Beiträge von DFU

    Es gibt immer wieder Klassen, die man gerne abgibt, und welche, die man am liebsten für immer unterrichten möchte. Deine Frage zeigt ja, dass du sie gerne abgeben möchtest, aber bis dahin durchaus an einer Lösung arbeiten möchtest.


    Ich denke, Kodi hat es bereits auf den Punkt gebracht: Konsequenz deinerseits und kein Leerlauf im Unterricht.


    Motivierende Unterrichtssituationen mit Rollenspielen, Hörspiel-, Video-, Podcastproduktionen o.ä., wie Websheriff sie vorgeschlagen hat, würde ich in deiner Situation momentan nur umsetzten, wenn dabei die Gefahr für Unterrichtsstörungen nicht größer wird. Wenn du sie also so planen kannst, dass jeder Schüler jederzeit genau weiß, was er zu tun hat. Grundsätzlich hat Websheriff aber natürlich recht, spannender motivierender Unterricht hält die Schüler besser bei der Stange als langweiliges Aufgaben bearbeiten im Buch.

    In BW brauchst du sofort eine ärztliche Bescheinigung des Kinderarztes, wenn du zu Hause bleiben musst, weil dein Kind krank ist.

    Wenn du angestellt bist, solltest du das auf jeden Fall immer rechtzeitig/ sofort abgeben. Bei Beamten wird das bei uns im Haus abgeheftet, weil der Dienstherr sowieso (im Rahmen der vorgesehenen Grenzen) ganz normal weiterzahlt. Da ist die Schule bei uns oft kulant und nimmt die Zettel auch später noch entgegen.


    Wenn man selbst krank ist, muss man erst eine ärztliche Bescheinigung abgeben, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert. Beamte am 4. Arbeitstag, also am Mittwoch, wenn sie seit Freitag krank sind. Angestellte aber am 4. Krankentag, also schon am Montag, wenn sie seit Freitag krank sind.

    Okay, dann frage ich konkreter:

    Der Schulleiter ist im nächsten Schuljahr nicht mehr an der Schule, weil er in den Auslandsschuldienst wechselt. Das hat er vielleicht schon länger geplant, wir als Kollegen erfahren es aber natürlich erst, wenn es ganz konkret wird, und der Schulleiter nur noch ein 3/4 Jahr an der Schule ist.


    Anständig finde ich es dann nicht, wenn der Schulleiter gewünschte Beurteilungen (Dienstberichte) dann ablehnt und auf einen Nachfolger, der die Arbeit der Kollegen ja gar nicht kennt, verweist.


    Habe mich in dem Zusammenhang aber eben auch gefragt, wer denn in den Jahren vorher das Schreiben eines Dienstberichts hätte anstoßen müssen. Der Schulleiter oder der Kollege.


    Vielleicht kann jemand aus Schulleitersicht noch äußern, ob er sich da in der Verpflichtung sieht oder eine Nachfrage erwartet. Auf Grund des fehlenden Anlasses für eine Beurteilung ist das Thema aber definitiv nicht wert, deswegen eine große Diskussion anzufangen.

    Als Bundesprogrammlehrkraft nach abgeschlossenem Referendariat ins Ausland zu gehen, ist möglich. Das Programm ist ja gerade für fertig ausgebildete nicht verbeamtete Lehrkräfte.


    Wie die Chancen mit deinem Realschullehramt stehen, weiß ich nicht. Es gibt deutsche Schulen, die den Realschulabschluss anbieten, aber es sind bei weitem nicht alle.

    Vielleicht muß er dann die Strecke fahren und es wäre finanziell nichts gewonnen?

    Ich finde die Argumentation hier man solle gefälligst dem Einsatzort hinterherziehen in der heutigen Zeit absolut abenteuerlich. Der Partner oder die Partnerin haben auch einen Job und werden den wohl kaum aufgeben wollen. Und ja, genau aus dem Grund fahre ich seit nunmehr 13 Jahren täglich 2x 120km. Die Benziehung des Jobs wegen in die Brüche gehen zu lassen ist für mich keine Option.

