Beiträge von DFU

    Ich persönlich kann mir das mit den Elternvertretern in den Klassenkonferenzen auch überhaupt nicht vorstellen, aber mein Eindruck ist, dass die Kollegen aus Niedersachen und anderen betroffenen Bundesländern das hier im Forum immer eher positiv gesehen haben. So negativ, wie wir Kollegen aus anderen Bundesländern uns das vorstellen, kann es daher nicht sein.


    Zur Ursprungsfrage:

    Ich vermute, wenn es rechtlich sauber wäre, die Konferenzen während der Unterrichtszeit abzuhalten, dann bekamen die Schüler keine Alibiaufgaben. Ich wäre als Elternteil daher gegen den Ausfall.


    Als Kollege empfände ich einen Stundenentfall, für den ich Aufgaben stellen und besprechen muss, meist nicht als Entlastung. Meiner Erfahrung nach kostet es unglaublich viel Zeit all das, was ich im Unterricht normalerweise zu Arbeitsaufträgen noch an Hinweisen oder Hilfestellungen gebe, für die Schüler zu verschriftlichen. Ich kann ja während der Arbeitsphase dann nicht nachsteuern, so dass das Selbstlernmaterial alleSchwierigkeiten abdecken muss.

    Ich wäre daher als Kollege lieber für wenige Tage (z.B. beim Pädagogischem Tag) echten Stundenentfall und dafür an anderen Tagen für Konferenzen am Nachmittag. Zumal gerade Zeugniskonferenzen ja lange Lücken haben. Vier Zeitstunden Unterrichtsentfall für eine Zeitstunde Konferenzen ist dann ja auch nicht mehr verhältnismäßig. Sport- oder Religionslehrern, die normalerweise in mehr Klassen sitzen, sehen das aber vielleicht deutlich anders.


    Ergänzung: wenn meine Kinder mit der Regelung nicht sehr unglücklich wären, würde ich trotzdem kein Fass aufmachen. Man könnte aber über die Klassenelternvertreter bei der Gesamtelternvertretung anregen, noch einmal darüber nachzudenken, ob man das (Lieber weniger Tage ohne Aufgaben als viele Tage mit halbherzigen Arbeitsaufträgen.) als Elternschaft gegenüber der Schule ansprechen möchte.

    Ist denn die Verbeamtung nach dem Referendariat sicher? Wenn nicht, würde ich überlegen, ob die Entscheidung bis nach dem Referendariat vertagt werden kann. Sonst gibst du eventuell deine gute Zusatzversicherung auf und musst dich später im Angestelltenverhältnis trotzdem wieder gesetzlich versichern.


    Ich weiß aber nicht, ob das nach dem ersten abgelehnten Antrag über die Öffnungsklausel nach dem Referendariat dann noch möglich ist. Ich kenne die Fristen dabei nicht.

    Ich erstelle nicht absichtlich schwerere Nachtermine.

    Wenn ich aber zwei ähnliche Aufgaben zum gleichen Thema habe, von denen eine besser zum Unterrichtsverlauf passt und daher den Schülern vermutlich leichter fällt, dann hebe ich die Aufgabe in keinem Fall für eine eventuelle Nacharbeit auf. Im Optimalfall ist ja keine Nachschreibearbeit nötig. Wenn man sie dann erstellt, dann sind die Aufgaben aber immer nur zweite Wahl.


    Und auch in Mathematik und Physik gibt es da Unterschiede. Nicht, wenn ich bei einer Aufgabe zum Lösen von Gleichungen oder Berechnen einer Geschwindigkeit nur andere Zahlen verwende, aber im Transferbereich und teilweise auch bei reinen Wissensabfragen, wenn ich eben nicht noch einmal genau das gleiche Wissen abfragen möchte.

    Nach meinem Wissen ist es in Hessen verpflichtend, die Zeugnisnoten vor der Zeugniskonferenz den SuS persönlich mitzuteilen, zu "besprechen".

