Was ist denn eine leichte Vorgeschichte? Das ist natürlich immer eine Frage der Subjektivität.
Ich werde mich leider aus dem Fenster lehnen und dem Amtsarzt die Schuld geben und nicht der Bezirksregierung.
Die Grundlage für eine amtsärztliche Untersuchung ist der Untersuchungsauftrag, den man mit zum Termin nehmen muss.
Dieser Auftrag ist in der Regel so formuliert: "[...] muss bescheinigt sein, dass Sie für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und später auf Lebenszeit geeignet sind und mit Ihrer vorzeitigen Dienstunfähigkeit nicht zu rechnen ist."
Was hat denn der Amtsarzt gesagt?
1. dass er die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und auf Lebenszeit zustimmt?
2. dass er zwar die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe befürwortet, enthält sich noch einer Zustimmung wegen Lebenszeit?
3. dass er die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe befürwortet, möchte aber beobachten, ob Probleme aus dieser "leichten Vorgeschichte" wieder auftauchen.
Wenn der Amtsarzt den Anforderungen des Auftrags nicht erfüllt hat, dann ist eine Verbeamtung zu verwehren.
Dass die Bezirksregierung merkwürdige Durchführungen gemacht hat, vgl. die Beispiele von dasHiggs, hilft dem Threadersteller nicht. Die Sachbearbeiter bei der Bez.-Reg. können auch Fehler machen und die Auslegung einer Sache anders sehen.
Tipp:
Ein guter, sachlicher und objektiver Rat ist einfach so:
1. Stelle den Antrag auf die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe.
2. Den ablehnenden Bescheid aufbewahren.
3. Gehe bitte zu einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kläre es unter Vorlage des ablehnenden Bescheids.
PS: Lieber Fossi74... müssen wir dein Amtseid noch auffrischen? "Schweinebande" ist wohl eine Verletzung der Loyalitätspflicht (!)