Kann man denn wenigstens alle SEKII Kurse, die einem gegeben werden sollen, ablehnen, mit dem Hinweis darauf, dass man nur für eine SEKI Stelle bezahlt wird?
Alles andere wäre ja vollkommene Ausbeutung.
Nein.
Kann man denn wenigstens alle SEKII Kurse, die einem gegeben werden sollen, ablehnen, mit dem Hinweis darauf, dass man nur für eine SEKI Stelle bezahlt wird?
Alles andere wäre ja vollkommene Ausbeutung.
Nein.
Welche Qualifikationen für die ausgeschriebenen Stelle erforderlich waren sind irrelevant.
Es können sich Gymnasiallehrer an Haupt-/Realschulen bewerben, sie erhielten dort auch nur E11.
Es zählt lediglich, ob die Stelle als Sek-I Stelle oder Sek-I/II-Stelle geführt wird.
Was ist der Vertretungsgrund, der dürfte im Vertrag stehen.
So ist das doch an den Gesamtschulen.
Ich kenne ein paar Kollegen, die auf einer A12-Stelle sitzen, dennoch Oberstufe unterrichten müssen. Eben, weil sie es können und dürfen.
Eine Eingruppierung in EG13 setzt voraus, dass man auf einer Sek I/Sek II Stelle geführt wird.
Es passiert leider sehr häufig an Gesamtschulen, dass dies nicht der Fall. Es scheint so zu sein, dass du auf einer Sek I Stelle geführt wirst. Demnach wäre eine Eingruppierung in EG11 richtig.
Dabei ist es unbeachtlich, ob man Sek I & Sek II unterrichten kann oder tatsächlich unterrichtet. Es zählt alleine, ob die Stelle als Sek I oder Sek I/II geführt wird.
Müsste. Die wird vor allem gern von der SchaLL zitiert.
Allerdings muss ich da etwas Kritik loswerden.
Auf Seite 33 wird ein jährlicher PKV Betrag (Beihilfe 50%) bei der Debeka für 177€ mtl. suggeriert. Niemals.
So viele Stunden, egal ob Voll- oder Teilzeit, für eine einzelne Klausur ... NIEMALS!
Hinweise zur Korrektur (wie ich es mache):
1. Kann ich es überhaupt nicht verstehen -> Ausdruck und Fragezeichen. Ggfs. über mehreren Zeilen.
2. Kann ich es verstehen, der Schüler sollte es aber besser wissen --> Korrekturzeichen (grober Fehler mit Ausrufezeichen in Klammern)
3. Sind es Fehler oder Formulierungsversuche, die der Schüler nicht besser wissen kann: Positivkorrektur.
Ich setze in meinen Englischklassen voraus, dass die Klausur nachgearbeitet wird, indem
1. der Schüler (bis zu) 10 verschiedene Fehler auflistet und erklärt, weshalb es falsch ist und wie es richtig ist.
2. er mir sagt, was er tun wird, diese Fehler in Zukunft zu vermeiden und
3. Ziele für die nächste Klausur festlegt.
Die Kontrolle dieser "Blätter" ist deutlich schneller, als eine ausführliche Korrektur und sorgt dafür, dass die Schüler meine Korrektur lesen und erst nehmen.
Wer es nicht macht ... Vermerk und fertig.
Nur so am Rande: An deiner Stelle hätte ich die Klausur ohne weiter Korrektur als mangelhaft benotet. Wenn der Text nur mit erheblich viel Mühe verständlich ist, dann hat der Schüler so gut wie keine Punkte im sprachlichen Bereich.
Ergänzung: Stk I / NRW / Kinderlos
Wenn ich in Teilzeit (75%) arbeiten würde:
A14/9:
Jahresnetto: 40800 - 4350 PKV --> 36450
E14/5:
Jahresnetto: 37535
Unterschied: Der Beamte hat 90€ weniger im Monat netto.
