Beiträge von DFU

    Kris24 Mich wundert, dass deine Schulleitung, die das Problem ja offensichtlich erkannt hat, nicht tätig wird.

    Mit der Begründung, dass die LK-Lehrer und Tutoren die Preise übergeben sollen und damit zur Teilnahme verpflichtet werden sollten, sich die Schule die Eintrttspreise dafür aber nicht leisten kann bzw. will, kann sie auf einer getrennten Veranstaltung bestehen. Und es kann ja weiterhin alles zusammen stattfinden. Wenn die Zeugnisse und Preise zu Beginn verliehen werden, können im Anschluss alle gehen, die am zweiten kostenpflichtigen Teil mit Essen, Musik, Tanzen und evtl. Vorführungen nicht teilnehmen (möchten).

    Ich hätte empfohlen, zusammen mit Gleichgesinnten einen Dienstreiseantrag zu stellen. Aber wenn es keine Gleichgesinnten gibt, ist es für eine Einzelperson schwierig, etwas zu ändern.

    Dann fragst du genau bei dieser Lehrkraft nach, ob du mit dieser deiner Vorstellung das Stundenthema korrekt erfasst hast. Eventuell noch passende Ziele formulieren und auch diese mit dem Fachlehrer absprechen. Morgen noch, damit du dann in der unterrichtsfreien Zeit die Stunde planen kannst.

    Was mich allerdings wundert: bei einer Konrektorin in Teilzeit würde ich die Schulleitungsstunden auch im Verhältnis der Teilzeit anpassen. Sprich: du hättest dann auch noch Unterricht. Finde ich interessant, dass du ausschließlich Schulleitungs-Ermäßigungen hast.

    Dann wären es aber ca. 4 Unterrichtsstunden und nur noch ca. eine Wochenstunde Schulleitungstätigkeit. Dann könnte sie die angedachte Tätigkeit doch nur zu ca. 20% übernehmen. Und jemand ohne Kontektorenstelle müsste dann zu 80% übernehmen. Das ergäbe sicherlich ein seltsames Arbeitserhältnis, wenn einer das meiste arbeitet und die andere als Konrektorin bestimmt.

    Ich empfehle dir in deinem konkreten Fall für dich selbst die Arbeitszeit zu erfassen und dann den Stift fallen zu lassen. 😀

    Wenn du nur deine 4,5 Ermässigungsstunden arbeitest, musst du 4,5/28*41h = 6,6 Zeitstunden arbeiten. (Wenn dein volles Deputat meinen angenommenen 28 Unterrichtsstunden entspricht.)

    Wenn du nicht unterrichtest, kannst du bei Unterrichtsvorbereitungen und Korrekturen nicht durch Effizienz Arbeitszeit einsparen.

    Wenn es dir möglich ist, plane diese ca. 6,5 h fest in deine Woche ein und arbeite möglichst nur in der Schule, dann sieht dein Rektor auch, dass du genug gearbeitet hast. Wenn du auch Homeoffice machen möchtest, dann zu festen Zeiten, zu denen du auch verlässlich erreichbar bist.

    Eventuell für Schulwochen mehr Arbeitszeit einplanen und für Ferienwochen weniger. Wenn du da flexibel bist, vereinbaren diese Zeiten einfach mit dem Rektor. Transparenz gegenüber dem Rektor und den Kollegen, die dich ansprechen möchten, ist wichtig.

    Nach einer Testphase könnt ihr deine Zeitfenster ja überdenken und gegebenenfalls anpassen.

    Na, das ist dann ja ein richtig schön bunter Stundenplan! :)

    Je nach Fächern, ist der Plan dann gar nicht so bunt. Ich habe zitronengelb, ein pastellgelb, ein ganz helles pastellgelb und orange. Mein helloranges/dunkelgelbes Fach unterrichte ich dieses Schuljahr nicht. (Außerdem habe ich noch die Lehrbefähigung für ein Verbundfach in einem rosastichigem orange.)

    Ein anderer Kollege hat ein knalliges Grasgrün und ein kräftiges Mintgrün.

    Ein dritter hat lachsfarben, ein helles rotviolett, pink und altrosa.

