Beiträge von blabla92

    Ich unterrichte Latein. Meiner Erfahrung nach wählen tendenziell eher Kinder (oder Eltern) Latein, die schon von von vornherein lieber lesen, aus bildungsbürgerlichen Familien kommen, abstrakter denken können oder ehrgeiziger sind. Die besseren Schnitte liegen nicht an Latein, sondern an der Klientel.
    Die Lateiner, die vorher keinen oder wenig Zugang zu Grammatik und Theorie haben, bekommen den durch Latein auch nicht für Deutsch, sondern quälen sich damit in beiden Sprachen. Die, denen das liegt, bekommen mehr Übung darin.
    Klingt resigniert - ich finde Latein enorm wichtig als Zugang zu einem Großteil unserer Kultur und Geschichte, aber das geht an den 50% unserer Schüler, die sich mit dieser 2.FS ab Kl. 6 nur quälen, ohnehin komplett vorbei. Weil diese auch kaum Wörter lernen, haben sie auch nichts davon, dass man sich Fremdwörter u.a. Fremdsprachen davon herleiten könnte. M.E. macht Latein nur als 3.FS für echt Interessierte Sinn.

    In der Schule meines Stiefsohnes haben die Kollegen auch alle einen WhatsApp-Account und sind Mitglied in allen Klassengruppen, in denen sie unterrichten. Ich weiß allerdings nicht, ob das in Hessen angeordnet werden kann... Bei uns in BaWü herrscht freie Providerwahl.

    In BW ist WhatsApp im (dienstlichen) Kontakt zu Schülern und Eltern aus Gründen des Datenschutzes nicht zulässig.

    Zur generellen Attestpflicht bei Klausuren: Das ist auch nach meiner Information in BW unzulässig - wir haben deshalb unser Vorgehen ändern müssen. Aber unsere Schulleitung nutzt konsequent ihr Recht, in Einzelfällen Attestpflicht zu verhängen, wenn wir Kollegen verdächtiges Fehlen rechtzeitig melden, und zwar nicht erst für den Nachtermin, sondern für die verpasste Klausur. Bisher haben wir damit noch keine rechtlichen Probleme gehabt.
    Wir haben außerdem einen GLK-Beschluss, dass bei Klassenarbeiten und Klausuren die Handys abgelegt werden müssen - aufs Lehrerpult bzw. einen Schrank/in eine Kiste, so dass die Lehrer sie nicht anfassen müssen. Blöd: Irgendwer vergisst seines immer hinterher mitzunehmen.

    Ich habe basierend auf der Annahme geantwortet, dass Mrs Pace in BW ist, woran ich mich aus anderen Threads zu erinnern glaube. Aber es würde wirklich helfen, wenn das in der Signatur stünde.
    Ich finde gerade online keinen Erlass, in dem die Korrekturtageregelung fixiert ist. Dennoch sind sie kein Hirngespinst; wenn man googelt, findet man Landtagsprotokolle, Zeitungsartikel etc., die den Anspruch darauf erwähnen. Es mag auch Unterschiede zwischen den RPs geben. Hier ein Rundschreiben des BPR Stuttgart, der in Punkt 4 die gängige Regelung nennt und Empfehlungen ausspricht. Darin steht auch, dass Mrs Pace tatsächlich 4 Tage hat.
    Bei der Erstkorrektur 1 Tag pro 10 Schüler stimmt nicht ganz. Bei uns bekommt man, wenn ich mich recht erinnere, ab 12 oder 13 Abiklausuren 2 Tage, ich mit 22 Schülern bekomme aber auch nur die Obergrenze von 2 Tagen.
    Bei der Erstkorrektur gibt es weniger Tage, weil ja eine reguläre Klausur wegfällt und auch durch die Abiprüfung Unterricht ausgefallen ist.


    Also, ja, eine rechtliche Grundlage gibt es. Allerdings liegt die Umsetzung ja erklärtermaßen in Schulleitungshand. Aber ich bin da kein Profi, ob dein SL es verweigern könnte. Personalrat ansprechen!

    Oje, 40 Klausuren in der kurzen Zeit?!
    Das Festlegen von zentralen Korrekturtagen wird ja dieses Jahr vom Ministerium empfohlen. Unabhängig davon spinnt dein Oberstufenkoordinator: Korrekturtag und Aufsicht schließen sich aus. Sonst wäre es kein Korrekturtag. Ja, schlage Alarm, ggf. beim BPR oder so.

    Habe ich schon mehrfach gemacht: Samstag Abend los, Freitag Mittag wieder zuhause. Aber nur, weil ich diese Fahrt (London mit Kl. 12) selbst ausgesucht und geplant habe und diese Zeiten der einzige Weg waren, das finanziell machbar durchzuführen.
    Würde mir das jemand aufdrücken wollen, würde ich mich weigern.

    Erstens zitiere ich mich selbst (lese Berechnungen des Programms statt Bescheid):

    Wenn der Bescheid des Finanzamts korrekt ist, hat man dir ja einfach übers Jahr die Steuern sehr stimmig berechnet - wenn nichts zu viel gezahlt wurde, gibt es auch keine Rückzahlung.

    Außerdem finde ich diese Überlegung komisch:

    aber ich hab so viel für die Schule angeschafft dieses Jahr und auch eingetragen und trotzdem kommt nur das raus? Da muss man sich ja in Zukunft zweimal überlegen, was man für seinen Unterricht kauft... :daumenrunter:

    Da scheint mir eine fehlerhafte Grundannahme dahinter zu stecken. Das Geld, was du (freiwillig, wohlgemerkt; unaufgefordert) für deine Arbeit ausgibst, bekommst du nicht wieder. Der Staat rechnet es unter gewissen Umständen auf deine Steuerlast an und reduziert dein steuerpflichtiges Einkommen um diese als Werbungskosten anerkannten Ausgaben. Der Euro, den du gar nicht erst ausgibst, ist dir zu 100%.

