licence ist ja das studium in französischen sprechenden ländern also ich schätze mal es ist genau so wie eine bachelorarbeit oder masterarbeit
Beiträge von undichbinweg
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The Curious incident of the dog in the night time ist auch sowas ähnliches denke ich ....
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eheähnliche Gemeinschaft
Ich glaube, das gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften eher als "Freund"....
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sondern 8 Stunden weniger.
Dat ist ja für UuA gedacht - Entlastung (6) + 2 für UuA = 8
Und es steht ja sonst nichts in Schule NRW Kann den Teil über den Seiteneinstieg morgen einscannen und hochladen ?
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aber dass das mit der stundenverteilung geändert ist, gibt es noch nicht schriftlich!
Schriftliches gibt es ja schon in Schule NRW 09/11 S. 477
ZitatDie Lehrkräfte erhalten durchgängig sechs Anrechnungsstunden auf ihre Unterrichtsverpflichtung. Die frühere gestufte Ausbildungsverpflichtung wird zugunsten einer gleichmäßigen Entlastung der Lehrkräfte in Ausbildung aufgegeben.
Phwoar bin ich gut informiert
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Nur Seiteneinsteiger mit Lehrbefähigung können befördert werden - d.h. PEFler nicht.
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Geht doch!??? Erfahrung:
Ein Kollege an meiner alten Schule hat kein abgeschlossenes Studium. Er hat Lehramt studiert aber nicht abgeschlossen (wie viel vom Studium fehlt weiß ich nicht). Er ist jenseits der 40 und hat viele Jahre als Vertretungslehrer an dieser Schule gearbeitet. Er wurde zum vergangenen Schuljahr zum PEF zugalassen und hat dies inzwischen auch hinter sich - nach wie vor ohne Abschluss. Es maacht sich allerdings bei der Bezahlung bemerkbar...
Oder eher, weil er zig Vertretungsverträge bekommen hat und geklat hat, daß er wohl einen unbefristeten bekommt. Geschah bei uns an der Schule...
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Vergiß alles war da drüben steht. Hier habe ich eine Verfügung des Abteilungsdirektor der Bez.-Reg. Düsseldorf
Bitte mal das festgedrückte Lesen.
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OBASler dürfen überhaupt keine Überstunden machen
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Nein. Nur aus Anlaß.
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Wir reden über die PEf - nichts anderes. Am Ende der PEf schreibt SL ein Abschlußgutachten und dann feste Stelle. Ganz einfach.
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Leider geht's nicht
Vom Einstellungserlaß:
ZitatSofern die Stellenausschreibung die Möglichkeit des Seiteneinstiegs vorsieht, können auch Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraus- setzungen der Nummern 2.4.1 bis 2.4.4 nicht erfüllen [Lehramtsbefähigung], am Ausschreibungsverfahren teilnehmen, die einen nicht lehramtsbezogenen Studienabschluss einer Universität, Kunsthochschule, Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule Köln in einem der ausgeschriebenen Fächer nachweisen.
Vom Merkblatt:
ZitatSofern Sie einen Studiengang (Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern) an einer Universität, Kunst- oder Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule Köln erfolgreich abgeschlossen haben.
Das heißt für mich so gut wie, es muß schon fertig sein. Du kannst leider weder nachweisen noch abgeschlossen haben. -
Hallo Sonnenkönigin !
Nee - der SL schreibt einfach einen Abschlußbeurteilung - d.h. ob du geeignet bist oder nicht. Das wars
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Nein. Vorraussetzung für eine Bewerbung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Da der Abschluß bis zur Bewerbung nicht erreicht wird, darfst du dich nicht bewerben.
Wieso? Weil etwas schiefgehen könnte, was hier keiner hofft natürlich, und du schaffst den Abschluß nicht - somit müßten sie die Stelle neu ausschreiben usw. usf...
Ist ja bescheuert, besonders wenn man bedenkt, daß Leute mit 1. Staatsexamen den Abschluß nachreichen können....
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Die OBAS gibt's nur in NRW und es steht unter meinem Namen, daß ich in NRW bin....
Wortlaut des Briefs:ZitatHinweise für das Gesundheitsamt: Die amtsärztliche Untersuchung erfolgt aus Anlass der Einstellung in ein zunächst grundsätzlich auf vier Jahre befristetes Tarifbeschäftigungsverhältnis im öffentlichem Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach Bestehen der zweiten Staatsprüfung (grundsätzlich vier Jahre nach Einstellung) erfolgt ggfls. die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe, d.h. es ist zu prüfen, ob die gesundheitliche Eignung ach für eine spätere Verbeamtung auf Lebenszeit gegeben ist und ob bei dem Bewerber / der Bewerberin mit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit zu rechnen ist.
Das heißt für mich, daß ich nicht nochmals dahin müßte....oder?
Auch als Angestellter bräuchte man eine amtsärztliche Untersuchung für eine feste Stelle.....
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Bei mir stand in dem OBAS Brief drin, daß der Amtsarzt feststellen müßte, ob irgendwelche Krankheit in 4 Jahren auftauchen könnte, die eine Verbeamtung hindern würde. Ich brauche nur diese Untersuchung bis zum Ende der OBAS - danach brauche ich keins mehr.
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(fällt ja wohl ab jetzt unter den Tisch, ebenso wie A 13)
Sagt wer? Das ist reiner Quatsch....das wird erst kommen, wenn ALLE Refs. nach dem neuen System ausgebildet werden ( BA/MEd ) und nicht so lange es diejenigen gibt, die noch auf Staatsexamen sind....
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Es ist bereits vorausgesetzt, daß man bereits ein MA hat...aber wenn man SWS nachmacht, um ein weiteres Fakultas zu erwerben finde ich das persönlich völlig in Ordnung....da hat es nicht flott zu tun
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Die OBAS gibt es aber bis 2016, also bis man 22SWS zusammen hat ist das nichts ....
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Liebe Grüße an alle anderen die sich morgen in Engelskirchen befinden!
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