Beiträge von undichbinweg

    dass immer mehr nicht regulär ausgebildete Lehrer an deutschen Schulen unterrichten.


    Wo ich herkomme, Großbritannien, ist die Lehrerausbildung so: BA/MA machen, dann ein Jahr berufsbegleitend Referendariat.
    Also wieso die Deutschen sich "sorgen machen", finde ich, ehrlich gesagt, lächerlich.


    Ich kenne einige Referendare, die sagen, daß das, was sie an der Uni bzgl. Didaktik usw. gelernt haben, sei realitätsfern und entspricht nicht dem realen Leben. Das ist ebenfalls meine Meinung.

    Naja, wenn man GE/EK hat, natürlich wird es jetzt interessant, weil man sehr schlechte Aussichten auf einem Job hat ...


    Während des Refs geht nicht, dann kann ich jetzt sagen.


    Zu Not - zur Uni geht und eine Erweiterungsprüfung machen - dadurch, daß 6 Semester vorhanden sind, wird es nicht schwer sein, die machen zu können.

    weil er von der Realschule nicht wegkommt.


    vgl. Grundlagen Laufbahnwechsel NRW : hier


    "Lehrkräfte in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen, die eine Lehramtsbefähigung für den höheren Dienst besitzen und in einer Laufbahn des gehobenen Dienstes tätig sind, können sich auf Ausschreibungen für den Laufbahnwechsel [...] bewerben, [...] "
    "Die Bezirksregierung informiert unmittelbar nach Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen die abgebende Schule über die Bewerbung der Lehrkraft. Einer Freigabe bedarf es nicht"


    Also, stimmt nicht :o)


    Gym/Ge-Referendare werden sich wohl doch nicht auf die festen Stellen (Realschule/Hauptschule/Gemeinschaftsschule) bewerben, sondern allesamt auf die Vertretungsstellen für Gym/Ge "stürzen".


    Naja, weil sie sich nicht auf die Stellen an Haupt/Realschulen bewerben dürfen. S. meinen Beitrag dazu oben (Freitag, 5. April 2013, 16:35)

    Aber wie läuft das nun für die Pädagogische Einführung, falls man die Voraussetzungen ( 2 Jahre Berufserfahrung nicht erfüllt) ?. Die Erklärung gem. § 2 Abs. 4 OBAS in der Anlage kann ich ja nicht unterschreiben...Fügt man der Bewerbung "die Anlage zur Bewerbung Studienleistungen" nicht unterschrieben bei? Erwähnt man den Wunsch die Pef zu machen im Anschreiben? Wie habt ihr erfolgreich eine Pef Stelle bekommen?


    Studienleistungen trotzdem ausfüllen und dann alles wegschicken. Die sagen dir schon, was du machen kannst (PEf oder OBAS). Ohne 2 Jahre Berufserfahrung machst du die PEf sowieso und wenn du danach in die OBAS willst, kannst du, solange es sie noch gibt!


    Allerdings, Gym/Ge Seiteneinstieg kann man jetzt ganz und voll vergessen und ich befürchte, je nach Fächer, wird es auch sehr sehr schlecht für die Realschulen/Hauptschulen aussehen, denn es gibt auch Referendarjahrgänge, die in Mai fertig sind - bzw. die, die zum Februar fertig wurden und leer ausgingen und die, die Ende April fertig sind, die sich ebenfalls auf die Mai Stellen bewerben werden!


    Nicht, daß ich deine Träume platzen will, aber - es wird nicht kaum möglich sein, eine PEf Stelle zu bekommen.

    @callum: woher nimmst du die Info, dass man mit Gym/Ge in einer Vertretungsstelle mit TV-L 11 vergütet wird??


    Zwar steht in der Info vom Ministerium (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Di…Schuldienst.pdf), dass man TV-L 11 mit der Lehramtsbefähigung Realschule bekommt, aber da man ja als Gym/Ge-Lehramtler quasi "überqualifiziert" ist, kann es sein, dass man mehr bekommt, je nachdem, wie die Bez.Reg. dich einordnet...


