Beiträge von DFU

    Ich glaube, dass die Idiotendreiecke (so heißt das auch bei uns) ursprünglich aus der Nachhilfe kommen. Da geht es ja auch primär um die nächste Leistungsüberprüfung und nicht um anschlussfähige Grundlagenkenntnisse.

    Ist genauso wie diese elende NEW-Regel in der Funktionsuntersuchung oder der Jägerzaun beim Vektorprodukt.

    Ich kenne die Dreiecke auch unter diesem Begriff.

    Und ich würde sie als Mathematiklehrer niemals im Unterricht erklären. Auch nicht für ganz schwache Schüler, denn meine Aufgabe ist es ihnen Äquivalenzumformungen beizubringen und keine Umgehung.

    In den Naturwissenschaften habe ich sie bei Kollegen kennengelernt als die Schüler in G8 in der Mathematik einfach noch nicht so weit waren, wenn man in der Physik gerne schon mit ersten Formeln rechnen wollte. Woher der Kollege sie kannte, keine Ahnung.

    Auf welcher Erfahrung beruht das?

    Hat das wirklich mal jemand verglichen?

    Oder ist das nur eine Vermutung?

    Es bestätigt sich immer dann, wenn man selbst oder Kollegen bei der Bewertung nach den festgelegten Kriterien auf die gleiche Note kommt, die man dem Schüler direkt nach der GFS / dem Referat / dem ersten Durchblättern der Klassenarbeit / … auch direkt hätte sagen können, es aber nicht getan hat, weil man die Note eben nicht mit dem „Bauchgefühl“ sondern kriteriengeleitet begründet.


    Ich bin jetzt hier raus. Ich schließe mich aber noch der Bitte an, das Paper sein zu lassen und dafür lieber die entsprechenden Verordnungen für das eigene Bundesland gründlich zu lesen.

    Ich muss gestehen, dass ich auch nach Krankheit in der Regel erwarte, dass meine Schüler, sofort vorbereitet in meinem Fachunterricht erscheinen. Alle Aufgaben aus dem Unterricht müssen sie natürlich nicht gemacht haben, die Hausaufgaben schon. Oft fehlen sie ja nur ein oder zwei Tage. Da bleiben dann noch einige Tage, sich auf das einmal in der Woche stattfindende Fach vorzubereiten, ein Heft von einem Klassenkameraden zu kopieren und Aufgaben, mit denen in der nächsten Stunde weitergearbeitet werden soll, zu bearbeiten. Besonders wichtig ist letzteres ja gerade, wenn es nicht erfolgreich ist, denn dann können sie in der ersten Unterrichtsstunde, in der sie wieder da sind, gleich Fragen stellen.


    Natürlich kann ein Schüler, der z.B. zwei Wochen mit Fieber im Bett lag und gerade den ersten Tag wieder da ist, noch nicht alles komplett haben. Und in solchen Einzelfällen spreche ich mit den Betroffenen Schülern dann über Sonderregeln.

    Nachdem auch kein Nachbar den Schlüssel nehmen kann, weil diese selbst alle arbeiten, kann der angebotene Termin zumindest kein eifrig genutzter Sammeltermin für das Mehrfamilienhaus sein. Wenn dann irgendwo anders in der Straße.


    Vielleicht mal mit den anderen Wohnungsinhabern absprechen, dass das ganze Haus einen anderen zweiten Termin wünscht und nicht du als Einzelperson. Oder waren alle anderen Nachbarn beim ersten Termin verfügbar?

    Bei erfahrenen Kollegen ergibt sich nach dem berühmten „Bauchgefühl“ erfahrungsgemäß keine andere Note als bei einer Aufschlüsselung der Leistung nach einzelnen Komponenten, die vorher dem Schüler transparent gemacht wird. Entsprechend ist es in BW auch zulässig sowohl mündliche Noten für abgegrenzte Einzelleistungen in einzelnen Stunden festzuhalten als auch einen angemessenen Zeitraum zu betrachten, und für diesen in der Gesamtschau eine mündliche Note zu geben.

