Hat das denn wirklich die Schulleitung so festgelegt?
In BW wird die außerunterrichtliche Veranstaltung doch vom Lehrer beantragt. Hat da vielleicht der Klassenlehrer von Klasse 2 auf seinen Genehmigungsantrag eine Begleitperson genannt und damit beantragt und der Klassenlehrer von Klasse 1 nicht?
Wenn ich nicht mir einer Klasse alleine fahren möchte, beantragen ich die Fahrt mit zwei Kollegen. Wird sie nicht genehmigt, fahre ich nicht.
Wenn die Schulleitung nur drei Personen für zwei Klassen gehen lassen möchte und das für die Kollegen passt, kann auch ein Antrag für zwei Klassen und drei Kollegen gestellt werden. Dann würde das auch so genehmigt und der Klassenlehrer von Klasse 1 wäre auch auf dem Papier nicht alleine verantwortlich.