    In BW haben die Eltern kurz vor der Zeugnisausgabe kein Recht mehr auf ein Informationsgespräch zu dem Leistungsstand. Wieso auch? Sie werden dann ja sowieso zeitnah sogar schriftlich informiert. Und auch den Schülern muss ich die Note vorher nicht erläutern. Darf es aber.


    Noch eine Frage zu der Informationspflicht in Sek I:

    Müsst ihr tatsächlich auf Nachfrage die bisherigen Noten jederzeit zu einem Gesamteindruck verarbeiten? Könntet ihr nicht dieser Informationspflicht dadurch nachkommen, dass ihr alle Einzelnoten (auch die mündlichen usw.) zeitnah den Schülern bekannt gebt? Dank Notentransparenz wissen die Schüler ja sowieso wie diese Einzelnoten in die Gesamtnote einfließen und können daher selbst jederzeit von den Einzelnoten auf die Gesamtnote schließen.

    Ich habe für mich selbst festgelegt, dass zwei Kurztests, die ich neben alternativen Leistungsmessungsofmraten in den Nebenfächern anstelle von KAs einsetze/ schreiben lasse wie eine KA zählen. Damit ist der Faktor für die GFS, die wie eine KA zählen soll, gesetzt, den ich dann dementsprechend in meinem Notenprogramm berücksichtigen und eingeben kann. Alle alternativen Leistungsmessungsformate habe ich ebenfalls nach demselben Prinzip berücksichtigt also entweder, dass diese so viel/so viel wie ein Kurztest zähle oder wie zwei Kurztests, sprich eine KA/GFS (je nach Aufwand).Pro Halbjahr lasse in den Nebenfächern 1-2 Kurztests schreiben und 1-2 alternative Leistungsmessungsformate bearbeiten, insgesamt sind dass dann meist drei kleinere schriftliche Noten pro Halbjahr plus ggf. eine GFS.

    Danke.

    Das ganze Schuljahr +0,5 Wochenstunden über dem vereinbarten Deputat bedeutet für mich auch, dass man im nächsten Schuljahr dann mit -0,5 Wochenstunden eingeplant wird. Bei uns klappt das bei den meisten Kollegen auch in dem oben genannten Rahmen von einigen Stunden.


    Wenn da aber pro Woche noch 2 oder 3 Vertretungsstunden dazukommen, dann sollte diese Vertretungsstunden als Mehrarbeit abgerechnet werden können. Um genaueres dazuzu sagen, müsste man das Bundesland kennen.


    In BW können bei vollem Deputat ab der 4. Vertretungsstunden im Monat, für die in dem Monat keine eigene ausgefallene Stunde gegengerechnet werden kann, alle Vertretungsstunden ohne gegenrechenbaren Entfall abgerechnet werden.


    Wenn es eine längerfristige Vertretung bzw. Klassenübernahme ist, ist es in der Regel finanziell besser, für die Zeit das Deputat zu erhöhen.

    Ja.

    Wie hast du die GFS damals bei der Notengebung berücksichtigt?


    Hast du einfach vorher eine Prozentzahl zur Gewichtung festgelegt? Ich denke da an 50%, weil die Fachschaftsempfehlung in meinen Fächern bei uns schriftlich:sonstiges = 2:1 lautet und Klassenarbeiten daher relativ viel zählen. Mehr halte ich bei einer solchen punktuellen Leistung dann aber auch nicht für gerechtfertigt. Die Arbeit in den vielen anderen Stunden ist ja auch etwas wert.

    GFS gibt es in BW. Es bedeutet "gleichwertige Feststellung von Schülerleistung". Ab der 7. Klasse muss am Gymnasium jeder Schüler in einem Fach eine GFS halten (Vortrag, schriftliche Ausarbeitung, Projektarbeit,... oder Kombination davon). Sie fließt gleichwertig zu einer Klassenarbeit in die Endnote ein.

    In solchen Klassen nenne ich es nicht GFS, sondern Projektarbeit. Die kannst du grundsätzlich in jedem Fach durchführen und so gewichten, wie du möchtest. Auch wenn du keine KAs schreiben lässt, brauchst du ja trotzdem noch schriftliche Noten. Da wäre die schriftliche Ausarbeitung des Projekts eine Möglichkeit.

