Beiträge von blabla92

    Zeitprobleme gab es seit Leseverstehen jedes Jahr, zumindest bei einigen. Den meisten Aufsätzen merkt man das an, wie du es auch beschreibst. Ärgert mich seit Jahren maßlos. Und was tut man, wenn man endlich auf die Kritik reagiert und die Zeit verlängert ab 2019? Zweisprachiges Wörterbuch. Dauert 1. noch länger und 2. was ist dann noch der Sinn des (theoretisch) isolierten Leseverstehensüberprüfung?


    Aber wenigstens gefällt mir der neue Roman ganz gut. Definitiv mehr Tiefgang als das Pferdebuch.


    Den Ermessensspielraum nutze ich auch. Richtschnur sind nicht primär rosa Blätter (offizieller EWH), sondern meine Fachkompetenz und mein professionelles Gewissen. Ich gehe gern mit bei deinem „Auftritt“

    Nebenbei bemerkt: Das Thema des Abitextes, USA als Einwanderungsland, Ellis Island etc. ist im Unterricht sehr an den Rand gerückt. Ich behandle das trotzdem, weil zentral fürs US- Selbstverständnis, aber im Schnelldurchlauf. Die FoBi-Materialien, die ich kenne, erwähnen es nicht explizit als Teil des Schwerpunkts (in)Security. Kein Verlagsmaterial hat viel dazu. Außerdem ist im offiziellen Zeug kein literarisches Material vergleichbarer Schwierigkeit zu finden. Ich habe mir nichts vorzuwerfen.

    Jetzt aber mal eine ganz doofe Frage, weil ich es schon zum zweiten mal lese: wieso ist man „erbost“ darüber, dass man Interpretationsarbeit leisten muss? Macht man sowas in Baden-Württemberg etwa nicht?


    Vielleicht täusche ich mich, aber ich war der Meinung, dass der Großteil meiner Englisch-Oberstufenklausuren und des Abis darin bestanden Interpretationsarbeit zu leisten.

    das führen doch wir beide aus BW mehr (mind-matters) oder weniger (ich) aus!

    Da ich noch nicht mit der Korrektur begonnen, also nicht intensiv die Aufgaben analysiert habe, wollte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber genau das war mein Eindruck soweit. Danke für die ausführliche Erläuterung zu unserem Abi im Vergleich zu MV! Unterschreibe besonders die Entliterarisierung!
    Dennoch denke ich, dass sich das nicht so katastrophal auswirken wird, wie es die SchülerInnen befürchten. Hoffe ich.

    Leider gibt es (noch) kein Wörterbuch KuMi-Lehrerdeutsch ;) Die meisten KollegInnen werden, wie immer, mit Augenmaß und nach bestem Wissen und Gewissen korrigieren.

    Problem ist schon, dass man wegen eines riesigen, diffusen Schwerpunktthemas, das u.a. einen literarisch absolut flachen Roman beinhaltet, keine Zeit mehr hat für anspruchsvolleres Arbeiten an sperriger Literatur. Außerdem gibt es bei uns keine LKs - die Klientel ist also eher Grundkurs-ähnlich. In diesem Kontext und im Vergleich mit vorherigen Prüfungen, insbesondere dem Tiefschlag in der Mediation vom letzten Jahr, sind Vorlage und Analyseaufgabe unerwartet. Natürlich kommen Schülern öfter mal die eigenen Prüfungen vieeel schwerer vor als alles andere jemals.

    Aus der Kursstufe:
    vieles vom oben Erwähnten
    deutsche Syntax, z.B. nach Satzanfang mit Orts-/Zeitangabe o.Ä. In summer go I swimming.
    on the sign stands written
    the life in America, the German society
    everytime (RS + in Bedeutung von "immer" verwendet, gerne auch in falscher Stellung I got everytime so many homeworks), freetime
    which und who verwechselt - von korrekter Zeichensetzung (defining vs non-defining) ganz zu schweigen
    Komma vor that
    progressive statt simple - penetrant; fällt mir extrem auf im Moment.
    Manche nehmen konsequent got statt have


    Ich bin mir übrigens fast sicher, dass Du die gesetzlich zulässigen Abrechnungsmethoden für Mietverhältnisse nicht auf die steuerliche Absetzbarkeit des AZ übertragen darfst. Meines Wissens könntest Du z.B. beim Gasverbrauch stumpf die Quadratmeterzahl bzw. den Anteil Deines AZ ansetzen. Unser Haus ist dank einer Einlieger"wohnung" auch als Zweifamilienhaus registriert, und wir brauchen definitiv keine getrennte Abrechnung der Heizkosten.

    Mein Steuerprogramm rechnet, wenn ich mich erinnere, automatisch den Anteil an der Wohnfläche aus. Das reiche ich seit 10 Jahren ohne Beanstandung so ein. Kann aber gerne nachschauen...

    nd den möchest so dringend haben, dass du dafür bezahlst? Wenn dein Dienstherr diesen Bezug haben möchte, wird er wohl auch für die nötige Infrastruktur sorgen müssen.
    Woher kommt eigentlich diese Arroganz von Lehrern, immer alle Widersprüche auflösen und alle Probleme lösen zu wollen?

    Meine Position zum Umgang mit dem Widerspruch findest du weiter oben. Es ist meine Sache. Es ist deine Arroganz, es besser wissen zu wollen als ich. Ich will nicht alle Probleme lösen.

