Und bevor du es gar nicht erst mit der Steuererklärung versuchst, finde Freunde mit Windowsrechner und Steuerprogramm oder Elster, damit du es ausprobieren kannst. Für einen groben ersten Eindruck findest du sicher auch einen Online-Steuerrechner...
Beiträge von blabla92
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Ich kann WISO für MAC empfehlen; gibt dir auch noch jede Menge an Vorschlägen, was noch absetzbar sein könnte, genau wie andere Steuersoftware. Elster macht das nicht.
Kosten für die Steuersoftware oder die Steuerberaterin sind auch absetzbar.
Beiträge zu Berufsverbänden. Spenden. Kosten für Klassenfahrten etc., die du nicht anderweitig erstattet bekamst. Umzugskosten.
Bei den Versicherungen: Auto- und Privathaftpflicht zählen auch.
Und wenn du bei den Werbungskosten etc. unter dem Pauschbetrag liegst, heißt das ja noch lange nicht, dass du keine Steuer zurückbekommst; dir wird halt nur nicht mehr als die 920.- angerechnet.
Genauso wie bei den 16 Euro für Kontoführung auch 110 Euro pauschal für Arbeitsmittel ohne Nachweis. neue Schultasche? Sportkleidung, wenn du Sport unterrichtest etc. -
Ich verlinke mal ein wundervolles Gartenforum bzw. einen elend langen Thread über Erfahrungen mit diversen Pflanzenversendern; da kann man sich in jede Richtung einen Eindruck verschaffen über die meisten bekannteren Anbieter und auch Spezialversender.
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Ich bestelle regelmäßig Pflanzen im Netz, vor allem Stauden und Kräuter von einer Bio-Staudenzüchterei im Allgäu mit Riesensortiment (wenig Plastik, viel Stroh etc. als Verpackungsmaterial), und Rosen direkt vom Züchter. Nur gute Erfahrungen bisher; in der Nähe bekomme ich das nicht in dieser Qualität und müsste auch meilenweit fahren. Aber keine Billiganbieter; von Baldur etc. würde ich die Pfoten lassen. Baumschule haben wir in der Nähe eine gute; so etwas würde ich nicht bestellen.
Gemüsesetzlinge und anderes Einjähriges würde ich nicht bestellen, wenn ich keine Raritäten möchte, eben wegen der Verpackung und dem Transport. -
Ich bin aus B.-W. und höre zum ersten Mal von "21 Notenstufen". In der NVO finde ich dazu auf Anhieb auch nichts. Kannst Du mir auf die Sprünge helfen?In der NVO findest du zur Halbjahresinformation die Aussage "wobei ganze Noten, ganze Noten mit Notentendenz (Plus oder Minus) und halbe Noten zulässig sind." Das ist die Ausnahme und gilt natürlich nicht für die Jahreszeugnisse, wo nur ganze Noten gegeben werden. Was alias damals schrieb, gilt also nur fürs Halbjahr.
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Sind das irgendwie zentrale Prüfungen? Wenn ja, gibt es doch sicher ne Vorschrift. Im schriftlichen Abitur in BW darf man nicht in seinem eigenen Kurs Aufsicht führen. Sonst haben wir ja keine schriftlichen Prüfungen in dem Sinne. Bei Klausuren und Klassenarbeiten führt die Fachlehrkraft die Aufsicht, es sei denn, es ist mehrstündig. Dann sind die eingeteilt, die diese Stunden sonst unterrichtet hätten.
An deiner Stelle würde ich den/die SL um die nötigen Vorschriften bitten oder beim RP anrufen. -
Aber Wählbarkeit ist doch ein grundsätzlicher Begriff. Er bedeutet nicht, dass bei einer konkreten Wahl tatsächlich jede/r Lehrer/in potentiell gewählt werden könnte und zur Wahl zur Verfügung stehen muss.
An vielen Schulen in BW wird per Liste gewählt. Die Kernfrage ist, wie der Begriff "Wahl" zu interpretieren ist. -
Es gibt nichts Dümmeres als ein gebildeter Lehrer der seinen Schülern nicht beibringen kann wie man Gott fragt.
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Die Vielen Lehrer und Ärzte die ich kennen gelernt habe, waren und sind Alle dumme Menschen.JAAAAAA! Endlich kann ich mich outen: Ich Bin Lehrerin, saudum unT noch Stolz trauf!!!!
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Ähm, auf diesen kruden Vergleich gehe ich nicht ein.
Wenn man im Referendariat ins Beamtenverhältnis (auf Widerruf) aufgenommen wird, hat man auch im Privatleben gewisse Pflichten. Beispiele hier.Hier wird die rechtliche Lage zu Nebentätigkeiten erläutert. Es geht also nicht nur ums Finanzielle, sondern ob man z.B. dem Ansehen des Dienstherrn nicht schadet.
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kodi: so sehe ich es auch...
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annasun: Aber was können nicht-christliche Schüler dafür, dass bei uns die Ferien und Feiertage an christlichen Feiertagen hängen? Ausnahme: (in BW) Sommerferien und, je nach Konfession, Herbstferien, 1. Mai und 3.10.
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Außerdem werden x Nachmittage in Klasse 7+8 für den Konfirmationsunterricht freigehalten, und mit Hausaufgaben für diese Tage darf man die Konfirmanden an diesen Nachmittagen auch nicht belasten.
