Beiträge von undichbinweg

    ist der Basistarif der PKV günstiger als die GKV?


    Ich bin verbeamtet

    1. Ja. 50% Beihilfe also 50% PKV (Basistarif) Beitrag.

    Ich bin verbeamtet seit über 6 Monaten. Darf ich dann überhaupt von der GKV in den Basistarif wechseln? Das ist doch so ähnlich wie diese Öffnungsaktion - und auch nur 6 Monate nach der Verbeamtung noch möglich.

    2. Ja. ca. 2-monatige Kündigungsfrist beim GKV.



    Addendum:
    Ob es sich wirklich lohnt, in den Basistarif zu wechseln, das kann nur ein Versicherungsberater klären.


    Meine Frage wäre: es gab schon einen Thread hier, wo alle sich ausführlich dazu geäußert haben. Das war Januar 2017. Wieso kommen wieder Fragen, die hätte schon längst geklärt werden können, schon vor Monaten?

    Ja Auflösungsverträge gibt es. Die werden von der Bez.-Reg. angefertigt und die entscheidet, ob sie überhaupt mitmachen. "Jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen" heißt es im Fachjargon. Wenn die Unterrichtsverteilung sowie Stundenplan fertig sind, dann glaube ich nicht, dass dies passiert ....
    (Ich finde im Übrigen die Hervorhebung von "Auflösungsvertrag" im vorigen Beitrag absolut unpassend ...)


    Es sei aber bewußt: Schulleitungen kennen sich gut, zu gut, und da kann man sich selbst ins Bein schießen, wenn man Stuss macht ... vor allem: beide Verträge kommen vom gleichen Dezernat, also ... ja, sollte man sich gut überlegen.

    Viele Kollegen sehen es so:


    man widerspreche dem Arzt nicht: er weiss, was er alles so tut --> hat er gelernt...
    man erzähle dem Rechtsanwalt nicht, wie er etwas besser tun kann: er kennt sich mit aus --> hat er gelernt...


    Lehrer sein ist ein langer Prozess, wo sich die Wirkung nicht direkt zeigen lässt --> daher ist eine Kritik nicht immer angbracht ... je nachdem.


    Klar gibt es die "very special" Kollegen, allerdings gibt's die auch überall ;)

    Soweit ich weiß, ist LOIS für komplette Seiteneinsteiger die einzige möglichkeit in den staatlichen Schuldienst zu gelangen. Für deine Fächerkombi ist da quasi nie etwas ausgeschrieben.


    Du könntest versuchen, dir deinen Abschluss (bei der zuständigen Bezirksregierung) als Staatsexamen anerkennen zu lassen. Das wird halt im Enzelfall geprüft. Danach könntest du den Seiteneinstieg mit OBAS machen.

    Anerkennung gibt es nicht mehr. Nur die OBAS.

    1. Förderempfehlungen sind fuer Minderleistungen. Eine 4- ist in der Sek I keine Minderleistung.
    2. Kursbücher dienen der Dokumentation des Unterrichts, der außerhalb des Klassenverbunds stattfindet.
    3. Fehlstunden der Kursschueler gehoeren ins Kursbuch.


    Es gilt auch das Prinzip, dass man Fragen stellen soll. zudem sollte man immer einen Mentor, auch als Vertretungslehrer, haben...

    Also, es bleibt die von mir erwähnte Vorgabe, wenn keine Lehramtsinhaber zu erwarten sind, schreibt man auch für den SE aus.


    Wenn kein Lehramtsinhaber kommt, kann der Unterricht mit einen SE abgedeckt werden. Wenn doch einer kommt, dann umso besser.


    Die Schulleitungen verfügen zwar (meistens) über die neuesten Technologien, jedoch gehört der Kristallkugel leider Gottes nicht dazu (!)

    Es ist die Vorgabe, dass alle Bewerber drei Werktage haben, sich dafuer zu entscheiden. dass heisst, wenn du auf Platz 4 waerest, muesstest du 9 Werktage+ warten.


