Beiträge von DFU

    Und was du ganz in deiner Aufzählung vergessen hast, Bolzbold, sind solche Dinge wie Berücksichtigung der Schülerpläne (keine Hohlstunden usw.) und der Raummöglichkeiten. Gerade die Schülerpläne müssen ja auch noch gewisse Rahmenbedingungen erfüllen.

    Da unsere Stundenplaner händisch nicht mehr viel verändern, weil das so aufwendig ist, könnte da schon noch die eine oder andere Verbesserung möglich sein. Da sie aber nicht zu Lasten von Schülerstundenplänen, auch nicht einzelnen Kursstufenschülern, gehen darf, Räume auch frei sein müssen und Kollegen beim Tausch auch einverstanden sein müssen, ist es oft doch nicht möglich.


    Meiner Meinung nach machen die Stundenplaner, bei deren Stundenplänen die Kollegen regelmäßig umsetzbare Verbesserungen finden, etwas nicht optimal gut.

    Sich täglich morgens informieren, was Neues angefallen ist und dann einmal in der Woche antworten klingt für mich schon schlüssig. Allerdings bleiben es ja so viele E-Mails, d.h. du müsstest an dem einen Tag, dann den ganzen Tag mit E-Mails schreiben beschäftigt sein, wenn es so viele sind. Oder es sind eben doch einige, die nur gelesen/gelöscht werden müssen.

    Egal ob es 1,5 Jahre oder 2 Jahre sind, meines Erachtens liefern Grundschullehrkräfte auch bei den Grundschulempfehlungen in der Regel gute Arbeit ab.


    Da ich aber schon erlebt habe, dass wir von einer Grundschule in einem Schuljahr gleich mehrere Anmeldungen von Kindern ohne entsprechende Gymnasialempfehlung hatten, obwohl das vom Notenbild des Halbjahreszeugnisses nicht zu erwarten war, kann ich die Eltern verstehen, die keine Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung haben wollen. Ich finde daher die Idee einen Test als drittes Kriterium heranzuziehen prinzipiell gut.


    Die Umsetzung war aber zumindest dieses Schuljahr eindeutig nicht gelungen.

    Eine weitere Möglichkeit ist es auch, die Eltern für 8 Uhr einzuladen, wenn man am Nachmittag nicht länger bleiben möchte. Die Uhrzeit passt vielen Eltern auch, weil sie dann einfach an dem Tag etwas später anfangen. Termine mittags um 12 Uhr oder 14 Uhr sind da bei berufstätigen Eltern oft schwieriger.

    Da das Testergebnis eh nur relevant wird, wenn sich Eltern und in der Frage der passenden weiterführenden Schule nicht einig sind, darf der Test meinetwegen auch anspruchsvoll sein.


    Ich plädiere aber dafür, das Testergebnis nur dann zu öffnen, wenn Uneinigkeit besteht, denn sonst erhält man in dem „2 aus 3“-Verfahren nicht drei unabhängige Beurteilungen. Während ich davon ausgehe, dass Grundschullehrkräfte durchaus in der Lage sind, nach zwei Jahren die schulischen Fähigkeiten einigermaßen unabhängig vom Testergebnis zu beurteilen, befürchte ich vor allem, dass Eltern durch ein unerwartet schlechtes Testergebnis ihres Kindes verunsichert werden können. Insbesondere diejenigen, die befürchten, dass sie ihren Kindern nicht ausreichend helfen können.


    Aber auch, wenn ich durchaus gegen leichte Tests bin, so müssen sie auf jeden Fall fair sein. Wenn wie Zauberwald schreibt, im ersten Halbjahr der vierten Klasse alles abfragt, was die Kinder erst ein halbes Jahr später alles gelernt haben, dann ist das nicht in Ordnung. Da wird hoffentlich noch nachgesteuert und in Zukunft passender gefragt.

