Beiträge von DFU

    Im Umgekehrten Fall: was wäre denn mit den nicht bezahlten, aber geleisteten Stunden der ersten 6 Jahren?

    Ich würde da eben auch erwarten, dass im Regierungspräsidium oder im Schulamt, die Person, die für die Lehrerzuteilung zuständig ist, bei der Verteilung die höheren Stundenzahlen in der Ansparphase berücksichtigt, und lieber der Nachbarschule einen Lehrer mehr zuweist als der Schule, die durch die Ansparphase im Sabbatjahr (oder sogar mehrere davon) gerade gut versorgt ist. Aber vermutlich sehe ich das zu pragmatisch.


    Also schreibe ich dazu jetzt lieber nichts mehr bis du am Ende deiner Recherche auflöst.

    Zählt man denn dann für die der Schule insgesamt verfügbaren Deputatsstunden weiter? Das würde ja auch umgekehrt bedeuten, dass die Schule in der Ansparphase überversorgt wäre. Und das kann ich mir nicht vorstellen.


    Ich würde daher davon ausgehen, dass man im Sabbatjahr für das Deputat mit 0 Stunden zählt.


    Ist aber ebenfalls nur eine laienhafte Meinung und du daher so schlau wie vorher.

    Habt ihr familiengerechte Arbeitszeit nach §29 des Chancengleichheitsgesetzes beantragt? Das müsste doch zumindest wegen des allgemeinen Stundenplans helfen. Du fängst später an und dein Mann beantragt ein entsprechend frühes Ende. (Oder umgekehrt, wenn das wegen dem Verkehr besser ist.) Da muss die Schule dann schon genauer begründen, warum das nicht drin ist.

    Und da am besten auch gleich hineinschreiben, wer an welchem Nachmittag wegen Kinderbetreuung frei benötigt.


    Nur für den Dienstag wird das vermutlich nicht helfen, wenn da bei euch beiden Konferenztag ist. Vielleicht kann euer Kind da nach der Kita öfter mal mit zu einem Freund. Und ihr helft dafür in den Ferien aus?


    Wobei ich mit dem Antrag bei deiner Schule vorsichtig wäre, wenn die Schule eigentlich sehr entgegenkommend ist. Aber bei deinem Mann würde ich das machen.

    Während meiner Tätigkeit für das Schulamt galt folgendes Verhältnis:
    1 UE Reduzierung im Deputat = 1,74 Zeitstunden , die erbracht werden müssen.
    Bei 27 UE ergeben sich daraus nach "höchstoffizieller Rechnung" knapp 47 Zeitstunden pro Woche.
    Für diese Rechnung werden eine Regelarbeitszeit der Beamten von 42 Zeitstunden/Woche und 30 Tage Urlaub zu Grunde gelegt.

    Das bedeutet aber nur, dass zu 45 Minuten Unterricht eine weitere Arbeitsstunde gehört. Das sagt aber nichts darüber aus, wie diese mit unterrichtsnahen Tätigkeiten oder mit unterrichtsfernen Tätigkeiten / Sonstiges gefüllt gehört.

    Ich kenne als Richtwert, die Verteilung 40% Unterricht, 40% unterrichtsnahe Tätigkeiten (Vorbereitung, Nachbereitung, Korrekturen) und 20% Sonstiges. Das wäre dann 45 min unterrichtsnahe Tätigkeiten für 45 Minuten Unterricht. Bei mir kommt das ungefähr hin. Und damit ist für mich der Unterricht schon mein Kerngeschäft.


    Wenn man eine Aufgabe mit Entlastungsstunden hat, verschiebt sich das natürlich. Und besonders gute / effiziente Kollegen schaffen die unterrichtsnahen Tätigkeiten in weniger Zeit und haben mehr Arbeitszeit für sonstige Tätigkeiten übrig und können sich stärker in Arbeitsgruppen einbringen. Teilzeitkräfte, die bei Klassenlehreraufgaben und Konferenzen nicht entlastet werden, haben dafür weniger Arbeitszeit für Schulentwicklung oder ähnliches übrig.



    Und wer im Jahresschnitt für die unterrichtsnahen Tätigkeiten deutlich mehr Zeit aufwenden muss als für den Unterricht, sollte seine Arbeitsweise überdenken. Vielleicht gibt es noch Möglichkeiten effizienter zu werden.

    Vielleicht hat man aber auch zwei Korrekturfächer und damit einfach weniger freie Kapazitäten für Sonstiges als andere.