    Bei euch handelt es sich aber bereits um unbefristete Verträge. Beim Referendariat handelt es sich um einen begrenzten Zeitraum, in dem man bei der Ortswahl noch weniger Einfluss nehmen konnte als hinterher. Und die Fahrzeit geht ja von der Beziehungszeit auch ab, denn dann muss vermutlich am Wochenende mehr gearbeitet werden.

    und DAS geht manchmal einfach gar nicht.
    Ich hätte fürs Ref mit dem ÖPNV pendeln wollen (hasse Auto fahren), das hätte ich einfach nicht gekonnt, weil der zeitliche Abstand, den ich gebraucht hätte, verhindert hätte, dass ich in die Oberstufe eines Faches gehen kann. und zu begründen, dass ich dafür 3,5 Stunden für 60km brauche, wäre auch doof gewesen. (Zug nur stündlich, usw..)

    Es mag Gründe geben, warum es wirklich nicht geht. Allerdings würde ich in allen anderen Fällen erwarten, dass es ermöglicht wird. Zumal es ja auch die von dir genannten Personen gibt, die aus medizinischen Gründen keinen Führerschein machen können. Müssen die dann jede Woche ein Taxi finanzieren?

    Dann wären es ja drei Annas! :aufgepasst: Ich kenne übrigens nur vorwärts und rückwärts, das Palindrom weiss ich gar nicht, wie es heisst. Abwarten, es müsste in 2 - 3 bei uns an der Schule noch auftauchen.

    Er war sich jedenfalls sicher, dass es bei drei Kindern bleibt. Denn rückwärts wird ein Standesbeamte bei einem Palindrom nicht zulassen.


    Rosmarin und Thymian habe ich leider nicht im Angebot, wäre aber cool.

    Kennst du die Buchserie Glücksbäckerei? Da heißen die Kinder Rosmarin(Rose), Tymian (Tymo), Basilikum (Basel), und Pimpinella (Nella).

    Ich empfehle auch den Umzug, denn 2,5 h je Strecke halte auch ich nicht regelmäßig für machbar. Zumal dein 30 Minutenpuffer sofort weg ist, wenn dein erster Bus oder Zug so viel Verspätung hat, dass du den Anschluss nicht mehr bekommst.


    Und meiner Meinung nach muss man als Lehrer, egal ob als Referendar oder hinterher, noch mehr als die Schüler dafür sorgen, dass man pünktlich kommt. Es kann immer mal wieder Sondersituationen geben, in denen das nicht klappt, aber deine Planung klingt angesichts von immer wieder auftretenden Verspätungen, Zugausfällen und Streiks bei der Bahn schon sehr fehleranfällig.


    Normalerweise solltest du dir von deinem Referendarseinkommen eine Unterkunft in der Nähe der Schule leisten können. Dein Freund müsste dann solange seine Wohnung alleine finanzieren. Wenn sie dann zu groß und teuer ist, eventuell auch umziehen. Oder ihr teilt beide Mieten.


    Wie weit ist denn die Pendelzeit von der Schule zum Seminar? Wenn Schule und Seminar nahe beieinander liegen, spricht nicht unbedingt etwas gegen einen vorherigen Unterrichtseinsatz an Seminartagen. Es gibt ja auch Referendare, bei denen die fußläufig voneinander zu erreichen sind. Wenn die Entfernung (zu) groß ist, würde ich schon auf deine Abhängigkeit vom ÖPNV hinweisen und fordern, dass dein Unterrichtseinsatz an der Schule ausreichend Zeit zum Wechseln lässt. Dass du da etwas an deiner Schule erreichst, könnte ich mir eher vorstellen als eine Berücksichtigung beim Pendeln vom Wohnort ohne stichhaltige Gründe.

