Die meisten Steuerprogramme wie Wiso rechnen dir dann bei der Entfernungs- und Homeofficepauschale aus, wie viele Arbeitstage du dann bei 3 von 5 oder 4 von 5 oder 5 von 5 in dem Jahr hattest.

    echt? gibt es das bei euch?


    okok, dann ist bei uns ab heute kein Bullerbü mehr ;)

    Das hängt doch in Grundschulen auch einfach von den Einzugsbezirken ab. Es kann durchaus passieren, dass in einer Schule 3x28 Erstklässler auf drei Klassen verteilt werden und in der Nachbarschule (Edit: in der gleihcen Stadt) 32 Erstklässler auf zwei Klassen.

    Und denke mal wieder drüber nach, dass zum Pendeln (nur zum Pendeln) ein E-Bike vielleicht doch nett wäre. Meine Durchschnittsgeschwindigkeit würde ich um etwa 35% erhöhen. Die Fahrtdauer würde von 1:40 auf 1:10 sinken.

    Ist es bei dir so bergig? Oder musst du ständig nach Ampeln/Kreuzungen neu anfahren? Ein normales E-Bike unterstützt doch nur bis 25km/h. Ich hätte jetzt erwartet, dass deine Durchschnittsgeschwindigkeit eh höher liegt und dann gewinnt man mit einem E-Bike ja nichts.

    Das Thema ist jetzt wohl durch.


    in Zukunft würde ich die Klassenfahrt unter Angabe der selbst ausgesuchten Begleitperson zur Genehmigung vorlegen. Wenn die Schulleitung dann unter den Umständen nicht genehmigt, findet die Fahrt eben nicht statt.

    Ich würde jedenfalls auch keine Klassenfahrt planen, wenn nicht feststeht, wer als Begleitung mitgeht.

    Eigentlich gibt es kein "Überstundenfrei" in NRW.

    Aber es gibt eine Vertrauensarbeitszeit, die eine eigenständige Verteilung der Arbeitszeit ermöglicht. Und genau das ist mit Überstunden hier ja gemeint, ein Verschieben von Arbeitszeit der Ferienwochen in Schulwochen.


    Wenn ich bei einem System mit Urlaubseinreichung nicht weiterhin zusätzliche Tage freihalten könnte, würde ich sofort während einer Schulwoche nach Erreichender Wochenarbeitszeit den Stift weglegen und alle auf die Bearbeitung ihrer Anliegen in der nächsten Woche (oder bei weniger dringlichen Dingen auf die nächste Nicht-Urlaub-Ferien-Woche) verweisen.

    Dazu mal eine Frage: Wenn wir doch die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft haben, wieso werden dann Kranktage in Ferienzeiten nicht gut geschrieben? Selbst wenn man Urlaub eingereicht hätte, bekäme man die Urlaubstage bei Krankheit nicht zurück.

    Gerade im Schuljahr mit den Coronaschließungen, gab es hier im Forum meiner Erinnerung nach einen Fall, wo der Urlaub wegen Krankheit in Ferien und Notbetreuung in anderen Ferien nicht vollständig genommen werden konnte. Wenn ich das noch richtig weiß, wurde der dann ausgezahlt. Man darf dann natürlich nicht die rechtzeitige Krankmeldung vergessen.

    Wie aber kodi oben geschrieben hat, ist das oft nicht nötig, weil bei 12 Wochen Ferien eben doch meist ausreichend Tage zur Verfügung stehen.


    Wenn man nicht wegen eigener Kinder von den Schulferien abhängt, wäre es natürlich schön, den Urlaub auch außerhalb dieser nehmen zu können, aber das passt natürlich nur in Systeme ohne Ferien (Krankenhausschulen, evtl. Schulen im Justizvollzug?). Es betrifft aber auch andere Arbeitnehmer, z.B. in großen Firmen mit Betriebsferien oder in kleinen Arztpraxen, die schließen, wenn der Arzt Urlaub macht. Da ist dann im Unterschied zu den Lehrern aber nur ein Teil des Jahresurlaubs betroffen. Trotzdem ist das etwas, was man im Gegensatz zum Korrekturaufwand mancher Fächer durch sein eigenes Schülerdasein bereits vor der Berufswahl weiß.