    Ich auch. Und?

    Mag sein. Mich allerdings stört die Annahme, dass man ohne Computer quasi gar nicht unterrichten kann, und die Idee, für die Arbeit einen Computer anschaffen zu müssen, den man genau so selbstverständlich privat finanziert.

    Ich weiß nicht, wer das ganz grundsätzlich annimmt, aber wenn ich in den modernen Fremdsprachen ab und an mal Aktualitätsbezug haben möchte, geht es nicht mehr ohne. Es ist 2018 - Umgang mit Internet usw. zu lehren, zu nutzen gehört zu meinem Bildungsbegriff dazu. Auch wenn ich in den Altertumswissenschaften am Ball bleiben möchte ohne Abo einer Fachzeitschrift --> Internet. Aber jetzt wieder zurück zum Thema Steuer.

    Die Debatte haben wir ja immer wieder, und ich sehe es im Grunde auch so, aber bin pragmatisch: Ich besitze privat Computer, Tablet etc. als Kulturzugangsgeräte und nutze sie viel. Geht mir die Arbeit damit und an einem angenehmen Ort leichter von der Hand und macht mir mehr Spaß? Macht mich Fundamentalopposition nicht sogar unzufriedener?
    Jeder muss da seine Grenze selbst ziehen.

    Ergänzung zum Arbeitszimmer: Der Link im ersten Beitrag ist denkbar knapp. Sofa o.Ä. sind KEIN Ablehnungsgrund für ein Arbeitszimmer! Tante Google liefert viele nützliche Infos. http://www.banktip.de/recht-st…kosten-kann-man-absetzen/ z.B.


    Zu PC et al: Ich setze meine Geräte seit Berufseinstieg zu 100% ab, denn ich habe wahrheitsgemäß versichert, dass im Haushalt noch andere Rechner zur Verfügung stehen, die privat genutzt werden. Bin, wie man <--- sieht, nicht Informatiklehrerin.

    Mache dich erst einmal schlau, wie viel Euro du für deinen Laptop vom Finanzamt erstattet bekommst.

    Das Finanzamt erstattet nicht die Kosten für den Laptop o.ä., sondern die Werbungskosten mindern das für die Einkommenssteuer anrechenbare Einkommen und damit am Ende die zu bezahlenden Steuern. Aber die Konsequenz ist natürlich die gleiche: Ob/dass man etwas absetzen kann, sollte nie die Kaufentscheidung beeinflussen, sondern nur ob der Gegenstand sinnvoll ist. Absetzbarkeit ist nur eine Minierleichterung.

    Ach und was das Arbeitszimmer angeht: Bei einer Mietwohnung kann man das noch relativ einfach absetzen. Da nimmst einfach die Kaltmiete und alle Nebenkosten und teilst das gemäß der Raumgröße entsprechend auf, aber bei Eigentum wird das eine gewaltige Rechnerei. Welchen fiktiven Mietzins soll ich mir selber denn zugestehen und so eine komplette Nebenkostenabrechnung frißt auch Zeit. Außer fürs Finanzamt und das Arbeitszimmer brauche ich sonst ja keine Nebenkostenabrechnung.


    Ergo: Ich setzte mein Arbeitszimmer nicht ab, weil mir die Zeit das auszurechnen viel zu schade ist, um sie mit sowas zu verplempern.

    Das halte ich für einen Fehler. Bei mir war das beim ersten Mal Gefiesel, bis ich kapiert hatte, was ich alles brauche bzw. das Zusammensuchen der verschiedenen Informationen hat gedauert, aber die Berechnung nimmt mir ja das Steuerprogramm, das ich nutze, ab. Seither weiß ich, welche Anteile sich ändern und ich habe schnell die entsprechenden Rechnungen (Stadtwerke, Müll, Grundsteuer, Kontoauszug des Hauskredits) rausgesucht - 5 min. Mehraufwand, der sich lohnt: Mein Arbeitszimmer schlägt mit über 1000€ zu Buche!
    Ein gutes Steuerprogramm sagt einem auch, was man ansetzen kann und was nicht. Meines hat16€ gekostet.

    Ich glaube, bewusstes, konzentriertes Üben kann nicht falsch sein. Vielleicht findest du brauchbare Vokabelapps dafür; Quizlet evtl. Oder einfach die Diktierfunktion des Handys nutzen: Du (dann prägst du sie dir gleich nochmal ein) oder jemand anders spricht Wörter auf, und zeitversetzt lässt du es dir vorspielen, schreibst auf und siehst per Rechtschreibkorrektur, ob ein Fehler markiert ist.

    haddn't: Reiner Orthografiefehler, den Fehler würde man nicht mal hören in gesprochenem Englisch. Falls 1 Punkt pro Form, past participle richtig gebildet, würde ich in beim ersten Mal 0,5 -1 Punkt abziehen, dann nicht mehr. Meine Erfahrung zeigt, dass so was eher eine Phase ist und eben nicht langfristig bleibt in Englisch, auch wenn man das entspannter sieht bei der Bewertung, Echte Probleme haben die Leute, die Formen bilden bis in die Kursstufe wie "hadn't went", "hadn't go"oder "we may can go".
    Fehlende Satzeichen treiben mich auch zur Weißglut. Ich ziehe einmal einen Punkt ab und wiederhole es mantraartig, nachdem andere, strengere Versuche keine Wirkung gezeigt haben.

Werbung