Beiträge von undichbinweg
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http://www.paritaet-alsopfleg.…/durchschn_saetz_07_f.pdf
Schau mal bei Tabelle 8, A12P ist für Polizisten ?! Merkwürdig...
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Also mein Arbeitszimmer war vorher im Schlafzimmer und nun seit einem Jahr habe ich mein eigenes Arbeitszimmer. Wie es ohne ging, ist mir ein Rätsel !
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Hier ist die Liste zum von den Seminaren, die zum 01.05.2013 ausbilden
http://www.schulministerium.nr…/Seminare-Gy-Ge-SEVON.pdf
Man kann davon ausgehen, daß diese dann nur 18 Monate später wieder ausbilden werden.
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Umfangreich würde ich das schon nennen, da es keine einzelne Teile waren oder Spickzettel....
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Die ZfsL bilden jetzt nur ein Jahrgang, also wenn Köln in Mai wieder ausbildet, dann rechne mal 18 Monate drauf, dann bilden sie dann wieder aus
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Ist ja nur noch 1 Jahr.
dann wieso in die OBAS Wechseln? Weil eine Stelle am Ende garantiert ist ?!
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Bist du selbst Seiteneinsteiger mit Bachelor?
Ja.....aber mit Master.
Der Begriff "Universitätsabschluß" läßt sich von den alten (und seitdem nicht veränderten) BAT Richtlinien (Anlage (2A)?), wo darin steht, daß ein Uni-Abschluß Magister/Master ist, bzw mehr als 6/7 Semester.
Bachelor gilt als "Fachhochschulabschluß" und das ist im Rahmen einer E10 Stelle an einer Sek I Schule möglich.
ALLERDINGS sehe ich kaum Chancen, dass so eine Stelle ausgeschrieben wird.
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Nein, kann man nicht machen. Mit Bachelor kann man nur an Sek I Schulen gehen, denn als Unversitätsabschluß gilt nur der Magister/Master.
Also meine frühere Antwort gilt auch für dich, EGAL wo der Bachelor erworben wurde.
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Schaut mal in die LVO §15a nach...
Zitat(1) Als Ausbilder für Beamte im Vorbereitungsdienst der Laufbahnen des einfachen, des mittleren und des gehobenen Dienstes sowie für Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz darf ein Beamter eingesetzt werden, wenn er hierfür fachlich geeignet ist und sich pädagogisch fortgebildet hat. Der Nachweis der fachlichen Eignung wird durch eine Laufbahnbefähigung erbracht. Der Nachweis der pädagogischen Fortbildung wird in der Regel durch die erfolgreiche Teilnahme an einer pädagogischen Fortbildungsveranstaltung erbracht; er gilt als erbracht, wenn bereits während des Vorbereitungsdienstes Kenntnisse gemäß § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung erworben wurden oder wenn der Beamte die Befähigung für ein Lehramt nach dem Lehrerausbildungsgesetz besitzt.
Also ein ganz klares NEIN.
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Verkürze nicht.
ganz einfach.
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, weil ich leider keinen Erfolg bei meinen Auswahlgesprächen hatte
es liegt nicht an dir, sondern an die Einstellungspolitik zur Zeit.
Lehrer sind auch Meschen, Gefühle haben wir auch, aber zur Zeit ist es wirklich düster - mach dir keinen Kopf, das bringt es auch nicht ...
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Man könnte schon anfragen, ob Bedarf bestünde - wenn man sich beliebt macht, könnte dann der Chef vllt ein gutes Wort reden....
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Weil ich als Angestellter doch im Gegensatz zu Beamten einfach so kündigen und mir eine neue Stelle suchen kann,oder?
Jo, man muß sich aber an Kündigungsfristen halten UND man darf bis man "arbeitslos" ist, nicht mehr bewerben.
Ich würde den Antrag über OLIVER stellen, aber wenn du es mit kündigen machen möchtest, kannst du gerne das Risiko eingehen, leer auszugehen.
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Als Ausländer selber, kann ich dich nur raten, einen Deutschkurs, evtl. an der VHS zu belegen. Fachspezifische Vorbereitung gibt es nicht, da es vorausgesetzt wird, dass man Deutsch einfach kann!
Ich verstehe, dass es sehr schwer ist, einiges auf Deutsch zu erklären aber Übung mach den Meister ( oder die Meisterin )
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natürlich gelten diesselben Regeln - wieso sollte es anders sein?!
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mich interessiert es auch
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Mit einer BA kann man als PEf Lehrer an HS/RS/Ges eingestellt werden nach TV-L 10.
Nach erfolgreicher Abschluß bekommt man eine unbefristete Stelle insofern dies die Schulleitung unterstützt.
Ich glaube, die PEf wird es noch geben ABER ob die Stellen, die ausgeschrieben werden, noch solche Bewerber zulassen, ist ja ein andere Sache. Ich befürchte aber, daß es ganz düster aussieht, was der SE angeht.
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