Aber die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht.....
Lehramt an Realschulen ermöglicht keinen Wechsel zum Gymnasium.
Aber die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht.....
Lehramt an Realschulen ermöglicht keinen Wechsel zum Gymnasium.
Ich würde als Lehrer (bzw. für mich) auf das Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hinwiesen, und zwar bei der Anlange 3.5:
"3.5 Raumtemperatur
(1) In Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, muss während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen."
Wenn ich den Stundenplan mit einem Programm erstelle
Ich hätte besser sagen sollen, dass ich meinte, den Stundenplan von Hand mit dem Programm zu setzen, als das Programm den Plan berechnen zu lassen!
Was heißt das?
Daß die Stundenplaner den Stundenplan erstellen und nicht das Programm. Erfahrungsgemäß kann ich mich nur anschließen - da werden in der Tat bessere Pläne damit erstellt, da die Planer viel mehr berücksichtigen können als ein Programm, der nicht pädagogisch arbeiten kann.
Schreib mal Physik oder Mathe in die Bewerbung - somit ist man flexibel. Nach der OBAS könnte man sowiso beide Fächer zusätzlich unterrichten.
Letztendlich entscheidet die BezReg, was anerkannt wird oder nicht.
Die Prüfung zB besteht lediglich aus einem 45-minütigen Kolloquium
meine dauerte *60* Minuten!
Auch nicht richtig. Auf LOIS gabs neulich noch einige.
In der Regel heißt nicht, daß sie NICHT ausgeschrieben werden, sondern sehr sehr selten
Stimmt nicht in jedem Fall. Ich hab diese Klausel nicht im Vertrag. Und im Seminar kenne ich sogar Leute, die keine Garantie für eine Anschlussbeschäftigung haben. Ich kann meinen neuen Vertrag ablehnen, wenn ich das will.
Ich kenne das so, daß das nicht im Vertrag ist, sondern in dem Einstellungsangebot, den man bekommt. Gilt natürlich für den Fall, daß man den unbefristeten Vertrag nach der OBAS annimmt.
Daß einige keine Anschlußbescäftigungsgarantie bekommen, habe ich noch nicht davon gehört. Ist das wg des alten BK Erlaß?
Es wird auch mittlerweile so gehandhabt, daß man nach der OBAS eine 3-Jährige Pflicht hat, als Lehrer weiterbeschäftigt zu werden, sonst verlangen die Bez.-Reg.s die Kosten für die OBAS zurück.
Abgesehen davon: in NRW werden i.d.R. keine OBAS Stellen mehr ausgeschrieben. Fertig.
Dadurch, daß es kaum OBAS Stellen gibt, glaube ich nicht, daß sie sich die Mühe machen, etwas zu ändern.
Zudem hatten sie die SWS Punkte vor 4 Jahren bereits wegen des gestuften Lehramtsstudium erhöht.
Bevor man hier zig tausend Sachen postet, sollte man direkt an die Quellen gehen.
Lehrereinstellungserlaß:
"[...] die einen nicht lehramtsbezogenen Studienabschluss einer Universität,
Kunsthochschule, Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule
Köln in einem der ausgeschriebenen Fächer nachweisen, der auf
einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern beruht
(§ 13 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 LABG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Ordnung zur
berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern
und der Staatsprüfung (OBAS) – vom 6.10.2009, geändert durch Vero
rdnung vom 10.4.2011 – BASS 20-03 Nr. 17). "
§13. Abs. 2, Nr 1. LABG:
"ein an einer Hochschule nach § 10 Abs. 2 Satz 1 erworbener Hochschulabschluss"
§10, Abs. 2, Satz 1:
"Die Studienabschlüsse sind an Universitäten zu erwerben oder in den
Unterrichtsfächern Kunst, Musik und Sport einschließlich der
Bildungswissenschaften an Kunst- und Musikhochschulen oder an der
Deutschen Sporthochschule Köln. Leistungen aus Studiengängen an
Fachhochschulen können angerechnet werden, soweit das Studium nach
diesem Gesetz insgesamt überwiegend an den in Satz 1 genannten
Hochschulen geleistet wird. "
Ich zweifele, daß der Abschluß anerkannt wird, denn von der Gleichwertigkeit
brauchen wir nicht reden. Es geht um die Inhalte. Ein universitärer Master ist
i.d.R wissenschaftslastiger als ein Master einer FH.
