Laut Entgeltordnung, Fallgruppe 2.2 (Seite 9) Entgeltordnung
“Für ab 1. August 2015 neu zu begründende Arbeitsverhältnisse: Stufe 2 nach 2 Jahren in Stufe 1, Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2”
Ebenfalls ist im Rahmen der Neuverfassung des LBesG die Anerkennung auf die Erfahrungsstufen deutlich eingeschraenkt worden, vgl § 30, vor allem Abs. 4
Ein Widerspruch wird wohl wenig bringen: die Gesetzen sind jetzt anders, als zu den Zeiten von sissymaus (nicht, dass sissymaus alt ist )