Beiträge von undichbinweg

    Es wäre schön, wenn du in der Lage wärst, deine Fragen besser strukturieren und formulieren zu können. Sonst ist es recht grausam, den ganzen Text zu lesen und zu beantworten.


    Wann Seminar: hängt vom Seminar ab.
    Wann UR: entscheidet die Schule.
    Wann sonst: wenn man Zeit findet.
    Wo: Seminar wird von der Bez.-Reg. festgelegt - keine Sozialpunkte.


    vom 01.02.2013 wird erst den BiWi Kurs gemacht. Wann dieser stattfindet: hängt vom Seminar ab.
    Ja, Refs in NRW haben 18 Monate.
    Bei mir war es 2x nachmittags von 15h-18h, jetzt ist es unterschiedlich (Seminartag)


    19 Stunden werden unterrichtet, nicht 18.
    Ja, sie werden auch eigenverantowrtlich gemacht.
    Ja, zusätzlich hospitieren.
    sehr sehr gut aufgenommen.

    Also, etwas rechtliches:


    s. ADO für NRW: §13, Abs. 4:


    Zitat

    (4) Wenn der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der zu Unterrichtenden nicht erteilt werden kann (z. B. Abgangsklassen, Schulfahrten, Exkursionen, Berufspraktika) oder durch Abschlussprüfungen (z. B. Abiturprüfung) vorzeitig endet, sollen die nicht erteilten Unterrichtsstunden insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden. Besondere dienstliche Belastungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen.

    Es steht nichts da, daß sie nachgeholt werden müssen.

    die die Bibel wortwörtlich verstehen sollen, sind die Theologen mit zig Promotionen. NUR sie kennen sich aus mit den kulturellen, sozialen und sprachlichen Bedingungen, eine Fehlübersetzung zu vermeiden. Selbst Metaphors sind ja zum Teil völlig mißverstanden worden ...


    Man nimmt, z.B. das englische Wort "gay"....als ich jünger war, mat mir meine Oma immer gesagt "oh, what a gay day today is". Ich habe einmal (und nur einmal!) in der 2. Klasse "it was such a gay weekend" im Sprechkreis. Die Reaktion meines jungen Lehrers könnt ihr euch vorstellen.


    Ein Vergleich wäre mit dem Deutschen: geil (sexuel erregt oder cool?) oder Schlampe (Nutte/Hure oder eine unordentliche Frau? (nicht im übertragenen Sinn)).



    Was ich damit sagen möchte, ist, daß Bedeutungen ändern sich sehr schnell und ich bin mir sicher, in 40 Jahren wird kaum einer den eigentlichen Begriff von "gay" kennen...es ist jetzt schon vergessen worden und aus dem täglichen Gebrauch (in DEM Zusammenhang zumindest)


    Die Übersetzungen sind mit Vorsicht zu genießen.

    - Wie erfolgt denn dann die Rangfolge im Vergleich zu Regelbewerbern wenn man die zweite Fächerkombi hat, die bei den Regelbewerbern gar nicht ausgeschrieben ist?

    Ja, wenn alle Kriterien erfüllt sind, wird man bevorzugt halt...


    - Könnte dies "extra" so für einen Kandidaten gemacht worden sein, den man vielleicht schon im Auge hatte um seine Chancen zu verbessern?

    Offiziel nein, aber inoffiziel höchstwahrscheinlich schon ...


    Habt ihr sowas schon mal gesehen/erlebt?

    Ist damals zu den guten SE Zeiten mal vorgekommen, um ein gewünschtes SE Kandidat einstellen zu können...



    PS: Regelbewerber sind die, die die 2. Staatsprüfung abgelegt haben.

    Ja, dann kriegt man die volle Sonderzahlung als beamter, da die Voraussetzungen erfüllt sind!


    s. SZG-NRW vom 20.11.2003:


    § 2, Abs. 1 Satz 2.


    "2. seit dem ersten nicht allgemein freien Tag des Monats Oktober ununterbrochen oder im laufenden Kalenderjahr insgesamt sechs Monate bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes) in einem hauptberuflichen Dienst- oder Arbeitsverhältnis oder einem Ausbildungsverhältnis stehen oder gestanden haben"

    Ganz interessante Frage, denn laut TV-l "Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung" (§ 20, Abs. 1 TV-L).


    Allerdings, für Beamte gilt:


    Der Anspruch auf Weihnachtsgeld ist an drei Voraussetzungen gebunden:

    • Sie stehen am ersten allgemeinen Arbeitstag des Monats Dezember als Beamtin bzw. Beamter im Landesdienst.
    • Sie stehen
      • seit dem ersten nicht allgemein freien Tag des Monats Oktober ununterbrochen oder
      • im laufenden Kalenderjahr insgesamt 6 Monate im öffentlichen Dienst.
    • Sie verbleiben bis mindestens 31. März des Folgejahres im öffentlichen Dienst.