    Hallo zusammen,


    laut der Verwaltungsvorschrift zur dienstlichen Beurteilung der Lehrkräfte Sind in BW Regelbeurteilungen alle fünf Jahre vorgesehen. Ich verstehe die Vorschrift so, dass es zu den Aufgaben der Schulleitung gehört, diese Dienstberichte (ohne Note) regelmäßig zu erstellen. Zumindest steht in der Vorschrift nichts von auf Antrag der Lehrkraft.


    Wenn jetzt die letzte Beurteilung (viel) länger als fünf Jahre zurückliegt und die Lehrkraft sich an sich anlasslos eine neue Beurteilung wünscht, kann die Schulleitung sich dann der Erstellung eines Dienstberichts verweigern? Wie sieht es aus, wenn viele Kollegen gleichzeitig einen Dienstbericht wünschen? Kann auf Grund der auf 40 Wochenstunden begrenzten Arbeitszeit eines Schulleiters dann irgendwann seitens des Schulleiters eine Grenze gezogen werden?


    LG DFU

    Die Kinder müssen nicht unbedingt von Beamten kommen. Das Kinder erwünscht sind, führte sicherlich auch dazu, dass Kinderzuschläge gerade so hoch sind. Aber Kinder und Ehepartner werden nicht deswegen ebenfalls alimentiert. Unser Diensther kann nun mal im Notfall sagen: “Lass mal alles andere stehen und liegen, ich brauche dich jetzt sofort ganz wo anders und das über deine normalen Arbeitszeiten hinaus“, und der Beamte hat dann die Pflicht das umzusetzen. Wenn jetzt die Familie alimentiert ist, kann der Partner dem Beamten den Rücken freihalten und vorhandene Kinder alleine versorgen. Diese Einverdienerfamilien waren früher die Regel. Heute arbeitet der Partner meist auch. Er könnte dann aber von seinem Gehalt eine umfassende Kinderbetreuung bezahlen, weil die Versorgung der Familie ja schon durch die Dienstbezüge gewährleistet ist.

    Kinder kann man nicht eben mal so aufgeben, wie seinen Einsatz für den Umweltschutz oder eigene Hobbys.


    Jeder kann für sich entscheiden, ob er das Alimentationsprinzip noch angemessen findet oder nicht. Aber wer es aufgeben möchte, muss sich auch bewusst sein, dass der Dienstherr nicht nur seine Nachteile aufgeben kann, sondern dann auch nicht mehr die Vorteile fordern kann.

    Und ich denke, niemand kann vorhersagen, ob unsere Dienstherren besser dran wären, wenn plötzlich alle Lehrer streiken dürfen, kündigen und (an einem anderen Ort) neu anfangen können, usw.



    FunFact: Ein Schüler hatte in einer Aufgabe der HS-Abschlussprüfung einen Lösungsweg - mit völlig anderem Ergebnis - gewählt, als offiziell vorgegeben. Als Mathematiker musste ich feststellen: Schlecht gelaufen - für die Aufgabenersteller. Die Aufgabe war nicht klar genug formuliert. Die Lösung logisch und schlüssig. Damit gültig. Obwohl der Schüler keinen Pythagoras benötigt hatte, der eigentlich Kern der Aufgabenstellung war.

    Aber unabhängig vom Lösungsweg (mit oder ohne Pythagoras) müsste der Schüler am Ende doch das gleiche Ergebnis erhalten haben. Oder war die Aufgabe so offen formuliert, dass man sich die Frage selbst ausdenken konnte?

    Benoten muss man wieder in BW die Schüler aber, sobald sie in Summe 8 Wochen bzw. 40 Tage in der Schule waren. Wenn es aus dem Unterricht heraus nicht geht, dann eben in Absprache mit der Schulleitung anhand von Extraprüfungen. Einfach zu sagen, dass das Ziel nicht mehr erreichen kann, weil er nur an 70% des Unterrichts teilgenommen hat, hätte rechtlich heute im BW wohl keinen Bestand.

