Beiträge von DFU

    Ich habe nichts anderes behauptet. Es ist klar, dass die Wochenarbeitszeit durch solche Regelungen nicht überschritten werden darf. Es sind übrigens nicht 40 sondern 40 + x Stunden durch den Ausgleich für die Ferien...

    Nein, es sind nicht prinzipiell 40+x. Das gilt nur, wenn Kollegen mehr freie Tage haben möchten und daher von sich in Schulwochen mehr arbeiten. Das kann die Schule aber nicht voraussetzen. Wir haben wie andere Beamte ebenfalls ca. 30 Urlaubstage, was bedeutet, dass wir 46 Wochen jeweils 40 Stunden unterrichten. Ich kenne keine Schulleitung, die fordert, dass die Kollegen bitte 12 Wochen lang komplett frei nehmen und dafür in den anderen Wochen zum Ausgleich mehr arbeiten.

    Warum sollte das also als Argument dafür gelten, dass man am Morgen eh früh aufstehen muss, weil der Arbeitstag beginnt?

    Meiner Meinung nach hast du da den Denkfehler und nicht alle anderen.

    Das ist aber auch ein Punkt für ein Teilzeitkonzept.

    Wenn man darauf achtet, nur Veranstaltungen durchzuführen, die auch möglich sind, wenn alle Kollegen Vollzeit beschäftigt wären, dann könnten sich zwei 50%-Teilzeitkräfte einfach absprechen, wer vormittags und wer Nachmittags kommt. Oder wer 2023 und wer 2024 hingeht.

    An normalen Arbeitstagen muss ich aber die Interessen meines Arbeitgebers beachten. Wenn die Schule für eine bestimmte Uhrzeit eine Konferenz ansetzt, kann ich auch nicht sagen, da mache ich aber immer meinen Mittagsschlaf. Am Ende geht es darum die Interessen von Schule und Lehrer zu berücksichtigen und zu gewichten. Es geht hier auch nicht um eine Aufstehzeit. Es geht darum, dass ich bis dahin mich krank melden muss. Ich kann mir einen Wecker stellen, merken dass ich gesund bin und mich wieder umdrehen. Die meisten Menschen werden es sowieso früher merken, dass sie krank sind.


    Könnte daran liegen, dass Teilzeitkräfte eine andere Arbeits- bzw. Unterrichtsverpflichtung haben? Nur mal eine Idee. Wenn Du Vollzeitkraft bist und die Schule von dir mehr als 40+X Stunden Arbeit verlangt, geht das nicht. Letztlich hat dein Arbeitgeber ein Recht auf die 40h+x, wobei x der Ferienausgleich wäre. Aber am Ende solltest du zu mindestens rechtlich nicht wirklich mehr arbeiten.

    Ich kann also bei einer Vollzeitkraft sagen, dass sie an einem Tag erst um 10 Uhr Unterricht hat, sich aber von 8:00 bis 10:00 Uhr als Vertretungsreserve bereit hält oder auch andere Sachen machen soll, so dass mir als Arbeitgeber zur Verfügung steht. Am Ende darf die Lehrkraft nicht über die 40h+x pro Woche kommen. Wenn ich eine Teilzeitkraft habe muss die ggf. nur 20 h arbeiten. Dann kann ich sie nicht jeden Tag für 8h einplanen. Da muss ich halt entscheiden, was ich möchte. Ggf. könnte die Teilzeitkraft an 2-3 Tagen wie Vollzeit arbeiten und hat dann den Rest frei. Oder sie arbeitet die ganze Woche. Dann muss ich aber beachten, dass sie nicht zu viel arbeitet. Da kann sie nicht jeden x Stunden als Vertretungsreserve fungieren. Aber vielleicht ist das sowieso nicht möglich. Susanne schrieb, dass das so etwas verboten ist. Aber vielleicht verwechselt sie das auch mit Bereitschaftsdiensten bei Ärzten etc., die nicht auf die Arbeitszeit angerechnet werden.

    Die Schule kann zunächst mal nur 40h /pro Woche verlangen. Wenn ein Kollege in einer Unterrichtswoche mehr arbeitet und dafür in den Ferien weniger, dann ist das sicher nicht das Recht der Schule. Möglich ist es, weil wir eben einen großen Teil unserer Arbeitszeit selbstständig organisieren. Dabei vertraut unser Dienstherr oder Arbeitgeber darauf, dass wir die Jahresarbeitszeit einhalten, d.h. nicht zu wenig (und nicht zu viel) arbeiten. Auch das Einhalten der Ruhezeiten liegt dabei in unserer Verantwortung.