    Nein, kann es nicht.


    vgl. §10 Abs. 1, BASS 21 - 21- Nr. 52: "Eingruppierung der im Tarifbeschäftigungsverhältnis beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs mit den fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis"


    Zitat

    Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung, die in einer anderen als ihrer Befähigung
    entsprechenden Schulform/Schulstufe verwendet werden, sind entsprechend ihrer Befähigung einzugruppieren, jedoch nicht höher
    als die Lehrkräfte der Schulform/Schulstufe, an der sie beschäftigt werden.

    Entschuldigung! Ich habe die Frage von Lillyfee mißverstanden.
    Wenn man JETZT mit A12 an einer Realschule ist und die Befähigung für GymGe / Sek II/I, bekommt man bei einer Versetzung zum Gymnasium natürlich A13!



    Ich meinte allerdings, was passiert mit den GymGe Bewerbern an Sek I Schulen.


    Das Problem dabei ist, daß die neuen fertigen Referendare die nach LPO 03 studiert haben, nur GymGe erhalten und nicht Sek II/I, wie es nach LPO 94 war.
    vgl. § 41, Abs. 3 LPO '03:


    "(3) Wer zusätzlich die Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen erwerben will, muss zusätzliche Studien im Umfang von 20 Semesterwochenstunden im didaktischen Grundlagenstudium in Deutsch oder Mathematik [...] Außerdem sind ein Leistungsnachweis und zwei Prüfungsleistungen zu erbringen. Eine Prüfung ist als schriftliche Prüfung und eine als mündliche Prüfung im Umfang von etwa 30 Minuten Dauer zu erbringen."



    Somit verfügen sie nicht über ein Lehramt für die Sek I Schulen, was gemäß dem aktuellen Einstellungserlaß zu Problemen führt.
    vgl. 2.3.1 jährlicher Einstellungserlaß vom 21.12.2013 (der für den 2. Feb 2013 bis zum 1. Feb 2014 gilt)


    " Bewerberinnen und Bewerber, die über eine der nachfolgenden Lehramtsbefähigungen verfügen, können am Ausschreibungsverfahren und am Listenverfahren teilnehmen: Lehramt an Haupt,- Real- und Gesamtschulen (17), Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule (15 und 16), Lehramt für die Sekundarstufe I (20), Lehramt für die Grund- und Hauptschule (01, 02), Lehramt an der Realschule (21). "



    In diesem Sinne, ist es nicht mehr möglich, sich mit GymGe Lehramt an Sek I Schulen zu bewerben, es sei denn, es gibt Fachmangel, oder man hat das Grundstudium gemaß §41. Abs. 3 absolviert.

    Sie bleiben A12, wenn sie überhaupt verbeamtet werden, denn mit GymGe kann man nicht verbeamtet werden, es sei denn, man hat das Mathe/Deustch Grundstudium gemacht.
    Mit Sek II + I wäre es kein Problem, aber mit den neuen Lehrämten muß man mit TV-L 11 rechnen

    Schon wieder falsche Informationen im Forum.


    Man muß eine Nebentätigkeit beim Dez. 47.2 bei der Bez.-Reg. beantragen.


    "Eine Nebentätigkeit nach ist grundsätzlich genehmigungspflichtig und schriftlich auf dem Dienstweg bei der Bezirksregierung, Dezernat 47.2 zu beantragen. Der Antrag muss Angaben über Art, Umfang und Vergütung der Nebentätigkeit enthalten. Die Anträge sind beim Zentrum für schulpraktische Ausbildung erhältlich. Dort ist der Antrag auch wieder abzugeben. Das Zentrum für schulpraktische Ausbildung prüft den eingereichten Antrag und leitet ihn an die Bezirksregierung zur endgültigen Genehmigung weiter. Während des Vorbereitungsdienstes werden aus dienstlichen und ausbildungsfachlichen Gründen max. 6-8 Wochenstunden genehmigt."


    Wenn man "inoffiziel" Nachhilfe gibt (bzw. in der Schule) ist es ja....nicht nachweisbar ;)

    Ich glaube, man kann weiterhin von einem LEGO träumen, das wird in den nächsten 10 Jahren überhaupt nicht kommen.


    Was sagten die Gewerkschaften vor der Tarifrunde? Kein Abschluß ohne EGO, tja, und was ist heute? Same shit, different year.

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