Beiträge von blabla92

    Interessant ist übrigens, dass es meistens Gymnasiallehrer sind, die so gar keine Ahnung vom Schulgesetz haben. Seit mein Sohn auf dem Gymnasium ist kommt das irgendwie dauernd vor. Da frage ich mich: Müssen die überhaupt ne Prüfung ablegen??
    Sorry, aber die Kollegen aus Sek II begründen immer ALLES mit "pädagogischer Freiheit" wo überhaupt keine ist!
    Es gibt übrigens GESETZE! Nur mal so als TIPP

    Das Kompliment könnte man zurückgeben, wenn man mit Pauschalisierung arbeiten möchte. Ich kenne krassere Fälle aus Grundschulen, wo die Lehrer nicht einmal von der Transparenzpflicht wissen und den teils unwissenden Eltern nicht erklären, wie die Zeugnisnote zustandegekommen ist. Aber ich nehme doch an, dass das Einzelfälle sind.
    Zudem ist die Notenbildung nicht im Schulgesetz, sondern in der Notenverordnung geregelt. Darüberhinaus gelten allgemeine Grundsätze, z.B. der Landesverfassung, was nicht allen unseren Kollegen präsent sein mag, wie der Gedanke der Chancengleichheit unserer Schüler, den man überall anzuwenden hat.
    Leider gibt es keine klare Vorschrift zu den Hausaufgaben, die du dem Kollegen/der Kollegin vorlegen kannst, sondern nur Auslegungen/Kommentare. Bei den Hausaufgaben folgen die Behörden der Linie, die du auch bei den meisten Schulrechtlern findest, wie die in der oben verlinkten Anfrage an service-bw.
    Laut NVO bewerte ich KONKRET vom Schüler erbrachte Leistungen. Alle S müssen gleiche Chancen haben. D.h. wenn ich Hausaufgaben bewerten will, muss ich die Leistung bei allen S im ungefähr gleichen Maß (zB 3mal im Jahr) bewerten und dabei von Anforderungen nach NVO ausgehen: "Der Begriff »Anforderungen« in Absatz 2 bezieht sich auf die im Bildungsplan oder Lehrplan festgelegten Leitgedanken, Kompetenzen, Ziele und Inhalte, insbesondere auf den Umfang, auf die selbständige, richtige und prozessorientierte Anwendung der geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie auf die Art der Darstellung." Vorhanden/nicht vorhanden alleine ist kein Kriterium. Alle Noten müssen möglich sein, nicht nur schlechte, weil nicht gemachte.
    Das
    "Mündliche Note hat laut SG NICHTS mit dem Vertiefen und Üben des Stoffes zu tun. Auch zwei Stiefel. Zumindest in unseren Landen."
    belege mir aber bitte mal mit dem b-w. Schulgesetz.


    Dreist weil es im Jahre 2015 wohl völlig logisch ist, dass ich meinen Laptop beruflich benutze. Die kennen meine Berufsbezeichnung von 2014.

    Völlig logisch? Ich wette, wenn man erfassen müsste, wie viele LehrerInnen beruflich keinen Computer nutzen bzw. nur im allergrößten Notfall, käme auch im Jahre 2015 ein erstaunlich hoher Anteil heraus.
    Das Finanzamt will nicht wissen, WAS du privat mit dem Rechner machst, sondern wieviel du privat mit dem Rechner machst. Ich als Steuerzahlerin finde, das das Finanzamt sehr wohl etwas angeht.


    Zum Ton: Wenn du nicht wie ein Schüler über deinen Ton belehrt werden möchtest, dann vergreif dich nicht im Ton wie ein Schüler und leg dann noch eine Schippe drauf. Flipper79 hat dir durchaus eine sachliche Antwort gegeben.

    Ich nehme an, mit dem "dreisten" Fragebogen meinst du einen Fragebogen zum beruflichen Anteil der Laptopnutzung. Der Fragebogen, den ich kenne, halte ich nicht für dreist. Er dient als Nachweis der beruflichen Nutzung. Du hast dabei Bringschuld und musst glaubhaft sein, wie bei anderen Werbungskosten auch. Sonst müsste das Finanzamt ja pauschal alle privat erworbenen Computer als berufliche Ausgabe anerkennen.
    Welche heiklen persönlichen Angaben musst du denn machen? Bei mir reichten sehr allgemeine Ausführungen inkl. der Angabe, dass ein weiteres Gerät zur privaten Nutzung im Haushalt vorhanden ist.
    Deine Arbeitsbelastung im Referendariat ist zwar bedauerlich, aber nicht notwendigerweise steuerlich relevant.


