lieber Vorsorge als zu spät...er dürfte es sowieso sowas nicht machen...
Beiträge von undichbinweg
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Direkt Polizei melden DANN Schulleiter !
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Die Antwort, die ich bekam:
"eine Steigung in die 3. Stufe ist während Ihrer
pädagogischen Einführung nicht möglich!
Nach der Übernahme in ein unbefristetes
Beschäftigungsverhältnis erfolgt die Steigerung am 01.08.2013.
Die Vorweggewährung des Unterschiedsbetrages zwischen Stufe
2 und 3 erfolgt zum 01.04.2013."Bestimmt, weil die PEf eine "Ausbildung" ist ...
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Berufsbegleitend? Wozu?
Das ist eher für Seiteneinsteiger gedacht ...
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50 - 50
schick alles weg, was du gemacht hast, alles. es ist immer einen versuch wert.
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Meinst du "Eingruppierung" oder "Einstufung" ? Da gibt's einen kleinen Unterschied. Für die OBAS wird man in die Entgeltgruppe 13 "eingestuft", aber in welche "Erfahrungsstufe" du "eingestuft" wirst, hängt davon ab...
Ich habe die Tabelle ausgefüllt mit allen Tätigkeiten nach dem Studium, da nur diese Berücksichtigt werden können.Arbeitszeugnisse habe ich eingereicht, auch die, wo ich keine Lehrertätigkeit hatte, da man kann's nur versuchen und sie haben es "groß auszulegen".
Sonst Fragen?
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Mit der Suchfunktion findet man ALLES zu diesem Thema....
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Nein - man braucht eine Lehrbefähigung und die hat man nicht nach der PEf.
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alle Lehrer drei Jahre lang
und so kommen solche unverschämte, blöde Gerüchten vor. Man hat einen Bestandsschutz - wer mal googlet, (bitte schon: link ), sieht man folgendes:
ZitatDie Landesregierung plant, Lehrer/innen in den ersten drei Berufsjahren jeweils eine Besoldungsstufe niedriger einzugruppieren. Damit würden sie bis zu 5.000 Euro pro Jahr weniger verdienen. CDU und FDP hatten bereits 2008 diese Eingangsbesoldung um 4 Prozent gekürzt.
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Meines Wissens nach nciht.
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Gibt es nicht eine 6 monatige Frist für sowas ?
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Was für ein Abschluß hast du? Das ist schon ausschlaggebend auch ...
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wenn du fertig bist und bestehst dann erfolgt eine Verbeamtung....easy oder? steht genau im Brief
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die werden bezahlt - keine sorge
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Ich befürchte, daß die Anzahl von Gym-Stellen ab dem nächsten Februar deutlich sinken wird und entsprechend kaum Chancen für irgendwelche OBAS Stellen geben wird ...
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Ich kann nur für NRW sprechen:
Spielt die Tatsache, dass ich "nur" mit einem FH-Master (anstatt Uni-Master) abschließen werde eine Rolle? Rein rechtlich sind die beiden Abschlüsse ja (meines Wissens nach) gleichgestellt, eigentlich gibt es keinen Master (FH) bzw. Master (Uni) wie früher beim Diplom, sondern eben schlicht und einfach den Master. Wird im Falle eines Quereinstiegs in den Lehrberuf trotzdem unterschieden, und falls ja, was bedeuted das für mich konkret?
Nein
Ist (mehrjährige) Berufserfahrung generelle Voraussetzung für den Quereinstieg in den Lehrberuf oder wäre es auch möglich direkt aus dem aktuellen (Elektrotechnik) Studium heraus in ein entsprechendes Quereinsteiger-Programm überzugehen?
Ja
Welche "Arten" von Lehramt könnte ich mit meinem Abschluss überhaupt prinzipiell anstreben? Kommen als Ingenieur ausschließlich berufsbildende Schulen in Frage oder auch allgemeinbildende, wie z.B. Gymnasien oder Realschulen?
läßt sich vom Studium hergeben aber prinzipiell Berufsschulen
(Themenverwandt zu Frage 3) Welche Fächerkombination wäre mit meiner Ausbildung eigentlich möglich? Ausschließlich Elektrotechnik+Nebenfach oder auch z.B. Mathematik+Informatik oder Mathematik+Physik? Sollte ersteres der Fall sein, dann würden bei den berufsbildenden Schulen für mich ja z.B. FOS/BOSen sofort wegfallen, da diese (meines Wissens nach) kein Fach "Elektrotechnik" anbieten, richtig oder falsch?
Wie läuft so ein Bewerbungsverfahren prinzipiell ab? Bewerbe ich mich direkt beim Kultusministerium und werde dann von dort einer Schule "zugewiesen", oder bewerbe ich mich vielmehr bei den Schulen selbst und diese stellen daraufhin einen Antrag ans Kultusministerium zur Anstellung einer neuen Lehrkraft bzw. zur Aufnahme dieser in ein Quereinsteiger-Programm (falls verfügbar)?
4. läßt sich vom Studium hergeben - mit 5. wird das von der Behörde festgelegt. Alles unterschiedlich.
Auf Nachfrage beim bayrischen Kultusministerium wurde mir mitgeteilt, dass dieses Jahr und voraussichtlich auch kommendes Jahr keine Sondermaßnahmen zum Quereinstieg angeboten werden. Diese Tatsache hat mich etwas stutzig werden lassen, ob der Quereinstieg in den Lehrberuf direkt nach dem Studium überhaupt ein sinnvolles weil realistisch erreichbares Ziel ist. Sind die Stellen denn tatsächlich so rar gesäht und ist deren Verfügbarkeit tatsächlich derart schwankend, dass konkrete Ambitionen in diese Richtung eigentlich sogar etwas realitätsfern sind? Grundsätzlich bin ich zwar lokal flexibel, hätte also absolut kein Problem damit mich auch außerhalb Bayerns zu bewerben, wenn aber 2013 bundesweit keine oder nur ganz vereinzelt Quereinsteiger-Stellen angeboten werden, dann steh ich ja - auf deutsch gesagt - erstmal ziemlich blöd da
Wie ist das also, baucht man hier tatsächlich eine riesen Portion Glück damits mit dem Quereinstieg klappt, oder gilt eher Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg?Schau in NRW nach.
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Ja ok, dann VVAPO-BK § 18, Abs. 4
4) Fachprüferin oder Fachprüfer ist in der Regel die Fachlehrkraft,
die der Schülerin oder dem Schüler zuletzt den Fachunterricht in der
Abschlussklasse erteilt hat. Die Fachprüferin oder der Fachprüfer
muss in der Regel in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen ab
gelegt haben und die Befähigung zum Lehramt an Berufskollegs oder
zum Lehramt an berufsbildenden Schulen oder zum Lehramt für die
Sekundarstufe II besitzen. -
Nicht zulässig.
Verweise ihn auf VVzAPO-GOSt
vgl. § 26 Abs. 5 "Die Fachprüferin oder der Fachprüfer muss in der Regel in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen ab gelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium oder für die Sekundarstufe II besitzen."
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[Blockierte Grafik: http://www.freizeit-services.de/images/Thron.jpg]und das soll der mindestmaß für den lehrerstuhl am pult im klassenzimmer sein !!
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