Also meines Wissens nach, MÜSSEN sie die Arbeiten zurückbekommen, sodaß die Probleme behoben werden können. Allerdings gilt das für Sek I NRW, inwiefern es sowas in Bayer gibt weiß ich natürlich nicht, würde aber stark davon ausgehen....
Beiträge von undichbinweg
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1.1 Das hängt davon ab, was für ein anderes Fach du absolvieren willst. 1.2 Das mußt du bei der jeweiligen Uni fragen
2. Wenn es Soziologie als Fach gibt nicht, aber ein anderes Fach wäre empfehlenswert, damit du eine bessere Chance bei der Einstellungen nach dem Ref. hast.
3. Direkt an der Uni für ein höheres Semester bewerben. Wenn du das Staatsexamen bzw. Master of Education machen willst, schätze ih mal, du müßtest dort alles vom LPA überprüfen lassen und sie würden dir sagen, was du nachzustudieren hast. -
Könnte man den Brief einscannen und unkenntlich machen ?
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Man hätte einfach Nachversicherung nachgucken müssen. Ich frage mich, wie man damals ohne Google lebte
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Wieviele Leistungspunkte / SWS hast du denn in Englisch ? 13 SWS oder 20 ECTS reichen für die Hauptschule aus ( Nebenfach )
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Ich sollte in Februar 2012 in die Stufe 3 kommen. Allerdings schrieb mir meine Sachbearbeiterin, daß ein Aufsteig während der PEf nicht möglich ist, und daß ich erst in Februar 2013 aufsteigen würde ( die 6 Monaten werden dann von Aug 12 - Feb 13 gerechnet ) ....d.h. die PEf zählt AUCH nicht zu Erfahrungsstufen ...
Was ich gerne wüßte ist, wieso das so ist - ich weiß ja nicht ob es gesetzlich geregelt ist oder "erlassen" ist ...
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Hallo,
weiß jemand, wieso man während der PEf oder OBAS nicht höher gruppiert werden kann? Ich bin in der Stufe 2, habe 6 "Restmonaten", bevor ich in die Stufe 3 käme, die allerdings NACH der PEf / OBAS abzuleisten sind!
Das kommt mir iwie komisch vor ...
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Ich setzte das durch, was die 11er auch haben machen müssen.
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Naja, das wird für mich hier zu "flaming", wie wir in Englisch sagen, und das finde ich zum kotzen.
Es ist leider so, daß man im Seminar halt einfach nicken und lächeln und tun muß, was die FL oder HSL wollen - es gibt kein Platz am Seminar für Freidenker. Gefällt's einem nicht - dann Pech. So ist das Leben halt...
Und diese alte erfahrener Lehrer wissen tatsächlich einige Sachen besser und haben viel Erfahrung - einige haben einen didaktik-verbresserungs Bedarf aber nunja so ist es ... das Lehrertum wird man NIE 100% optimal kriegen können...
Und daß die ältere Kollegen NICHT über Problemschüler reden, kann ich nur befürworten. Man macht es einfach nur diskreter ....
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Und sorry, dieses Gerede von "Azubi" und "Meister" geht am Kern der Sache vorbei!
OK, dann sagen wir mal so: wer von euch fährt GENAU wie man es in der fahrprüfung machen würde?
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Ich weiß, es mag sich ja bescheuert anhören ABER ...
für jede Klasse ( 6 davon ), habe ich eine Spannmappe, wo ich alles reintue, was zu diese Klasse gehört (Lehrwerk(e) mit Workbook, Vokabeltests und UR Planung in einem Schnellhefter) - das hilft schon mit dem alles Zusammenstellen...
Wenn ich zu Hause bin, mache ich eine Liste von den Sachen, die ich noch zu erledigen habe, und gebe mir einen festen Zeitraum dafür. In dieser Zeit ist nicht anderes ( keine Musik/Radio/Facebook, was auch immer ) zu tun - nur diese Aufgabe.