    Beide Aufgabe oben muss, so wie sie gestellt ist, meiner Meinung nach beides als richtig gewertet werden.


    Wenn ich in einer Klassenarbeit einen geübten Lösungsweg reproduziert bekommen möchte, schreibe ich in den Aufgabentext zusätzlich “Rechne wie im Unterricht geübt.“ oder „Löse wie im Unterricht geübt.“

    Dann ist allen Schülern klar, dass der geübte Lösungsweg abgefragt wird. Das kann in Physik sinnvoll sein, wenn die Schüler gerade gelernt haben, wie wir Aufgaben aufschreiben, und ich das genauso sehen möchte, oder in Mathematik, wenn ich eben ein geübtes Verfahren abfragen möchte. Häufig nutze ich das aber nicht.


    In der Beispielaufgabe hier wird aber nichts dergleichen verlangt.

    In Beitrag 50 in diesem Thread hat state_of_Trance genau erklärt, dass bei dieser Greifaufgabe beide Lösungen richtig sind, weil man nicht zwischen den Faktoren unterscheidet.


    Ich hatte allerdings in der 5. Klasse schon Schüler, die in der Grundschule Faktor * Multiplikator = Produkt gelernt hatten. Damit hätte die Aufgabe dann schon eher eine Richtung. Für mich wäre dann die Anzahl des Greifens ganz klar der Multiplikator. Andererseits steht das in der Aufgabe nicht explizit, so dass man auch die Anzahl der Mandarinen als Multiplikator verstehen dürfte.


    Eine Schreibweise als Addition wäre in der Aufgabe aber nicht möglich, da das Rechenzeichen ja vorgegeben ist.

    makksdaks Ist Hessen denn dein Bundesland?


    In BW darf man, wie Wolfgang Autenrieth geschrieben hat, fehlenden Schülern für (nicht vorhandene) Leistungen während ihrer Fehlzeit keine Note geben. Auch bei unentschuldigten Fehlzeiten nicht.


    Was man aber in BW darf, ist Schüler gezielt dann abzufragen, wenn sie denn endlich mal da sind. Das macht man natürlich nicht, wenn ein Schüler normalerweise immer anwesend ist, aber drei Wochen mit Grippe im Bett lag und ganz sicher nicht in kürzester Zeit alles nachlernen konnte. Das darf man aber durchaus dann machen, wenn man bei Schülern, die 60% der Zeit abwesend sind, sonst nicht benoten kann, weil sie fast jeden Freitag fehlen. Oder so.


    Den Ordner kann man bewerten, wenn man es vorher ankündigt. An der Vollständigkeit sieht man dann ja auch, ob durch Fehlzeiten verpasste Aufgaben nachgearbeitet wurden. Oder zumindest, ob sie einmal abgeschrieben wurden. Ich mache es in der Regel höchstens bei jüngeren Schülern oder im Anfangsunterricht.

    Aber warum gibt man den Notenschlüssel dann nicht raus? Diese Intransparenz stört mich ...

    Okay, dass sollte schon selbstverständlich sein. Insbesondere auf Nachfrage.

    Wobei dir der Notenschlüssel auch nichts sagt, wenn du nicht weißt, welche Aufgaben im Unterricht besonders geübt wurden und welche überhaupt nicht und daher die Anforderungsbereiche nicht genau zuordnen kannst.

    Firelilly hat recht, es ist vollkommen egal, ob man erst die Klassenarbeit erstellt und dann einen passenden Notenschlüssel festlegt, oder ob man einen vorgegebenen Notenschlüssel hat und passende Aufgaben wählt. Man kann in beiden Fällen jedes gewünschte Ergebnis bekommen, wenn man es darauf anlegt.


    Aber selbst, wenn die Parallelklassen die gleichen Arbeiten mit dem gleichen Notenschlüssel schreiben, kann das ungerecht sein, weil der Unterricht abhängig von Lehrer und Klasse sicherlich unterschiedlich abgelaufen ist.

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