In NRW gibt es keine Anerkennung ohne PGCE/PGDE: QTS reicht nicht aus!
Beiträge von undichbinweg
-
-
Prüfen bei euch die Lehrer einzeln, oder zu zweit?
Wie bekommt ihr die Kollegen frei zum Zweck der Prüfung?
Was ist mit den während der Prüfung nicht gehaltenen Unterrichtsstunden, bekommt man die irgendwie wieder?
Was ist mit Kollegen, die zwei Fremdsprachen im zu prüfenden Jahrgang unterrichten - haben die mehr als einen Prüfungstag?
Wie sieht das aus, wenn man im selben Schuljahr sowohl in der Sekundarstufe I als auch II in zwei Sprachen zu prüfen hat, wer organisiert das wie?
Wie dokumentiert ihr, und nehmt ihr Prüfungsgespräche auf?
Wie lange dauert die Notenfindung?1. Das wird ist ganz einfach - ich frage Kollegen, und sie bekommen entsprechend frei.
2. Die Stunde entfallen bzw. werden vertreten.
3.&4. Bei uns wird in allen Jahrgängen eine mündliche Prüfung gemacht und zwar in jeder modernen Fremdsprache. Wir haben mehrere Prüfungstage, bei mir meistens 6 im Jahr selber und vllt noch 3 mit Kollegen. Wir prüfen in der Sek II parallel, damit nur ein Vorbereitungsraum notwendig ist und der Rest wird von den Stundenplanern erledigt. Wir machen aber dden Zeitraster fertig (Räume, Aufsicht usw.)
5. Wir benutzen die vom Ministerium vorgeschlagenen Bögen mit Notizen drauf.
6. Notenfindung? Für 2/3 Schüler so ungefähr 15 Minuten.Es ist viiiiiiel einfacher, als man denkt !
-
sehr zu empfehlen!
Aber ehrlich gesagt, man spinnt, wenn man einen Tintendrucker haben möchte, der unter 5ct pro Seite kostet! Tinte ist wohl das teuerste, was es gibt!
Ich habe einen Samsung Xpress M2675FN, und den kann ich sehr empfehlen, SEHR günstig !!
-
Doch klar, egal ob man vorher angestellt war oder nicht, es müssen 2 dienstliche Beurteilung im Rahmen der Verbeamtung auf Lebenszeit erstellt werden.
-
aber natürlich nur der ag-teil.. der arbeitnehmerteil fehlt völlig---- weil du ja selbst nichts eingezahlt hast.
falsch...in NRW zumindest...
Nachversicherung
2.1 Die Nachversicherungsbescheinigung - Beitragszahlung (§§ 181, 185 SGB VI)
Ist der Nachversicherungsfall eingetreten, erteilt das LBV der nachzuversichernden Person und dem V ersicherungsträger eine Bescheinigung. Die Bescheinigung enthält die Beschäftigungszeit beim Land NRW und das nach Kalenderjahren aufgeteilte beitrags- pflichtige Einkommen aus dieser Beschäftigung. Aus den beitrags- pflichtigen Einnahmen ergibt sich der zu zahlende Beitrag an den Versicherungsträger. Dieser Beitrag wird vom Land NRW in vol- ler Höhe getragen. -
-
Fortbildung für Lehrer sind halt für Lehrer, die im Schuldienst fest angestellt/verbeamtet sind.
Vielleicht eine Qualifikationserweiterung an der Uni (wenn du nach dem 1. Staatsexamen studiert hast, ist das ganz leicht zu machen)....
-
Ja, weil es mit dem 2. Staatsexamen abgeschlossen wird.
-
Was ist denn mit Beamten, die irgendwann auf 50% runter gehen wollen, sind die dann nur noch angestellt? Wohl nicht...
Dann geht man halt auf 50%...und jetzt?!
Man bleibt auch Beamter, wenn man ein Sabbatjahr oder Erziehungsurlaub macht
-
Schau mal hier, vllt ist das hier geregelt:
-
Muss ich eine Bewerbungsmappe mitbringen?