    Anscheinend gibt es Bundesländer, wo auch in der Schulzeit nur 40h gearbeitet werden muss und man die Ferien sozusagen bis auf Korrekturen frei hat. Entsprechend müssten dort Lehrer tatsächlich auf das Jahr gesehen zu wenig arbeiten. Irgendwer hat das letztens Mal gepostet.

    Falls du mich meinst: Ich habe für BW gepostet, dass ich in allen Schulwochen und in allen Ferienwochen abzüglich der sechs Urlaubswochen 41h zu arbeiten habe. Und dass meine Schulleitung mich nicht zwingen kann, die Ferien immer frei zu machen und dafür in den Schulwochen mehr zu arbeiten.

    Wenn meine Arbeitszeit für die Woche erfüllt ist, darf und sollte ich durchaus auch Aufgaben ablehnen oder eben nur unter der Bedingung annehmen, sie zu einem anderen späteren Termin (z. B. in unterrichtsfreien Zeiten) zu erledigen.


    Ich glaube, auch Sissymaus hat mal ein ähnliches Vorgehen angedeutet, falls ich das richtig in Erinnerung habe. Eine gleiche äßige Arbeitsbelastung macht ja auch für die meisten Menschen Sinn, wenn man seine Arbeitskraft bis zum Pensionseintritt erhalten möchte.

    Sonstige Mitarbeit ist aber ja nicht nur die Teilnahme im Plenum.


    Tests, Referate, schriftliche Ausarbeitungen, Protokolle, Arbeits- und Sozialverhalten und bestimmt noch mehr, fließt da ja ein.

    In BW sind Tests, schriftliche Ausarbeitungen und (schriftliche) Protokolle schriftliche Leistungsnachweise. Wenn man eine Gewichtung wie schriftlich:mündlich =2:1 angibt, muss man diese auf der schriftlichen Seite einordnen. Mündliche Leistungen haben auch mündlich zu erfolgen. Allerdings ist man dank Transparenzerlass recht frei und kann auch eine Gewichtung wie Klassenarbeiten:Sonstiges = 2:1 festlegen. Die Schüler muss man natürlich informieren.

    Das geht nur, weil ich Teilzeit arbeite und dann halt in den Korrekturwochen Vollzeit arbeite.

    Und warum machst du das, wenn du lieber in den Ferien arbeiten würdest? Mir fallen da als Grund nur ein oder mehrere Kinder ein, die man dann in den Ferien betreut. Dann ist diese Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung eher ein Vor- und kein Nachteil.

    Tue ich ja nicht. Im Jahresmittel arbeite ich genau so viel, wie ich soll.


    Es ist halt anstrengend, zwischen den Ferien immer so viele Überstunden zu machen, dafür dann aber 12 Wochen frei zu haben.

    Aber das machst du doch freiwillig. In den langen Sommerferien kannst du einen großen Teil deiner Unterrichtsreihen vorbereiten, so dass während des Schuljahres nur noch Anpassungen vornehmen und Material kopieren oder aufbauen musst. Und während der Schulwochen, musst du dann eben auch mal Arbeit bis in die Ferien verschieben (z.B. Korrekturen, Reihenplanung) oder auch vorziehen (z.B. Prüfungserstellung, Fahrtenplanung). Neben zentralen Prüfungen, für einen selbst wichtige Elterngespräche und manche außerunterrichtliche Veranstaltung gibt es es doch kaum etwas, dass man nicht selbst flexibel terminieren kann. Außer den tatsächlich zu haltenden Unterrichtsstunden vor Ort natürlich.

    Wenn mein Gegenüber weiß, dass er eine ansteckende Krankheit wie Corona oder Grippe hat, die in zu vielen Fällen tödlich verlaufen kann, fände ich das Näherrücken ohne Maske auch rücksichtslos und nicht wertschätzend mit gegenüber. Wenn er tatsächlich begründet vermutet (z.B. keine bekannten Corona-/Grippefälle in der Umgebung, negativer Corona-Grippe-Test, o.ä.), dass es eine üblicherweise nervige aber nicht weiter schlimme leichte Erkältung ist, sehe ich das nicht ganz so kritisch. Aber auch da sollte man rücksichtsvoll genug sein, zumindest Abstand zu anderen Personen zu halten.