    Es muss GFS heißen, denn sonst müsste der Schüler ja noch eine GFS in einem anderen Fach machen. Aber überlegen, wie man eine Klassenarbeit gewichten würde und so dann die GFS gewichten, sehe ich auch als einzige Möglichkeit. Besser vermutlich einfach in einem Fach, in dem man keine Klassenarbeiten schreiben will, die GFS nicht annehmen.

    Take it or leave it. W

    Was genau sind meine Privilegien!!!

    Und jetzt komm mir bitte nicht mit der Optik.

    Ich bin wirklich schon oft über die Grenze zur Schweiz oder nach Frankreich eingereiht. Kontrolliert worden bin ich dabei keine zehn Mal. Aber die drei Tage, an denen wir auf Exkursion zwischen dem CERN-Eingang in der Schweiz und dem Hotel in Frankreich gependelt sind, jedes Mal. Mitgefahren bin ich bei einem Kommilitonen, bei dem viele vom Aussehen einen muslimischen Hintergrund vermuten.


    Da habe ich erstmalig am eigenen Leib erlebt, wie Menschen nur aufgrund ihres Aussehens in negative Schubladen gesteckt werden. Der Kommilitone hatte uns übrigens vorgewarnt. Für ihn war das Alltag.

    Eliza100

    Ja und nein. Für eine einzelnen Wandertag ist das richtig. In der Gesamtschau ist allerdings darauf zu achten, dass halbe Stelle auch halbe Stelle bedeutet. So ist einem halbtags beschäftigten angestellten Kollegen, der eine Woche auf Klassenfahrt war, ein finanzieller Ausgleich in Form bezahlter Mehrarbeit durch das Arbeitsgericht gebilligt worden.

    Es empfiehlt sich also entweder in der Gewerkschaft zu sein oder eine Arbeits Rechtsschutz abzuschließen.🤷

    Gilt aber, wie auch Chemikus schreibt, nicht für Beamte.

    Wir haben auch Kollegen mit dieser Kombination. Mir wurde bei der Fächerwahl davon abgeraten. Das Argument war, der große zeitliche Vorbereitungsaufwand in der Schule. Und es hieß, am Ende würde man eh nur eines der Fächer unterrichten.


    Bei uns unterrichten diese Kollegen durchaus beides, haben sich aber in der Oberstufe auf eines der Fächer spezialisiert.

    Du musst sie gar nicht hacken. Es gibt in Deutschland nur 80 Straßen, die Milchstraße heißen und die zwei Geschäfte sind auch gut beschriftet.

    Ich weiß es jetzt auch. :)


    Ich bemühe dabei Google normalerweise nicht, aber mich interessierte, ob Milchstraße ein häufiger Straßennamen ist. Ich kannte ihn vorher nur als Straßennamen für die Stichstraße zu einem Planetarium. Aber vermutlich kann auch der Weg zu einer Molkerei so heißen.

    UNd trotzdem kenne ich kein Bundesland, wo die Eltern nicht schriftlich der Schule geben müssen, dass die Kinder alleine nach Hause gehen müssen oder abgeholt werden (und dann auch nur gehen dürfen, wenn eben jemand da ist).

    Ich kenne in BW mindestens eine Grundschule, in der die Kinder auch ohne schriftliche Erlaubnis der Eltern nach dem Unterricht einfach alleine nach Hause gehen dürfen. Ich dachte, das sei normal.


    Diese schriftliche Bestätigung kenne ich nur von Ausflügen, die am Bahnhof und nicht an der Schule enden. Kommt an dieser Schule aber quasi nicht vor.


    Die Kinder dürfen nur dann nicht alleine gehen, wenn sie in der Schule krank werden sind. Dann auch nicht, wenn die Eltern es wünschen und das auch so äußern, wenn sie angerufen werden. Bei vielen Krankheitsbildern (z.B. Schwindel) verständlich, bei anderen wie „geschienter Finger tut wieder ein bisschen weh“ vielleicht hat auch nicht. Aber so ist die Regel.