    Es geht dabei gar nicht so sehr darum, Hausaufgaben als durchaus sinnvolle Übungen abzuschaffen. Es geht um die "klassische" Struktur, diese tatsächlich ohne Unterstützung zu Hause erledigen zu müssen. Und dafür haben tatsächlich nicht alle Familien geeignete Bedingungen. Ich habe Schülerinnen und Schüler, die mit deutlich mehr Personen als Räumen zu Hause leben und keinerlei Rückzugsmöglichkeit haben, um dort für die Schule zu arbeiten.

    Insofern sind Hausaufgaben im klassischen Setting durchaus dazu geeignet, den ohnehin großen Einfluss des sozioökonomischen Backgrounds auf den Bildungserfolg zu verstärken. Das aufzubrechen heißt m.E. aber nicht, diese Übungen grundsätzlich abzuschaffen, sondern eher innerhalb von Schulen zu schauen, wie man diese strukturellen Nachteile auffangen kann (z.B. Hausaufgabenbetreuung vor Ort im Ganztag usw.).

    Es ist aber nicht so, dass man in der Schule in Übungsphasen mehr Räume nutzt als man Schüler hat. Es muss also auch außerhalb der Schule nur ein Raum vorhanden sein, in dem mehrere Kinder Hausaufgaben machen können. Wenn alle sie sogar machen wollen, dann klappt das sogar besser als in einer Hausaufgabenbetreuung, wenn das Kind sie nicht machen möchte.

    Peselino

    Wenn ihr als Klassenlehrer üblicherweise in Klasse 6 und 7 auf Klassenfahrt geht, würde sich bei euch ein Ausgleich dadurch, dass du nur in einem der beiden Jahre fährst (und im zweiten Jahr auch bei der Vorbereitung komplett außen vor bleibst), anbieten.

    Wenn du nicht damit zufrieden bist, seltener als Vollzeitkräfte auf Klassenfahrt zu fahren, was schwebt dir dann vor? Hast du selbst schon etwas vorgeschlagen? Mir ist nicht bekannt, dass dafür zu anderen Zeiten Unterricht ausfallen kann. Die Klassenfahrt ist ja in NRW keine Mehrarbeit, die du wie zusätzliche Unterrichtsstunden extra abrechnen kannst. Es ist laut eurer APO eine teilbare Dienstpflicht, die ihr zusätzlich zum Unterricht leisten müsst.

    In BW (Gymnasium) ist (bzw. war) mal wieder geregelt, dass es jede Lehrkraft selbst regeln kann. Wenn ich am Anfang des Schuljahres sage, dass ein Test wie eine halbe Klassenarbeit zählt, bekomme ich dasselbe Problem, wenn ich zu viele Tests schreibe. Wenn man stattdessen angibt, wie viel alle Tests zusammen im Vergleich zu den Klassenarbeiten zählen, dann hat man dagegen ein Problem, wenn man zu wenige Tests schreibt (/ schreiben kann).

    Da wir in BW die Endnote aber auch pädagogisch bilden, haben wir am Ende mehr Freiraum als es ihnen ihn in Bayern gibt.

    In Zukunft sollen die Fachschaften aber mehr Vorgaben machen.

    Das Konstrukt kommt mir mit Blick auf die Verpflichtung zur Durchführung von Fahrten seitens des Landes etwas schräg vor und hält vermutlich vor Gericht nicht stand.

    Das Konstrukt wurde in BW extra so gemacht, weil es gerichtsfest sein soll. So sollen die i. VV.für die Eltern unterzeichnenden Kollegen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Eine Empfehlung dazu kommt auch von den Lehrerverbänden.

    Testen musste ich das zum Glück bisher nicht.

    Ich weiß das wirklich nicht. Google ist nur halb hilfreich. Ist das so etwas wie eine Verteidigung aka Kolloquium, bei dem der/dem SoS auf den Zahn gefühlt wird?

    So machen wir das hier bei schriftlichen Arbeiten, die nicht in der Schule angefertigt wurden. So kriegt man sehr schnell raus, ob die Arbeit eine eigenständige Leistung war.

