Was mich allerdings wundert: bei einer Konrektorin in Teilzeit würde ich die Schulleitungsstunden auch im Verhältnis der Teilzeit anpassen. Sprich: du hättest dann auch noch Unterricht. Finde ich interessant, dass du ausschließlich Schulleitungs-Ermäßigungen hast.
Dann wären es aber ca. 4 Unterrichtsstunden und nur noch ca. eine Wochenstunde Schulleitungstätigkeit. Dann könnte sie die angedachte Tätigkeit doch nur zu ca. 20% übernehmen. Und jemand ohne Kontektorenstelle müsste dann zu 80% übernehmen. Das ergäbe sicherlich ein seltsames Arbeitserhältnis, wenn einer das meiste arbeitet und die andere als Konrektorin bestimmt.