Nur Schulleiter benoetigen das EFV.
Beiträge von undichbinweg
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Nein, OBASler sind im privat-rechtlichen Verhaeltnis zum Staat, daher koennen sie sich nicht privat versichern.
Referendare sind Beamte auf Widerruf. Die muessen sich ja privat versichern
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Es wäre ein äußert grober datenschutzrechtlicher Verstoß, die Datenbank auf einem Rechner außerhalb des Verwaltungsnetzes zu haben!
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Was sagt deine Schulleitung dazu? Hast du ihr den Hinweis gegeben, dass du entfristet werden willst?
Ganz ehrlich, die paar Groschen für eine Mitgliedschaft bei lehrerNRW würde ich mal ausgeben: wie viel kostet denn eine juristische Beratung?! Bestimmt viel mehr ...
Aber am Gymnasium, das dürfte schwierig werden, vor allem aus dem Grund, dass es so viele Gym-Erfüller gibt.
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Man wird nach Taetigkeit und nicht nach Studium bezahlt...ist doch logisch ... A13 als Pfoertner ?
Das ist halt so in den *meisten* BL besoldungsrechich verankert, dass Sek I A12 ist, Sonderschullehramt A13 und Sek II A13Z...
In manchen Bundeslaendern wird man nicht verbeamtet, wenn man das entsprechende Lehramt nicht hat...ein Gym. Lehrer an einer Realschule in NRW kriegt zB nur E11...
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Oder die, die halt keine zwei Faecher haben, oder keine OBAS machen wollen
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Das hat auch niemand gesagt.
Schon mal auf den Gedanken gekommen, dass der eine oder andere Vertretungslehrer bei seiner "nur" Teilzeit bleiben möchte?! Eine volle Stelle ist nicht immer das Maß aller Dinge.
Ja. Ich bin maennlich, ledig, verbeamtet mache das auch so (17 Std).Da es allerdings um Entfristung ging, gab ich halt den Hinweis fuer diejenigen Mitleser, die es halt nicht wissen. Genau aus dem selben Grund, weshalb das hier unten genau so geschrieben wurde:
...das interessiert sicher auch die Mitleser hier: [...]
War der Antrag auf Entfristung unproblematisch? Wie hat die Schule darauf reagiert?
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Theoretisch gesehen: eine Entfristung hieße nicht Anspruch auf eine volle Stelle ... man verbleibt an der derzeitigen Schule mit der im letzten Vertrag festgeschriebenen Stundenzahl. Diese kann 6/13/19/21/22/28 usw. betragen und keine Chance auf Aufstockung.
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Ja man bekommt einen Bescheid: Berechnung der Beschäftigungszeit: § 34 Abs. 3 TV-L
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Evtl. "Gruppierung" ist das Problem.
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Artikel aus einer Englisch Zeitung, finde ich sehr einleuchtend!
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Q1. What makes an "incompetent" teacher?
Exam results? Ability to control the most disruptive? Parents' perception? Pupil's perception? The Head's perception? These often contradict each other...Case A: Teacher gets outstanding exam results. Pupils hate teacher as teacher very strict. Parents complain that teacher gives out too many detentions which inconveniences them after school. Lesson observations show teacher is average. Incompetent?
Case B: Teacher does not get good exam results. Excellent lesson observations. Pupils love teacher. Pupils love the subject and want to study it further. Incompetent?
Case C: Teacher gets excellent results. Parents do not like "trendy" methods of teacher. Pupils enjoy the subject. Lesson observations are poor. Incompetent?
Case D: Teacher is expert in subject and gets excellent results for high ability classes. Since taking on lowest ability classes, can not control the disruptive, abusive, violent and apathetic pupils. Incompetent?
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Ja, du kannst dich versetzen lassen aber das ist wirklich ein sehr sehr spezieller Fall !
Wenn man jetzt versuchen würde, am Gymnasium eine Stelle zu kriegen, kann man es knicken. Keine Chance!Mach doch die OBAS an der jetztigen Schule nach Gemäß §4 OBAS kannst du einfach über die Schulleitung einen Antrag darauf stellen.
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Diese "überflüssige" Stunde ist letztendlich eine dienstlich angeordnete Präsenzpflicht. Diese darf die Schulleitung anordnen. Wie oben erwähnt, die ADO ist hier ganz eindeutig.
Die Pflichtstunden eines Lehrers beziehen sich lediglich auf den gehaltenen Unterricht.
Die Informations und Beratungspflicht, sowie Dokumentationspflicht auch, gehören zum normalen Geschäft. Ergibt sich eine Pflichtstundenerhöhung durch Korrektur? Eher nicht. -
Ich bezahlte 5,98 fuer eine Packung mit 6 verschiedenen Farben und hab sie immer dabei.
So halten die ewigkeiten, verschwinden nicht und lassen sich von den Steuern absetzen .... -
Was waren die Voraussetzungen bei der Einstellung?
Die Lehrbefähigung für die Sek I zu erwerben stellt kein Akt dar, vgl. LABG NRW §20, Abs. 9.
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und schon wieder ein neues Konto?
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Nein. Es wird ein wissenschaftliches Studium erfordert.
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Aber wohl mit deiner mangelhaften Beherrschung von das und dasS
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Ich habe insgesamt 17 Tage in 9 Dienstjahren gefehlt. Ich hatte aber das Glück, selten krank zu sein.
Wenn ich aber merke, es geht nicht, erfülle ich als Beamter meine Dienstpflicht zur Gesunderhaltung. Wenn ich nicht kann oder können sollte, dann bleibe ich zu Hause.
Krank ist krank.
Punkt.
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