Hier wäre ein Beispiel für die für Thomas geltenden Regeln, was die dienstliche Beurteilung betrifft:
link: hier
Hier wäre ein Beispiel für die für Thomas geltenden Regeln, was die dienstliche Beurteilung betrifft:
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Vertretung ist immer gut !
also, ohne Spaß verderben zu wollen, aber eine feste Stelle mit Deutsch und Geschichte als SE ist SEHR gering........
Wenn du NUR die eine Arbeit hast, dann 3 Wochen oder länger wäre frech (fände ich persönlich)
Es ist allerdings nur ein Richtwert, da " soweit wie möglich " davor steht - also so würde ich das lesen und verstehen
und im Übrigen, obwohl ich versuche, meine Arbeiten (6! Korrekturgruppen) immer innerhalb 2 Wochen zurückzugeben, wissen meine SuS, daß, wenn etwas besonders vorliegt, kann es sich noch um 2 Wochen verzögern - bisher hat sich keiner beschwert ....
Ich glaube man erhält die Zuweisung eine Woche (?) vor Vereidigung, welche mit dem neuen Ref Mitte Oktober(?) stattfindet. ( EInstellung zum 01.11.2011 )
Ist ja nicht optimal aber da kann man wirklich nichts machen. Das Seminar ist zuständig für die Zuweisungen also Bez.-Reg. hat nichts damit zu tun.
Nein, das hat sich auf leider verändert - jetzt mußt du dich beim Finanzamt melden, die dir eine Ersatzbescheinigung ausstellen
Ja die Lohnsteuerkarte für 2010 ist ja gültig für 2011 und danach wird es die nicht mehr geben
Sie MÜSSEN zurückgegeben werden.
Siehe die Verwaltungsvorschriften zur APO - SI ( §12 )
Befindet sich hier :
ZitatSchriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Information der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassenarbeit geschrieben werden.
Nicht schlect für 5 Minuten suchen
Da brauchst du dir gar keine sorgen zu machen!
ich hatte nur mein unizeugnis mit (schottischem) abi eingereicht und jut war....
kannst alles angeben, inwiefern es berücksichtigt wird, weiß keiner
ich war auch schon beim lbv, aber alles muß neu gemacht werden:(
lohnsteuerkarte gibts ja auch nicht mehr ?
aber ALLES EASY
Hausmeister tip top - Schulleitung ist einfach das Beste ( alle vom Politbüro - alle StD(')s drin )
Tolle Fachkollegen - gibt keiner, den ich nicht leiden kann
und auch die SuS, die eine Herausforderung sind - sind auch die tollsten !
Hier ist die Liste, wer wo hinmüßte. (Bezirksregierung Köln!)
News ist auch nur Singular aber im Deutschen weiß ich das nicht genau
Ich würde sagen, es bezieht sich auf Sport und Sport gibt es nicht direkt im Plural - ersetz mal mit Tennis, Fußball, Schwimmen, die kann man ebenfalls auch nicht "pluralisieren"....
Von daher würde ich sagen, daß es im Singular bleibt...
bin mal gespannt ob bildung also lehrergehalt in ferner zukunft auch ländersache bleibt...kann ich mir kaum vorstellen da die "reicheren" länder dann immer im vorteil sind und die lehrkräfte der "ärmeren" bundesländer einfach abwerben können indem sie diesen beispielsweise attraktivere gehälter zahlen...
Man nennt das bereits "Verbeamtung".
Als Engländer schließe ich mich an Magister! Sehr schön
Wir hatten ein Referendar vor ein paar Jahren, der einen Hauptschulabschluß hatte und Busfahrer war 10 Jahre lang. Dann mit 32 fiel ihm ein, er möge noch Lehrer werden und hat alles durchgezogen, Abi, 1. Staatsexamen und hat mit 40+ das Ref vollendet. Also ALLES ist möglich !
Wenn es wirklich an dir legen sollte, daß du unbedingt Lehrer werden magst - MACH !
Es steht dir doch nichts im Weg oder?
Ja, verfällt sie [Nachtrag: wenn es sich um eine Einstellung in den Schuldienst betrifft.]
Quelle: Nr. 3.3 des aktuellen Lehrereinstellungserlaß :
ZitatAlles anzeigen3.3 Nicht zugelassen zum Einstellungsverfahren werden grundsätzlich Bewerberinnen und Bewerber,
a) die eine Staatsprüfung für ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden haben,
b) die eine Erste Staatsprüfung abgelegt oder anerkannt bekom- men haben und eine Zweite Staatsprüfung nicht mehr ablegen können,
c) deren Nichtbewährung durch eine dienstliche Beurteilung bereits festgestellt worden ist oder
d) deren Nichteignung bereits festgestellt worden ist.
Ja eher mit einem Abschlag zum Ende September, da das LBV die Gehälter immer ein Monat im Voraus verarbeiten. Volles Ende Oktober schätze ich mal
Man bekommt einen Bogen, ein Beispiel der Bez.-Reg. Köln wäre hier
Dann, aus eigener Erfahrung kommst das erste Gehalt Ende Oktober. Es gibt aber 2 Bögen zum Ausfüllen, eins ist hier, und der andere hier.
Man muß auch eine Dienstantrittserklärung am ersten Tag unterschreiben.
Alle diese Formulare bekommt man zugesandt, bzw. von der Schule.
Google kann ja alles:
Die Anzeige/der Antrag auf Genehmihung einer Nebentätigkeit ist hier
und ja, auch als Angestellter ist sie nötig,
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