Schon Deine Eingruppierung kommt mir nicht koscher vor.
Alle Lehrer mit Sek I Befähigung, die auf einer Sek I Stelle geführt werden, werden nach A12 besoldet. Das ist in NRW so und im entsprechenden Landesbesoldungsgesetz festgelegt.
Verstehe ich das richtig? Du bist Realschullehrer mit A12 und sollst nun Sek II unterrichten, immer noch mit A12?
Nein. Der TE ist wohl ausgebildeter Sek II Lehrer, verfügt entsprechende über die Qualifikation für das Gymnasium und Oberstufe an Gesamtschulen. Im Rahmen der Einstellung hat sich der TE auf einer Sek I Stelle an einer Gesamtschule beworben, diese bekommen und im Rahmen eines Tarifbeschäftigungsverhältnisses für die Dauer von 6 Monaten / eines Schuljahres die Befähigung für die Sek I nachgewiesen und wurde entsprechend in A12 verbeamtet.
Dass der TE wohl die Befähigung der Sek II hat erlaubt es ihm, die Sek II zu unterrichten. Seine Besoldung ist jedoch unbeachtlich. Er wird nicht auf die entsprechende A13 Stelle geführt.
Ja, das ist in NRW ganz häufig so, dass ausgebildete Sek II Lehrer in dieser Hinsicht ausgebeutet werden.
Nur so als Randbemerkung: es gibt wohl Beamten in den Landesbehörden, deren Tätigkeiten höher dotiert sind, als sie besoldet werden. Ohne die notwendige Stelle im Stellenplan, kann es keine höhere Besoldung geben.
Dies ist leider auch der vom TE genannten Passage des LBesG zu entnehmen:
§ 59 (Fn 2)
Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes
(1) Werden einer Beamtin oder einem Beamten die Aufgaben eines Amtes der nächsthöheren [...], wenn zu diesem Zeitpunkt die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des wahrgenommenen höherwertigen Amtes und die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des Amtes der nächsthöheren Besoldungsgruppe vorliegen.
Dadurch, dass es an DIESER Schule noch keine Sek II Stellen gibt, dann liegen die haushaltsrechtlichen Vorgaben wohl nicht vor.