    IMHO eine etwas eigenartige Ansicht für ein Lehrerforum. Kein Kind im Vorschulalter entwickelt "einfach so" Interesse am Lesen. Es benötigt immer einen unterstützenden Input von Außen - Vorlesen durch die Eltern, durch andere Erwachsene oder durch das Vorbild älterer Geschwister. Warum sollte nach der initialisierenden Erweckung von Interesse weitere elterliche Unterstützung plötzlich das Gegenteil bewirken?


    Niemand spricht davon die elterliche Unterstützung plötzlich einzustellen. Aber statt anzufangen Lese- oder Schreibunterricht für das Vorschulkind zu planen, soll man einfach nur alle Fragen des Kindes beantworten. Und natürlich kann man zusätzlich zur Unterstützung durch Vorlesen dann auch in der Zuhörerrolle unterstützen.


    In meinem Umfeld sind keine Kinder, die bereits vor der Schule mehr als einzelne Worte lesen konnten.

    Dafür kenne ich ein Kind, dass bereits mit vier festgestellt hat, dass 6 = 2*3 ist. Einfach nur, weil es im Bad Punkte auf dem IKEA-Hocker gezählt hat, und dann entdeckt hat, dass es ja zwei Reihen mit drei Punkten sind. Ebenso hat es dann die Lüftungslöcher in den Fliesen am Kachelofen nur einmal gezählt und dann immer berechnet (6*6 bzw. 5*6). Trotzdem wäre da niemand auf die Idee gekommen, die intrinsische Motivation zum Erlernen des kleinen Einmaleins zu nutzen.

    Für mich klingt das auch nach einer Arbeitsgruppe, die einen Beschlussentwurf vorbereitet, der dann in der Bildungsgangkonferenz zur Abstimmung gebracht wird. Bei uns wäre es nicht möglich ein Gremium zur Beschlussfassung nur teilweise einzuladen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das in NRW am BK möglich ist.

    In meinen Fächern, gibt es keine neu zu erwerbenden Teilkompetenzen, wenn es keine genannt werden. Daher müsste bei 3.1.3 Die Kinder werken bei denem Beispiel nichts neues erlernt werden.

    Genannte Teilkompetenzen müssen aber alle erlernt werden. Dabei gibt es Aufzählungen in Klammern, die verbindlich sind (s. Kunst Klasse 5/6 3.1.2.1 Punkt (1)) und Aufzählungen, die nur Beispiele geben (s. Kunst Klasse 5/6 3.1.2.1 Punkt (3)). In ersterem Fall müssen alle Gestaltungselemente behandelt werden und im zweiten können auch weniger Raumbeziehungen oder auch völlig andere behandelt werden.


    In deinem Beispiel zum Drucken in Klasse 1/2 irritiert mich allerdings das “und” in der Aufzählung der Untergründe. Ohne würde ich es auf jeden Fall so interpretieren, dass zwei verschiedene Druckarten genügen und das auch andere sein können. So bin ich mir nicht ganz sicher, wie das in der Grundschule geregelt ist.




    Beispiel aus Klasse 5/6 Kunst

    3.1.2.1 Gra­fik

    Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler ge­stal­ten Bild­flä­chen mit ver­schie­de­nen gra­fi­schen Mit­teln und Ma­te­ria­li­en. Da­bei er­pro­ben sie spie­le­risch, ex­pe­ri­men­tell oder ge­zielt gra­fi­sche Aus­drucks­for­men und ent­wi­ckeln ei­ge­ne Bild­ide­en. Sie stel­len grund­le­gen­de Raum­be­zie­hun­gen dar. Sie er­pro­ben ein­fa­che Druck­ver­fah­ren und set­zen Schrift als Ge­stal­tungs­mit­tel ein.


