Ja ganz einfach: unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst ...
Tadel
schriftlicher Verweis
Personalgespräch
...
Ja ganz einfach: unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst ...
Tadel
schriftlicher Verweis
Personalgespräch
...
Wenn man im Besitz einer AU-Bescheinigung ist und die Abgabe versäumt hat ?
ODER
Wenn man versäumt hat, sich eine AU-Bescheinigung zu besorgen ?
Ganz ehrlich, das Sekretariat gehört auch zum schulischen Personal. Ich würde keinerlei Aufgaben des Sekretariats übernehmen, denn ich führe nicht die Arbeiten des städtischen Personals.
Sorry, aber indem man immer ja sagt, wird das Problem schön under den Teppich gekehrt.
Das sowas einfach akzeptiert wird finde ich ein Unding. Das ist höchst unprofessionell.
Richtig. Ich finde es auch ein Unding. Beamte können aber nicht rausgeschmissen werden ...
Ich kenne einige KollegInnen, die genau so cholerisch sind.
So ist das Leben.
GymGe ist aber vollkommen was anderes.
Sie können dich gerne dazu zwingen aber was soll passieren? Arbeitsrechtlich nichts, wenn die Probezeit vorbei ist.
Man kann aber versuchen, dich anderweitig dazu zu zwingen: Unterrichtsverteilung, Stundenplan, Zusatzaufgaben usw. ... das sind alle Mittel, die man nutzen kann, es einem sehr unangenehm zu machen.
Ich bleibe aber dabei: eine neue Schule solltest du auf jeden Fall suchen!
Ich würde eine neue Schule finden.
Wann und mit wem du lebst/wohnst/Geschlechtsverkehr hast/heiratest/in die Kirche gehst/was auch immer hat keinen, erst recht keinen Arbeitgeber zu interessieren.
Angenommen man hat bis zu dem Zeitpunkt kein Master, wäre man in E10 eingruppiert.
12 / 28 Stunden --> ca. 42% also 1040€ netto. Die Krankenversicherung läuft über den Arbeitgeber.
Hier mehr Infos:
Mit oder ohne Examen?
Für OBASler in der Ausbildung gilt die TV EntgO-L Fallgruppe 2.1, also "Stufe 2 nach 2 Jahren in Stufe 1, Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2"
Nein. Ohne Amtsarzt, nix Verbeamtung. Man bekommt einen Vertrag bis zur Verbeamtung. Eine Verbeamtung löst jegliches privatrechtliches Arbeitsverhältnis automatisch auf.
Du kannst es versuchen ... ich glaube, die aendern nix mehr ...
Das ist tatsächlich etwas doof jetzt.
Wäre es eine Neueinstellung, müsste es alles berücksichtigt werden.
Bei einer Höhergruppierung wohl leider nicht
Wieso?
Der TE war zuerst in E12 und nun in E13. Bei einer Höhergruppierung bzw. ab dem Zeitpunkt, wo E13 die Entgeltgruppe ist, geht die bisherige Stufenlaufzeit flöten.
vgl. TV-L § 17, Abs. 4, Satz 3.
Es gibt doch kein Grund nachzufragen. Die Antwort ist doch gegeben.
Ich möchte hier eine Gerechtigkeitsdiskussion hier beginnen, ich möchte nur die tariflichen Tatsachen wiedergeben.
Leider ist es so, dass die Stufenlaufzeit neu beginnt, wenn man höhergruppiert wird.
Die Zeiten (- seit 30.08.2017 Vertretunglehrer SEK II (bis 31.07.2018 E12/1, seit 01.08 E12/2) waren halt in E12 und nicht E13.
Seit wann bist du denn in E13? Zwei Jahre nach dem Tag, wo du in E13 begonnen hast, steigst du in E13/2 auf.
Befindet sich in der ADO.
TZ wird berücksichtigt. Es wird jedoch höchstens den Mindestversorgungssatz geben.
Im Anhang eine Erläuterung.
Mit Musik wird keine Einstellung am Gym erfolgen koennen, das Unterrichten waere keine Problem allerdings. Halt nur Sek I.
Bewerben kann man sich nur, wenn die Einstellungsvoraussetzungen vorliegen: die GymGe Befaehigung laege fuer Mathe nicht vor.
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