An normalen Arbeitstagen muss ich aber die Interessen meines Arbeitgebers beachten. Wenn die Schule für eine bestimmte Uhrzeit eine Konferenz ansetzt, kann ich auch nicht sagen, da mache ich aber immer meinen Mittagsschlaf. Am Ende geht es darum die Interessen von Schule und Lehrer zu berücksichtigen und zu gewichten. Es geht hier auch nicht um eine Aufstehzeit. Es geht darum, dass ich bis dahin mich krank melden muss. Ich kann mir einen Wecker stellen, merken dass ich gesund bin und mich wieder umdrehen. Die meisten Menschen werden es sowieso früher merken, dass sie krank sind.
Könnte daran liegen, dass Teilzeitkräfte eine andere Arbeits- bzw. Unterrichtsverpflichtung haben? Nur mal eine Idee. Wenn Du Vollzeitkraft bist und die Schule von dir mehr als 40+X Stunden Arbeit verlangt, geht das nicht. Letztlich hat dein Arbeitgeber ein Recht auf die 40h+x, wobei x der Ferienausgleich wäre. Aber am Ende solltest du zu mindestens rechtlich nicht wirklich mehr arbeiten.
Ich kann also bei einer Vollzeitkraft sagen, dass sie an einem Tag erst um 10 Uhr Unterricht hat, sich aber von 8:00 bis 10:00 Uhr als Vertretungsreserve bereit hält oder auch andere Sachen machen soll, so dass mir als Arbeitgeber zur Verfügung steht. Am Ende darf die Lehrkraft nicht über die 40h+x pro Woche kommen. Wenn ich eine Teilzeitkraft habe muss die ggf. nur 20 h arbeiten. Dann kann ich sie nicht jeden Tag für 8h einplanen. Da muss ich halt entscheiden, was ich möchte. Ggf. könnte die Teilzeitkraft an 2-3 Tagen wie Vollzeit arbeiten und hat dann den Rest frei. Oder sie arbeitet die ganze Woche. Dann muss ich aber beachten, dass sie nicht zu viel arbeitet. Da kann sie nicht jeden x Stunden als Vertretungsreserve fungieren. Aber vielleicht ist das sowieso nicht möglich. Susanne schrieb, dass das so etwas verboten ist. Aber vielleicht verwechselt sie das auch mit Bereitschaftsdiensten bei Ärzten etc., die nicht auf die Arbeitszeit angerechnet werden.
Die Schule kann zunächst mal nur 40h /pro Woche verlangen. Wenn ein Kollege in einer Unterrichtswoche mehr arbeitet und dafür in den Ferien weniger, dann ist das sicher nicht das Recht der Schule. Möglich ist es, weil wir eben einen großen Teil unserer Arbeitszeit selbstständig organisieren. Dabei vertraut unser Dienstherr oder Arbeitgeber darauf, dass wir die Jahresarbeitszeit einhalten, d.h. nicht zu wenig (und nicht zu viel) arbeiten. Auch das Einhalten der Ruhezeiten liegt dabei in unserer Verantwortung.
Und wenn jetzt jemand seine Arbeitszeit so verteilt, dass er vormittags unterrichtet, sich nachmittags für die Kinder/den Hund/die pflegebedürftige Person/den Mittagsschlaf/ den Friseurtermin/… Zeit nimmt und nach dem Abendessen korrigiert, vorbereitet oder Sonstiges plant, dann muss derjenige bei spätem Unterrichtsbeginn morgens vielleicht sogar lange schlafen, damit die Ruhezeit eingehalten wird.
Wenn wir verpflichtet würden, jeden Tag von ca. 8 bis 16 Uhr in der Schule vor Ort zu sein, dann wäre das so. Dann ginge viel Flexibilität (und der einzige familienfreundliche Aspekt) für den einzelnen verloren, andererseits müsste sich der Arbeitgeber/Dienstherr dann auch Gedanken darüber machen, wie er dann Anwesenheitspflichten außerhalb dieser Zeiten (Abendveranstaltungen, Klassenfahrten, Wochenendveranstaltungen) kompensiert. Denn dann läge das eben nicht mehr in der Verantwortung des einzelnen.
Was die Bereitschaftsstunden für Vertretungen angeht, so kann man dazu meines Erachtens nicht seitens der Schulleitung verpflichtet werden, solange nicht konkret eine Vertretungssituation vorliegt. Und es gibt sicher immer mal wieder jemanden, der diese Verpflichtung in einigen zusätzlichen Unterrichtsstunden für spontane Vertretungen in der Schule vor Ort zu sein, nicht begrüßt.
Normalerweise hat sich das Kollegium als Gesamtheit in der Gesamtlehrerkonferenz oder deren Entsprechung in anderen Bundesländern aber freiwillig (und dann bindend für alle) dafür entschieden, weil man sich damit erkauft, dass man nicht ständig ungeplant für Vertretungen herangezogen wird. Jedes Kollegium muss selbst entscheiden, was ihm da wichtiger ist. Solange es funktioniert, der einzelne also nicht ungefragt zu anderen Zeitpunkten für Vertretungen herangezogen wird, kann es sehr angenehm sein.
Wenn du so etwas nicht kennst, dann kannst du das ja auch an deiner Schule vorschlagen. Es kann ja auch bedeutet, dass ihr festlegt, welcher Kollege in welcher Stunde immer damit rechnen muss, zwei Klassen parallel in der Aula zu beaufsichtigen, wenn ihr an der Grundschule im Kollegium nicht genug Hohlstunden für normale Bereitschaftsstunden habt.
Jeder von uns hier unterstützt die Formulierung „Um 7 Uhr oder direkt bei späterer Feststellung der Krankheit“, auch wenn alle um 7 Uhr telefonisch statt bis 7 Uhr auf einem AB oder per E-Mail für nicht mehr zeitgemäß halten. Aber niemals wäre ich bereit mir vorsichtshalber einen Wecker zu stellen, um vor 7 Uhr meine Dienstfähigkeit für den Tag überprüfen. Da kann eine spätere Krankmeldung für die Schule so unpraktisch sein wie sie will, dieses Recht hat die Schule nicht.
Du darfst mich aber gerne eines besseren belehren und mir aufzeigen, wo diese Recht der Schule nachzulesen ist.