    Und wenn jetzt jemand seine Arbeitszeit so verteilt, dass er vormittags unterrichtet, sich nachmittags für die Kinder/den Hund/die pflegebedürftige Person/den Mittagsschlaf/ den Friseurtermin/… Zeit nimmt und nach dem Abendessen korrigiert, vorbereitet oder Sonstiges plant, dann muss derjenige bei spätem Unterrichtsbeginn morgens vielleicht sogar lange schlafen, damit die Ruhezeit eingehalten wird.


    Wenn wir verpflichtet würden, jeden Tag von ca. 8 bis 16 Uhr in der Schule vor Ort zu sein, dann wäre das so. Dann ginge viel Flexibilität (und der einzige familienfreundliche Aspekt) für den einzelnen verloren, andererseits müsste sich der Arbeitgeber/Dienstherr dann auch Gedanken darüber machen, wie er dann Anwesenheitspflichten außerhalb dieser Zeiten (Abendveranstaltungen, Klassenfahrten, Wochenendveranstaltungen) kompensiert. Denn dann läge das eben nicht mehr in der Verantwortung des einzelnen.


    Was die Bereitschaftsstunden für Vertretungen angeht, so kann man dazu meines Erachtens nicht seitens der Schulleitung verpflichtet werden, solange nicht konkret eine Vertretungssituation vorliegt. Und es gibt sicher immer mal wieder jemanden, der diese Verpflichtung in einigen zusätzlichen Unterrichtsstunden für spontane Vertretungen in der Schule vor Ort zu sein, nicht begrüßt.

    Normalerweise hat sich das Kollegium als Gesamtheit in der Gesamtlehrerkonferenz oder deren Entsprechung in anderen Bundesländern aber freiwillig (und dann bindend für alle) dafür entschieden, weil man sich damit erkauft, dass man nicht ständig ungeplant für Vertretungen herangezogen wird. Jedes Kollegium muss selbst entscheiden, was ihm da wichtiger ist. Solange es funktioniert, der einzelne also nicht ungefragt zu anderen Zeitpunkten für Vertretungen herangezogen wird, kann es sehr angenehm sein.

    Wenn du so etwas nicht kennst, dann kannst du das ja auch an deiner Schule vorschlagen. Es kann ja auch bedeutet, dass ihr festlegt, welcher Kollege in welcher Stunde immer damit rechnen muss, zwei Klassen parallel in der Aula zu beaufsichtigen, wenn ihr an der Grundschule im Kollegium nicht genug Hohlstunden für normale Bereitschaftsstunden habt.


    Jeder von uns hier unterstützt die Formulierung „Um 7 Uhr oder direkt bei späterer Feststellung der Krankheit“, auch wenn alle um 7 Uhr telefonisch statt bis 7 Uhr auf einem AB oder per E-Mail für nicht mehr zeitgemäß halten. Aber niemals wäre ich bereit mir vorsichtshalber einen Wecker zu stellen, um vor 7 Uhr meine Dienstfähigkeit für den Tag überprüfen. Da kann eine spätere Krankmeldung für die Schule so unpraktisch sein wie sie will, dieses Recht hat die Schule nicht.


    Du darfst mich aber gerne eines besseren belehren und mir aufzeigen, wo diese Recht der Schule nachzulesen ist.

    Ich glaube, das klingt aber für Leute mit Kindern zuhause, die die auch noch beschulen mussten eher als Hohn, da war nichts entschleunigt, da hätte jeder Tag 48 h haben müssen und für einen selber blieb dann wenig Zeit, selbst für die Kinder eher nicht neben Schulsachen.

    Das sehen sicher nicht alle Eltern mit Kindern so. Nicht alle Eltern waren viel mit den Schulsachen der Kinder beschäftigt, es gibt ja auch viele Kollegen, die passendes selbständig bearbeitbares Material erstellt haben. Und auch bei den Kindern sind ja die Aktivitäten in den Sportvereinen weggefallen, wenn es sich nicht um Kadertraining gehandelt hat. Da blieb in vielen Familien viel Zeit für gemeinsame Aktivitäten (Spiele, Kochen, Schlittenfahren,…).


    Aber so wie es bei den Lehrern von der Schulart abhing, war es bei den Eltern sicher vom Alter der Kinder abhängig, wie anstrengend eine solche Zeit ist.

    Ich hätte oft übrigens kein Problem, mich schon um 5 oder 6 telefonisch krank zu melden. Aber genau exakt um 7 passt es oft eben nicht. Leider geht ja 5 oder 6 nicht, da geht keiner dran. Aber das wäre ja noch rechtzeitiger.

