Beiträge von undichbinweg

    Ich würde als Lehrer (bzw. für mich) auf das Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hinwiesen, und zwar bei der Anlange 3.5:


    "3.5 Raumtemperatur


    (1) In Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, muss während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen."

    Schreib mal Physik oder Mathe in die Bewerbung - somit ist man flexibel. Nach der OBAS könnte man sowiso beide Fächer zusätzlich unterrichten.


    Letztendlich entscheidet die BezReg, was anerkannt wird oder nicht.

    Auch nicht richtig. Auf LOIS gabs neulich noch einige.


    In der Regel heißt nicht, daß sie NICHT ausgeschrieben werden, sondern sehr sehr selten ;)


    Stimmt nicht in jedem Fall. Ich hab diese Klausel nicht im Vertrag. Und im Seminar kenne ich sogar Leute, die keine Garantie für eine Anschlussbeschäftigung haben. Ich kann meinen neuen Vertrag ablehnen, wenn ich das will.


    Ich kenne das so, daß das nicht im Vertrag ist, sondern in dem Einstellungsangebot, den man bekommt. Gilt natürlich für den Fall, daß man den unbefristeten Vertrag nach der OBAS annimmt.
    Daß einige keine Anschlußbescäftigungsgarantie bekommen, habe ich noch nicht davon gehört. Ist das wg des alten BK Erlaß?

    Bevor man hier zig tausend Sachen postet, sollte man direkt an die Quellen gehen.



    Lehrereinstellungserlaß:
    "[...] die einen nicht lehramtsbezogenen Studienabschluss einer Universität,
    Kunsthochschule, Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule
    Köln in einem der ausgeschriebenen Fächer nachweisen, der auf
    einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern beruht
    (§ 13 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 LABG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Ordnung zur
    berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern
    und der Staatsprüfung (OBAS) – vom 6.10.2009, geändert durch Vero
    rdnung vom 10.4.2011 – BASS 20-03 Nr. 17). "



    §13. Abs. 2, Nr 1. LABG:
    "ein an einer Hochschule nach § 10 Abs. 2 Satz 1 erworbener Hochschulabschluss"



    §10, Abs. 2, Satz 1:
    "Die Studienabschlüsse sind an Universitäten zu erwerben oder in den
    Unterrichtsfächern Kunst, Musik und Sport einschließlich der
    Bildungswissenschaften an Kunst- und Musikhochschulen oder an der
    Deutschen Sporthochschule Köln. Leistungen aus Studiengängen an
    Fachhochschulen können angerechnet werden, soweit das Studium nach
    diesem Gesetz insgesamt überwiegend an den in Satz 1 genannten
    Hochschulen geleistet wird.
    "



    Ich zweifele, daß der Abschluß anerkannt wird, denn von der Gleichwertigkeit
    brauchen wir nicht reden. Es geht um die Inhalte. Ein universitärer Master ist
    i.d.R wissenschaftslastiger als ein Master einer FH.


    Allerdings, kann ich sagen, daß keine Seiteneinsteigerstellen an Gymnasien
    ausgeschrieben werden, trotz Mathe/Physik, da so viele Gymnasien einen
    derartigen Stellenüberhang haben, daß es eben dauert, bis die was ausschreiben
    dürfen und DANN sind sie verpflichtet, Bewerber mit 2. Staatsexamen
    einzustellen.


    Ohne es böse meinen zu wollen: die Chancen auf eine Stelle für Seiteneinsteiger
    am Gymnasium sind unmöglich und für den Fall, daß es irgendwie doch aus einem
    Wunder eine stelle gibt, werden sie KEINEN mehr für die Pädagogische Einführung
    einstellen.


    Sorry, aber das ist wie es zur Zeit ist. Damals vor 5 Jahren waren das traumhafte
    Zustände. Nu können nicht mal fertige Lehrer stellen bekommen!

    Zur anschließenden Verbeamtung nach OBAS --> ÜBesG NRW §28, Abs 1, Satz 4:


    "4. Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die nic
    ht Voraussetzung für den Erwerb der Lauf-
    bahnbefähigung sind
    , im Dienst eines öffentlich-rec
    htlichen Dienstherrn (§ 29) oder im Dienst
    von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
    und ihren Verbänden sowie im Dienst ei-
    nes sonstigen Arbeitgebers, der die im öffentlichen
    Dienst geltenden Tarifverträge oder Ta-
    rifverträge wesentlich gleichen Inhalts anwendet un
    d an dem die öffentliche Hand durch Zah-
    lung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer
    Weise wesentlich beteiligt ist, "


    Somit entfallen auch die ersten 2 Jahren "Berufserfahrung" vor Eintritt in die OBAS, insofern sie an der Schule erworben wurde.

    Das es momentan wenige Stellen gibt weiß ich, aber wie ist die Prognose für die Zukunft?
    Wie sieht es zukünftig mit vertretungsstellen aus?


    Also - Prognose sieht grotten schlecht aus. Immer mehr fertige Lehrer und kaum Stellen.


    Mit Vertretungsstellen schlimm, da, mit einem großen Überhang an fertigen Lehrer, werden sie bei Neuausschreibungen von Vertretungsstellen bevorzugt behandelt.
    Einige Vertretungslehrer, die seit Jahren im Dienst tätig sind, haben Ihre Verträge nicht verlängert bekommen, da es ausgebildete Bewerber gegeben hat.

    Seiteneinstieg ist ist NRW eine Sache von gestern, dadurch, daß so viele das Ref absolvieren und keine Stelle finden, haben sie den Zugang für den Seiteneinstieg bis auf Berufskollegs eingestellt...


    Zudem werden sowieso kaum Stellen ausgeschrieben. Einige haben schon über 200 Regelbewerben


    Apropos Masterstudium - das kann man gleich knicken. Unterrichsfach soll denn was genau sein? Bezug zum Unterrichtsfach X?


    In diesem Sinne: keine Chance mehr, den Seiteneinstieg machen zu können.


    Bitter, aber wahr.


    Wer aber schon ein Gym/Ge-Lehramt abschlossen hat, muß eigtl. das normale Ref machen. (Einstellungserlaß)

    Ich mache es kurz und knapp:


    Mittlerweile, ohne Lehrermangel, führt keinen Weg am Lehramststudium vorbei.
    Es gibt wenige Bundesländer, die noch ein Magister als 1. Staatsexamen anerkennen...
    Abendschule/Fernstudium --> nope.


    English MUSS man studiert haben und zwar umfangreich.


    Eine Lehrertätigkeit aus dem Ausland kann nur anerkannt werden, wenn es mit einem Studium verbunden ist.
    OB es dann anerkannt wird, bezweifele ich. EU-Lehrer haben es hier schwer (aus eig. Erfahrung) und ich stelle mir große Probleme mit amerikanischem Abschluß.

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