Beiträge von DFU

    Weiß deine Schulleitung ganz sicher (noch), dass du das Zertifikat schon hast?

    Ein Kompromiss wäre vielleicht eine halbtägige Teilnahme, wenn tatsächlich auch die gemeinsame Teamarbeit gestärkt werden soll.


    Vermutlich ist es auch kein freier sondern nur ein unterrichtsfreier Tag, du wirst also selbstverständlich arbeiten müssen. Wenn du das Zertifikat ein weiteres Mal erwirbst, muss eben das, was du ursprünglich an dem Tag erledigen wolltest liegen bleiben.

    Du fährst morgens zum Unterricht an deine erste Arbeitsstätte. Dann fährst du für eine Pause nach Hause. Dann fährst du nach der Pause wieder zum Arbeiten (z.B. Elternsprechtag) an deine erste Arbeitsstätte.


    Mir ist immer noch unklar, was dabei die Dienstreise ist. Die zweite Fahrt zur Schule und zurück?

    Meines Wissens darf man jeden Tag nur eine Fahrt zur Arbeitsstätte absetzen. Fahrten zu Konferenzen gehen also nur dann extra, wenn du an dem Tag keinen Unterricht hast und deswegen nur zur Konferenz fährst.

    Wobei zumindest bei uns die Kollegen, die vertreten müssen, frei in ihrer Fächerwahl sind, wenn kein Material zum selbständigen Arbeiten für die Schüler zur Verfügung steht.


    Ich schüttle dann oft eine Knobelstunde für Mathematik aus dem Ärmel, die ich natürlich vorher für den mehrfachen Gebrauch hineingesteckt habe. Einfach etwas, was man in mehreren Jahrgängen nutzen kann. Unterricht, der an die vorherige Stunden anknüpft, mache ich nur, wenn es sich bei Parallelklassen zufällig ergibt, es mit dem Fachkollegen bei geplanter Abwesenheit abgesprochen oder es eben ein längerfristiger Vertretungseinsatz ist,

    Nicht grundsätzlich. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit (AU) auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig. Gleiches gilt für eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit.

    So das Zitat der Quelle.

    Nehmen wir an, es würde sich um Schönheits-OPs handeln, kennt man die Termine im Voraus und weiß, dass man im Anschluss eine Weile sportunfähig sein könnte. Da kann man auch ein tagesaktuelles Attest erwarten. Ich sehe hier keinen Grund für eine Rückdatierung.

    Meiner Meinung nach ist da gar keine Rückdatierung notwendig. Der Arzt kann mit Datum von heute ja trotzdem bestätigen, dass jemand von ihm bzw. in seiner Praxis in der Vergangenheit operiert wurde und seit der OP bis zu dem und dem Datum keinen Sport machen darf. Er muss die Vergangenheit ja nicht mit der Glaskugel beurteilen, denn die Person hat er am Tag der Operation ja gesehen.

    Richtig, ich würde trotzdem immer das Thema der Stunde ins Klassenbuch schreiben bzw. den Namen des Arbeitsblatts oder den Titel der Buchseite oder ähnliches.


    Auch deswegen ist es bei uns so geregelt, dass jeden Tag für die ersten Stunden tatsächlich Aufsichten für Spontanausfälle zur Verfügung stehen und auch nicht erwartet wird, dass man sich dafür selbst eine Unterrichtsstunde überlegt. Alle zwei Wochen 45 Minuten Aufsicht in der ersten Stunde ist gleichwertig zu jede Woche 20 Minuten Pausenaufsicht. Die Anzahl der zu erbringenden Aufsichten hängt dann vom Deputat ab.


    Eine Lösung für eine Grundschule, bei der die Kollegen mehr Unterrichtsstunden haben als die einzelnen Klassen, ist das aber vermutlich nicht.

    Aufsichten zählen nicht als Mehrarbeit, also kann mit diesen auch eine potentielle Minusstunde nicht ausgeglichen werden. Vor allem relevant ist es wie gesagt, wenn die Klasse, die man eigentlich unterrichten würde, weg ist und man deswegen Vertretung machen soll.