    So sehe ich das auch, genau um 7 Uhr ist nicht praktisch. Man kann ja auch einen AB schalten, wenn es unbedingt telefonisch sein muss.


    Bei uns gibt es auch eine E-Mailadresse und wer schon Sonntag weiß, dass er Montag wegen Krankheit fehlen wird, soll sich gerne auch schon am Sonntag abmelden. Unser Vertretungsplaner schaut wohl gerne schon Sonntagabend einmal durch die E-Mails, dann kann er auch für die jüngeren Schüler dank des digitalen Stundenplans die erste Stunde noch entfallen lassen. Früher gab es einen AB und die telefonische Krankmeldung über das Sekretariat. Zum Leidwesen der Sekretärinnen auch für die Schüler, was zu einem sehr hohen Telefonaufkommen geführt hat. Jetzt können die Eltern mit ihrem Untiszugang, das Fehlen gleich ins Klassenbuch eintragen und die Sekretärinnen haben mehr Zeit für ihre übrige Arbeit.


    Ich kenne aber auch ein Gymnasium, bei dem man die Schüler auch jetzt noch nur per Telefon krankmelden darf. Wer eine E-Mail schickt, wird von der einzigen Sekretärin angemeckert, dass sie morgens, wenn sie kommt, nicht sofort E-Mails lesen kann. Und Schüler dürfen sowieso erst 10 Minuten nach Beginn der ersten Stunde ins Sekretariat. Extra früh kommen und gleich eine schriftliche Entschuldigung für ein Geschwisterkind abzugeben ist nicht möglich.

    Was mich an euren Regeln noch viel mehr stören würde als die Uhrzeit, ist die Tatsache, dass ihr euch bei drei Stellen (Vertretungsplanung, Verwaltung und Schulleitung) abmelden müsst. Das würde ich im Krankheitsfall nicht machen wollen.


    Bei uns gibt es in den ersten Stunden keine Vertretung. Wir haben eine Frühbereitschaft, die zu den Aufsichten zählt. Statt jede Woche in einer 20minütigen Pause Aufsicht zu führen, beaufsichtigt man alle zwei Wochen morgens eine Klasse in der ersten Stunde (45 Minuten). Oft wird man gar nicht eingesetzt. Man muss aber natürlich immer für den Fall spontaner Krankmeldungen zur ersten Stunde vor Ort sein.

    Ja. Ist in Baden-Württemberg (leider) so. (Mündliche Note erhält in IMP dreifaches Gewicht, meine Stimme zählte selbst bei 11 Stunden in einer Klasse (Mathe, NwT, Chemie) nur einfach (und ich musste erst den "Durchschnitt" bilden).)

    Meinst du wirklich mündliche Noten oder die Kopfnote Mitarbeit?


    Wenn es um die Mitarbeit geht:

    Bei den Mitarbeitsnoten ist es bei uns so ist, dass wir pro Fach und Schüler eine Voreintragung in eine Tabelle machen. Du würdest dann drei Mitarbeitsnoten für deine drei Fächer festlegen und die IMP-Kollegen eine gemeinsame für ihr Fach. Und diese Tabelle nutzt dann der Klassenlehrer als Grundlage für die Bestimmung Mitarbeitsnote. Man kann dann darüber streiten, ob die Mitarbeit in einem einstündigen Fach gleich gewichtet werden soll wie die in einem fünfstündigen Fach, aber bei uns ist es so. Und bei den Mitarbeitsnoten weichen wir bei uns später bei der Abstimmung nur selten von dem Vorschlag des Klassenlehrers ab.


    Vielleicht ist das bei euch auch eine Möglichkeit dem Urteil der Kollegen mit mehreren Fächern etwas mehr Gewicht zu geben. Denn wie genau der Vorschlag, über den man abstimmt zu Stande kommt, ist ja meines Wissens nicht festgelegt. Und zumindest am Gymnasium gibt es die Fächerverbünde noch nicht so lange wie die Festlegung der Stimmrechte.

    Ihr […] schreibt gleichzeitig aneinander vorbei.

    Stimmt, beim „leider“ habe ich tatsächlich nicht gemerkt, dass Kris24 das auf die Klassenkonferenz bezogen hatte. Da finde ich das auch eher unglücklich.


    Bei uns haben sich auch schon von drei IMP-Kollegen zwei enthalten, weil die Stimmgewalt von IMP sonst sehr groß ist. Macht man aber natürlich vor allem dann, wenn es eh nicht nötig ist, weil sich im Prinzip alle einig sind.

    Schlichtes Tragesystem, kein Hüftgurt. Daumen runter.