    Unmenschlich und nicht fair? Das ist natuerlich eine subjektive Empfindung, haettest du die Wahl zwischen zwei Schulen und haettest noch ein Gespraech, was naeher am Wohnort waere, was taetest du ? Ich wuerde noch warten, bis ich zusage ...


    Wenn die Stelle von jemand angenommen wurde, bekommt man einen Brief, dass die Bez yreg beabsichtigt, die Stelle mit Person X zu besetzen.


    Einfach mal die Fuesse still halten, es wird schon :geschenk:

    Ja und ja.


    Und nicht nur wegen Schulwahl: Gehalt, Absicherung und letztendlich und in meinen Augen das wichtigste: gut ausgebildet zu sein hilft im Beruf...


    Aber nur so als Nebensache: ich hoffe, du spruchst ja nicht so mit deinen zukunftigen Schülern(!) So viel "jenes" verträgt kein normaler Schüler heutzutage... :engel:

    Feststellungsverfahren gilt nur für Ersatzschule und führt nicht zu einer Verbeamtung, da die Qualifikation dafür fehlt.


    Wenn man auf lange Sicht glücklich im Beruf sein möchte, macht man die OBAS, denn da wird man echt befähigt für das Leben an der Schule.



    "Der erfolgreiche Abschluss des Feststellungsverfahrens führt nicht zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung." (Verordnung über die Ersatzschulen (ESchVO) vom 05.03.2007) ---> keine Lehramtsbefähigung = nix Verbeamtung.

    Nur so als Ergänzung, Berufserfahrung i.S.v. der Zulassung zur OBAS setzt erst nach Abschluß des Uniabschuß ein...sprich die Zeit während des Master-Studiums, wo als Vertretungslehrer gearbeitet wurde, zählt nicht.


    Sobald man an der OBAS teilnimmt, bekommt man erneut einen befristeten Vertrag, in dem die zwei Fächer aufgelistet sind und die Eingruppierung ändert sich dann ebenfalls von E12 auf E13 (ohne damalige SR).

    Standardvertrag bis 2 Jahre Erfahrungen gesammelt worden.


    Nur ein Fach im Vertrag, ansonsten müsste die Bez.-Reg. eine andere Eingruppierungen vornehmen.
    E12 und nicht E13 oder neuerdings E13 statt E13SR.


    Lehrer in kirchlicher Trägerschaft unterliegen trotzdem die Aufsicht der Bez.-Reg.


    Was soll man sonst dazu sagen?

    Weiß jemand von Euch zufällig, warum die "Schulaufsicht die Möglichkeiten der OBAS-Teilnahme" vor dem Prognosegespräch geprüft hat? Welche Aufgabe hatte dies wohl?

    Weil man noch eine BiWi-Prüfung machen muß - die setzt einen Kurs voraus, der einen Kursleiter benötigt.


    Also Kapazitäten und Personalsituation: OBASler sind viel seltener geworden und dementsprechend müssen die Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme Ausbildung gegeben sein!

    Ich lege Protest ein: es befinden sich einige Verstöße gegen die deutsche Rechtschreibung/Kommataregeln im obigen Beitrag.


    Deutsch wurde bisher fast immer als erstes geschrieben, andere Fächer haben auch einen hohen Korrekturaufwand, wie SoWi, Geschichte, Erziehungswissenschaften ... müssen diese Fächer immer als letztes schreiben?


    Wo will man denn bitte schön protestieren? Die Termine wurden im Amtsblatt schon lange veröffentlicht ... das ist dann nächstes Jahr halt so ...

    Wie kann man etwas geheilt bekommen, wenn man es nie hatte? Man wuerde sowieso von erfolgreich therapiert sprechen ...


    Wie waere es damit, den Arzt seinen Befund als Fehldiagnose zu klassifizieren zu lassen, so dass die annuliert wird ... ist vllt besser als "geheilt", obwohl man (subjektiv gesehen) "nix hat".

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