    In dem konkreten Fall würde es sich anbieten, die Elternabende früher beginnen und enden zu lassen.

    Wenn sich Eltern beschweren, dass sie da noch arbeiten, sollte man diesen erklären, dass es bei gewünschter Anwesenheit der Kollegen ja witzlos ist Elternabende zu veranstalten, wenn die Kollegen am Abend nicht mehr arbeiten. Wenn Eltern das nicht wollen, dann kann man sie ins Boot holen, wenn man zumindest für die betroffenen Kollegen einen späteren Schulstart am Folgetag ermöglichen möchte

    Das habe ich auch beobachtet. Sie zoomen und wischen aber auch beim Schreiben. Der elektrische Stift braucht eine gewisse Fläche, damit man überhaupt etwas Schreiben kann, also muss man zoomen. Dann sind die Zeilen entsprechend kurz, also muss man wischen.


    Also. So kommt es mir vor. Ich muss dazu sagen, dass mich diese Beobachtungen schon so abgeschreckt haben, dass ich das nie ausprobiert habe.

    Das Zoomen und hin und her Schieben beim Schreiben beobachten wir bei Schülern mit iPad auch. Seltsamerweise machend as bei uns fast alle Schüler am iPad, aber fast kein Kollege. Es bleibt anekdotisch, aber bei beide Gruppen sind mit ungefähr einhundert Personen nicht ganz klein.

    Wir können es uns auch nicht erklären, warum nur die Kollegen die Übersicht behalten möchten. So groß, dass man zwingend zoomen muss, muss man ja auch wieder nicht schreiben.


    Beim Zeichnen in Mathematik sehe ich genau zwei Möglichkeiten:

    1. Motorische Tätigkeit mit Papier üben (bei uns auch im Hinblick auf Klassenarbeiten nötig)

    2. Funktionen von Geogebra nutzen, wenn man dann verstanden hat, worum es geht

    Per Hand auf einem Tablet zeichnen, funktioniert wie du schreibst nur sehr bedingt, und bei Schülern erfahrungsgemäß gar nicht. (Auch mit den passenden GoodNotes-Erweiterungen (5mm Karos, immer passendes Geodreieck und Zirkel) nicht.)

    Und für den sinnvollen pädagogischen Mehrwert im Unterricht sind ja auch die Fachkollegen zuständig. Der einzelne Schüler kann für sich selbst ja zunächst nur solche Dinge wie Nutzung als Ersatz von Heften und Büchern umsetzen. Und dann wenn er es gelernt hat, auch Karteikarten usw. damit anlegen.

    Und ich würde es auch begrüßen, wenn es irgendwann Gehaltsabzug gäbe, wenn Lehrkräfte ständig krank sind (könnte ne lustige Steinigung werden).

    Es mag sein, dass es irgendwo einzelne Kollegen gibt, die Krankheiten nur vorspielen, der Regelfall ist es aber sicher nicht. Wenn man deinem Vorschlag folgt, würden aber Kollegen, die länger krank sind, unter Generalverdacht gestellt. Ich halte es dagegen für eine positive Errungenschaft, dass wir eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Angestellten haben und auch Beamte weiter ihre Dienstbezüge erhalten. Es trägt sehr zur Gesundung bei, wenn man sich nicht sofort auch über das Finanzielle Gedanken machen muss. Mir ist unverständlich, wieso man als Arbeitnehmer diese Errungenschaft freiwillig wieder aufgeben möchte.


    Sei lieber froh, dass du wohl nicht oft oder lange krank bist.

    Falls es für dich in der Zukunft bei einer eventuellen Verbeamtung relevant ist, würde auch mal direkt nachfragen, inwiefern die unterhälftige Beschäftigung als Vordienstzeit anerkannt wird. Wäre nämlich schade wenn du wegen 3 Stunden da die ganzen Jahre jetzt 'umsonst' arbeitest.

    Bei mir war es bei ähnlicher Laufbahn nämlich damals sehr relevant. Musste alle Arbeitsverträge mit Stundenumfang einreichen und es hieß unter 50 Prozent wird so behandelt als gar nicht stattgefunden 🫣

    Kenne ich auch so. Mindestens 50% sonst wird es nicht gezählt.

    Ich sehe das wie Moebius. Im Referendariat lernst du unterrichten. Ich würde an deiner Stelle nicht freiwillig darauf verzichten.