    Heißt das, dass du bei einer höheren Gesamtpunktzahl keine halben Punkte vergibst? Oder meintest du das mit "bei ,5 gg. runden"?

    Keine halben Punkte zu vergeben ist natürlich die einfachste Möglichkeit. Allerdings kommt das auf die erreichbare Gesamtpunktzahl an und die Art der Aufgaben. Manchmal sind halbe Punkte praktisch. Ich meinte, dass ein S z.B. 16,5 Punkte erreicht hat nach obiger Skala und die Frage auftaucht, ob ich aufrunde auf 17 und damit die bessere Note 3+ gebe oder aber bei der 3 bleibe. Da wärst du aber völlig frei.
    Unangesagte Tests: Ich habe und hatte oft Schüler, die sich mit oder ohne Ansagen standhaft weigern, Vokabeln zu lernen - kein Effekt. Außerdem geben die meisten Kollegen, die unangesagte Tests schreiben, doch bedeutsame Winke mit dem Zaunpfahl oder aber der Zeitpunkt ist sehr vorhersehbar; dann kann ich auch gleich ansagen.
    Unterrichtsbeiträge:



    Unterrichtsbeiträge: Muss ich da wirklich immer alle Schüler auf einmal bewerten/beobachten oder kann ich das über einen bestimmten Zeitraum auf einige Schüler beschränken? Ich kann mir nämlich sonst nicht vorstellen, wie ich mir bei geschätzten 210 Schülern nach jeder Stunde Notizen machen soll.

    Nein, nein, keine Sorge! Alles ganz entspannt. Du folgst deinem bewährten System.

    Hallo!
    Zu deinem Punkteschlüssel: Den fände ich für Englisch für eine KA in US und MS eher strenger (bei einem Vokabeltest dagegen recht nett), sofern ich einen ordentlichen Teil freies Schreiben dabeihätte. Gut kommt man klar mit Vielfachen von 6, z.B. 24 Punkte in der KA, dann geht es mit den Viertelnoten gut auf. Wenn es nicht gut aufgeht, achte ich darauf, dass eine breitere Punktespanne bei den ganzen Noten da ist und evtl. auch die 1 noch besser zu erreichen ist. Bei Tests etc. mit wenig Punkten gebe ich z.B. bei ,5 die Viertelnoten. Hier für 50% = Note 4 ein simples Beispiel (du musst dir dann noch überlegen, ob du bei ,5 aufrundest oder nicht):
    24 = 1
    23 = 1,25
    22 = 1,5
    21 = 1,75
    20 = 2
    19 = 2,25
    18 = 2,5
    17 = 2,75
    16 = 3
    15 = 3,25
    14 = 3,5
    13 = 3,75
    12 = 4...