    Die Betriebe möchten aber, dass du ihnen gewisses Sozialverhalten, Teamfähigkeit usw. beibringst und das kann man nun einmal gut mit Filmen, der Entscheidung dazu, dem gemeinsamen schauen und eben allem drumrum.

    Also genau das, wofür du als Lehrer auch bezahlt wirst, also werden die Betriebe das wohl auch nicht so schlimm finden, sondern eher positiv oder warum genau gibt es Firmenweihnachtsfeiern, Teamevents, Sommerfeste usw. weil das alles unnütz ist?!?

    Wo übe ich denn mit Filmen Sozialverhalten? Da sitzen alle still im Raum und schauen auf den Bildschirm, weil sie einen Film schauen. Und wenn sie miteinander sprechen sollen oder wollen, ist der Film unnütz, weil er nur einen unnötigen Hintergrundlärm erzeugt.

    Inzwischen wird die Beitragsrückerstattung von der Krankenversicherung gemeldet.


    lunabellamolly

    Wenn die Beihilfe beschieden hat, dass sie etwa bezahlt, dann bleibt das auch so, wenn die Krankenversicherung weniger zahlt.


    Allerdings ist es oft so, dass in Beihilfeergänzungstarifen die Krankenversicherung zumindest bei allem, was die Beihilfe zahlt, auch ihren Teil übernimmt. Es gibt auch Tarife, die dann zusätzlich auch noch alles andere voll übernehmen, was die Beihilfe ablehnt.


    In deinem Fall würde ich noch einmal nachlesen, ob die Krankenversicherung nicht vielleicht doch mehr von ihrem Anteil übernimmt, wenn du mit deinem Beihilfebescheid nachweist, dass die Beihilfe nicht gekürzt hast.

    Ich weiß es nicht. Ich wurde von der Aufsicht abgezogen und hatte auf einmal eine Klassenarbeit zu beaufsichtigen, die -und das tut mir für die SuS sehr leid- viele Fragen zur Arbeit hatten, die ich nicht beantworten konnte.

    Wenn du von einer Aufsicht abgezogen wirst, um anderswo in einer Klasse die Aufsicht während einer Klassenarbeit zu übernehmen, dann ist das keine Mehrarbeit. Mehrarbeit im Sinne von MAU können nur zusätzlich zu haltende Unterrichtsstunden sein.

    Dieses Vorurteil gegenüber Müttern kommt auch vielleicht daher, dass im Krankheitsfall der Kinder öfter die Mütter = Lehrerinnen zuhause bleiben.

    Also zumindest an meiner Schule gibt es 2 Mütter, die sagen ganz offen, dass sie immer bei den kranken Kindern bleiben, weil ihre Männer ach so wichtige Berufe haben.

    Wenn diese Mütter nur in Teilzeit arbeiten, die Männer aber in Vollzeit beschäftigt sind, dann ist das für die Schule natürlich doof, wenn immer die Lehrerinnen ihre kranken Kinder betreuen. Gesamtwirtschaftlich betrachtet ist es aber besser. Sie fallen dann ja im Gegensatz zu vollbeschäftigten Männern keinen ganzen Arbeitstag aus.


    Wenn also nur ein Elternteil in Teilzeit arbeitet, ist es daher aus dieser Perspektive durchaus sinnvoll, wenn nicht immer aber meistens dieses Elternteil die Betreuung im Krankheitsfall übernimmt. Ob nicht besser von Beginn an beide Elternteile gleichermaßen reduzieren und betreuen, ist eine andere Frage, die schon viel früher von den Eltern geklärt wurde.

    Es gibt immer wieder Klassen, die man gerne abgibt, und welche, die man am liebsten für immer unterrichten möchte. Deine Frage zeigt ja, dass du sie gerne abgeben möchtest, aber bis dahin durchaus an einer Lösung arbeiten möchtest.


    Ich denke, Kodi hat es bereits auf den Punkt gebracht: Konsequenz deinerseits und kein Leerlauf im Unterricht.


