Beiträge von undichbinweg

    Ich kann nur zustimmen: die Beziehung müßte man eher kündigen ansonsten kündigst du dich in die Arbeitslosigkeit.


    Wie lange hält die Beziehung dann, wenn:
    a) du keine Lehrerstelle bekommst oder
    b) du irgendwelche Stelle annimmst, damit man etwas verdient, und dich unterfordert oder frustriert fühlst?

    Insofern hätte das Gesundheitsamt die Ablehnung gar nicht aussprechen dürfen. Dass das Ganze nach dem nicht erfolgten Rücktritt der Bewerberin zumindest wesentlich komplizierter ist, bestreite ich nicht.

    Es wurde garantiert keine Ablehnung ausgesprochen! Die Formulieren der TE' ist uneindeutig.


    Der Amtsarzt darf, bevor er irgendwelches Gutachten erstellt, wohl ein Gutachten erfordern, um zu wissen, wie die Psychotherapie verlaufen ist. Das muss der Amtsarzt machen, ansonsten kann er dafür in Regress genommen werden.


    Egal ob Beamte a.W. oder angestellter Referendar, es muss ein Gutachten vorliegen!

    Nein, es lag kein gültiges amtsärztliches Zeugnis vor, da dieses ohne Vorlage des Gutachtens des Psychiaters nicht erteilt werden konnte.


    Das darf eigentlich nicht sein, wie schon aus Art. 3 Absatz 3 GG folgt.

    Bitte den Sachverhalt genau durchlesen und dann wirst du sehen, dass dies nicht zuträfe.

    Es ist egal, wessen Schuld es sein sollte, weshalb das Gutachten nicht vorlag.


    Natürlich kann man sagen, hätte, hätte oder wieso hast du nicht [etwas] usw. usf.


    Die gesuchte Antwort bleibt jedoch gleich: die Stelle wurde abgelehnt und somit gehen die Wartepunkte verloren. Rechtlich ist nichts zu machen, da diese Regelung in den Richtlinien eindeutig geregelt ist. (Passus s.o.)

    Aus welchem Grund soll es rechtliche Schritte geben können?


    "Bewerberinnen und Bewerber, die im Hauptverfahren ein Einstellungsangebot erhalten, dieses jedoch ablehnen, oder sich nicht innerhalb von fünf Jahren wieder bewerben, verlieren alle bis dahin erworbenen Wartepunkte."


    Die Stelle wurde abgelehnt, dementsprechend gehen die Punkte verloren.
    Wäre der Zugang aufgrund des fehlenden Gutachtens verwehrt gewesen, entspräche dies nicht einer Ablehnung.

    Nein. Ich fragte, wie oben geschrieben, ob das Arbeitsverhältnis am 01.12 bestand.


    Wenn ja, dann ist es klar, weshalb die Jahressonderzahlung anteilig bezahlt wurde.


    Auf die Ursprungsfrage des TE zurückzukehren, die Antwort hierauf befindet sich in Post 3.

    Der TV-L kennt kein Weihnachtsgeld sondern eine Jahressonderzahlung und ist ein Tarifvertrag.
    Die Jahressonderzahlung hat zudem keinen Mischcharakter.


    Daher sind die o.g. Urteile nicht auf TV-L beschäftigte anwendbar.




    Bitte die Urteile komplett durchlesen und keine Äpfel mit Birnen vergleichen.

    Logisch ist das schon.


    Berufserfahrung setzt erst ein, wenn die notwendigen Fähigkeiten / Kompetenzen vorliegen.
    Im Laufe der Ausbildung erwirbst du diese Kompetenzen. Der erfolgreiche Abschluss dieser Ausbildung ist der Erwerb der Laufbahnbefähigung. Eine "Formalie" ist das nicht unbedingt.


    Die OBAS ist, letztendlich, eine Ausbildung mit Übernahmegarantie...sowas haben Referendare nicht.


    Die Übernahmegarantie ist der Kompromiss: Schließt man mit 3,5 / 4,0 ab, findet keine Bestenauslese statt.



    BTW: Das Land spart sich NICHTS mit OBASler, die sind deutlich teurer.
    Zwei Entlastungsstunden für die fachlichen Mentoren, acht Entlastungsstunden für den Lehrer in Ausbildung also 10 Entlastungsstunden bei vollem Gehalt. Sozialabgaben müssen vom LiA abgeführt werden.

    Die Einstufung in A12 erfolgt richtlinienkonform.



    Nach dem LVO Reform (2016) werden nur diejenigen Tätigkeiten auf die Erfahrungsstufe angerechnet, die nicht dem Erwerb der Befähigung dienten. So werden nur die Zeiten angerechnet, nachdem man das Zeugnis erhalten hat. Ist doch logisch. Erfahrung hat man erst NACHDEM man gelernt hat.


    Sorry, wird nur A12/4.

    Es ist unwahrscheinlich, jedoch nicht unmöglich. Wir haben zwei Kolleg(inn)en (Gymnasium), die ein Drittfach nur für die Sek I haben.


    Die Voraussetzungen einer Sek II-Befähigung sind teilweise in der APO-GOSt, teilweise woanders zu lesen.

    Danke für deine Antwort Calmac,


    ich mache das Ref in Baden- Württemberg und leider ist hier alles sehr sehr viel konservativer :( Deine Einstellung gefällt mir aber sehr gut. Ich hoffe, dass ich auch Mal so selbstbewusstsein werde.


    LG

    Offensiv damit umgehen! Wenn man irgendwelche Unsicherheit aufgrund dessen zeigt, riechen das die Schüler und reagieren entsprechend.
    Macht man Scherze darüber, lachen alle mit.


    Ich schreibe manchmal Sachen an die Tafel und es korrigieren mich Schüler: Was gibt's besseres? Ich weiß dann, dass die aufpassen !

    Ich habe Deutsch als Zweitsprache. Ich spreche, wie ich spreche. Die Schüler wertschätzen es und wir machen Scherze drüber.


    Wir haben Kollegen, die Muttersprachler sind, die "dem seine" oder "ich habe ihn gesehen gehabt" sagen.


    Ich werde weiterhin Fehler machen - so ist es. Ich bringe auch mal solche Klopper, die wegen Übersetzungsfehler und ohne Absicht sehr zweideutig sind.
    Wenn ich sauer bin, spreche ich auch mal in meiner Muttersprache, das wertschätzen die Schüler umso mehr.


    Authentisch ist man dann.


    Wenn man als Lehrer eine tolle Persönlichkeit und fachlich fit ist, ist es sowas von egal.

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