    Was du vertrittst wird wegen deiner Teilzeit ab der ersten Stunde bezahlt. Ist also wieder am Thema vorbei.

    Das hängt doch von der Teilzeit ab. Bei einer Beamtenstelle mit 50%-Deputat sind statt 3 nur 1,5 Unterrichtsstunden Mehrarbeit inklusive. Es wird also ab der 2. Vertretungsstunde Stunde bezahlt, wenn nicht an anderer Stelle etwas ausfällt. Damit alles ab der ersten Vertretungsstunde bezahlt wird, muss das Deputat noch geringer sein.

    Nö, da musst du mich nicht korrigieren, denn über die Mitarbeit, die in den Kopfnoten erfasst ist hatte ich nicht geschrieben, sondern über die fachliche Mitarbeit, die du halt als mündliche Leistung bezeichnest. Ich weiß durchaus, was ich in welchem Bereich bewerte und was nicht. Das darfst du mir ruhig zutrauen und nachfragen, wenn du etwas sprachlich unscharf bzw. missverständlich formuliert findest.

    CDL: Ich wollte dir nicht vorwerfen, falsch zu bewerten. Tut mir leid, wenn das so bei dir angekommen ist.


    Die Formulierung fachliche Mitarbeit für unsere mündliche habe ich gerade von dir zum ersten Mal gelesen, bei uns verwendet das niemand so. Trotzdem hatte ich schon verstanden, was du damit meinst. Es ist auch nicht immer exakt zu trennen. Wenn ich in Physik eine Einführungsstunde halte, können die Schüler auch mit falschen Aussagen teilweise punkten, wenn ihre physikalischen Überlegungen dazu nachvollziehbar sind.

    Da aber im Ausgangspost ausdrücklich von „der Mitarbeit im Unterricht“ die Rede ist, wollte ich nur noch einmal klarstellen, dass diese in BW eben in der Kopfnote Mitarbeit erfasst wird und nicht als eigener Anteil in die Fachnoten einfließt. Meines Wissens wird das in Bundesländern ohne Kopfnoten anders gehandhabt. Ich selbst weiß nicht, wie es in bei Fragesteller in Hessen ist, daher habe ich das noch einmal verdeutlicht.

    Wie CDL schreibt, ist die Erhebung von schriftliche Leistungen in BW nicht in allen Fächern vorgeschrieben. Allerdings ist es auch nicht wie in NRW ausgeschlossen, sondern es ist je nach Fach ein Rahmen vorgegeben (0-4 oder >4). Wie viele schriftliche Leistungen erhoben werden und das Verhältnis von schriftlichen : anderen Leistungen können die Kollegen dabei selbst festlegen. In Mathe kenne ich es so, dass die schriftlichen Leistungen mehr zählen als die mündlichen, z.B. 2:1 oder 60:40


    Korrigieren muss ich sie dahingehend, dass wir in BW Kopfnoten haben und daher die Mitarbeit überhaupt nicht in die Fachnote einfließt, sondern in die Mitarbeitsnote im Zeugniskopf. Allerdings sind Mitarbeit und gezeigte mündliche Leistung meist nicht unabhängig, denn wer sich nicht beteiligt, kann in der Regel auch keine gute mündliche Leistung zeigen.

    Buchseiten nennen:


    Manchmal (oft) habe ich gar keine Buchseiten, weil ich was kommunikatives im Fremdsprachenunterricht mache, wozu ich nur die Sachen in meinem Kopf, evtl. Kreide und Tafel oder vorbereitete Kärtchen, die bei mir zu Hause liegen, etc. brauche.

    Ich habe als Vertretungslehrer schon einfach Werwolf auf Englisch spielen lassen. Die Schüler reden zumindest ein bisschen Englisch und haben hoffentlich trotzdem Spaß.