Wenn du deine Reihe planst, hilft es ja schon, wenn du vorher GENAU weißt, was du prüfen wirst am Ende. Wenn ich meine Reihenplanung mache, weiß ich genau was die THEMEN der einzelnen Stunden sind, aber nicht immer deren Inhalte. In den Ferien fülle ich sie dann mit den Texten und Materialien aus ...
Vllt hilft das ein bißchen ?
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Inwiefern gibt es (noch?) Wiederholungsfehler in der Sek I in den Fremdsprachen ?
Es gibt ein Zitat von nele auf referendar.de :
Zitat"Lexikalische und Strukturelle Fehler werden in der Regel als ganze, Rechtschreibfehler als halbe Fehlereinheiten gewertet. zeichensetzungsfehler werden nur dann gewertet (und zwar als halbe Fehlereinheiten), wenn sie den Sinn beeinträchtigen.Wiederholungsfehler werden zwar gekennzeichnet, aber nicht erneut gewertet.Sprachliche Verstöße, die sich daraus ergeben, dass die entsprechenden sprachlichen Mittel noch nicht Gegenstand des Unterrichts waren, werden nicht gewertet. Sprachliche Formen und Strukturen, die nicht eindeutig als Verstoß gegen Norman der Sprachrichtigkeit zu werten sind, werden im Schülertext markiert und ohne Fehlerzeichen am rand kommentiert. (p.29)"
Allerdings, kann ich diesen Text nirgendwo finden und weiß nicht, ob es noch gültig ist. Kann mir einer helfen? Ich habe schon im KLP geguckt, finde aber nichts konkretes....
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Es war so, daß es GHRGe hab, mit Schwerpunkt Grundschule oder Schwerpunkt Sek I ( AUCH für die entsprechenden Stufen an einer Gesamtschule)
Wie step erwähnte, sind die Bezeichnungen vor kurzem geändert worden, an einer Gesamtschule dürftest du jederzeit unterrichten aber nur in den Stufen, wo du deine Lehrbefähigung hast,Wenn die Schule dicht machen würde, müßten sie dir an eine andere Schule versetzten. Kündigen können sie dir nicht. Allerdings, ob du denn eine freie Wahl bei der Versetzung hast ist die andere Frage. Ich meine, du könntest an eine Hauptschule, Realschule ODER Gesamtschule hingeschickt werden, aber NUR wenn die Schule schließen würde.
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5 Jahre gebunden, dann Versetzungsantrag stellen. Wenn genehmigt, neue Schule, wenn nicht - pech!
Ob dein neuer Chef, dir die OBAS ermöglicht, nachdem du versetzt wurde, ist fraglich. Ob es bi dahin die OBAS noch gibt ?
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Ich habe mal auf der Webseite des Personalrats für Hauptschule im Reg.Bez. Düsseldorf gelesen (hier), daß es vor Jahresende einen neuen PEf-Erlaß geben sollte.
Hat jemand näheres dazu gehört?
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Passiert uns allen, wenn wir alle so mit der OBAS beschäftigt sind
Deswegen kurz und knapp - einfacher aufzunehmen
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Dein Vertrag ....
und
LBG NRW
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Von WIki:
In der Schweiz bildet das Lizenziat neben dem Diplom bis zur Umsetzung des Bologna-Prozesses den Abschluss eines Hochschulstudiums. Je nach Fachrichtung (und teilweise auch nach Universität) werden verschiedenste Lizenziatsgrade unterschieden: lic. phil., lic. nat., lic. iur., lic. oec. HSG, lic. iur. HSG, lic. theol., lic. rer. soc., lic. rer. pol. usw. Es ist mit dem in der Schweiz neu eingeführten Master-Titel äquivalent. Es bildet – zusammen mit einer von der jeweiligen Universität definierten Lizenziatsnote (Durchschnitt) – die Voraussetzung zum Beginn einer Promotion.
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