    Das kann man wirklich null sagen, ohne Details zu kennen, die man nicht in einem öffentlichen Forum posten sollte. Wenn der Bescheid des Finanzamts korrekt ist, hat man dir ja einfach übers Jahr die Steuern sehr stimmig berechnet - wenn nichts zu viel gezahlt wurde, gibt es auch keine Rückzahlung.
    Ich persönlich würde eine Steuersoftware nutzen; die sind nicht perfekt, aber da kannst du vorher schon mal sehen, was du an Rück-/Nachzahlungen erwarten kannst und hinterher den Bescheid prüfen.
    Grobe Checkliste für die größeren Posten:

    • keine Sonderausgaben (Altersvorsorge, u.U. auch KV, RV, auch Privat- u. KfZ-Haftpflicht usw.)
    • Werbungskosten unter 1000€, weil

      • du nah bei der Schule wohnst (weite Fahrten zur Arbeit machen recht viel aus)
      • du kein häusliches Arbeitszimmer hast
    • Wenn beides nicht zutrifft:

      • wenig Fachliteratur u.a. Arbeitsmittel etc. angeschafft
      • keine Beiträge zu Berufsverbänden, Beruf. Versicherungen... hast

    Ok, jetzt wird das nachvollziehbarer. Im Nachhinein wird sich da natürlich nicht mehr viel machen lassen, vor allem, wenn die unterlegenen BewerberInnen nicht Widerspruch einlegen (weiß die korrekte Bezeichnung nicht) und ggf. sogar den Rechtsweg beschreiten. Das kommt immer wieder vor, u.a. hier im Raum bei der Besetzung einer Schulleiterstelle.
    Außer BPR und RP einzuschalten fällt mir aber auch nichts mehr ein.

    Ich frage mich, wie bei unseren streng formalisierten Besetzungsverfahren für Funktionsstellen (siehe Schantalles Link) z.B. bei der Abteilungsleitung, das hier:


    Hallo zusammen,


    seit nun drei Jahren funktioniert an meiner Schule das folgende Vorgehen...


    Fallbeispiel: Eine Stelle (A14/A15) wird (z.B. durch Pensionierung) frei. Die Schulleitung guckt sich dann jemanden aus, den sie gern auf dieser Stelle hätte, und "setzt" ihn/sie gezielt da drauf. Und zwar still und heimlich. Dabei geht die SL nicht nach Qualifikation sondern nach privaten Vorlieben.

    überhaupt möglich sein kann. Dass es möglich ist, die Ausschreibungen ein bißchen zuzuschneiden (RP guckt da aber schon!), Lieblinge dabei zu bevorzugen, zur Bewerbung ermuntern und ein gutes Wort einzulegen, denke ich durchaus, aber ohne Ausschreibung ?!? Glaub ich nicht.
    A14 ist ja informeller, das muss man als SL vielleicht nicht an die große Glocke hängen, wenn ÖPR nicht muckt. Aber ausschreiben muss man die auch und das geht nicht ohne RP. Irgendwer muss doch schließlich dem LBV das OK für die Bezüge geben ...
    Wenn das Kollegium schon länger Schmu vermutet, sollte es regelmäßig KuU und die Online-Liste für A14 durchforsten. Und dann einfach selbst bewerben...
    Der ÖPR hält still? Vielleicht lief es auch alles regelkonform. Wenn ihr dem ÖPR nicht traut, kontaktiert jemanden vom BPR und bittet die, da mal nachzuhaken.

    Ach, noch zur Ausgangsfrage: mein 3. Fach (schulisch Hauptfach, ich darf nur Sek I) war einige Jahre mein Brot- und Butterfach, E und G hatte ich nur je 1 Lehrauftrag aus Nettigkeit. Jetzt mache ich seit 3-4 Jahren primär E, kaum G und ein bisschen mein 3. Fach. Das richtet sich nur nach Bedarf, gar nicht nach Vorliebe. Allerdings versucht man bei uns, sofern irgend möglich, min. 1 Auftrag pro Fach zu geben.

    Mrs Pace, in BW müssten doch auch bei einer Kreisschule Reisekosten des Personals Sache des Landes (LBV), Sachkosten Angelegenheit des Trägers (bei dir Landkreis) sein - dein RK-Antrag müsste doch auch ans LBV gehen, oder? Die Mahnung müsste demnach ans LBV gehen. Würde nur zu gerne wissen, was die dann sagen :pfeifen:


    Damit ist eine solche Übermittlung grundsätzlich erlaubt, aber unter der Nebenbedingung der hinreichenden Verschlüsselung. Oder übersehe ich dabei einen ergänzenden Erlass o.ä.?

    Nein, du hast schon Recht. Ich habe unzulässig verallgemeinert. Die hinreichende Verschlüsselung ist allerdings im Alltag im Kontakt mit Eltern in der Regel nicht gegeben bzw. kaum durchführbar.

    Nein, nicht per Email *kreisch* In BW darf man keine Schülerdaten per Email versenden!
    Wenn man dann im Gegenzug die Herausgabe eigener privater Daten ohne Erlaubnis bei der Schulleitung monieren möchte, sähe das blöd aus.

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