[...]
Wenn jetzt aber ein Partner reduziert, dann ist da natürlich schon nochmal ein höherer Anspruch auf zeitliche Vergünstigungen. Ich verstehe schon, dass du sagst, dass die mit TZ "erkauften" zeitlichen Vergünstigungen nicht automatisch auch einen Anspruch auf bestimmte Unterrichtszeiten bedeuten müssen ("Vermischung"), [...]
Das Problem ist, dass bei 50%-Deputat eigentlich vor Erstellung des Stundenplans bereits abgesprochen werden müsste, welche 20 Zeitstunden pro Woche zur Arbeitszeit gehören.
Meist ist da wegen Konferenzen eh schon mindestens ein Nachmittag bis 16.00 oder 17.00 Uhr dabei, dann sind höchstens noch vier weitere halbe Tage (Vormittag, Nachmittag oder Mittagsband von 3.-7. Stunde) möglich.
Schulleitungen möchten sich aber gerne vorbehalten, erst beim Erstellen des Plans selbst die Arbeitszeiten in Präsenz über 100% der Woche zu verteilen. Natürlich im Normalfall einigermaßen kompakt, aber trotzdem...
Oder wer von den Teilzeitkräften außer Susannea wählt seinen freien Tag selbst, wenn nicht Abordnungen an andere Schulen oder Fachleitertätigkeit am Seminar den Tag festlegen?