Nach 10 Jahren ist es wohl verjährt.
Beiträge von undichbinweg
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Ich würde mir ja schon lange einfach ein oder zwei frei wählbare Ferientage für jede Familie wünschen.
Genau. Und was passiert, wenn ein Drittel der Schule vor den Oster-/Pfingstferien nicht da ist? Wie soll der Unterricht sinnvoll fortgeführt werden? -
Es ist eher die Interesse an der Arbeit als das Geld ...
Ich merke schon, dass die neue A15 Kollegen bei uns nicht mehr so entspannt und Freizeit haben und ich merke auch deren Dauerstress.
Sind mir die paar Kröten zwischen A14 und A15 so viel Wert, dass ich so viel mehr zu tun haben? Nein. -
Laut Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) und des Landesbeamtengesetzes (LBG NRW) müßtest du nicht mehr zum Amtsarzt. Es hätte schon längst veranlasst werden müssen.
Zitat§2.1.1 Vor der Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Probe in ein solches auf Lebenszeit ist die gesundheitliche Eignung der Beamtin oder des Beamten nur dann erneut zu prüfen, wenn Zweifel über den Gesundheitszustand bestehen.
Und ja, du spinnst. Einfach runterfahren und das Wochenende genießen.... -
Er hat seine Schwiegermutter im Streit zu Boden gestoßen.
Will ich weiterhin einen Lehrer beschäftigen, der nicht in der Lage ist, bei Streitigkeiten einen kühlen Kopf zu bewahren?
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Soweit ich weiß, wird man rückwirkend verbeamtet.
Bitte keine Unwahrheiten erzählen. Eine rückwirkende Ernennung zum Beamten/zur Beamtin gibt es nicht.
Mit Wirkung vom 1.11.20xx existiert zwar auf der Urkunde, jedoch frühestens mit Aushändigung der Urkunde.
Es gibt in diesem Fall nichts zu holen.
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Für das 1. Beförderungsamt muß ausnahmsweise den Dienstweg nicht eingehalten werden.
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Ich unterschreibe nichts, ohne genau vorher zu wissen, worauf ich mich einlasse.
Dass es jetzt blöd ist, kann ich verstehen, aber das muss doch einem auch klar sein, dass es ggfs. andere Regelungen an anderen Schulen gibt, oder?
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Wenn wir jetzt zur Ausgangsfrage zurückkommen:
Infoblatt der Bez.-Reg. Düsseldorf zur Mehrarbeit:Keine vergütbare Mehrarbeit liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• Teilnahme an Eltern- oder Schülersprechtagen,
• Teilnahme an Konferenzen, Dienstbesprechungen und Prüfungen aller Art(einschließlich der Aufsicht bei Prüfungsarbeiten),
• Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen,
• Teilnahme an Schulveranstaltungen im Rahmen der Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten,
• Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen (z.B. Schulfeste),
• Teilnahme an Schulsportfesten einschließlich der Mitwirkung als Kampfrichter,
• Teilnahme und Mitwirkung am Schulgottesdienst,
• Teilnahme an Veranstaltungen zur Förderung der Betriebsgemeinschaft,
• Teilnahme und Aufsicht bei Berufsberatungen,
• Besuch von Schülern während der Berufspraktika,
• Erledigung von VerwaltungsarbeitDie ADO, v.a. §10, Abs 1, ist hier ganz eindeutig:
"Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die üblichen mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sieüberwachen z.B. die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führen Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirkenmit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen,Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B.außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten,Schulfeste).
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Meine Frage ist ja nun, ob man das "nunmal hinnehmen" muss oder nicht.
Ja. Die ADO ist ganz klar formuliert.
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So ein Wisch reicht vollkommen aus, geht an den Personalsachbearbeiter. In der Regel Dez. 47.irgendwas
Deine Einstellungsunterlagen geben dir Auskunft hierzu ...ZitatAntrag auf die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe
Sehr geehrte Herr/Frau xxxxxxx ,
hiermit stelle ich hiermit einen Antrag auf die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe als Studienrat (StR) zum x. xxxxxxxxx xxxx.