    In der Kursstufe kannst du natürlich den Abimaßstab als Grundlage nehmen. Bei Notenberechnen am Schuljahresende bitte beachten: Kappen nach der ersten Stelle nach dem Komma, nicht runden.
    Im Grunde muss man alle Schülerleistungen den Bereichen Mündliches oder Schriftliches zuordnen. In deinen Fächern sind keine "praktischen Leistungen" vorgesehen. Du hast dabei aber auch gewisse Freiheiten. Ausnahme: GFS = gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen. Jede/r S in Kl. 7-10 muss eine pro Schuljahr in EINEM Fach erbringen (jede Schule regelt selbst, wie viele GFS die Fachlehrer annehmen müssen). Die soll gleichwertig wie eine KA sein und zählt deshalb genau so viel wie eine KA, d.h. ein/e S kann also 5 KA-Noten in deinem Fach haben und alle anderen nur 4.
    Du als Fachlehrerin kannst darüber hinaus eine "GFS" für die gesamte Klasse ansetzen, die dann auch wie eine weitere KA gezählt wird (zu GFS siehe NVO §9 Absatz 5)
    Zur Aufteilung in schriftlich/mündlich:
    Ich zähle Tests (offiziell "Schriftliche Wiederholungsarbeiten", NVO §8) auch als 5. KA (Fachschaftsbeschluss in einem meiner Fächer) -- heißen "schriftlich", müssen also Teil der schriftlichen Note sein. Zu "mündlich" zählen z.B. bei mir die klassische Unterrichtsbeitragsnote (bei mir ca. 2 pro Halbjahr), mündliche Abfragen (wo sollen die auch sonst zählen, sind ja mündlich) u.a. mündl. Einzelnoten wie Lesenoten, Vorträge (ist doch beides "mündlich"), auch Referate und Gruppenarbeiten, auch wenn da teils Handouts oder Poster schriftlich angefertigt werden.
    Unangekündigte Tests sind rechtlich völlig in Ordnung, so lange die Vorgaben (max. 20min, vorangegangene Stunden bzw. Hausaufgaben, auch Vokabeln) eingehalten werden. Mir erschließt sich übrigens der Sinn nicht, aber egal. Das handhabt bei uns jede/r anders.
    Für Unterrichtsbeitragsnoten nehme ich inzwischen ein Raster, das ich im Lauf der Zeit auch noch optimiere. Wurde in einem anderen Thread schon mal diskutiert. Aber frag doch erstmal in deinen Fachschaften nach deren Material und Beschlusslage.

    Im Lauf des 2. Halbjahres werden Wünsche der KollegInnen abgefragt und außerdem erarbeitet jede Fachschaft einen Vorschlag für dieVerteilung der Lehraufträge. In den letzten drei Wochen des Schuljahres erhalten wir einen Entwurf der Verteilung der Lehraufträge und können dann ggf. noch Rücksprache mit der Schulleitung nehmen, falls etwas nicht stimmt. Dann kurz vor den Ferien spätestens gibt es die endgültige Verteilung; Stundenpläne in der letzten Ferienwoche Wenn sich im Lauf der Ferien noch Überraschungen ergeben, versucht man, die Änderungen auf einen möglichst kleinen Kreis von KollegInnen zu begrenzen. Zur Not (kam in den letzten Jahren durch gravierende Erkrankungen doch mehrfach vor) gelten die neuen Pläne dann halt 1-2 Wochen und in der Zeit wird eine Lösung erarbeitet. Bisher aber immer elegant und mit minimalstmöglichen Auswirkungen.

    Bin auch der Meinung, dass Laminieren meistens zeit- und geldökonomisch und ökologisch unnötig ist. Was Plakate angeht: Da kann man auch erstmal fragen, ob jemand der Schüler alte Poster etc. zuhause hat, von denen man die Rückseiten verwenden kann. Oft gibt es auch jemand unter den Eltern, der so etwas aus der Firma mitbringen kann oder so. Meistens hängt es ein paar Monate und wandert dann eh in den Müll.

    Naja, bei uns gibt es zwischen Dorf und Kleinstadt morgens und nachmittags Stau und die Kollegen und vor allem die Schüler wohnen verteilt über die Dörfer und Städtchen, fahren bis zu einer Stunde zur Schule und und haben es eilig, heim ins Dorf/Kleinstadt zu kommen. Das hat nichts mit fehlgeleiteter Liebe zur Großstadt, sondern mit Entfernungen, (fehlenden) ÖPNV-Verbindungen und Verkehrsdichte zu tun.

    Direkt zur Frage: Wie definierst du "Stadt" bzw. "Land"? Hier im Raum sind die Übergänge fließend und genau deshalb lebe ich hier so gerne.
    Da ich keine Großstadtschule erlebt habe, halte ich mich mit Urteilen über die Schülerschaft im Vergleich zurück.

    Will man als Akademiker wirklich öffentliche Verkehrsmittel (meist überfüllt und verdreckt) verwenden? Besonders mit Familie?

    Sollte man nicht gerade als Akademiker ÖPNV benutzen, weil man zumindest einen Bildungsgrad hat, der es ermöglichen sollte, die negativen Folgen des Autofahrens zu erfassen? Sollte man nicht gerade als Akademiker intellektuell erfassen können, dass Bildung keine besseren Menschen macht?

    Ich finde es sehr wichtig, dass Du das schreibst. Meine Beobachtung ist eher, dass viele Kollegen recht leichtfertig zu sehr guten Noten tendieren.