    Motivierende Unterrichtssituationen mit Rollenspielen, Hörspiel-, Video-, Podcastproduktionen o.ä., wie Websheriff sie vorgeschlagen hat, würde ich in deiner Situation momentan nur umsetzten, wenn dabei die Gefahr für Unterrichtsstörungen nicht größer wird. Wenn du sie also so planen kannst, dass jeder Schüler jederzeit genau weiß, was er zu tun hat. Grundsätzlich hat Websheriff aber natürlich recht, spannender motivierender Unterricht hält die Schüler besser bei der Stange als langweiliges Aufgaben bearbeiten im Buch.

    In BW brauchst du sofort eine ärztliche Bescheinigung des Kinderarztes, wenn du zu Hause bleiben musst, weil dein Kind krank ist.

    Wenn du angestellt bist, solltest du das auf jeden Fall immer rechtzeitig/ sofort abgeben. Bei Beamten wird das bei uns im Haus abgeheftet, weil der Dienstherr sowieso (im Rahmen der vorgesehenen Grenzen) ganz normal weiterzahlt. Da ist die Schule bei uns oft kulant und nimmt die Zettel auch später noch entgegen.


    Wenn man selbst krank ist, muss man erst eine ärztliche Bescheinigung abgeben, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert. Beamte am 4. Arbeitstag, also am Mittwoch, wenn sie seit Freitag krank sind. Angestellte aber am 4. Krankentag, also schon am Montag, wenn sie seit Freitag krank sind.

    Okay, dann frage ich konkreter:

    Der Schulleiter ist im nächsten Schuljahr nicht mehr an der Schule, weil er in den Auslandsschuldienst wechselt. Das hat er vielleicht schon länger geplant, wir als Kollegen erfahren es aber natürlich erst, wenn es ganz konkret wird, und der Schulleiter nur noch ein 3/4 Jahr an der Schule ist.


    Anständig finde ich es dann nicht, wenn der Schulleiter gewünschte Beurteilungen (Dienstberichte) dann ablehnt und auf einen Nachfolger, der die Arbeit der Kollegen ja gar nicht kennt, verweist.


    Habe mich in dem Zusammenhang aber eben auch gefragt, wer denn in den Jahren vorher das Schreiben eines Dienstberichts hätte anstoßen müssen. Der Schulleiter oder der Kollege.


    Vielleicht kann jemand aus Schulleitersicht noch äußern, ob er sich da in der Verpflichtung sieht oder eine Nachfrage erwartet. Auf Grund des fehlenden Anlasses für eine Beurteilung ist das Thema aber definitiv nicht wert, deswegen eine große Diskussion anzufangen.

    Als Bundesprogrammlehrkraft nach abgeschlossenem Referendariat ins Ausland zu gehen, ist möglich. Das Programm ist ja gerade für fertig ausgebildete nicht verbeamtete Lehrkräfte.


    Wie die Chancen mit deinem Realschullehramt stehen, weiß ich nicht. Es gibt deutsche Schulen, die den Realschulabschluss anbieten, aber es sind bei weitem nicht alle.

    Vielleicht muß er dann die Strecke fahren und es wäre finanziell nichts gewonnen?

    Ich finde die Argumentation hier man solle gefälligst dem Einsatzort hinterherziehen in der heutigen Zeit absolut abenteuerlich. Der Partner oder die Partnerin haben auch einen Job und werden den wohl kaum aufgeben wollen. Und ja, genau aus dem Grund fahre ich seit nunmehr 13 Jahren täglich 2x 120km. Die Benziehung des Jobs wegen in die Brüche gehen zu lassen ist für mich keine Option.

    Bei euch handelt es sich aber bereits um unbefristete Verträge. Beim Referendariat handelt es sich um einen begrenzten Zeitraum, in dem man bei der Ortswahl noch weniger Einfluss nehmen konnte als hinterher. Und die Fahrzeit geht ja von der Beziehungszeit auch ab, denn dann muss vermutlich am Wochenende mehr gearbeitet werden.

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