    Den Automatismus gibt es auch nicht. Leider sieht die Realität vor, dass Teilzeitkollegen jederzeit zu den üblichen Arbeitszeiten der Vollzeitkollegen und wie diese auch zusätzlich an Terminen am Abend (Elternabend, Informationsveranstaltungen) eingesetzt werden können. Individuelle verlässlich arbeitsfreie Zeiträume wären da ein Fortschritt.

    Wenn Eltern sich nicht um ihre Kinder kümmern (können), dann ist für diese Kinder sicher gut im Ganztagesangebot der Schule gut betreut zu sein.


    Ich sehe es aber auch kritisch, wenn es in einem Grundschulbezirk nur noch ein Ganztagesangebot gibt. Das ist nämlich auch nicht für alle Familien und insbesondere für alle Kinder das beste Angebot. Manchen Kindern geht es zu Hause nämlich auch besser als in der Schule.

    Die Einschätzung in dieser Absolutheit teile ich nicht und muss dafür nicht weit über den Tellerrand schauen: Sekretärinnen an den Schulen sind in der Regel auch nur Teilzeitkräfte (mit zum Teil weniger als 75%) und sind jeden Tag da.

    Ich sagte ja nicht, dass immer unbedingt ein Vormittag und der zugehörige Nachmittag frei sein muss. Gerade bei Teilzeit wegen Kinderbetreuung ist es ja auch oft der Wunsch der Kollegen nur vormittags zu arbeiten.


    Trotzdem bleibe ich dabei, dass meine erste Aussage

    Allerdings muss bei einem 75%-Deputat auch 25% der Arbeitszeit bei vollem Deputat nicht nur unterrichtsfrei sondern richtig frei sein.[..]

    in dieser Absolutheit gelten muss.


    Leider kann man da beim Teilzeitantrag aber keine festen Einsatzzeiten mit der Schulleitung besprechen und verbindlich festlegen. Am meisten Sicherheit gibt noch ein Antrag nach §29 Chancengleichheitsgesetz. Nicht schriftliche (und unverbindliche) Absprachen mit der Schulleitung können in vielen Fällen gut gehen, beinhalten aber natürlich immer das Risiko, dass sie doch nicht in allen Fällen eingehalten werden können.

    Vielleicht sollten wir uns einfach alle angewöhnen konsequent von unterrichtsfreien Tagen zu sprechen, wenn es um einen Tag zwischen Montag und Freitag (oder auch Samstag, je nach Bundesland) in Schulwochen geht, nicht von generell freien Tagen. Das könnte helfen, nicht zu vergessen, dass es zumindest in den meisten Fällen nicht um generell dienstfreie Tage geht.

    Allerdings muss bei einem 75%-Deputat auch 25% der Arbeitszeit bei vollem Deputat nicht nur unterrichtsfrei sondern richtig frei sein. Und wenn jemand mit 75% vier volle Arbeitstage zur Verfügung steht, dann ist ein freier Tag (1/5 = 20%) eher noch zu wenig frei. Für mich bedeutet das eher, dass die Schulleitung nur ein Zeitfenster von ca. 30h/Woche mit Unterricht und anderen Terminen Kollegen füllen darf. Aber Schulleitungen wollen (oder können) sich da meist nicht so festlegen.


    Allerdings will Haubsi1975 ja nachmittags auch noch für ihr Kind da sein, daher kann man in ihrem Fall schlecht so argumentieren.


    @Haubsi: Trotzdem kannst du ja mal für dich überlegen, welche Zeiten du eher für die Schule reservierst und welche für dich und dein Kind. Diesen (un)regelmäßigen Konferenztermin solltest du dann als Arbeitszeit verbuchen. Vielleicht kannst du damit eher die Tage positiv herausheben, die du ab und zu doch zu Hause am Schreibtisch verbringen kannst. Im Moment fallen ja gerade die anderen Tage negativ auf.

    Du kannst auch in der Schule darauf hinwirken, dass die Konferenzen wenigstens zuverlässig an einem Termin stattfinden, denn einmal 11 Uhr, einmal 15 Uhr und dann noch mal anders sorgt wirklich nicht für Planbarkeit.

Werbung