Beiträge von undichbinweg
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"die Fächer Englisch, Französisch, Geografie, BWL Sport und eventuell auch Mathe unterrichten."
Schön, aber Französisch, Englisch, Erdkunde, Sport kann man sich abschminken, da es (auf dem ersten Blick zumindest) so aussieht, als ob kein Uni-Abschluß in diesen Fächern vorhanden ist.
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Sissymaud - bist du nicht über die FH-Regelung eingestiegen? Vllt. liegt es daran?
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hab irgendwo in diesem forum schonmal etwas davon gelesen, also dass jemand mit obas/pef ein gesundheitszeugnis abgeben musste (vor dem start)
ich war das :o)
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Also alles läuft glatt, denn, man hat schon überprüft, daß du geeignet bist.
Sonst hättest du keine Annahmeerklärung bekommen.Und ja .... aaaaalles über die Bez.-Reg. Ich bekam 2011 damals meine Annahmeerklärung am 31. Mai. Mitte Juli hat mir die Schule gesagt, daß der AV zum Unterschreiben bereit liegt.
Man dir da wirklich keinen Kopf - Annahmeerklärung heißt: Voraussetzungen erfüllt und kann nix mehr schief gehen
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Der Vertrag wird zur Schule geschickt und dort wird er unterschrieben.
Führungszeugnis und Gesundheitsamt dauert immer so ein Monat
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Nein - nach einer Zusage ist man aus dem Bewerbungs-/Einstellungsverfahren gesperrt.
Vertrag ist erst fertig so in Juli oder Juno. -
Das dauert ewig mit der Auszahlung. Ich, Teilzeitkraft, habe vor Weihnachten Überstunden eingereicht und unsere Sekretärin sagte mir, das könne bis zum Sommer dauern.
Ich bekomme das immer mit dem nächsten Monatsgehalt...
Ende Februar abgeben, mit dem Aprilgehalt ist es da. -
Ich würde sie raten, bei Dez. 47.2 anzurufen - das ist die zuständige Stelle.
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Aber mit 1. StEx?
Wenn er jetzt aufhört, wie kann er garantieren, eine Stelle nach Promotion und Ref zu bekommen? Dauert noch ein paar Jahre aber egal je nachdem was einem wichtiger ist!
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Dann müßte das aus wichtigem Grund sein, laut OVP, sonst wird er nicht zum Ref zugelassen.
Das gilt dann auch für OBASler, denn der einzige Unterschied ist das Arbeitsverhältnis, die Ausbildung in dem Sinne ist diesselbe.s. OVP §5, Abs. 2,
"Sie soll auch dann nicht erfolgen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
nach einer früheren Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst die Wieder-
einstellung beantragt, es sei denn, dass die Beendigung aus wichtigem
Grund auf eigenen Antrag erfolgt ist. Wichtige Gründe sind insbesondere
Familienzusammenführung, Kindererziehung, alleinige Verantwortung für
einen ärztlich anerkannten Pflegefall, längere schwere Erkrankung oder
berufliche Weiterqualifizierung für den Lehrerberuf außerhalb eines Vorbe-
reitungsdienstes; ausbildungsfachliche Gründe sind keine wichtigen Grün-
de. " -
Anpassungslehrgänge werden durch die Bez.-Reg. organisiert, also sie sind die Ansprechspartner!
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Also das Feststellungsverfahren führt zu keiner Befähigung und somit kann man nicht verbeamtet werden.
s. §5, Abs. 8, letzter Satz.
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Man kann, m.E. nach, eine befristete Stelle kündigen, wenn man eine volle (unbefristete) Stelle annimmt.
WIe das bei dir aussieht, wenn die andere eine befristete ist, weiß ich nicht. Sei aber mal froh, zumindest eine Stelle zu haben...
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Also, meines Wissens nach haben Beamte immer ein Recht auf eine volle Stelle.
Daher schätze ich mal, daß die Stelle eine "Angestellten-Stelle" ist...man möge mich korrigieren, wenn ich falsch bin!
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Es gilt nur ein Prinzip: Transparenz mit Vergleichbarkeit.
Ich benote mit den im KLP ausgewiesenen Maßstäben, bzw. Kompetenzen, somit gibt es Transparenz.
Indem ich den gleichen Maßstab für alle benutze, ergibt sich Vergleichbarkeit.Einfach, oder?
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letztens bei einer Deutsch/beliebig Ausschreibung gab's ja 240+ Bewerber ...
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Ich hatte keine 2 Jahren.
Erst PEf, ein Jahr warten, dann OBAS.
Bei mir galt § 4 (1). -
§4, Abs. 1 OBAS
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