    Ist die Frage, wofür man ihn verwenden möchte. Wandern würde ich mit einem solchen Rucksack niemals. Jeden Tag 50 m von der Haustür zum Auto, 200 m vom Parkplatz zum Lehrerzimmer und noch ein paar hundert Meter im Schulhaus, geht problemlos.

    Und für Personen, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, gibt es auch noch als Zubehör einen Haken zum Umbau als Fahrradtasche. (Wobei mir das System dann schon unsicherer erscheint, als das von Fahrradtaschen anderer Hersteller.)

    Du unterschreibst jedes Schuljahr (BW), die RiSU zur Kenntnis genommen zu haben ohne diese jemals gelesen zu haben?

    Man muss die RISU nicht selbst lesen, um Kenntnis darüber zu erlangen. Vorlesen oder erklären lassen geht auch.

    Man kann natürlich darüber streiten, ob es ein zu großes Risiko ist die Kenntnisnahme zu bestätigen, wenn man sie nicht vollständig selbst gelesen hat sondern die relevanten Punkte und gegebenenfalls Neuerungen jedes Jahr erklärt bekommt. Ich weiß, dass bei uns die Kollegen sehr sorgfältig arbeiten. Insofern habe ich mich nicht hingesetzt und die ganze RISU komplett selbst gelesen, sondern vertraue da an dieser Stelle auf ein Team aus mehrere Kollegen.

    Das schließt nicht aus, dass ich einzelne Punkte nicht auch selbst direkt dort nachlese.

    Erinnert mich an eine Konferenz, bei der es um die Zeugnisbemerkung über selten gemachte Hausaufgaben ging und aufgrund der Stundenverteilung auf die Lehrer der Kommentar nicht auf das Zeugnis kam, weil die Fächer, in denen nicht gemachte Hausaufgaben schnell auffallen, nur von wenigen Lehrern unterrichtet wurden und die Fächer, in denen es selten (nie?) Hausaufgaben gibt, jeweils von einem anderen Lehrer unterrichtet wurden. Hätte man die Fächer bzw. Unterrichtsstunden als Maß genommen, statt des Lehrers, dann wäre der Kommentar mit deutlicher Mehrheit aufs Zeugnis gekommen.

    In BW haben in der Klassenkonferenz alle Fachkollegen, die den Schüler unterrichten eine Stimme. Wenn jetzt der Deutschkollege auch noch Geschichte und Gemeinschaftskunde in der Klasse unterrichtet, hat er eine Stimme bei drei unterrichteten Fächern. Wenn drei Kollegen sich das eine Fach IMP aufteilen und jeweils nur einen der Teilbereiche Informatik, Mathematik und Physik unterrichten, haben sie jeder eine Stimme also drei Stimmen bei einem unterrichteten Fach. Ob das wirklich in jedem Fall fair ist, kann man auch anzweifeln.


    Bei Elternabenden ist das ähnlich: Alle anwesenden Elternteile mit Sorgerecht haben eine Stimme. Der Zwillingsvater, der nur alleine kommen kann, weil die Mutter in der Klassenpflegschaft des Geschwisterkindes sitzt, hat eine Stimme. Die Eltern des benachbarten Einzelkindes, die zu zweit anwesend sind, haben zwei Stimmen. Fair?


    Ob das jetzt fair ist oder nicht, darüber kann man trefflich streiten. Gerade bei Abstimmungen sollte man sich aber an die vorgegebenen Regelungen halten. Insbesondere bei hochstrittigen Fragen. Und wer da Mitbestimmen möchte, ist da oder beantragt eine Verschiebung der Abstimmung.

    Wenn es wirklich ein Rucksack sein soll, finde ich diesen gut: https://www.airpaq.de/products/rucksack-rolltop-classiq

    Der ist zwar relativ schwer, hat aber eine gute Innenaufteilung und ein Laptopfach. Außerdem eine Außentasche, an die man einarmig kommt, wenn der Rucksack über der rechten Schulter hängt. Praktisch, wenn man vollbeladen vor der Klassenzimmertür nach dem Schulschlüssel kramen muss.


    Aber ich empfehle auch, einen Gutschein zu schenken und dann gemeinsam zu suchen. Du kannst ihn ja selbst schreiben und einen (oder zwei) konkreten Vorschläge machen, was du gerne schenken würdest. Wenn es einer davon wird: Super, du hast einen tollen Vorschlag gemacht. Wenn es doch ein anderer wird: Super, deine Freundin konnte selbst einen Rucksack heraussuchen, der ihr hoffentlich lange Freude bereitet.