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Hmm, hier in BW bekommen Schüler am Montag nach ihrer Konfirmation (oder Kommunion) frei. Dieser freie Tag, an dem man sich vom anstrengenden Feiern erholen soll/kann/darf, wird hier gerne mit einem gemeinsamen Ausflug der Frischkommunierten/-Konfirmierten in einen Freizeitpark verbracht.
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Nun bin ich in der glücklichen Lage, an einer Schule tätig zu sein, an der Ernährung noch kein größeres Problem darstellt. Und eigene Kinder habe ich nicht. Aber ich muss schlucken bei dem, was sich manche Schulen einfallen lassen. Ich als Elternteil würde mir verbitten, dass man mir in die Ernährung meiner Familie hineinredet. Das heißt nicht, dass man nicht als Schule Informationen über gesunde Ernährung anbieten kann, aber basierend auf dem Stand der Wissenschaft, ideologiefrei.
Bei den von Xiam genannten Vorschriften/Angeboten zum Beispiel ist doch wenig wissenschaftlich Belegbares dahinter, mit Ausnahme der Energydrinks/Limos. Verbot von Glutamat im Essen = Vodoo/Esoterik.
Die Empfehlungen der DGE sind deutlich zurückhaltender. Und selbst wenn Vollkornprodukte wissenschaftlich belegbar besser sind, kommt es auf die Gesamtzusammensetzung der Ernährung an, ob sie gesund ist. Ich selbst mag kein Vollkorn. Ich fände es frech, würde mir meine Schule vorschreiben/mich dazu anhalten, nur Vollkorn zu essen. Und dass Wurst, die als Brotbelag an der "gesunden Schule" verkauft wird, nicht gesund ist, ist im Moment Stand der Forschung. -
Ich habe vielleicht überdramatisiert. Bei uns haben Studienfahrt und Schullandheim Priorität bei der Frage, ob AUV genehmigt werden. Die Kosten nach dem üblichen Modus zu erstatten ging bisher immer. Dann wird geschaut, wie viel Geld noch im Topf ist. Die ixte Exkursion geht dann halt nicht bzw. nur unter Verzicht der beteiligten Kollegen auf RK...
Allerdings ist es ärgerlich, dass die bescheidene Summe, die erstattet wird, unter ungünstigen Fahrtkonstellationen auch noch kreativ auf ein Minimum heruntergerechnet wird. Bei den Landheimen passt die Erstattung zu den realen Kosten, bei Studienfahrten in Großstädte nicht. Ja, bisher habe ich es trotzdem gerne gemacht. Mal sehen. -
Ich weiß nur davon, dass wir auf eine Erstattung der Reisekosten vom Land vorab verzichten müssen, aber evtl. doch noch was zurückkriegen.
Hab ich überlesen. Das stimmt so nicht. Das Gerichtsurteil sagt, soweit ich weiß, wenn du vorab einen (Teil-)Verzicht angekreuzt hast, kriegst du auch zu Recht nichts. Manche Gerichte haben zuvor ja diesen Vorabverzicht anderer Bundesländer für unkorrekt gehalten, weil man die Lehrer quasi zwingt, zu ihrem Nachteil zu handeln.
Ich verzichte nie, trotzdem könnte es sein, dass ich nicht alles zurückbekomme, wegen des "Schultopfes". Das muss die Schule halt planen. Hier steht, wie der Topf berechnet wird. Und wenn ich eine Studienfahrt nach London mache, ist die Erstattung der Reisekosten eh ein Witz im Vergleich zu meinen realen Kosten... -
In deinem Link steht explizit, dass die Kosten für die SuS so niedrig wie möglich zu halten sind. Daraus schließe ich, dass Lehrer keine Freiplätze für sich in Anspruch nehmen dürfen. Die müssen ja irgendwie gegenfinanziert werden.
Was ich geschildert habe, ist die Position/Rechtsauffassung des KuMi. Ich hatte dafür mal eine Quelle, finde ich nicht mehr. Beim Googeln gestern fand ich auf die Schnelle selbige indirekt in einem Protokoll des Petitionsausschusses.
Vorschlag: im RP nachfragen... -
Das Land BW sieht das so, dass im Falle von Freiplätzen nicht die Lehrer einen Vorteil haben, sondern das Land, weil es Reisekosten spart (die es unter Umständen eh nicht voll erstattet...).
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Du darfst deine Kosten ganz klar NICHT auf die Schüler umlegen. Freiplätze nutzen ist aber rechtlich in Ordnung (auch wenn es dasselbe in Grün ist).
Die Verwaltungsvorschrift zu den AUV besagt, dass die Kosten über ein zweckgebundenes Treuhandkonto geregelt werden müssen. http://www.landesrecht-bw.de/j…bsbawueprod.psml&max=trueGenaueres steht da nicht, kenne ich auch nicht. Es steht nicht da, dass es danach sofort gekündigt werden muss. Habe ein Konto wie von dir beschreiben, darüber regele ich seit Jahren die Fahrten. Sauber getrennt von meinen privaten Konten. Müsste mal meinen Chef fragen, ob es genauere Bestimmungen gibt (immer so komisch, dass die niemand kennt und die auch nicht einfach nachzulesen sind - Herrschaftswissen?).
Dein Schulleiter - ohne Worte!
Die VerwV enthält auch die RK-Erstattungssätze. Achtung: Das Geld dafür kommt aus einem Topf beim LBV, das der Schule zugeordnet ist und sich, soweit ich weiß, nach der Schülerzahl richtet. Ist der alle, geht man leer aus. -
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