Beiträge von undichbinweg


    1. Falsch. Es wird ein Text geschrieben, der mit einer Punktzahl abgeschlossen wird.


    2. Falsch. Vgl. wohl 9.1 - das heißt, zweimal zwei Stunden zeigen.


    3. Falsch. Es gab auch nach den alten Richtlinien keine Regelbeurteilung für Lehrer in NRW.

    dass meine Kinder anständig beschult werden.

    Als erfahrene Kollegin müßtest du doch wissen: es gibt auch genug gründlich ausgebildete Lehrer, die gar nicht in der Lage sind, vernünftig zu unterrichten, sich an Absprachen zu halten, oder sich durchsetzen zu können.


    Alle müssen einen erweiterten Führungszeugnis vorlegen können (gesetzlich vorgeschrieben) und es wird in der Regel (das heißt: nicht nie) keiner ohne Studium eingestellt.

    Entschuldigung, hier ist man etwas durcheinander gekommen.


    Für eine Einstellung in NRW gilt (50/50)/50 sprich die Durchschnittsnote vom BA und MEd zu 50% und 50% aus der Note des (2.) Staatsexamens.


    Quelle: Grunderlasses zur Lehrereinstellung NRW, S. 9



    Zitat

    Einordnung der Bewerberinnen und Bewerber in die OrdnungsgruppenEs wird ein Durchschnittswert aus den Ergebnissen des lehramtsbezogenen Studiengangsund der Staatsprüfung gebildet. Bei dem Durchschnittswert wird nur die erste Dezimalstellehinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.Entsprechend dem Durchschnittswert werden die Bewerberinnen und Bewerber den Ordnungsgruppenzugeordnet:

    1. Gab es ein Mitbewerber, der bereits das 2. Staatsexamen hatte? Der bekommt grundsätzlich die Stelle, da er die Befähigung hat. Wenn du als Nichterfüller der gewünschte Kandidat bist, wieso? Das muss doch wirklich gerichtsfest protokolliert sein, wieso sie einen unqualifizierten Lehrer eher als einen qualifizierten Lehrer nehmen.


    2. Wenn ich mich als Regelbewerber mit 2. Staatsexamen auf eine Stelle bewerbe und diese nicht bekomme, habe ich das Recht, zu klagen, bzw. erst Einspruch zu erheben.


    Es gibt keine rechtlichen Grundlagen per se, es gibt den Grunderlass zur Lehrereinstellung und den jährlichen Einstellungserlass.


    Es wird halt dauern, also alles ruhig ;)

    Sind alle Formalitäten für eine Einstellung erfüllt:

    • Qualifikationen?
    • Berufserfahrung?
    • Fächer an der Schule "ausbildbar"?
    • Wurde man einem Regelbewerber vorgezogen? Weshalb ist der Seiteneinsteiger der bessere Kandidat?
    • Wurde Einspruch von dem Regelbewerber eingelegt?


    Das sind all die Sachen, die noch zu erledigen sind.

    Ah, ok. Danke! Unterrichtet man dann schon, oder was passiert in der Einarbeitungszeit?


    Man unterrichtet die volle Stundenzahl, die man während der OBAS zu leisten hat: sprich 19,5 UStd die Woche. Zusätzlich findet auch je nachdem eine Einführung durch die Schule statt.


    Also jetzt nach Betreuung / wat auch immer für das Kind suchen, denn frei kriegt man dafür nicht.

    Vielleicht sollte man keine pauschale Aussagen über mündliche Prüfungen machen und sich über die Spezifika der Bundesländer auseinandersetzen.


    In NRW werden diese Stunden nicht "gut geschrieben", weil es die Teilnahme an einer Prüfung ist. vgl. ADO. Das hilft dem TE aber nicht ...

    Ausbildungsunterricht - was es als OBASler nicht gibt - ja.
    Eigenständiger Unterricht --> da habe ich meine Zweifel.


    Ob es verboten ist, findet man nicht bei OBAS sondern bei den Prüfungsordnungen. Bei uns hat die Schulaufsicht auf die entsprechenden Paragraphen für Gym (APO-GOSt) hingewiesen, also müßte auch für BK gelten:



    APO-BK, §18


    " (4) Fachprüferin oder Fachprüfer ist in der Regel die Fachlehrkraft, die derSchülerin oder dem Schüler zuletzt den Fachunterricht in der Abschlussklasseerteilt hat. Die Fachprüferin oder der Fachprüfer muss in der Regelin dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt haben und dieBefähigung zum Lehramt an Berufskollegs [...] besitzen. "

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