    Als Kollege würde ich mich hüten, während einer Vertretungsstunde Beaufsichtigung ins Klassenbuch zu schreiben. Wenn es kein Unterricht ist, ist es am Ende möglicherweise eine Minusstunde. Das gilt natürlich vor allem dann, wenn die eigene Klasse eine andere Veranstaltung hat und man während des nicht stattfindenden Fachunterrichts in anderen Klassen eingesetzt wird. Wenn man parallel zum eigenen Unterricht noch eine andere Klasse beaufsichtigt, ist es natürlich anders. Aber wenn man aus der Not heraus mit seiner eigenen und einer weiteren Klasse auf den Schulhof gehen muss, schreibt man besser Bewegungsspiele statt Beaufsichtigung.


    Ergänzung: In der Schulstatistik fällt das dann aber natürlich nicht unter Ausfall.

    Und was du ganz in deiner Aufzählung vergessen hast, Bolzbold, sind solche Dinge wie Berücksichtigung der Schülerpläne (keine Hohlstunden usw.) und der Raummöglichkeiten. Gerade die Schülerpläne müssen ja auch noch gewisse Rahmenbedingungen erfüllen.

    Da unsere Stundenplaner händisch nicht mehr viel verändern, weil das so aufwendig ist, könnte da schon noch die eine oder andere Verbesserung möglich sein. Da sie aber nicht zu Lasten von Schülerstundenplänen, auch nicht einzelnen Kursstufenschülern, gehen darf, Räume auch frei sein müssen und Kollegen beim Tausch auch einverstanden sein müssen, ist es oft doch nicht möglich.


    Meiner Meinung nach machen die Stundenplaner, bei deren Stundenplänen die Kollegen regelmäßig umsetzbare Verbesserungen finden, etwas nicht optimal gut.

    Sich täglich morgens informieren, was Neues angefallen ist und dann einmal in der Woche antworten klingt für mich schon schlüssig. Allerdings bleiben es ja so viele E-Mails, d.h. du müsstest an dem einen Tag, dann den ganzen Tag mit E-Mails schreiben beschäftigt sein, wenn es so viele sind. Oder es sind eben doch einige, die nur gelesen/gelöscht werden müssen.

    Egal ob es 1,5 Jahre oder 2 Jahre sind, meines Erachtens liefern Grundschullehrkräfte auch bei den Grundschulempfehlungen in der Regel gute Arbeit ab.


    Da ich aber schon erlebt habe, dass wir von einer Grundschule in einem Schuljahr gleich mehrere Anmeldungen von Kindern ohne entsprechende Gymnasialempfehlung hatten, obwohl das vom Notenbild des Halbjahreszeugnisses nicht zu erwarten war, kann ich die Eltern verstehen, die keine Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung haben wollen. Ich finde daher die Idee einen Test als drittes Kriterium heranzuziehen prinzipiell gut.


    Die Umsetzung war aber zumindest dieses Schuljahr eindeutig nicht gelungen.

    Eine weitere Möglichkeit ist es auch, die Eltern für 8 Uhr einzuladen, wenn man am Nachmittag nicht länger bleiben möchte. Die Uhrzeit passt vielen Eltern auch, weil sie dann einfach an dem Tag etwas später anfangen. Termine mittags um 12 Uhr oder 14 Uhr sind da bei berufstätigen Eltern oft schwieriger.

    Da das Testergebnis eh nur relevant wird, wenn sich Eltern und in der Frage der passenden weiterführenden Schule nicht einig sind, darf der Test meinetwegen auch anspruchsvoll sein.


    Ich plädiere aber dafür, das Testergebnis nur dann zu öffnen, wenn Uneinigkeit besteht, denn sonst erhält man in dem „2 aus 3“-Verfahren nicht drei unabhängige Beurteilungen. Während ich davon ausgehe, dass Grundschullehrkräfte durchaus in der Lage sind, nach zwei Jahren die schulischen Fähigkeiten einigermaßen unabhängig vom Testergebnis zu beurteilen, befürchte ich vor allem, dass Eltern durch ein unerwartet schlechtes Testergebnis ihres Kindes verunsichert werden können. Insbesondere diejenigen, die befürchten, dass sie ihren Kindern nicht ausreichend helfen können.


    Aber auch, wenn ich durchaus gegen leichte Tests bin, so müssen sie auf jeden Fall fair sein. Wenn wie Zauberwald schreibt, im ersten Halbjahr der vierten Klasse alles abfragt, was die Kinder erst ein halbes Jahr später alles gelernt haben, dann ist das nicht in Ordnung. Da wird hoffentlich noch nachgesteuert und in Zukunft passender gefragt.

Werbung