    Bei uns an der Schule scheinen sich die Überkritteligen, die an ihre S Erwachsenenmassstäbe anlegen, und die Supergroßzügigen die Waage zu halten. Manchmal verwirrend für die Schüler...
    Anktenklammer, wenn du einen Entwurf für ein Raster entwickelt hast, teste ihn, in dem du eine Lerngruppe damit einschätzt: Zuerst für jeden S eine "intuitive" Note, dann für jeden S ein Raster, mit Textmarker die zutreffenden Punkte markieren, Note ermitteln und mit der intuitiven Note vergleichen. Dann den S eines austeilen zur Selbsteinschätzung (müssen sich aber keine Note geben, nur markieren), einsammeln und mit deinem Exemplar vergleichen. Danach ggf. beides zurück an die S mit der Note. Wenn da Raster sinnvoll ist, gibt es wenig Diskussionsbedarf. Den S fallen Ungereimtheiten auch schnell auf. So mache ich das wenigstens einmal im Schulhalbjahr.


    Allerdings sind die Beispielraster teils, v.a. im Bezug auf Inhalt, zu schwierig/abstrakt formuliert für Unter- und Mittelstufe. Bin selbst noch am Entwickeln und Herunterbrechen für die Jüngeren.
    Das zweite finde ich übrigens nicht geeignet für eine Fremdsprache oder für Schüler.

    Ich finde in der ersten Tabelle bei der Häufigkeit den Sprung zwischen befriedigend und ausreichend seltsam: "häufig" ist bfr;"nur selten freiwillig" ist 4 ?? Manchmal ist die Differenzierung zwischen zwei Noten nicht ganz gut gelungen; die Kriterien für mangelhaft klingen m. E. eher nach ungenügenden Leistungen; ansonsten finde ich sie schwammig/vage, aber nachvollziehbar. Für eine sehr gute Note darf man meiner Meinung nach aber auch mal einen schlechten Tag haben, sofern der die deutliche Ausnahme bleibt - das "immer" oder "stets" würde ich also nicht sklavisch auslegen. Außerdem ist alles natürlich abhängig vom Lernstand bzw. dem Alter.
    Tatsächlich gibt es Jahre/Klassen ohne Leute mit einer sehr guten Note.

    Nur zur Ergänzung: In BW gilt:
    "Daher ist von der Nutzung von sozialen Netzwerken zu dienstlichen Kommunikationszwecken abzusehen, da diese den geltenden Standards des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) nicht genügen.
    Dies bedeutet konkret für Lehrkräfte und Schulen, dass jegliche dienstliche Kommunikation auf oder mittels Sozialen Netzwerken sowohl zwischen Lehrkräften und Schülern als auch der Lehrkräfte untereinander unzulässig ist. Darunter fällt die Mailkommunikation innerhalb von Sozialen Netzwerken ebenso wie Chats, aber auch der dienstliche Austausch personenbezogener Daten wie das Mitteilen von Noten, ferner das Einrichten von Arbeits- und Lerngruppen zum Austausch von verschiedensten Materialien, die Vereinbarung schulischer Termine und Informationen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen."
    Unverschlüsselte Emails dürfen im Kontakt mit Eltern nur zur Terminvereinbarung genutzt werden, nicht zur Übermittlung personenbezogener Daten (=so wie ich es verstehe, fast alles).


    Wenn ich Sprache normativ betrachte, dann ist "etwas (für) vonnöten halten" nicht korrekt. Wenn ich sie deskriptiv betrachte, schaue ich doch in einem möglichst großen Korpus nach, ob eine Wendung von den Sprechern der Sprache benutzt wird. Google stellt für mich diesen Korpus dar, ich muss ihn nur richtig benutzen. Gängige Methode in den Fremdsprachen.

    Noch einmal. Ich kann etwas für vonnöten halten, genau so, wie ich etwas für grün halten kann.

    Deine Meinung. Nicht einmal Google findet einen Beleg (hmm, seltsamerweise nicht einmal diesen Thread...). Aber da du ja den Eindruck vermittelst, anders als wir und fast alle anderen SprecherInnen dieser Sprache als Einziger um die wahren Möglichkeiten unserer Muttersprache zu wissen, beuge ich mich natürlich deiner Autorität.

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