    DFU behauptet, dass Lehrkräfte pro Woche nur 40 (39) h arbeiten müssen. Ich habe darauf hingewiesen, dass es offiziell 40 + x ist, wobei x die Stunden aus den Ferien sind. […]

    Ich behaupte das nicht einfach so, ich kann meine Wochenarbeitszeit in meiner Vereinbarung mit meinem Dienstherren nachlesen. Dort steht nirgendwo, dass ich gezwungen bin, während der Schulwochen mehr als die bei Beamten in meinem Bundesland übliche Wochenarbeitszeit zu arbeiten, sondern dass ich die gleiche Arbeitszeit habe.


    Was die Krankmeldung angeht: Ich kenne es von immer mehr Schulen, dass die Kollegen bereits wenn sie gesund sind, Material bereitstellen sollen, dass die Kollegen in Vertretungsstunden nutzen sollen. Das ist dann natürlich immer Material, dass zu jedem Zeitpunkt eingesetzt werden kann. Bei längeren Fehlzeiten wegen eigener Krankheit wird das gerade bei jüngeren Kindern nicht ausreichen. Bei älteren Schülern kann man aber auch eine Selbstlerneinheit vorbereiten kann.

    Mindestens für einzelne Vertretungstage (z.B. auch wegen eines kranken Kindes) kann das eine Entlastung für die Vertretungskollegen sein.

    Bei "die Person" und "der Mensch " gibt es keine Ungereimtheiten. Bei "das Mädchen" auch nicht. Bei "der Lehrer" aber schon, weil es auch "die Lehrerin" gibt.[…]

    Bei „der Lehrer“ und „die Lehrerin“ im Singular gibt es doch auch keine Ungereimtheiten, wie du es ausdrückst. Problematisch wird es doch erst im Plural, weil wir da im Deutschen eine Pluralform für alle haben, eine separate Pluralform für die Lehrerinnen und eben keine weitere Pluralform für eine rein männliche Gruppe.


    Es ist tatsächlich auch selten, dass man sich außerhalb von Diskussionen, Untersuchungen oder Studien im Zusammenhang mit Gleichberechtigung der Geschlechter für die einzelnen Geschlechter in einer Gruppe Menschen interessiert. Selbst bei dem Beispiel vom kleinen grünen Frosch zum Gebrauch des Pissoirs sind Frauen nicht ausgeschlossen, denn das Putzpersonal möchte von niemandem, dass es neben das Pissoir pinkelt. Es ist einfach nur sehr unwahrscheinlich, dass eine Frau das Pissoir gebraucht. Auch wenn man immer häufiger Frauen sieht, die auf die Herrentoilette gehen, wenn die Warteschlangen sehr unterschiedlich lang sind.

    Die einzige Teilzeit, die sich für Personen ohne größere gesundheitliche Einschränkungen (damit CDL nicht wieder eingreift ;) ) lohnt, ist das Sabbatjahr.

    Finanziell ja. Aber die wenigsten reduzieren die Stunden aus finanziellen Gründen. Auch ohne größere gesundheitliche Einschränkungen kann man den Wunsch haben, Zeit für andere Dinge als die Arbeit (Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen,…) bereitzuhalten. So jemand wird dann auch darauf achten, die dann noch verfügbare Arbeitszeit einzuhalten.


    Aber wenn man reduziert, weil man als gesunde Person das Arbeitspensum nicht in der vorgesehenen Zeit schafft, dann wird Teilzeit so richtig unlukrativ.

    Ich habe letztes Schuljahr den Wunsch geäußert, dass ich gerne mehr Hohlstunden hätte. Bin mittlerweile etwas älter und 6h am Stück stecke ich nicht mehr so leicht weg. Ich bekam sie leider nicht, weil der Aufwand, sie einzubauen, zu hoch wäre.

    So unterschiedlich sind Schulen. Bei uns war die Frage nach der maximalen Stundenzahl, die man am Block unterrichten möchte, jahrelang eine Standardfrage der Stundenplaner. Nach Veränderungen im Stundenplanteam, wird das aber auch bei uns nicht mehr gefragt.

    Du meinst, wenn man nur Vollzeit beschäftigte Kollegen (also viel weniger) hätte und nicht alle Kollegen, die man hat, Vollzeit beschäftigt wären oder?

    Ja.

    Alle Veranstaltungen sollten auch funktionieren, wenn man nur Deputatsstunden der Schule / 25 Lehrer zur Verfügung hat.

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