    Das könnte denn heißen, daß du nur das Beamten Sonderzahlung bekommst :)

    Da Du in diesem Prüfungszyklus noch dran bist, kannst Du Dich auch bewerben und du zählst dabei als ganz normaler Regelbewerber

    Das möchte ich widersprechen, denn im Einstellungserlaß steht "1.5 Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist grundsätzlich der Nachweis einer abgelegten Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen oder eine entsprechende nordrhein-westfälische Anerkennung. "


    Sprich - NUR mit Examen....nicht davor ....

    Man kann sich nur nach den bestandenen UPPs bewerben: sprich keine Chance für diesen Einstellungstermin.


    Und ganz ehrlich, wenn du auf die feste Stelle nach der OBAS verzichtest, ist das ein sehr großes Fehler...denn keiner kann dir danach eine Stelle garantieren.


    Die Chancen auf Stellen überhaupt sieht ja nicht rosig aus, und man gibt keine feste Stelle auf, nur weil man wechseln möchte...besonders dann, wenn die Aussichten auf eine andere Stelle schlecht aussehen.




    Ich würde, ehrlich gesagt, warten, bis man sich versetzen lassen kann.

    Habt ihr im Anschreiben erwähnt, dass ihr euch auf eine Stelle in Verbindung
    der Pädagogischen Einführung bewerben wollt oder wie habt ihr das
    gemacht? Damit die Schule weiß, dass man nicht die Vorrausetzungen für
    die OBAS hat bzw. nur die PEF machen kann/will.

    Einfach auf die Stelle bewerben, nichts erwähnen.


    Kann ich bei der "Anlage Bewerbung - Studienleistungen" bei
    Fach 1 einfach "siehe Studium" schreiben oder sollte ich da wirklich
    jedes Fach aufschreiben. Mein ganzen Diplom Studium hatte ja etwas mit meinem
    ersten Fach zutun...

    Alles aufschreiben ... kommt besser vor, als ein halbarschiges "s. Studium" !



    Habt ihr die Bewerbung per Mail oder per Post verschickt? Fügt man sämtliche
    Kopien von Vertretungsvertäge von Schulen, Praktikumbestätigungen usw. der
    Bewerbung bei, oder reicht es wenn ich die im Lebenslauf erwähne?

    Man muß ALLES beifügen und per Post.


    (Was man alles bei LOIS lesen kann...... )

    Ich muß die OBAS auch noch beantragen und habe folgende Infos:


    1. man muß einen formlosen Antrag auf die Aufnahme an dein/deine SachbearbeiterIn bei der Bez.-Reg. (Bei mir (Gym) ist das Dez, 47.5 ...Hauptschule sollte 47.2 sein, wenn ich mich nicht vertue) --> AUF DEM DIENSTWEG
    2. es werden 2 dienstlichen Beurteilungen durchgeführt in jedem für die OBAS vorgesehene Fächer...
    3. insofern es bisher nicht gemacht wurde, wird die Schulleitung aufgefordert, das Prognosegespräch durchzuführen, mit ggfs. einem Seminarvertreter...
    4. fertig :)

    Mein stärkstes Fach ist jedoch zweifelsohne Englisch und ich habe auch die notwendigen Qualfikationen um Englisch als Fremdsprache zu unterrichten


    (CELTA, DipTesol)

    Leider interessiert das keiner bei der Anerkennungsbehörde, da solche Qualifikationen nicht an einer Universität erworben wurden .. allerdings, sollte im Translating Studies etwas mit Englisch sein, könnte das dazu zählen...
    DaF ist auch eine schwierige Frage, da das m.E. nach nicht dazu berechtigen würde, Muttersprachler Deutsch zu unterrichten ...ist ja zwar scheiße, aber ... ich habe ähnliche Probleme gehabt!



    Das GTP ist ein no go, denn NUR das PGCE wird in D anerkannt, da jeder ein M.Ed machen kann. Der M.Ed ist auch für Schulverwaltungen offen, und stellt keine besondere Lehrerausbildung dar.


    Wenn du Englisch und Spanisch im MA hast: sollte es kein Problem sein, nur Spanish: wird dir kein English anerkannt und höchstwahrscheinlich kein Deutsch ebenfalls.


    Ich weiß, es hört sich grausam an, aber ich als Enlgländer, der nach D vor ein paar Jahren direkt nach der Uni gezogen ist, weiß, was für eine Bürokratie hier herrscht. was Anerkennung angeht!

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