    Außerdem ist vielleicht die Organisation der Kinderbetreuung bei Schulkindern etwas leichter, weil sie oft auch mal kurz alleine zu Hause bleiben können, aber sie gehen auch oft erst später ins Bett als Kindergartenkinder, brauchen Hilfe bei Hausaufgaben, Lesen üben usw. und haben oft auch mehr Nachmittagstermine (Sporttraining, Musikunterricht,…). Das alles kostet auch dich Zeit.

    Schwierig. Wenn es sich um eine besonders schwere Störung des Lesens und Rechtschreibens handelt, kann der/die SchülerIn das nicht verbessern.

    Aber auch ein solcher Schüler sollte regelmäßig außerschulische Unterstützung erhalten, um sich entweder doch in kleinen Schritten zu verbessern, oder zumindest Strategien für eine für ihn geeignete Arbeitsweise zu üben. Und zumindest die Teilnahme an einem solchen Angebot wird sich seitens des Schülers nachweisen lassen.

    Wenn da nur bestellte Leute kommen? Soll die Praxis vormittags eine Mitarbeiterin einstellen, die dann dort sitzt, falls jemand absagen möchte? Wer zahlt die? Es ist vollkommen normal, dass ich nur während der Öffnungszeiten absagen kann.

    Ich finde, man kann da schon einen Anrufbeantworter, der auch Nachrichten entgegen nimmt, oder eine E-Mailadresse erwarten, die dann entsprechend am Montagmorgen abgehört werden. Gerade auch für die Patienten, die schon Freitagabend oder Samstag krank werden und absagen müssen. Der Anrufbeantworter oder die E-Mail kann ja auch aus der Ferne abgehört bzw. gelesen werden.

    Dann sind es noch immer keine 48h Vorlauf, aber zumindest kann man absagen. Das möchte man ja auch aus Höflichkeitsgründen-

    Das Haus der Nikolaus läßt sich ohne Dach nicht in einem Zug zeichnen, ohne eine Strecke doppelt zu nehmen Das funktioniert nur, wenn du keinen oder genau zwei Haken (Knoten) hast, bei denen eine ungerade Zahl Schnüre (Kanten) zusammenlaufen. (Stichwort: Eulerscher Kantenzug)


    Ich würde an die mittlere Schiene im unteren Bild noch einen zweiten Haken leicht Richtung der doppelte Seite machen und die doppelte Schnur da noch einmal vorbeiführen. Die ersten Haken an der mittleren Schiene dann einfach so weit verschieben, wie es dir am besten gefällt. Dann sind die Leinen etwas näher, aber zumindest nicht doppelt.


    Ergänzung: Ich würde die Leine dazu nicht in der Mitte kreuzen, sondern so wie im oberen Bild führen. Nur die beiden oberen Ecken noch einmal mit einem Schlenker Richtung Mitte (zu einem zweiten mittleren Haken) verbinden.

    Stimmt, da hast du natürlich recht. Den brasilianischen Pass wird man auch nicht los. Aber wie soll der deutsche Staat damit umgehen? Das deutsche Recht sieht für nicht-EU-Bürger*innen keine doppelte Staatsbürgerschaft vor. Brasilianer z. B. dann einfach gar nicht einzubürgern finde ich jetzt schwierig. Ich glaube auch kaum, dass das rechtlich umsetzbar wäre. Man ist in jedem Fall in Deutschland nicht stimmberechtigt, sobald man sich im anderen Land parteipolitisch engagiert. Also mit einer Mitgliedschaft in einer Schweizer Partei verlöre ich mein Wahlrecht in Deutschland.

    Ich dachte, man verliert seine deutsche Staatsbürgerschaft automatisch, wenn man eine andere beantragt und auch erhält. Dann hat man zwar vielleicht noch einen deutschen Reisepass, obwohl man kein deutscher Staatsbürger mehr ist. Aber vermutlich sind wieder Ausnahmen möglich?

    Ein Land, das keine doppelte Staatsbürgerschaft möchte, müsste das in die Richtung aber auch umsetzen. Und eben verlangen, dass man bei der Einbürgerung andere Staatsangehörigkeiten aufgibt.


    Da aber heute viel mehr Personen bereits durch Geburt mehrfache Staatsbürgerschaften haben (Ich kenne Kinder mit drei Staatsangehörigkeiten durch Geburt, deren Eltern jeweils nur eine Staatsangehörigkeit besaßen.), ist das vermutlich auch utopisch. Und bei manchen durch Geburt erworbenen Staatsangehörigkeiten ist es schlichtweg nicht vorgesehen und unmöglich sie aufzugeben, selbst wenn man nur als Baby einige Zeit dort gelebt hat.

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