    In der Bedeutung, die du vermutest, habe ich es verwendet. Wenn dann der Schüler seine eigenen Argumente nicht mehr versteht, dann waren es halt doch nicht seine eigenen.

    eine Nachfrage: wie handhabt ihr das Vermeiden von Toilettengängen während Klassenarbeiten an eurer Schule?

    Wie oben schon irgendwo geschrieben: Wir fordern sie auf, lieber vor der Klausur zu gehen. Da wir nicht viele Klausuren mit mehr als 90 Minuten Länge haben, genügt das meistens.

    In BW muss man den Betrug als Lehrer glaubhaft machen. Dazu kann man dann stilistische Unterschiede usw. heranziehen. Leider zählen die Ergebnisse entsprechender Programme, die Texte auf KI-Nutzung untersuchen, vor Gericht nicht. Es ist daher Handarbeit angesagt.

    Ist das glaubhaft machen gelungen, ist der Schüler in der Beweispflicht. Dieses Beweisen kann ihm durch eine Feststellprüfung ermöglicht werden. Ob er ein Recht darauf hat, weiß ich nicht.

    Wir sind angehalten, vor Klausurbeginn alle elektronischen Geräte vorne ablegen zu lassen, so dass später entdeckte Geräte ohne Diskussion ("nur vergessen") als schwerer Täuschungsversuch gelten. Ausnahmen sind möglich, z.B. das Smartphone, mit dem duw Insulinpumpe gesteuert wird. Das wird offen hingelegt.

    Außerdem sollen wir die Schüler wirklich ständig beobachten und nebenher nichts Anderes (wie z. B. die Note für die mündlichen Leistungen in den letzten Wochen verschriftlich) machen.

    Toilettengänge sollen vermieden werden, und in BW ist das auch meist möglich ist.

    Wenn man jemanden erwischt ist es für den Kollegen zunächst ein Aufwand. Wenn aber alle Kollegen den Aufwand betreiben, wird es hoffentlich für die meisten derjenigen, die betrügen würden, zu risikoreich.

    Ich möchte hier keinesfalls das Verhalten des DirStV in Schutz nehmen, beobachte bei uns allerdings zunehmend, dass bei Eltern, bei denen nur ein Elternteil verbeamtet/in Schule tätig ist, die Pflege der Kinder überproportional häufig von den Beamten übernommen wird, auch über das gesetzlich geregelte Maß an Kindkrank-Tagen hinaus. Von der Konstellation „Beamte/Selbstständige“ müssen wir hier mit Blick auf die derzeitige wirtschaftliche Lage nicht sprechen.

    Arbeiten die verbeamteten Elternteile bei deinen beobachteten Elternpaaren mit einem verbeamteten und einem nicht verbeamteten Elternteil Vollzeit bzw. haben eine längere Wochenarbeitszeit wie ihre Partner?

    Wenn nicht, ist das für die Schule zwar ausgesprochen blöd, gesamtwirtschaftlich gesehen ist es aber besser, wenn immer das Elternteil, dass weniger Stunden arbeitet den Kindkranktag nimmt. Denn bei beispielsweise einem halben Deputat entspricht dieser ganze Kindkranktag, dann nur einem halben Arbeitstag.

    Das merken aber natürlich die Kollegen, die die Vertretung übernehmen, nicht.

    Wie oft bittet dich denn deine Schulleitung bzw. der Stellvertreter, einen konkreten Betreuungstag von deiner Frau übernehmen zu lassen?

    Ich bin vor kurzem um Vertretung in einer Freistunde gebeten worden, in der ich keine Bereitschaft eingetragen habe. Das hatte ich bisher nur als Stundentausch und nicht als zusätzliche Unterrichtsstunde in einer mir fremden Klasse. Der Vertretungsplaner hat sich entschuldigt, sah aber keine andere Möglichkeit. An dem Tag musste sogar ausnahmsweise der Schulleiter eine Vertretung übernehmen, was es bei uns nie gibt.

    Eventuell war es auch bei euch eine besondere Situation und der Stellvertreter dadurch so angespannt, dass er sich im Tonfall vergriffen hat. Wenn du das für wahrscheinlich hälst, kannst du ihn in einer ruhigen Phase noch einmal darauf ansprechen. Wenn ihr euch unsympathisch seid, kannst du das aber auch gleich lassen.

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