    (1)

    gra­fi­sche Ge­stal­tungs­ele­men­te (Punkt, Li­nie, Flä­che, Kon­tur, Struk­tur, Schraf­fur, Mus­ter, Hel­l-Dun­kel) dif­fe­ren­zie­rend er­pro­ben und be­wusst an­wen­den

    (2)

    mit ver­schie­de­nen Ma­te­ria­li­en und Ver­fah­ren viel­fäl­ti­ge gra­fi­sche Struk­tu­ren und Werk­spu­ren er­pro­ben und ab­bild­haft, abs­tra­hie­rend oder ge­gen­stands­los ein­set­zen

    (3)

    Raum­be­zie­hun­gen (zum Bei­spiel Grö­ße, Po­si­ti­on, Über­schnei­dung, Staf­fe­lung) auf der Bild­flä­che mit ele­men­ta­ren gra­fi­schen Mit­teln (zum Bei­spiel Rei­hung, Streu­ung, Bal­lung als form- und struk­tur­bil­den­de Mit­tel) dar­stel­len

    (4)

    ele­men­ta­re und ex­pe­ri­men­tel­le Druck­ver­fah­ren dif­fe­ren­ziert und ge­zielt an­wen­den

    (5)

    Schrift als Ge­stal­tungs­mit­tel, auch in Ver­knüp­fung mit Bild, spie­le­risch er­pro­ben, un­ter­su­chen und ziel­ge­rich­tet ein­set­zen

    (6)

    ge­stal­te­ri­sche Mit­tel und Prin­zi­pi­en der Bild­kom­po­si­ti­on an­wen­den (zum Bei­spiel Ho­ri­zon­ta­le, Ver­ti­ka­le, Dia­go­na­le, Vor­der‑, Mit­tel‑, Hin­ter­grund, Über­schnei­dung, Sym­me­trie, Asym­me­trie, span­nungs­rei­che Ord­nungs­ge­fü­ge)

    (7)

    alea­to­ri­sche Ver­fah­ren an­wen­den und zu Bild­fin­dun­gen nut­zen

    Ich habe zu eigenen Schulzeiten schon Eltern als Ausflugsbegleitung (ohne Übernachtung) erlebt. Zum Beispiel als zusätzliche Begleitung beim Eislaufen in der Grundschule oder als Fahrer bei Sprachexkursionen in der weiterführenden Schule, wenn es sich um kleine Schülergruppen (< 15 Schüler) handelt.


    Ich kenne außerdem eine Schule, an der die Kursfahrt der 10. Klassen nach Berlin üblicherweise von den gewählten Elternvertretern organisiert und begleitet wird. Ob dabei auch Kollegen als Begleitung dabei sind, keine Ahnung.

    aber es ist in dem Beispiel doch nicht der Fall oder?
    anders gefragt: habt ihr ein Deputat von 24 Stunden? (dann würde ich deine Argumentation verstehen) oder von 25 Stunden? (Dann wäre es nicht nachvollziehbar)

    Ich habe das Beispiel so verstanden, dass die erkrankte Person bei einem 25h Deputat (BW, Gym) 24 Stunden in der Woche unterrichtet und eine Zusatzaufgabe mit zwei Entlastungsstunden pro Woche erledigt hat. Damit arbeitet sie 26/25 und macht Überstunden im Rahmen einer Deputatsstunde.


    Und diese eine (Entlastungs)Stunde hat, so wie ich es verstanden habe, die Schulleitung während der Erkrankung der Person übertragen, welche die Zusatzaufgabe vertretungsweise übernimmt. Denn die erkrankte Person kann krank ja keine Überstunden machen. Die zweite Entlastungsstunde verbleibt aber bei ihr, weil die Schulleitung ihr ja nicht wegen des Krankseins eigenmächtig das Deputat kürzen darf.


    Vermutet habe ich das aufgrund folgender Aussage:

    D.h. die KuK müssen immer schauen, dass ihr Unterrichtseinsatz genau um die Anrechnungsstunden reduziert wird. Sonst sind die Anrechnungsstunden im Krankheitsfall weg! Das ist ja schon irgendwie der Hammer.

    Daraus habe ich, vielleicht auch falsch, darauf geschlossen, dass der Unterrichtseinsatz eben nicht genau um die Anrechnungsstunden reduziert wurde.


    Wenn die Kollegen durch die Entlastungsstunden keinen Überstunden macht, können sie auch nicht umverteilt werden. Dann sollte dagegen vorgegangen werden.

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