    Kind würde ich auf jeden Fall mitnehmen, wenn man das will, gibt es da immer Mittel und Wege.

    Auch auf die absehbare Gefahr hin, dass deine Begleitung sich phasenweise (gegebenenfalls während ganzer Programmpunkte) nur um dieses eine Kind kümmern muss und du die übrigen 27 alleine betreuen musst (oder umgekehrt)? Das würde ich nie machen. Wenn alles gut geht, ist es nur anstrengend, aber wenn dann noch mit einem dieser Kinder unverhofft ein Problem auftritt, fehlt eine weitere Betreuungsperson.


    Das Risiko mit nur zwei Betreuungspersonen würde ich nicht eingehen. Wenn bereits im normalen Schulalltag die Schulbegleitung ständig gefordert ist, dann sollte sie auch für die Fahrt mitgehen und zusätzlich sollten die Eltern dafür sorgen, dass auch die Zeiten, in der sie selbst an normalen Schultagen zuständig sind, abgedeckt sind.


    Wenn das gewährleistet ist, spricht nichts dagegen eine Fahrt zu planen, bei der die ganze Klasse mitfahren kann.

    Wer sollte sich bewusst nicht daran halten? Ich versuche zu erläutern, dass nicht jeder Lehrkraft jede dieser knapp 300 Seiten bekannt ist (wenn überhaupt deren Existenz bekannt ist) und ich anzweifle, dass deren Kenntnisnahme von jeder Lehrperson in allen Bundesländern gegengezeichnet werden muss.


    Weiß ich nicht, haben wir sowas? Es kommt ab und an jemand von der Behörde, diesem oder dieser müsste es auffallen. Ich werde nachhaken.

    Habt ihr niemanden, der für die Aufbewahrung und Reperatur der Anschauungsmittel für den Sachunterricht zuständig ist? Zumindest derjenige sollte sich da doch auskennen und alle anderen warnen.


    Ich muss zugeben, ich habe die RISU auch noch nicht selbst gelesen. Vielleicht sollte ich das auch nachholen. Allerdings weiß ich sogar als Physiklehrer, welche Punkte beim Umgang mit Präparaten zu beachten sind, weil wir zu Beginn jedes Schuljahrs eine gemeinsame Sicherheitsbelehrung durch unsere Fachleiter erhalten. Die ist inzwischen vorgeschrieben und wird bei uns von den Sammlungsleitern in Absprache mit den Fachabteilungsleitern und dem Sicherheitsbeauftragten der Schule durchgeführt. Bei uns für alle gemeinsam, weil alle wegen der Fächerverbünde BNT und NwT auch von den Gefahren der anderen Naturwissenschaften betroffen sein können.

    Wenn der Arzt keine Bedenken hat, wüsste ich nicht warum ein Schulleiter es verbieten sollten.

    Der Schulleiter kennt die Rahmenbedingungen und Gefährdungen der konkreten Schule und der Arzt nicht. Also könnte der Schulleiter schon Argumente dagegen haben, die dem Arzt nicht bewusst sind.

    Solche speziellen Lineale sind mir zumindest bewusst nie begegnet. Die klingen wirklich völlig sinnbefreit.

    Wir haben hier mehrere Lineale, die oben und unten eine Skala haben. Beide Skalen starten auf der gleichen Seite, so dass man einfach das Lineal umdrehen kann, wenn man von der anderen Seite messen möchte. Ist aber natürlich eine Spielerei. Aber, wenn man noch nicht so gut mit einem Lineal umgehen kann, eine nette Spielerei.

    Es geht aber natürlich auch ohne.

    Stimmt. Personenbezogene Daten müssen denjenigen zugänglich gemacht werden, die sie dienstlich benötigen, heißt, ein unterrichtender Lehrer muss sehen können, ob ein Schüler entschuldigt oder unentschuldigt fehlt. Genau das sind auch die selektrierbaren Gründe für Abwesenheit in den gängigen Klassenbuchprogrammen. Genaue Erkrankungen oder Symptome haben im Klassenbuch überhaupt nichts verloren und werden der Schule normalerweise auch gar nicht mitgeteilt.

    Darüber hinaus dürfen Sie nicht "unnötig" verbreitet werden.

    Als eintragender Kollege, wähle ich Krankheit oder Beurlaubung oder einen der anderen vorgegebenen Punkte aus.

    Seit die Eltern Fehlzeiten für ihr Kind direkt in Untis eintragen (nicht entschuldigen) können, sehe ich immer öfter zeilenlange Bemerkungen zu den Krankheitssymptomen der Schüler. Da steht teilweise mehr als in den schriftlichen Entschuldigungen.

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