Meine Staatsprüfung habe ich am xxxxxx, den xx. xxxxxxxxx xxxx abgelegt.
Ferner bitte ich Sie, meine hauptberufliche Vordienstzeiten im Schuldienst als Tarifbeschäftigter gemäß §28 Abs. 1, Satz 1, Nr. 4 ÜBesG NRW bei der Stufenfestsetzung zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen,
xxxxxxx -
An dem Tag der bestandenen Prüfung hättest du einen Antrag auf Verbeamtung stellen sollen und Kontakt mit der Personalstelle aufnehmen sollen.
Ich hatte meine Ernennungsurkunde drei Wochen nach der Prüfung, also vor den Herbstferien damals.Solche Wartezeiten sind normal, wenn man selber nichts unternimmt. Krankheit in der Personalstelle, eine wandernde Personalakte, die Wiedervorlage wurde noch nicht getätigt, ja ... das ist halt so.
Die Probezeit verlängert sich nicht. Die Zeit nach der OBAS, also vom 01.11, wird selbstverständlich vollkommen auf die Probezeit gerechnet. Wer erzählt so ein Mist?
Durch das Ableistung deiner Arbeit nach dem 31.10.18 bedarf es eines Vertrages nicht mehr. Wenn du deine Arbeit ohne Vertrag aufnimmst, gilt es bereits als unbefristeter Vertrag.Das Geld wird nicht rückwirkend gezahlt, da keine Ernennung rückwirkend gemacht werden kann.
Probezeit: kein Problem.
Geld: keine Chance. -
Es steht einem zu.
§ 35 Abs. 3 TV-LEin lückenloser Werdegang ist gut. Wenn da Lücken sind, da wird man sich fragen, weshalb das so ist.
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so dramatisch ist das nachstudieren eines fachs auch wieder nicht, du kannst dir ja zeit lassen.
Es muß nicht nur ein Fach nachstudiert werden: es muss die komplette Didaktik sowie ggfs. fehlende Scheine im zweiten Fach studiert werden, bevor man den Master erlangen kann. Manche Unis machen es auch nicht leicht -
Das 1. Staatsexamen existiert nicht mehr.
Die Anerkennung von bestehenden Leistungspunkte bzw. deren Anrechnung auf ein mögliches Master of Education Studium, wo die kompletten Didaktikscheine aus dem Bachelor nachgeholt werden müssen, ist nicht ohne.
So müsste man ein mindestens 6-semestriges Studium neben der Schule machen, wenn man bedenkt, es müsste alles in Teilzeit erfolgen.
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Regelstudienzeit Primar- und Sek. I / oder GHRGe war in NRW 7 Semester. Sek II und Berufsschulen ( GyGe / BK ) hingegen 9 Semester.
Diskriminierend?
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Man muss halt nur die Befähigung haben - BK ist nicht GyGe ist nicht HRGe ist nicht Grundschule.
GyGe Kollegen können an Realschulen und können nach einer einjährigen Erprobung die HRGe Befähigung zuerkannt bekommen. Dies erfordert eine dienstliche Beurteilung sowie eine Prüfung und ein Kolloquium durch die Schulaufsicht.
Grundsätzlich ist es möglich, im Rahmen des M.Eds noch eine zusätzliche Befähigung zu Erwerben und dessen Anerkennung bei der Bez.-Reg. zu beantragen.
Ohne ein erneutes Studium gibt es leider keine einfachen Wege.
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Rechtsverhältnis(Beamter/Tarifbeschäftigt) macht keinen Unterschied.
Bitte auf die Rechtschreibung und Grammatik achten, wenn du ausführlich darlegst, weshalb du versetzt werden möchtest --> Familienplanung?
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Dann gibt es nur HRGe und Sek I.
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