Allerdings, kann ich sagen, daß keine Seiteneinsteigerstellen an Gymnasien
ausgeschrieben werden, trotz Mathe/Physik, da so viele Gymnasien einen
derartigen Stellenüberhang haben, daß es eben dauert, bis die was ausschreiben
dürfen und DANN sind sie verpflichtet, Bewerber mit 2. Staatsexamen
einzustellen.
Ohne es böse meinen zu wollen: die Chancen auf eine Stelle für Seiteneinsteiger
am Gymnasium sind unmöglich und für den Fall, daß es irgendwie doch aus einem
Wunder eine stelle gibt, werden sie KEINEN mehr für die Pädagogische Einführung
einstellen.
Sorry, aber das ist wie es zur Zeit ist. Damals vor 5 Jahren waren das traumhafte
Zustände. Nu können nicht mal fertige Lehrer stellen bekommen!
Also bei meinen Einstellungsunterlagen wurde ich dazu aufgefordert, zum Amtsarzt zu gehen, da eine Verbeamtung nach bestandener Prüfung zu erwarten ist.
Da ich noch nicht so weit bin, kann ich nicht sagen, ob ich noch mal müßte....ich glaube aber wohl nicht ...
Warst du nicht vor deiner Einstellung beim Amtsarzt ?
Zur anschließenden Verbeamtung nach OBAS --> ÜBesG NRW §28, Abs 1, Satz 4:
"4. Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die nic
ht Voraussetzung für den Erwerb der Lauf-
bahnbefähigung sind, im Dienst eines öffentlich-rec
htlichen Dienstherrn (§ 29) oder im Dienst
von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
und ihren Verbänden sowie im Dienst ei-
nes sonstigen Arbeitgebers, der die im öffentlichen
Dienst geltenden Tarifverträge oder Ta-
rifverträge wesentlich gleichen Inhalts anwendet un
d an dem die öffentliche Hand durch Zah-
lung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer
Weise wesentlich beteiligt ist, "
Somit entfallen auch die ersten 2 Jahren "Berufserfahrung" vor Eintritt in die OBAS, insofern sie an der Schule erworben wurde.
An Sek I Schulen braucht man keinen Master, allerdings ist die Bezahlung dann entsprechend nicht so doll...
Das es momentan wenige Stellen gibt weiß ich, aber wie ist die Prognose für die Zukunft?
Wie sieht es zukünftig mit vertretungsstellen aus?
Also - Prognose sieht grotten schlecht aus. Immer mehr fertige Lehrer und kaum Stellen.
Mit Vertretungsstellen schlimm, da, mit einem großen Überhang an fertigen Lehrer, werden sie bei Neuausschreibungen von Vertretungsstellen bevorzugt behandelt.
Einige Vertretungslehrer, die seit Jahren im Dienst tätig sind, haben Ihre Verträge nicht verlängert bekommen, da es ausgebildete Bewerber gegeben hat.
Seiteneinstieg ist ist NRW eine Sache von gestern, dadurch, daß so viele das Ref absolvieren und keine Stelle finden, haben sie den Zugang für den Seiteneinstieg bis auf Berufskollegs eingestellt...
Zudem werden sowieso kaum Stellen ausgeschrieben. Einige haben schon über 200 Regelbewerben
Apropos Masterstudium - das kann man gleich knicken. Unterrichsfach soll denn was genau sein? Bezug zum Unterrichtsfach X?
In diesem Sinne: keine Chance mehr, den Seiteneinstieg machen zu können.
Bitter, aber wahr.
Wer aber schon ein Gym/Ge-Lehramt abschlossen hat, muß eigtl. das normale Ref machen. (Einstellungserlaß)
Ich sage nur dazu: bei einigen steht die Mauer immer noch im Kopf *kopfschüttel*
Ist dieses neues Gesetz überhaupt auf mich anwendbar? Sind
Rückzahlungen rechtens?
Ja und ja.
Ich mache es kurz und knapp:
Mittlerweile, ohne Lehrermangel, führt keinen Weg am Lehramststudium vorbei.
Es gibt wenige Bundesländer, die noch ein Magister als 1. Staatsexamen anerkennen...
Abendschule/Fernstudium --> nope.
English MUSS man studiert haben und zwar umfangreich.
Eine Lehrertätigkeit aus dem Ausland kann nur anerkannt werden, wenn es mit einem Studium verbunden ist.
OB es dann anerkannt wird, bezweifele ich. EU-Lehrer haben es hier schwer (aus eig. Erfahrung) und ich stelle mir große Probleme mit amerikanischem Abschluß.
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