Die Kirche gilt wohl als Ersatzschuldienst oder nicht? In dem Falle könnte mal wohl eine Beurlaubung beantragen?
Beiträge von undichbinweg
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Nein. Ein abgeschlossenes Studium ist die Voraussetzung fuer eine Einstellung.
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Nee, an Grundschulen nicht. Die PE gibt es aber auch an Schulen der Sek I. Funktionsstellen mit A14 kommen dort ja vor, A15 wäre natürlich Schulleitern vorbehalten. Auch an diesen Schulformen sind PElern meines Wissens in der EG10.
Eine Entgeltgruppe unter dem "normalen Lehrer".
Gymnasium E12, Realschulen etc. E10.Wenn alle A13 bzw. E13, dann werden alle andere E12 kriegen. Das kommt bald.
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Die Anzahl der Kollegen an Grundschulen mit A14+ ist äußert gering...also bitte da auch etwas realistisch bleiben.
Wer nicht gleich ausgebildet ist, wird auch nicht gleich bezahlt. Das ist halt so.
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Meine Antwort ist fundiert und beruht auf geltenden Gesetze und Erlasse. Lebenserfahrung und Umgang mit solchen Fällen gehört auch dazu.
Eine Befähigung für ein Lehramt wird durch das Ablegen des zweiten Staatsexamens erworben. Mit dem Erwerb der Lehramtsbefähigung sind die fachlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung gegeben.
Mit Unterstützung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildungnehmen Lehrkräfte ohne Befähigung zu einem Lehramt i. S. des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG), die in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis übernommen werden sollen, an der pädagogische Einführungdurch ihre Schule und ein Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung teil.
Ohne Lehramtsbefähigung gibt es keine Zertifikatskurse, keine Beförderungsmöglichkeiten bzw. Chancen auf Stellen, die eine Lehramtsbefähigung benötigen, z.B. Fachleiter.Für Grundschulen wird dies auch durch diese Handreichung noch bestätigt.
Mit dem Seiteneinstieg als Lehrkraft an einerGrundschule ist nicht der Erwerb der Lehramtsbefähigung oder einer Lehrbefähigung imLehramt Grundschule verbunden
Und ganz ehrlich: wenn jemand meint, einfach kündigen zu können um eine neue Schule zu kriegen, ohne das normale Prozedere zu durchlaufen, so ein Kollegenschwein würde ich nicht haben wollen. Wo ist da die Verlässlichkeit und Vertrauen? Macht er das nochmal? Wie sieht die Kontinuität für die Schule und Schüler aus?
Schulleiter kennen sich, Schulräten auch ...
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- Kann man sich nach absolvierter PE nur auf Stellen bewerben, die für den Seiteneinstieg geöffnet sind? Oder auf alle Stellen?
Nur für den SE. Man ist nach PEf "Lehrer zweiter Klasse", da keine Lehramtsbefähigung vorliegt.
ZitatKann die Kündigung negative Folgen für eine erneute Einstellung haben? Gerade dann, wenn die einstellende Bezirksregierung dieselbe ist?
Davon kann man fest ausgehen.
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vgl. § 6 des Erlasses:
Zitat6. Versetzungen anderer Berufsgruppen
Neben den Versetzungsanträgen von Lehrkräften einschließlich der im Seiteneinstieg eingestellten Lehrkräfte können auch Versetzungsanträge von ... -
Auch PEf-Lehrer können im Rahmen des normalen Versetzungsverfahren versetzt werden.
Hierfür ist lediglich bis Dezember einen Antrag auf Oliver (https://www.schulministerium.n…Po/OLIVER/pages/index.jsf) notwendig.
PS: TVöD regelt keine Versetzungen. Der Versetzungserlass regelt sie.
vgl. https://www.schulministerium.n…cherVersetzungserlass.pdf -
Frz. könnte man schon unterrichten, hätte man eine andere Fremdsprache studiert.
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Nur so nebenbei: ich kenne Kollegen mit einer Lehramtsbefähigungen, die fachlich unterirdisch sind ("whose your name?"). Was machen wir mit solchen Kollegen?
Es gibt immer so oder so Kollegen. Kollegen, mit Zertifikatskurs, die das Fach super beherrschen und manche, die es nicht so gut können.
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Ich glaube, man muss es differenzierter sehen.
Es gibt Zertifikatskursteilnehmer, die sich mächtig ins Zeug legen und sich stundenlang mit dem Zeug auseinandersetzen.
Ich habe mindestens 6 Stunden jede Woche Zusatzaufgaben gemacht und hatte mich nebenbei für etwas Informatik an der FH eingeschrieben. Mein Kurs war hervorragend!Es gibt bestimmt einige Referendare mit dem Fach Informatik, die trotz schlechter Note eine Stelle bekommen haben. Ich kenne auch solche Fälle, wo ich mich wundere, dass sie es als Lehrer überleben.
Was ist denn besser?
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Welche Entgeltgruppe steht im Vertrag? E6?
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allerdings nur mit dem Arbeitgeberanteil.
Das stimmt nicht.
NDS zahlt das Geld in völler Höhe.
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Was könnt ihr mir noch vorschlagen, falls die BR Arnsberg sich quer stellt und mich nicht zu OBAS zulassen möchte? Vielleicht die BR wechseln? Oder kann ich mich an irgendwen wenden?
1. Die genaue Begründung für die Nichtzulassung erfragen und daran arbeiten.
2. BR wechseln? --> Neue Schule im neuen Bezirk, die einem auch haben will.
3. An die Bez.-Reg. kann man sich wenden. Höher ist nur das Ministerium. Viel Spaß! -
Es gilt das Prinzip: Versetzung vor Neueinstellung.
Es müssen alle Versetzungsanträge erstmals gesammelt werden.
Eine Schule muss auch eine Statistik erfassen und einen Lehrerbedarf für das kommende Schuljahr melden.
Dann müssen alle Anträge einzeln betrachtet werden (dienstliche Erfordernisse, Wünsche, etc.) und dann muss der Personalrat auch noch tagen und alle zustimmen. Manche haben eine höhere Priorität.Dass es lange dauert, das ist halt so. So ist das, wenn man Beamter ist.
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Zwei Faecher - E11
Ein Fach - E10 -
Auch bei arglister Taeuschung...vgl. Urteil des Bundesberichthof wg DU-Versicherung.
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Die GEW, die durchaus "mächtiger" ist, forderte jahrelang E14 für angestellte Lehrer.
Tja, was die SchaLL fordert hilft ja leider nicht.
Was man nicht vergessen darf: nach den 80ern gab es so gut wie keine Stellen, so dass viele erst nach der damaligen Altersgrenze von 35 eingestellt wurden und entsprechend nicht verbeamtet. Es gibt auch Kollegen, die aufgrund mangelnder gesundheitlicher Eignung nicht verbeamtet wurden. Quereinsteiger sowieso auch --> die damalige Basisqualifizierung, die pädagogische Einführung, die OBASler, die zu alt waren ... und und und ... och, das auch noch: Vertretunglehrer sind auch Angestellte...
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