Alles anzeigenBeispiel für Thüringen (Erfahrungsstufen 6 und 12 sind jeweilige Endstufen - da die Spreizung bei den Tarifgehältern nach Erfahrung größer ist, ist bei geringerer Beschäftigungszeit der Unterschied relational noch stärker ausgeprägt):
TVL 14, Stufe 6, 3 Kinder verheiratet, Lohnsteuerklasse 3: 4240€ netto
A14, Stufe 12, 3 Kinder, verheiratet, Lohnsteuerklasse 3: 6551€ netto
Hier nachvollziehbar: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/th/
Da es in Thüringen nicht mehr möglich ist, E14/A14 ohne Funktionsamt zu erreichen, finde ich den Vergleich hier nicht passend.
Ebenfalls, weil A14 für viele Kollegen hier nicht möglich ist (Sek I Schulen, Grundschule).
Nuja, soll man ein privilegierendes Sonderrecht für ehemals als Beamte tätige Lehrkräfte ("pensioniert") schaffen, wenn diese dann im Ruhestand als TBs tätig sind?
Oder für diejenigen, die ehemals tarifbeschäftigt waren?
500€ netto Unterschied (und da noch vor Abzug der PKV) ist aber eine extrem günstige Konstellation (vermutlich ledig, keine Kinder und hohe Erfahrungsstufe im TVl).
Bei mir:
A14/9:
Jahresnetto: 51200 - 4350 PKV --> 46850
E14/5:
Jahresnetto: 44192
Unterschied: 221€ im Monat netto.
die weiterhin identische Tätigkeit
Im TV-L gibt es keine Höhergruppierung, die mit einer weiterhin identischen Tätigkeit einhergeht. Ausnahme: Lehrer.
Dass es auch eine schädliche Unterbrechung gibt, das ist eine Unverschämtheit. Unterbrechungen > 3 Monate führen zur Verlust der Erfahrung.
Pensionierte Lehrer, die wieder einsteigen, um den Lehrermangel zu bekämpfen, werden in NRW mit Stufe 1 abgespeist.
vielleicht nur kurz, Warum??
Weil Nichterfüller (z.B. Diokeles) keine Zulage erhalten ergo kein guter Tag.
Wenn ich von E11 Stufe 6 in E13 übergeleitet werde, wird dann erst theoretisch in E12, Stufe 5 und dann in E13 Stufe 4 übergeleitet oder wie funktioniert das?
E11/6 --> E12/5 --> E13/5
vgl.: https://oeffentlicher-dienst.i…lg/hoehergruppierung.html
Bei den Beamten ist das doch Stufengleich oder?
Zwar richtig, aber für die angestellen Lehrer unbeachtlich.
"Tolle Bastelideen mit Klorollen für jede Jahreszeit."
Stelle dein eigenes Klopapier her...
Auch interessant wird natürlich der allfällige Datenschutz... Krankschreibungen sind ja schon potentiell sensible Daten.
Die so oder so vom Sekretariat bzw. der Schulleitung bearbeitet werden. Da ist doch kein Unterschied.
Deswegen haben die Schulleitungen diese Informationen jetzt per Dienstmail erhalten.
Es gab auch vor den Ferien eine Mail an die Schulen, dass es keine generelle Attestpflicht gibt.
Nur bei (Nach-)Prüfungen (nicht Klausuren/Klassenarbeiten) sowie bei häufigem Fehlen über einen längeren Zeitraum bei Klassenarbeiten/Klausuren sowie wenn es begründete Zweifel an der Krankheit gibt.
Alles andere ist nicht zulässig.
Da Beamte nicht arbeitsunfähig sondern Dienstunfähig werden können, erhalten Sie eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung.
Das gilt auch für gesetzlich versicherte Beamte, da sie kein Krankengeld erhalten.
Schüler erhalten auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sondern eine Schulunfähigkeitsbescheinigung.
Demnach gibt es schon weiterhin Bescheinigungen...halt nicht Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für angestellte Kollegen.
Die Schulleitungen in NRW sind in einer Mail von den Bezirksregierungen über das Vorgehen informiert worden.
Die Bez.-Reg. kann auf die Daten zugreifen und die Schulen können eine Anfrage an die Bez.-Reg. schicken.
1. Ich freue mich auf kurze, prägnante Titeln.
2. Obwohl ich gerne die Amtsblätter durchlese, habe ich meine Informationen hierher: https://www.landtag.nrw.de/hom…/lehrkraftebesoldung.html
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