Wie steht das in der Bewerbungsanleitung?!Darf ich direkt fragen, ob das eine Beamtenstelle (A12) oder eine AngestelltenStelle ist?
i.d.R sind es Beamtenstellen. Allerdings entscheidet das letztendlich die Einstellungsbehörde des jeweilgen Bundeslandes. Ich würde es NICHT nachfragen ...
(off topic) Ich nehme an, HH?arf ich nachfragen, ob ich bei meiner 50% stelle 2 Tage in der Woche frei bekommen kann?
Das ist kein Gesetz sondern eine Richtlinie. Ich würde das ebensfalls nicht fragen, das hinterläßt einen schlechten Eindruck finde ich...Dies möchte ich nicht, da ich erst anfange (ref frisch fertig) und ich möchte im ersten Jahr keine Klasse übernehmen.
Dann brauchst du dich, ehrlich gesagt, nicht auf die Stelle zu bewerben. Genug "frischlinge" bekommen Klassenleitungen. Meinst du ältere Kollegen wollen sie auch machen?Es sind nur meine Ratschläge, aber, wenn du schon mit tausenden "Voraussetzungen" kommst, dann zeigt es vielleicht, daß du nicht belastbar bist...
Just my two cents ...
-
In Aachen bekommen Studenten Dipl.-Gyml. nach dem 1. Staatsexamen für die Sek II
-
Was ich mich mit "laufbahngleich" vorstelle, ist die Entgeltgruppe.
Wenn man vor der OBAS in E13 eingruppiert war, kann es sein, dass dies angerechnet wird - wer vorher in E12 war, ist theoretisch nicht "laufbahngleich" ...
-
ich wuerde es nicht riskieren, denn du muesttest evtl auch von dem entwurf der besagten stunde zitieren - wenn du das nicht machst, und es rauskommt, dann ist es vllt nicht so angenehm!
-
Fuer Angestellte gelten die beamtenrechtlichen Regelungen nicht !
Bei Angestellten wird die höhergruppierung gewährt, sobald eine entsprechende Tätigkeit übertragen wird.
Also keine Wartezeit!
-
zudem die volle abeitszeit der lehrer den arbeitszeiten der beamteten lehrkraefte des jeweiligen landes entspricht...also 41 ... ihr solltet mal lesen leute ...
und oeffentlicher-dienst.info .. tv-l -> lehrer -> e11 -> arbeitszeit 71,4% -> berechnen: dann fertig...
mich überrascht es, wie viele leute nicht googlen können oder eine suchfunktion bedienen können.
-
Ich bin der persönlichen Meinung, es gibt ADHS als weitverbreitete Krankheit nicht unbedingt.
Viele Kinder werden einfach schlecht erzogen und ADHS dient als Ausrede der Eltern dafür.
Weiterhin halt ich eine verschlechtende Ernährung als Grund für ADHS - zu viel Zucker und "processed foods" sind tödlich dafür...Cola, Eistee, weißes Brot, Schokolade, Süßigkeiten, Chips jeden Tag --> grauenvoll!Wenn man nach "ADHS diet" googlet, bekomment man eine Unmenge an Artikeln darüber, hier zur Auswahl
http://civileats.com/2011/03/2…2%80%99s-the-food-stupid/
http://www.lehrerfreund.de/schule/1s/adhs-diaetJedoch möchte ich nicht ausschließen, daß es ADHS gibt. Ich glaube, man stempelt einfach die Kinder schneller ab, da es zum Teil "Modeerscheinung" ist....
-
für die Primarstufe/Sek I ja, sonst Referendar(in) für den h.D.
-
Angestellte sind L i.A. (bzw. L' i.A. - Lehrer im Angestelltenverhältnis.
Ich habe aber auch L i.T. (bzw, L' i.T.) gesehen - Lehrer im Tarifbeschäftigtenvehältnis ...
LiA ist aber am sichersten!
-
ich habe ( als Muttersprachler ) den Text durchgelesen und die SuS haben das Recht, eine Regelschule zu besuchen. Mehr nicht.
Werbung